Die Schuldenbremse bleibt! Ein Rettungsvorschlag der JuLis Bayern

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch, 15.11.2023, die Umwidmung der Corona- Hilfen für den Klimatransformationsfond (KTF) gekippt. Die Folge: 60 Mrd. € fehlen im KTF. Wir stehen nun vor dem Problem, dass der Druck wächst, die Schuldenbremse ganz abzuschaffen. Zudem stehen Kürzungen beim Klimatransformationsfond an, was der FDP erneut den Vorwurf der Bremserpartei einhandelt. Haushalt für die kommenden zwei Jahre. Damit wurde die Schuldenbremse höchstrichterlich gestärkt. Die Schuldenbremse ist ein essenzieller Mechanismus, um zukünftige Generationen vor ausufernder
Staatsverschuldung heute zu schützen. Nicht nur fordern die Maastrichtkriterien der EU eine maximale Verschuldung von 60% des BIPs – Deutschland war vor Corona fast am Ziel, steht nun aber wieder deutlich verschuldeter da – auch die Finanzkrise und der anschließende Eurorettungsschirm haben gezeigt, wie wichtig solide Staatsfinanzen ohne überbordende Schulden sind. Gleichzeitig ist selbstverständlich auch wichtig, notwendige Investitionen in die Zukunft zu tätigen – beispielsweise in Bildung und Infrastruktur – und dabei das Klima und unsere Umwelt ausreichend zu schützen. Wir bekennen uns an dieser Stelle auch klar zur sozialen Marktwirtschaft, widersprechen aber einem immer weiter ausufernden Sozialstaat. Diese vier Ziele kommen in der derzeitigen Situation teilweise in den Konflikt, werden besonders von politisch linken Kräften aber auch gerne gegeneinander
ausgespielt, um letztendlich Umverteilung und einen starken Staat zu erzwingen. Daher ist es in dieser Situation wichtig, dass wir Junge Liberale Bayern ein klares Statement für die Schuldenbremse setzen und den Blick nach vorn richten.
Wir fordern daher:

  • Das konsequente und ehrliche Einhalten der Schuldenbremse! Wir sprechen uns gegen Schattenhaushalte, Umwidmungen und sonstige Tricksereien aus. Außerdem distanzieren wir uns von der aktuellen Forderung der SPD die Schuldenbremse für diese Regierungslegislatur auszusetzen. Das Verfassungsgericht bestätigt diese Haltung: wenn Schuldenbremse, dann richtig! Und eine Schuldenbremse braucht es. Denn wir sind die nächste Generation, wir sind diejenigen, die die Schulden von heute mitsamt Zins und
    Zinseszins zurückzahlen müssen. Wir sagen nein zur maßlosen Staatsverschuldung! Als Umgang mit den fehlenden 60 Mrd. im Haushalt der kommenden Jahre sprechen wir uns für die folgenden Schritte zur Lösung aus:
  • Die genauen Konsequenzen des Urteils müssen exakt geprüft und alle Möglichkeiten erwogen werden. Alle für den kommenden Haushalt eingeplanten Ausgaben, die durch den Corona-Fonds finanzierbar sind, müssen darüber gestemmt werden, auch wenn dies leichte Anpassungen der Projekte mit sich führt. Zusätzlich finanzierbare Projekte, die bisher nicht vorgesehen waren,
    lehnen wir allerdings klar ab.
  • Wo Ausgaben und Erhöhungen von Zahlungen verschoben werden können, ist dies Komplett-Streichungen vorzuziehen.
  • Alle Ressorts müssen sinnvolle Kürzungen vornehmen. Beim Verteidigungsetat hingegen wollen wir mehr Geld, solange es unmittelbar in die Landesverteidigung fließt, ausgeben und stehen hier zum 2%- Ziel für Verteidigungsausgaben. Die Sondervermögen für die Bundeswehr begrüßen wir ausdrücklich.
  • Eine Mehrbelastung der Bürger gilt es zu vermeiden. Auch hier wollen wir zunächst Geldgeschenke streichen und Erhöhungen von Sozialleistungen verschieben, statt bisherige Leistungen zu kürzen. Langfristig wollen wir den Staat schlanker aufstellen, um die bestehenden Gelder effizienter zu nutzen, statt den Bürgern noch mehr abzuverlangen. Dazu gehört eine Verwaltungsreform, Reform des öffentlichen Dienstes und konsequente Digitalisierung.

Des Weiteren möchten wir die Schuldenbremse auf ein noch solideres Fundament stellen. Wer sagt, die Schuldenbremse gefährde unsere Zukunft, betreibt billigen Populismus. Wir wollen mithilfe der Schuldenbremse die bestehenden Staatsausgaben dagegen noch stärker auf zukünftige stabile Staatsfinanzen ausrichten. Dazu fordern wir:

  • Das Limit von 0,00% des BIPs an struktureller Netto-Neuverschuldung beizubehalten. Um diese Neuverschuldung allerdings maximal vorteilhaft für unsere Zukunft zu gestalten, wollen wir zu den reinen Ausgaben auch die auf heute diskontierten Effekte der Ausgaben berücksichtigen und dies im Gesetz verankern. Statt wie bisher also stumpf die Steuergewinne des bestehenden Jahres auszugeben fordern wir, wie in jedem anständigen Unternehmen Zukunftsinvestitionen nach ihren Renditeaussichten zu bewerten. Die Gewinne von Infrastrukturinvestitionen sind dabei beispielsweise Mauteinnahmen, sowie gesunkene Renovierungskosten dank frühzeitiger Problembehandlung. Dabei muss stets ein pauschales Gewinn-Ausfallrisiko von mindestens 5% berücksichtigt werden. Die zu erwartende Rendite von Sektoren wie Bildung und Forschung sollen pauschaliert berechnet und in ihrer Renditebewertung nach Kategorien gegliedert werden, welche Ausbildung, Grundlagenforschung, Technologieentwicklung und High-Tech- Forschung umfassen. Sozialausgaben, welche einzig der Umverteilung dienen haben dagegen keinen wesentlichen volkswirtschaftlichen Nutzen und werden entsprechend bewertet. Diese müssen also rein aus den Steuereinnahmen finanziert werden, was künftige Generationen besonders schützt.
  • Da eine Diskontierung zukünftiger Gewinne auf heute nicht nur das Risiko von Rechenfehlern, vor allem aber auch die mutwillige Schön-Rechnung durch einen in Zukunft womöglich willfährigen Finanzminister mit sich bringt, fordern wir, die bisherige Berechnung der Schuldenbremse als zweites Sicherheitsnetz mit einem Limit für die strukturelle Netto-Neuverschuldung von 0,35% des BIPs beizubehalten. Dies soll also rein auf Einnahmen und Ausgaben des jeweiligen Finanzjahres angewandt werden. Damit liegen wir noch immer weit unter dem Ziel der Maastricht-Kriterien von 3%, behalten also die europäische Vorreiterrolle unabhängig von der Rechtschaffenheit des Finanzministers. Die Anhebung dieser Grenze halten wir für nötig, da wir die bisherige Schuldenbremse und ihren Effekt auf die offiziellen Haushalte ausgenommen positiv bewerten und wir eine zusätzliche Bedrängung der verschiedenen Ressorts durch die neu eingeführte Grenze daher nicht für nötig halten.

Antragssteller: Kilian Baumann, Philipp Beckhove, Julian Dalberg, Rebecca Müller-Zurlinden, Tobias Strobel, Peter Reisberger, Alexandra Siebenbürger

Gültigkeit: 5 Jahre