Keine Besitzstandswahrung bei Apotheken

Das sog. Fremdbesitzverbot von Apotheken ist aufzuheben. Die jeweiligen Vorschriften im Apothekengesetz (ApoG) und der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sind entsprechend zu ändern. Der Betreiber einer oder mehrerer Apotheken muss somit nicht mehr Leiter, also approbierter Apotheker, sein, sondern kann bspw. auch eine juristische Person sein.

Die Begrenzung auf drei Filialapotheken wird ebenfalls aufgehoben.
Eine pharmazeutische Approbation zur Führung einer Apotheke bleibt weiter erforderlich.
Die gesetzlich festgelegte Gewinnspanne für von Apotheken vertriebenen Arzneimittel wird abgeschafft.
Die Apothekenpflicht nicht verschreibungspflichtiger Medikamente ist aufzuheben.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: BV Niederbayern, Ingrid Kobieter, Martin Hagen, Markus Nagler, Johannes Wolf, Arian Kriesch


Hinweis: Dieser Antrag wurde das erste Mal im Jahre 2009 beschlossen. Da seine Gültigkeit abgelaufen war, musste er erneut beschlossen werden.


Die Gültigkeit des Antrags wurde auf dem 101. Landeskongress um 5 Jahre verlängert.


 

Zukünftigen Generationen eine Stimme geben

Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Einführung einer Ombudsperson für zukünftige Generationen auf Landes-, Bundes-, Europäischer und UN Ebene.

Die derzeitige Politik ist in ihrer Planung auf die Wahlzyklen beschränkt, was angesichts der Notwendigkeit der Wiederwahl verständlich ist. Wir JuLis verstehen Politik aber als die Gestaltung der Zukunft und so muss die Zukunft auch eine unabhängige Stimme in der aktuellen Politik haben.

Die Ombudsperson soll mit ähnlichen Rechten ausgestattet sein, wie die Ungarische Ombudsperson die mit dem sogenannten Ombudsman Act in 2007 in Ungarn eingeführt wurde. Diese Rechte sind:

  • Rederecht im jeweiligen Parlament
  • Klagerecht vor den entsprechenden Gerichten
  • Informationsrecht über alle, den jeweiligen Fall betreffende, Informationen
  • Recht auf Öffentlichkeitsarbeit

Ausnahme bei diesen Rechten bildet die Ombudsperson auf UN Ebene. Hier muss dem im September 2013 veröffentlichtem Report der UN folgend, ein High Commissioner for Future Generations eingeführt werden. Dieser ist dem High Comissioner for Human Rights der UN nachzuempfinden. Die deutsche Ombudsperson ist auf allen Ebenen jeweils für 10 Jahre zu wählen. Eine Wiederwahl ist nicht möglich. Die Wahl hat unabhängig von regulären Wahlen zu erfolgen. Es ist anzuregen, dass grundsätzlich alle Bürger der jeweiligen Ebene ab dem 16. Lebensjahr bis zu Vollendung des 30. Lebensjahres stimmberechtigt sind. Näheres zur Wahl ist auf der entsprechenden Ebene zu regen.

Die Ombudsperson ist nicht, wie ein Abgeordneter rein seinem Gewissen verpflichtet. Er handelt als gebundener Repräsentant im Auftrag zukünftiger Generation und muss sich nach deren Bedürfnissen ausrichten.


Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: Lukas Köhler, Sabrina Böcking, Armin Sedlmayer, Bianca Buchenberg, Anna Ahlfeld, Steffen Kläne, Matthäus Blonski, Andre Lehman, Michael Klein

Umweltgesetzbuch (UGB) für Bayern!

Die Jungen Liberalen fordern die Zusammenfassung aller umweltpolitisch relevanten Gesetze Bayerns in einem neuen Umweltgesetzbuch (UGB) für Bayern.

Die Entwicklung und Ausarbeitung soll in Zusammenarbeit mit allen Bundesländern geschehen, in denen auch ein Umweltgesetzbuch für das jeweilige Bundesland angestrebt werden soll. Dadurch soll verhindert werden das Umweltstandards und Anforderungen an die Bürger und Unternehmen sich grundsätzlich unterscheiden. In einzelnen Punkten sind jedoch Abweichungen durchaus erwünscht um den regionalen Gegebenheiten gerecht zu werden. Die Bayrische Landesregierung soll während der Zusammenarbeit mit den andern Bundesländern, dass Ziel eines UGB Bayern nicht vernachlässigen und es stetig vorantreiben.

Das UGB soll neben der Zusammenführung aller Bayerischen Umweltgesetze, das Ziel haben doppelte Regelungen die durch die verschiedenen Gesetze entstanden sind im Bayrischen Umweltrecht wieder abzuschaffen. Weiter soll der erste Paragraph im UGB Bayern die Grundsätze und Ziele des Gesetzes erläutern.


Gültigkeit: 5 Jahre / Hinweis: Die Gültigkeit dieses Antrags wurde vom 106. LaKo in Schweinfurt um weitere 5 Jahre verlängert.


