Für einen praxisnahen Umgang mit dem Wolf

Die Jungen Liberalen Bayern begrüßen die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland. Eine
gesunde und stabile Wolfspopulation stellt aus unserer Sicht eine wünschenswerte
Bereicherung unserer Fauna dar. Trotzdem stellen wir fest, dass aufgrund der ebenso 
zu
schützenden Kulturlandschaften, der hohen Bevölkerungsdichte und der begrenzten 
Fläche
eine gezielte Regulierung der Population unabdingbar sein wird. Allerdings ist der 
Wolf in
Deutschland und der EU streng geschützt. In Verbindung mit der Tatsache des üppigen
Angebotes an Nahrung auch jenseits der Natur und fehlenden natürlichen Feinden steigt 
die
Population stark und unkontrolliert an. Bisherige Schutzmaßnahmen, wie immer 
modernere
Zaunanlagen oder Herdenschutztiere, erzeugen dazu immer höhere Kosten und erweisen
sich als nicht ausreichend. Ebenso steigen auch die Kosten für Entschädigungen für
vermisste oder getötete Nutztiere. Vor diesem Hintergrund stehen die Jungen Liberalen
Bayern für eine rationale Herangehensweise und bekennen sich eindeutig zur
naturschützenden Tätigkeit des Jägers.
Wir fordern:
1. den Wolf in das Landesjagdrecht und Bundesjagdgesetz aufzunehmen
2. die FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Richtlinie der Europäischen Union, die den Wolf
ebenso als streng geschützt vorsieht, anzupassen
3. Die konrtollierte Entnahme von Hybridengeburten, dh Welpen, die bei der Paarung
zwischen Wolf und Hund entstehen
4. eine Regulierung der Bestände durch Bejagung, um einen effektiven und
vollumfänglichen Herdenschutz möglich zu machen und dem Schutz der Natur
nachzukommen. Als Vorbild in der Umsetzung soll dabei der Aktionsplan des AFN
(Aktionsbündnis Forum Natur) dienen, der sich auch an den Maßnahmen
Schwedens und anderer skandinavischer Länder orientiert. Dabei soll jedes
Bundesland dazu beitragen, den günstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation
zu bewahren, aber auch eine Bestandsgrenze festlegen. Dem liegt eine sog.
wildökologische Raumplanung zu Grunde, die zum einen „Problemareale“ als
Wolfsausschlussareale, bspw. an Orten mit Weidetierhaltung, vorsieht, zum zweiten
„Managementareale“, in denen der Wolf prinzipiell toleriert wird, zum dritten aber
auch „Schutzareale“ enthält, in denen sich der Wolf frei entwickeln kann. 

Gültigkeit: 5 Jahre