Keine Erhöhung der Rundfunkbeiträge!


Erhöhung der Rundfunkgebühren: Junge Liberale fordern Söder zur Ablehnung auf


München, 02.03.2020 Der öffentlich-rechtliche Rundfunk meldet seit geraumer Zeit einen erhöhten Finanzbedarf an.

Eine unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) unterbreitet nun einen Kompromiss. Dabei sollen in naher Zukunft Beitragserhöhungen um 0,86 Cent auf 18,36 Euro erfolgen. Eine Zustimmung der Bundesländer ist hierzu notwendig. Eine Beratung könnte bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 12. März erfolgen. Die Jungen Liberalen fordern die Staatsregierung auf der geplanten Erhöhung nicht zuzustimmen.

Maximilian FUNKE-KAISER, Landesvorsitzender der Jungen Liberalen Bayern, fordert: „Die Geldverschwendung des ÖRR darf keinen Freifahrtschein erhalten. Die Staatsregierung muss sich entschieden gegen die Erhöhung stellen. Unter dem Deckmantel von angeblich erfolgreichen Sparbemühungen und dem dringenden Bedarf einer Stärkung der journalistischen Teile der öffentlich-rechtlichen Programme, verweigert die Politik ernsthafte Debatten über Inhalt, Ausrichtung und Struktur. Statt erforderliche Reformen anzustoßen, sollen nun die Bürgerinnen und Bürger zur Kasse gebeten werden.“

FUNKE-KAISER weiter: “Das Modell der Jungen Liberalen ist seit Jahren klar: Die Strukturen und somit die Kosten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssen durch Zusammenlegungen und Privatisierungen reduziert werden. Es ist nicht vermittelbar, weshalb die Bürgerinnen und Bürger die immer weiter aufgeblasenen Apparate bezahlen sollen. Davon ausgenommen bleiben sollen Rundfunkanstalten für politische Bildung und Auslandssender. Der Wegfall von staatlichen Sendern darf allerdings auch nicht durch die verbleibenden Sender kompensiert werden. Insbesondere gehören Unterhaltungsshows in die private Hand. Das würde alleinig enorme Kosten vermeiden. Ebenso können Nachrichtenredaktionen künftig über eine neue Dachorganisation vereint werden und die Zusammenarbeit pflegen. Die Zuständigkeit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll von den Ländern auf den Bund übertragen werden; diesbezügliche Gesetze müssen aber zustimmungspflichtig im Bundesrat bleiben. Ländersache bleibt dabei die Zuständigkeit für den privaten Rundfunk und Telemedien. Anstatt das System der Beiträge und Gebühren zu ändern, sollte die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verschlankt über die Landes- und Bundeshaushalte geschehen.“