Antragsteller: LAK Umwelt, Technologie und Forschung

Raus aus den Schatten! Geheimdienste im Informationszeitalter

Deutschland steht im 21. Jahrhundert immer neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen gegenüber. Auch Geheimdienste sind daran beteiligt, den Schutz unseres Landes sicherzustellen. Doch dies bringt stets auch Gefahren für unsere Freiheit mit sich, deren Schutz oberste Priorität hat. Deshalb gilt es, geeignete rechtsstaatliche Regelungen zu finden, die diesen beiden Ansprüchen angemessen gerecht werden. Auf keinen Fall dürfen wir zulassen, dass die Freiheit für blinde Sicherheitsbestrebungen geopfert oder dass aufgrund dieser Argumentation der Rechtsstaat ausgehöhlt wird. Denn Sicherheit ist für uns kein „Supergrundrecht“, welches alle anderen ausschaltet.

„Freiheit vs. Sicherheit“

Die JuLis Bayern halten es für eine der wenigen notwendigen Aufgaben des Staates, für die Sicherheit seiner Bürger zu sorgen. Für uns sind Freiheit und Sicherheit jedoch keine konkurrierenden Ziele: Denn Sicherheit bedeutet für uns den Schutz von grundrechtlich garantierten Rechtsgütern und damit der Freiheit jedes Einzelnen. Die Instrumente zur Wahrung der Sicherheit können diese aber auch massiv gefährden.

Eine pauschale, dauerhafte, anlasslose oder massenhafte, staatliche und kommunale Überwachung lehnen wir daher strikt ab. Dazu zählen insbesondere die Vorratsdatenspeicherung, die Fluggastdatenübermittlung und Strategische Beschränkungen, sowie alle Speicherung von Daten, die in der Lage wären Bewegungsprofile zu erstellen. Wir lehnen weiterhin die gezielte staatliche Videoüberwachung kritischer Plätze ab, da hiermit nur eine Verlagerung der Kriminalität an andere nicht überwachte Orte stattfindet. Zudem entsteht für den einzelnen Bürger in solchen Bereichen kein direkter Sicherheitsgewinn, da die Kameras mangels Personal nicht permanent kontrolliert werden, diese somit nur zur Aufklärung von Straftaten beitragen können, nicht zur Verhinderung. Bürger sind weder grundsätzlich böse, noch permanent an Verbrechen beteiligt.

Deshalb hat sie der Staat auch unter keinen Umständen unter Generalverdacht zu stellen.Aus diesem Grund fordern wir auch, die im Zuge des G10-Gesetzes vorgenommene Änderung des Artikels 10 GG rückgängig zu machen: Ein Staat, der seinen Bürgern die rechtliche Kontrolle seiner Handlungen verwehrt und ihnen Freiheitseinschränkungen verschweigt, verstößt unserer Meinung nach gegen fundamentale Prinzipien des Rechtsstaates. Jeder EU-Bürger sollte so schnell wie möglich, aber nach spätestens 30 Jahren, ausnahmslos von gegen ihn gerichtete Überwachungsmaßnahmen in Kenntnis gesetzt werden und ihm der reguläre Rechtsweg offen stehen.

Auch der Vorschlag, die Nutzung von Verschlüsselungstechniken einzuschränken oder Backdoors in Soft- oder Hardware einbauen zu lassen, widerspricht diesen Prinzipien diametral. Stattdessen muss der Staat bessere Möglichkeiten zum Schutz vor Überwachung und technischen Angriffen fördern, denn er hat die Pflicht, die Freiheit seiner Bürger zu schützen. Um das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme sicherzustellen, müssen auch endlich geeignete rechtliche Rahmen gesetzt werden, die dieses wirksam schützen.

Kontrolle der Geheimdienste

Die deutsche Geschichte zeigt uns, wie gefährlich Geheimdienste für jeden Einzelnen werden können. Auch in der jüngeren Vergangenheit hat die Kontrolle der Dienste in Deutschland leider oft kläglich versagt. Daher fordern wir diesbezüglich eine grundlegende Reform:

