Zwei Räder und eine Tonne weniger – trotzdem gleich?

Die Jungen Liberalen Bayern fordern, dass für E-Scooter (u. ä.) nicht mehr dieselben Alkohol-Promillegrenzen gelten, wie für andere Kraftfahrzeuge in Deutschland, sondern auf diese die gleichen Regelungen Anwendung finden, wie auf Fahrräder und
Pedelecs. Derzeit wird bereits das Fahren dieser Scooter ab einem Alkoholwert von 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit 500 bis 1.000€ Bußgeld belegt. In Deutschland dürfen E-Scooter maximal 20 km/h schnell fahren und unterliegen weder einer Helm- oder Führerscheinpflicht. Sowohl rechtlich als auch leistungsbezogen ähneln E-Scooter dementsprechend hier ihren zweirädrigen Kollegen. Die aktuelle Regelung stellt eine nicht nachvollziehbare Pönalisierung der Mikro-Mobilität dar und sollte daher schleunigst angepasst werden.

Im gleichen Sinne fordern wir auch eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für E-Scooter auf 25 km/h.

Des Weiteren unterstützen wir die für Fahrradfahrer geltenden Regelungen bezüglich relativer Fahruntüchtigkeit auch für Nutzer von E-Scootern. Dabei können Fahrer, die trotz rechtszulässigem Promillewert alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen
(z.B. Schlangenlinien fahren), trotzdem belangt werden.

Antragsteller: JuLis Unterfranken, Yannik Mohren, Dominic Hartlieb, Anton Hackel, Alexandra Siebenbürger, Julian Dalberg, Kai Fackler

Gültigkeit: 5 Jahre