Menschenrechte gelten überall – für ein europäisches und sinnvolles Lieferkettengesetz!

Wir Junge Liberale Bayern begrüßen das neue Lieferkettengesetz für Deutschland. Menschenrechte gelten universal und enden nicht an der deutschen Staatsgrenze. Deshalb ist es richtig, dass die Unternehmen in die Pflicht genommen werden und in ihren Lieferketten Menschenrechtsverletzungen vermeiden sollen.   

Dabei ist es sinnvoll und richtig, dass sich die Kontrolle auf Berichts- und Transparenzpflichten gegenüber der zuständigen Behörde beschränkt. Ausdrücklich begrüßen wir die Bußgeldvorschriften und die Möglichkeit vom Ausschluss bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, sofern gegen Sorgfaltspflichten verstoßen wird.  

Nicht sinnvoll ist es, dass die Eröffnung des Anwendungsbereichs ausschließlich an der Arbeitnehmerzahl anknüpft.  
Hier fordern wir, dass zusätzlich zur Arbeitnehmerzahl auch der Umsatz eines Unternehmens berücksichtigt wird. Insbesondere kleine und in Teilen mittlere Unternehmen sollen nicht durch die sehr komplexen Präventionsmaßnahmen finanziell benachteiligt werden.  
Darüber hinaus setzen wir uns für einen Befreiungsvorbehalt ein, wenn ein Unternehmen nachweist, dass es keinerlei Bezüge zum Ausland hat und dementsprechend auch kein Fall einer “Lieferkette” vorliegt.  
Langfristig setzen wir uns darüber hinaus für ein europäisches Lieferkettengesetz ein, welches neben dem deutschen Lieferkettengesetz gilt. Dieses muss eine Mindestharmonisierung herbeiführen. Die Regelungen sollen von den Mitgliedstaatenverschärft werden können.   

Hierbei ist uns besonders wichtig, dass keine zivilrechtliche Haftung der Unternehmen für Menschenrechtsverstöße statuiert wird.  

Antragssteller: LAK Wirtschaft & Soziales, Yannik Mohren, Nils Gründer, Philipp Beckhove, Niklas Pfeiffer, Rebecca Müller-Zurlinden, Julian Dalberg, Karl Tilman von Heygendorff

Gültigkeit: 5 Jahre