  • Die Geheimdienste müssen im Austausch mit den Kontrollinstanzen der Wahrheitspflicht unterliegen; die Möglichkeit der Informationsverweigerung wird abgeschafft. Verstöße müssen mit dienst- oder strafrechtlichen Sanktionen geahndet werden. Dies soll auch für die Verletzung von Unterrichtungspflichten gelten. Informationen, die für die gewissenhafte Erfüllung seiner Kontrollaufgabennotwendig sind, sollen dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) auch unaufgefordert zugeleitet werden.
  • Das PKGr soll Einsicht in alle relevanten (auch geheime) Akten erhalten dürfen. Geheimnisverrat bleibt selbstverständlich weiter verboten und wird auch bei Abgeordneten verfolgt. Um diesen präventiv zu verhindern, halten wir auch Möglichkeiten wie ausspähsichere Leseräume für akzeptabel.
  • Die Dienstvorschriften im Bereich der Nachrichtendienste sollen dem PKGr zur Genehmigung vorgelegt werden müssen, um eine präventive Kontrolle sicherzustellen.
  • Das PKGr soll unrechtmäßige Maßnahmen zur Anzeige bringen sowie durch Beschluss die Veröffentlichung vertraulicher Dokumente anordnen können. Zudem soll es – wie der Verteidigungsausschuss – mit eigenen Rechten eines Untersuchungsausschusses ausgestattet sein. Auf Beschluss von einem Viertel seiner Mitglieder sollen Geheimdienstmitarbeiter vorgeladen und befragt werden können.
  • Das Parlamentarische Kontrollgremium muss eine eigene Geschäftsstelle mit ausreichend Mitarbeitern erhalten, welche über ein ausreichendes technisches Know-How verfügen sollen und sich auch mit den Abgeordneten als Geheimnisträger austauschen dürfen, um diese bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
  • Die Mitglieder des PKGr sollen jederzeit, unangemeldet und ungehindert Zugang vor Ort bekommen sowie uneingeschränkte Akteneinsicht erhalten, um eine effektive Kontrolle sicherzustellen.
  • Alle Sitzungen von PKGr sollen protokolliert werden müssen. Diese Protokolle unterliegen einer Geheimhaltungspflicht.
  • Die G10-Kommission soll aufgelöst werden. Ihre Aufgaben übernimmt stattdessen ein ordentliches Gericht. Es wird eine Ombudsperson (“Bürgeranwalt”) eingerichtet, die an den Sitzungen beratend teilnimmt, in Zeiten der Unkenntnis der Maßnahme die Betroffenenrechte wahrnimmt und ein Auskunftsrecht besitzt.
  • Im Geheimdienstbericht soll auch die Anzahl der genehmigten, sowie abgelehnten Überwachungsmaßnahmen bzw. Mitteilungen anonym veröffentlicht werden.
  • Wir fordern eine regelmäßige Evaluation aller den Geheimdiensten zur Verfügung stehenden Methoden sowie der zugrundeliegenden Rechtsnormen auf ihre Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit, auch angesichts einer zu erstellenden Überwachungsgesamtrechnung.
  • Alle als geheim eingestuften Akten sollen regelmäßig von einer unabhängigen Stelle auf die weitere Notwendigkeit dieser Anordnung geprüft und spätestens nach 30 Jahren ausnahmslos veröffentlicht werden, wobei die Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben müssen.
  • Es soll der Posten eines Geheimdienstbeauftragten bzw. ständigen Sonderermittlers geschaffen werden, der sich hauptamtlich mit der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste befasst. Die Ausgestaltung dieses Amtes soll sich an dem des Wehrbeauftragten orientieren. Ihm sollen die Kapazitäten der Geschäftsstelle des PKGr zur Verfügung stehen.
  • Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden sollen immer auch außerhalb des Dienstweges und anonym an den Geheimdienstbeauftragten und das PKGr wenden können, ohne um ihren Arbeitsplatz bangen zu müssen. Dazu soll insbesondere die Pflicht abgeschafft werden, ihren Dienstherren darüber zu unterrichten.
  • Whistleblower, die ungesetzliches Verhalten von Behörden enthüllen, ohne dass dabei aber personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse an die Öffentlichkeit gelangen, müssen – ebenso wie Journalisten, die dies publik machen – besonders geschützt werden.

Auch für Geheimdienste gilt in einer Demokratie kein rechtsfreier Raum – Verstöße gegen herrschende Gesetze müssen konsequent verfolgt werden. Das gilt ebenfalls für ausländische Behörden, ob aus befreundeten oder anderen Staaten.

Organisation, Aufbau und Kompetenzen

Auch der Aufbau der Sicherheitsbehörden in Deutschland ist reformbedürftig: Um unnötige Doppelstrukturen aufzubrechen, sind die Landesämter für Verfassungsschutz sowie der Militärische Abschirmdienst in das Bundesamt für Verfassungsschutz zu integrieren. Bis zu einer Abschaffung der Landesämter müssen die einzelnen Verfassungsschutzbehörden in stärkerem Austausch stehen, um ein Versagen wie im NSU-Fall zu verhindern. Das BfV wird in seiner Koordinierungsfunktion gestärkt. Auch die zuständigen Kontrollinstanzen sollen künftig über gemeinsame Aktionen besser informiert werden. Außerdem soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nicht als weiterer Geheimdienst missbraucht werden, sondern weiterhin rein der Abwehr dienen. Die Kooperation von Geheimdiensten mit der Polizei ist kritisch zu betrachten. Zwar kann der Erkenntnisaustausch durchaus zweckdienlich sein, doch muss stets die Trennung von hoheitlicher Gewaltausübung beachtet werden. Gemeinsame Lage- und Gefahrenabwehrzentren sind aber grundsätzlich zu begrüßen.

