Reform des öffentlichen Dienstes

Die Deutsche Verwaltung ist schon seit Jahren ein Problem für unseren Wohlstand, indem notwendige Prozesse meist über die Maßen langwierig sind, wichtige Projekte oft einschlafen und aktivere Akteure, wie Unternehmen, durch Bürokratie und langsame Prozesse ausgebremst werden. Während viele Behörden unterbesetzt sind, gibt es auch einen aufgeblähten und deutlich zu teuren
Verwaltungsapparat in manchen Bereichen. Da anders als in Unternehmen keine Anreize bestehen, Beamte und Mittel neu zu allokieren, finden wir uns heute gleichzeitig einem viel zu großen Verwaltungsapparat ausgesetzt, welcher an entscheidenden Stellen dennoch unterbesetzt und überlastet ist. Prominente Stichwörter sind Digitalisierung, sowie Baugenehmigungen für Windparks. Wir fordern daher:

Eine Verschlankung von Behörden, indem wir vor allem Prozesse digitalisieren. Zur Digitalisierung wollen wir in jedem Bundesland eine zentrale Stelle einrichten, an welche sich Behörden wenden können, um Ihre Prozesse fachgerecht automatisieren zu können. Diese soll die umzusetzenden Digitalisierungsprojekte koordinieren und auf ein Netzwerk ausgewählter fachkundiger
Unternehmen vergeben. Dabei müssen natürlich entsprechende Vereinbarungen mit den Unternehmen unterzeichnet werden, in welchen der Datenschutz und Sicherheitsrisiken bedacht werden. Für den Stellenabbau wollen wir auf Anreize zur selbstständigen Evaluation von Abbaupotentialen und den zwischen Beamten und Behördenleitung einvernehmlichen Wechsel setzen: beispielsweise Wechselboni, sowie zeitweise Budgeterhöhungen als Belohnung für die freistellende Behörde, oder eine solche, die eine verrentete Stelle nicht nachbesetzt. Wichtig ist, dass je Abteilung maximal ein Wechsel alzwei Jahre stattfinden kann, um Fehlanreize zu vermeiden.

Die Nachbesetzung von Stellen, deren Besetzung den Ruhestand antritt, soll zudem zukünftig begründet werden. Zeitweilige Einstellung von nicht-verbeamteten Fachkräften für den IT-Bereich. Hierzu sollen Kommunale Töpfe für IT-Gehälter geschaffen werden, welche frei verfügbar für notwendige Stellen vergeben werden können. Die maximale Gesamtsumme soll sich am typischen Bedarf für die Kommunengröße, sowie marktüblichen Gehältern richten. Zur Bereitstellung sollen die Kommunen benötigte Digitalisierungsprojekte identifzieren und erwartete Laufzeiten angeben, woraus sich dann die Anzahl
und Dauer der benötigten Stellen ergibt. Teil der Projektplanung müssen auch Schritte für den weiteren Weg nach Projektabschluss sein, welcher durch reguläre Stellen gewährleistet werden muss. Dies kann durch bestehende, oder bereits bewilligte Stellen nachgewiesen werden. Ob die Kreise dann einzelne hochbezahlte IT-Experten für kurze Zeit einstellen, oder mehrere günstigere IT-Fachkräfte für längere Zeiträume, sowie ob sie von den Töpfen „Signing-Boni“ oder andere übliche Anreize aus der freien Wirtschaft anbieten, sei ihnen selbst überlassen.

Die Einführung einer stetigen Leistungserfassung. Vergleichbare Behördenvorgänge sollen dann für alle Ämter erfasst und mit deren Aufwand verglichen werden. Die Leistung sind hierbei bearbeitete Anfragen und ähnliche Vorgänge, kategorisiert nach vergleichbarem Arbeitsaufwand. Auf der Aufwandsseite wollen wir die Arbeitsstunden insgesamt und Arbeitsstufe nach Besoldungsklasse geordnet erfassen. Im ersten Schritt sollen somit unterschiedliche Leistungsniveaus in unterschiedlichen Behörden erfasst werden, welche allerdings nicht veröffentlicht werden sollen, um eine sachliche Analyse nicht zu behindern. Im
nächsten Schritt soll dann das Innenministerium in besonders ineffizient arbeitenden Behörden Abbau-, bzw. Versetzungsziele für offenbar nicht benötigten Stellen in ineffizienten Ämtern vorgeben. Sollte das Amt innerhalb eines Jahres dem Abbauziel nicht mit einem konkreten und zeitnah auszuführenden Abbauplan antworten, wollen wir direkte Versetzungen anordnen. Angeordnete Versetzungen sollen nach Möglichkeit gleichermaßen alte und neue Behördenmitglieder betreffen.

Antragssteller: JuLis Schwaben

Gültigkeit: 5 Jahre