Arbeitnehmererfinderrecht modernisieren – europäischer und flexibeler

 Das deutsche Arbeitnehmerrefinderrecht hat seine Grundzüge seit der NS-Zeit beibehalten.

 Tatsächlich hat sich aber sowohl bei der europäischen Arbeitnehmerfreizügigkeit wie auch in der Patentpraxis viel geändert. Daher muss auch das Arbeitnehmererfinderrechtmodernisiert werden.

Insbesondere für die kommenend – damit ist jedenfalls aktuell zu rechnen – europäischen Patenten mit einheitlicher Wirkung sollte auch europäisch einheitlich das Arbeitnehmererfinderrecht geregelt sein. Wir sehen hier ein Kompetenz der Europäischen Union zur Schaffung einer Verordnung über das Arbeitnehmererfinderrecht.

Inhaltlich muss das Arbeitnehmererfinderrecht flexibler werden. So müssen auch vorab Pauschalisierungen möglich werden, die durch Ausnahmehärtefall-Regelungen ergänzt werden. Dies reduziert die Bürokratie für die forschenden Unternehmen.

Im Rahmen einer europäischen Harmonisierung muss Deutschland sein Monopolprinzip im Arbeitnehmererfinderrecht aufgeben.

Gültigkeit: 5 Jahre

Antragssteller: Felix Meyer