Es braucht dringend eine klarere rechtliche Grundlage über die Zuständigkeiten, Befugnisse, Grenzen und Pflichten der Geheimdienste. Insbesondere die Kompetenzen bezüglich der Inlands- oder Auslandsaufklärung müssen konkretisiert werden, sowie eine Verfahrensordnung über die Mitteilung und den Rechtsschutz von Überwachten nach dem G10-Gesetz erlassen werden.

“Cyberwar”

Damit Deutschland auch in Zukunft seine Bürger und Unternehmen effektiv vor technischen Angriffen schützen kann, ist es erforderlich, dass die entsprechenden Behörden auf den neuesten Stand der Technik gebracht sowie finanziell und personell ausreichend ausgestattet werden. Alle sicherheitsrelevanten Regierungseinrichtungen sollten abhörsicher sein. Entwicklung und Forschung sind in dieser Hinsicht zu intensivieren, damit Europa langfristig unabhängig von ausländischen Nachrichtendiensten und fremder IT-Technologie wird.

Für uns gilt: Auch “Cyberwar” ist eine Art der Kriegsführung und muss daher den Regeln des internationalen Kriegsvölkerrechts unterliegen. Wo dieses bisher nichtanwendbar ist, muss dringend völkerrechtliche Klarheit geschaffen und entsprechende Regelungen gefunden werden. Einen präventiven oder gar initialen Angriff durch digitale Waffen lehnen wir ab. Der Einsatz dieser Waffen durch die Bundeswehr unterliegt damit im Sinne ihrer Eigenschaft als Parlamentsarmee den gleichen strengen Voraussetzungen des Parlamentsbeteiligungsgesetzes und des Artikel 87a GG. Einen Gegenschlag als Reaktion auf einen digitalen Angriff kann erfolgen, wenn dieser eindeutig zurechenbar ist.

Einrichtungen, die sich unter dem Schutz der Genfer Konvention befinden (z.B. zivile Infrastruktur wie Krankenhäuser), sollen auch im digitalen Raum besonderen Schutz genießen. Langfristig fordern wir eine neue internationale Friedenskonferenz , die sich mit der digitalen Kriegsführung beschäftigt und auch dort verbindliche Richtlinien festlegen soll.

Wir befürworten die Meldepflicht für systemrelevante Unternehmen und Behörden bei schweren IT-Attacken, um künftige Angriffe zu verhindern. Wer von Sicherheitslücken in Soft- oder Hardware Kenntnis erlangt, muss diese sofort dem BSI melden, welches unmittelbar auf die Schließung und Veröffentlichung dieser hinarbeitet. Eine Beteiligung an oder Finanzierung der digitalen Grau- und Schwarzmärkte (z.B. durch den Einkauf von “Zero Day Exploits”) gehört verboten.

Internationale Kooperation

Zur effektiven Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus sowie der Abwehr von äußeren Gefahren, ist es notwendig, auch mit ausländischen Diensten, bspw. im Rahmen der NATO oder EU, zu kooperieren. Dies ist jedoch nur dann zu begrüßen, wenn es auch den Sicherheitsinteressen Deutschlands und seiner Bündnispartner nutzt. Diese sollen im neuen Weißbuch der Bundeswehr konkretisiert werden und dort als Leitbild vor allem der Verteidigung unserer freiheitlich-demokratischen Grundprinzipien dienen. Die Zusammenarbeit mit Staaten, bei denen der Verdacht besteht, dass sie (aktiv oder passiv) Völkerrecht brechen oder in Europa gegen geltendes Recht verstoßen, lehnen wir aber grundsätzlich ab. Wirtschaftsspionage und vor allem die Beihilfe deutscher Behörden an der Überwachung von Inländern im Auftrag von ausländischen Diensten sind strikt abzulehnen und strafrechtlich zu verfolgen.

Die JuLis Bayern fordern des weiteren, eine internationale Charta für Persönlichkeitsrechte auszuhandeln, die völkerrechtlich einheitliche Standards im Umgang mit persönlichen Daten und Bürgerrechten wie der Informationsfreiheit festlegen soll. So soll insbesondere auch die indirekte Überwachung von eigenen Bürgern (z.B. über Drittstaaten) oder das unbeschränkte Aushorchen von Ausländern weltweit verhindert werden. Denn das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis ist für uns ein Menschenrecht, das für jeden gleichermaßen gilt.

Vor allem auf europäischer Ebene darf es keine gegenseitige Spionage mehr geben. Stattdessen sollen die Geheimdienste in engerem Austausch stehen und das Amt des EU-Geheimdienstkoordinators gestärkt werden. Gleichzeitig muss die EU-weite Kontrolle der Geheimdienste, insbesondere durch das Europäische Parlament, intensiviert werden und ein besserer Austausch zwischen den einzelnen, staatlichen Kontrollinstanzen stattfinden. Zur besseren Bekämpfung von digitaler Kriminalität soll die entsprechende Abteilung bei Europol personell und technisch verstärkt und die Zusammenarbeit ausgebaut werden.

