Mittelspurschleicher bestrafen – Stauursachen bekämpfen

Entgegen der weit verbreiteten Meinung vieler Autofahrer gibt es auf deutschen Autobahnen keine eigenen Fahrstreifen für den Güterverkehr – Alle vorhandenen Fahrstreifen sollen auch von allen Verkehrsteilnehmern genutzt werden. Die Benutzung dieser werden in der Straßenverkehrsordnung klar geregelt: Wer nicht überholt, hat auf dem äußerst rechten Fahrstreifen zu fahren. Doch in der Realität findet die Umsetzung dieser Regel selten statt. Oft findet man Verkehrsteilnehmer, welche auf den mittleren oder sogar linken Fahrstreifen mit nur mäßiger Geschwindigkeit fahren und damit das Weiterfahren anderer behindern. Dadurch kommt es immer wieder zu stockendem Verkehr und im schlimmsten Fall sogar zu Unfällen. Zwar ist das nicht einhalten des Rechtsfahrgebots eine Ordnungswidrigkeit, wird aber maximal mit einer Verwarnung geahndet. Dabei provozieren die Mittelspurschleicher durch ihr Verhalten gefährliche Verkehrsmanöver von den anderen Verkehrsteilnehmern, wie zu dichtes Auffahren und Nötigung. 

Manche Kraftfahrer lassen sich dabei zum rechts überholen verleiten, was allerdings zu empfindlichen Strafen führen kann. Ein Verstoß gegen das Rechtsüberholverbot kann einem Bußgeld von 100€ und einem Punkt in Flensburg belegt werden. Hierbei stehen die Strafen für den auslösenden Mittel- oder Linksspurschleicher in keinem Verhältnis zu der Strafe die einem darauf reagierenden rechts überholenden drohen.  

Wir fordern ein Ende der Verharmlosung des Mittel- und Linksspurschleichens und die Aufnahme des Tatbestands des Mittelspurschleichens in den Bußgeldkatalog. Dabei soll dieser genauso wie bei anderen Arten der Missachtung des Rechtsfahrgebots mit einer Geldbuße i.H.v. 120€ und ein Punkt in Flensburg geahndet werden.  

Bei der Ausarbeitung der konkreten Formulierung im Bußgeldkatalog soll in Zusammenarbeit mit Experten eine Konkretisierung des Begriffs Mittelspurschleichen erarbeitet werden.  

Gültigkeit: 5 Jahre

Antragssteller: Marcus Moga