Öffentlichkeitsarbeit

Abschließend fordern wir einen ehrlicheren Dialog mit den Bürgern. Auch muss die Geschichte des BND besser aufgearbeitet werden. Statt Panikmache und neuen Überwachungsgesetzen sollte die Politik versuchen, die Öffentlichkeit aufzuklären und sie für entsprechende Themen zu sensibilisieren. Die Menschen sollten lernen, sich selbst (v.a. im Digitalen) besser zu schützen. Dazu sind Ausbildungs- und Aufklärungsangebote zu intensivieren. Zudem muss ehrlich vermittelt werden, dass Terror stets möglich sein wird und ein Anschlag nie hundertprozentig ausgeschlossen werden kann. So können Panik, Kurzschlussreaktionen und populistische Forderungen im Ernstfall verhindert werden. Denn genau das ist letztendlich das Ziel jedes Terroristen.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: Landesvorstand

Keine Enteignung durch Tod – Abschaffung des Pflichtteils beim Erbe

Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Abschaffung des Pflichtteils im Erbrecht.


Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: BV Oberbayern, SV München

Aufhebung des Arbeitsverbotes an Sonntagen und Feiertagen

Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Aufhebung des Arbeitsverbots an Sonn- und Feiertagen. Dazu ist insbesondere der Bezug auf Art. 139 WRV in AA 150GG zu streichen.


Antragsteller: BV Oberbayern, SV München

Asyl mit Herz und Verstand

Die JuLis sehen in dem Grundrecht auf Asyl und im Recht auf Flüchtlingsschutz unverrückbare hohe Güter. Um die in letzter Zeit stark gestiegenen Flüchtlingszahlen auch bewältigen zu können, sind deshalb folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  1. Vereinfachung und Beschleunigung des Asylverfahrens 
  2. Konfliktstaaten
  1. Es sind besondere „Konfliktstaaten“ zu definieren, in denen die Lebenssituation besonders gefährlich ist, wie zurzeit beispielsweise Syrien, Irak, Eritrea und Afghanistan. Um Konfliktstaaten, aus denen potentielle Flüchtlingsströme zu erwarten sind, frühzeitig zu erkennen soll ein weltweites „Frühwarnsystem“ etabliert werden.
  2. Asylanträge aus Konfliktstaaten sind zu priorisieren und im vereinfachten Verfahren zu prüfen und in aller Regel Flüchtlingsschutz zu gewähren.
  1. Aufnahmeverfahren und Sichere Herkunftsstaaten.

Während der aktuellen Flüchtlingskrise, d.h. bis zum Rückgang der Flüchtlingszahlen auf ein im letzten Jahrzehnt übliches Maß, sehen wir die zusätzliche Festlegung von „Sicheren Herkunftsstaaten“ als ein unumgängliches Mittel um die hohe Zahl an Hilfesuchenden zu bewältigen und ein rasches Asylverfahren zu gewährleisten. Sichere Herkunftsstaaten sind solche Länder aus denen Asylanträge nur geringe Chancen auf Anerkennung. In einem vereinfachtes Verfahren (als Vorbild dient das vereinfachte Verfahren des Baurechts) soll daraufhin die schnelle Bearbeitung von Asylanträgen aus Konfliktstaaten und Sicheren Herkunftsländern erfolgen. Der Regelfall wäre bei Konfliktstaaten die Anerkennung als Flüchtling und bei sicheren Herkunftsländern die Ablehnung des Asylantrags.

  1. Antragstellung im Herkunftsland

Soweit die Möglichkeit dazu besteht, soll die Antragstellung in den Herkunftsländern oder Anrainerstaaten erleichtert werden.

  1. Unterbringung 
  2. Wir sprechen uns gegen jedwede Wohnpflicht aus. Wer eine eigene Wohnung findet (z.B. bei Freunden, Verwandten oder auch im Hotel) ist berechtigt dort zu leben. Die Bewerber sind lediglich verpflichtet sich zu registrieren und ihren Wohnort anzugeben. Gleichzeitig werden Aufnahmeeinrichtungen für die Menschen angeboten, welche keine eigene Wohnung haben.
  3. Beschlagnahmungen von Privateigentum zur Unterbringung von Flüchtlingen sind nicht durchzuführen.
  4. Der Neubau von kostengünstigen Wohnungen ist dadurch zu erleichtern, dass bürokratische Vorschriften bei Neubauten – wo möglich – abgeschafft werden. Insbesondere solche hinsichtlich der Energieeffizienz sind hierbei in Erwägung zu ziehen.
  5. Integration 

Integration ist ein langfristiger Prozess. Den Bürgern ist zu vermitteln, dass Integration nicht innerhalb kürzester Zeit möglich ist. Gerade deshalb sind Bemühungen zur Integrationsförderung schnellstmöglich zu starten.

Zur ausreichenden parlamentarischen Gewichtung des Themas soll es im Bayerischen Landtag in den kommenden Jahren eine jährliche Aussprache zum Sachstand der Integration geben. Ausgangspunkt soll hierfür ein Jahresbericht der Landesregierung sein.

  1. Sprache und Bildung
  1. Die Sprachkenntnis ist einer der Grundpfeiler einer gelungenen Integration. Daher ist mit dem Erlernen der Sprache frühestmöglich zu beginnen. Für Sprach- und Integrationskurse sind einerseits auch Hilfskräfte ohne Hochschulabschluss oder Zertifikat zuzulassen. Andererseits sind die Kapazitäten an ausgebildeten Lehrern, die derzeit keine Stelle haben, entsprechend zu nutzen. Asylbewerber sollen einen uneingeschränkten Zugang zu den Integrations- und Sprachfördermaßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen erhalten. Die bereits bestehenden Möglichkeiten zur Teilnahmeverpflichtung am Integrationskurs sowie die entsprechenden Sanktionierungsmaßnahmen sollen stärker genutzt werden. Für die Kurse wird trotz dieser Pflicht ein symbolischer Beitrag erhoben. Dieser Beitrag soll zudem in gemeinsame Aktivitäten der Kursteilnehmer fließen. Auf die Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen sollten auch Asylbewerber mit geringen Chancen auf Asyl einen Anspruch haben.
  2. Die Bundesländer legen die Schulpflicht im Bezug auf Flüchtlingskinder bisher unterschiedlich aus. Unserem Ermessen nach muss die Schulpflicht aber auch für Kinder von Asylbewerbern gelten und entsprechende Kapazitäten bereitgestellt werden, insbesondere die weitere Schaffung und intensive Betreuung von Übergangs- bzw. Integrationsklassen. Der Besuch einer Schule und der Kontakt mit einheimischen Gleichaltrigen ist einer der besten Wege für eine gelungene Integration und eine sinnvolle staatliche Investition.
  1. Arbeit

Asylbewerber sollen arbeiten dürfen, ohne vorher eine Wartezeit absitzen zu müssen und eine Arbeitserlaubnis von Seiten des Ausländeramtes oder der ARGE einholen zu müssen. Eine Vorrangprüfung findet nicht statt.

Wer auch nach Ablauf seines bisherigen Aufenthaltstitels langfristig selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, soll einen neuen, zunächst befristeten, später unbefristeten Aufenthaltstitel erhalten.

  1. Gesellschaft

Integrationskurse sollen, über die demokratische Grundordnung, das Grundgesetz und einen Überblick über den deutschen Wertekanon hinaus, auch interkulturelle Kompetenzen vermitteln.

  1. Innere Sicherheit

Die inzwischen beinahe täglich stattfindenden Angriffe auf geplante und auch bewohnte Flüchtlingsheime sind terroristische Akte, die Angst und Schrecken verbreiten sollen. Gewalt darf in der Politik keinen Erfolg haben. Gegen extremistische Anschläge und Drohungen müssen Polizei und Verfassungsschutz daher entschlossen vorgehen und die benötigten personellen und finanziellen Ressourcen bekommen.

Darüber hinaus ist für eine gelingende Integration aber auch das offene und tolerante Klima in unserer Gesellschaft entscheidend. Wo Begegnung möglich ist und ein reges Miteinander zwischen Bevölkerung und Flüchtlingen stattfindet, kann gegenseitiges Verständnis erwachsen. Vorurteile, Hass, Gewalt und Terror sind hingegen Gift für den Integrationsprozess. Wenn rechter Hetzer versuchen, Ängste zu schüren, müssen alle Demokraten dagegen entschlossen eintreten und mit Argumenten für Aufklärung sorgen. Parteipolitische Profilierung ist in der aktuellen Situation verantwortungslos. Wer auf Stimmen am rechten Rand schielt, stärkt letztlich auch radikale Parteien.

  1. Kosten 

Sämtliche Kosten in Zusammenhang mit der Versorgung von Flüchtlingen muss der Bund tragen. Die finanziellen Mittel sind möglichst direkt an die Kommunen zu zahlen.

  1. Abschiebung 

Abschiebungen müssen insgesamt, insbesondere jedoch bei abgelehnten Bewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten, soweit zumutbar schneller vollzogen werden. Zügige Abschiebungen sind unerlässlich, um die knappen Unterbringungskapazitäten primär für Flüchtlinge aus Konfliktstaaten verfügbar zu machen.

  1. Europaweite gemeinsame Anstrengung 
  2. Die Registrierung der Flüchtlinge erfolgt innerhalb der EU über ein gemeinsames System und eine einheitliche Datenbank, über welche auch mehrfache Registrierungen festgestellt werden können. Das System untersteht der Kontrolle der EU. Die Registrierung kann in jedem Mitgliedsstaat erfolgen. Die Kompetenz für Asyl- und Einwanderungsfragen soll vollständig auf die Europäische Union übergehen.
  3. Die bisherigen Versuche, die Flüchtlinge individuell nach Schlüsseln auf die einzelnen Mitgliedsstaaten zu verteilen, sind gescheitert und waren unrealistisch. Wie sich gezeigt hat, registrieren sich Asylbewerber nur selten in ihrem Einreiseland und fühlen sich auch nicht immer an einen, durch die staatliche Verteilung bestimmten, Ort gebunden. Teilweise werden für den Weg in die von den Flüchtlingen angestrebten Länder auch hohe Gefahren, bis hin zur Lebensgefahr, in Kauf genommen. Ohne eine vermutlich flächendeckende Wiedereinführung und Befestigung innereuropäischer Grenzen lässt sich eine staatlich verordnete Verteilung nach bisherigen Erfahrungen nicht durchsetzen. Die JuLis sprechen sich jedoch gegen jede Einschränkung des Schengenraums und innereuropäische Grenzen aus.
  4. Als pragmatischen und liberalen Lösungsansatz wollen wir daher den Flüchtlingen weitestgehend selbst die Auswahl des Mitgliedsstaates, in welchem sie ihren Asylantrag stellen, überlassen. Um zu ungleiche Belastungen der Mitgliedstaaten und die Entwicklung von bewussten Abschreckungspolitiken in einzelnen Ländern zu vermeiden, soll folgender Ausgleich geschaffen werden:
  1. Es soll ein gemeinsamer, europäischer Finanztopf etabliert werden, in welchen alle Mitgliedsstaaten einzahlen. Der Finanzierungsbedarf ergibt sich aus den angenommenen Kosten für die Unterbringung und Integration aller in der EU befindlichen Flüchtlinge. Die Mitgliedsstaaten tragen die Kosten ihrer Wirtschaftskraft entsprechend. Je nach Anzahl der Asylbewerber in einem Mitgliedsstaat erhält dieser Zahlungen aus dem Finanztopf. Ein Staat, welcher überproportional viele Asylbewerber aufnimmt, erhält somit einen höheren Betrag als er einzahlt und vice versa. Umso stärker die Zahl der tatsächlich aufgenommen Flüchtlinge von der, parallel zur Kostentragungspflicht der Mitgliedsstaaten bemessenen, absoluten Zahl an Flüchtlingen, die ein Mitgliedsstaat aufgrund seiner Wirtschaftskraft theoretisch zu tragen hätte abweicht, umso höher bzw. geringer sind die Zahlungen pro Flüchtling anzusetzen.
  2. Um einwohnerschwache Mitgliedsstaaten vor einer theoretisch denkbaren tatsächlichen Überbelastung zu schützen, greift im Ausnahmefall der zweite Ausgleichsmechanismus. Wenn die Zahl an Flüchtlingen die theoretische Aufnahmepflicht dramatisch übersteigt, nicht mehr tragfähige Proportionen annimmt und der Mitgliedsstaat die Union um Hilfe anfragt, soll die Unterbringung von Flüchtlingen aus diesem Staat in unterproportional betroffenen Staaten als letztes Mittel möglich bleiben.
  1. Sozialleistungen 

Sozialleistungen für Asylbewerber müssen auf ein europaweit einheitliches Niveau gebracht werden. Geldleistungen werden während der Dauer der Asylverfahren grundsätzlich nicht ausgezahlt.

  1. Zuwanderung 

Um das Asylsystem zu entlasten ist der Weg für legale Einwanderung von Wirtschaftsmigranten durch ein echtes Zuwanderungsgesetz zu erleichtern. Anspruch auf Sozialleistungen sollen sowohl für Drittstaatsangehörige wie EU-Bürger erst nach 12 Monaten sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit bestehen.

  1. Fluchtursachen 
  2. Uns ist bewusst, dass die Krise nur dann nachhaltig gelöst werden kann, wenn der Grund der Flucht bekämpft wird. Daher fordern wir eine sofortige, internationale militärische Intervention im Rahmen der Responsibility to Protect in der Region, an der sich auch die Bundeswehr beteiligen soll. Auch der langfristige Einsatz von Bodentruppen in der Region darf besonders angesichts unserer dortigen historischen Verantwortung kein Tabu sein. Eine Kooperation mit Russland halten wir nur dann für sinnvoll, wenn dies eine Unterstützung al-Assads ausschließt. Es muss zudem unbedingt verhindert werden, dass sich der IS auch in anderen Regionen weiter etabliert.
  3. Damit sich nicht alle Flüchtlinge auf den gefährlichen Weg nach Europa machen müssen, fordern wir außerdem eine bessere Ausstattung und Finanzierung der Flüchtlingslager in der Region. Zusammen mit den Vereinten Nationen und Flüchtlingsorganisationen muss ein weltweites Programm für humanitäre Krisen entwickelt werden. Dies beinhaltet die Einrichtung humanitärer Sicherheitskorridore mit Flüchtlingslagern sowie die Registrierung und organisierte Aufnahme von Flüchtlingen nach festen Kontingenten direkt aus diesen Lagern zur Entlastung der Nachbarregionen.
  4. Abschließend fordern wir Folgendes:
  • Den Anrainerstaaten muss Hilfestellung bei der Bewältigung des Flüchtlingsstroms gewährt werden. Rabatte bei EU-Beitrittsverhandlungen werden aber nicht gewährt.
  • Die Westbalkanländer müssen durch engere Bindung an die EU durch Einbeziehung einer Freihandelszone eine wirtschaftliche Perspektive bekommen.
  • Zur Bekämpfung der Fluchtursachen muss sich Deutschland auch stärker, notfalls militärisch, beispielsweise durch Einrichtung eines Sicherheitskorridors, engagieren.

Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: KV Passau


Die Gültigkeit des Antrags wurde auf dem 98. Landeskongress um 5 Jahre verlängert.


 

Abschaffung der Sozialisierung im GG

Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Streichung des Artikels 15 Grundgesetz. Ebenso fordern wir die Streichung des Art.160 “Sozialisierung; Überführung in Gemeineigentum” aus der Verfassung des Freistaates Bayern. Die Ermächtigungsnorm des Artikels 15 Grundgesetz ist obsolet und deshalb aufzuheben.


Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: unbekannt


Hinweis: Dieser Antrag wurde das erste Mal im Jahre 2009 beschlossen. Da seine Gültigkeit abgelaufen war, musste er erneut beschlossen werden.

Ende der Agrar- und Milchsubventionierung der europäischen Bauern

Die Jungen Liberalen Bayern fordern das Europaparlament auf, ein Ende der Agrarsubventionierung der europäischen Bauern, besonders der Milchsubventionierung, zu beschließen. Außerdem wird die bayerische Staatsregierung aufgefordert ihre eigenen Agrarsubventionsprogramme einzustellen.

Als Ausgleich für die europäischen Bauern sollen alternative Vermarktungs- und Herstellungsmethoden (Bio) gefördert werden.

Bauern, die sich aus der staatlichen Abhängigkeit lösen wollen, können beispielsweise einen Nebenerwerb zur Landwirtschaft betreiben oder zusätzliche Geschäftsfelder erschließen, wie zum Beispiel Urlaub auf dem Bauernhof .


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: KV Erlangen-Höchstadt


Hinweis: Dieser Antrag wurde das erste Mal im Jahre 2009 beschlossen. Da seine Gültigkeit abgelaufen war, musste er erneut beschlossen werden.


Die Gültigkeit des Antrags wurde auf dem 98. Landeskongress um 5 Jahre verlängert.


 

Wissen was drin ist!

Wissen was drin ist! Ja zu anonymen Drogentests, zur Bestimmung der Reinheit von Drogen

Beschluss

Präambel

Jedes Jahr geschehen viele Unfälle durch Überdosierung, Verunreinigung und Streckung bei dem Konsum von Drogen. Es besteht zudem ein zusätzliches, unkalkulierbares Risiko auf diesem unübersichtlichen Markt, durch die rasante Entwicklung von neuen Drogen und die Verwechslungsgefahr bei verschiedenen Substanzen (z.B. „Crystal Meth“ und Amphetaminen). Natürlich besteht immer ein unkalkulierbares Risiko bei dem Konsum von Drogen. Dennoch sehen die Jungen Liberalen Bayern Handlungsbedarf, um den oben genannten Risiken Herr zu werden. Deshalb fordern wir:

Die Legalisierung von sog. „Drug- Checking-Labs“. In solchen Laboren können Konsumenten anonym die Identität, Reinheit und den Gehalt von Drogen testen lassen.

1. Anonymität

Die Mitarbeiter eines „Drug-Checking-Labors“ unterliegen einer absoluten Schweigepflicht. Daten aus der Untersuchung dürfen nicht zur strafrechtlichen Verfolgung verwendet werden. Lediglich Daten über die jeweilige Substanz dürfen zu statistischen und wissenschaftlichen Zwecken herangezogen bzw. gespeichert werden.

2. Betreiber

Betreiber von „Drug-Checking-Labs“ müssen eine sog. „Drug-Checking-Zertifizierung“ erhalten, um den Betrieb aufnehmen zu dürfen. Diese Regelung gilt nicht für Apotheken.

3. „Drug-Checking-Zertifizierung“

Eine „Drug-Checking-Zertifizierung“ wird nur nach Überprüfung vom örtlichen Gesundheitsamt vergeben, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:

a) Die Anonymität muss gewährleistet werden.

b) Nachweis, dass kein Handel oder Weiterverkauf von Proben betrieben wird.

c) Betreiber müssen neben den Untersuchungen, auch Aufklärung- und Suchtberatung durch speziell geschulte Sozialarbeiter anbieten.

4. Haftung

Das „Drug-Checking-Lab“ haftet in keinerlei Hinsicht für Kurz- und Langzeitfolgen, bei dem Konsum nach der Untersuchung.

5. Besitz, Kosten, Ergebnis

Das Labor kann für den Besitz der Drogenproben nicht strafrechtrechtlich verfolgt werden. Um Strafverfolgung unmittelbar vor den „Drug-Checking-Lab“ zu verhindern, soll die örtliche Polizei – ähnlich wie bei „Fixerbuden“ – auf Verfolgung in Laboren verzichten. Die Kosten für das „Drug-Checking“ sollen ohne Inanspruchnahme von Steuergeldern bestritten werden.


Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: BV Schwaben