Julis Bayern kritisieren CSU-Vorstoß bei Vorratsdatenspeicherung

Die CSU will sich dafür einsetzen, dass die IP-Adressen von Internetnutzern wieder länger gespeichert werden dürfen. Die Bundestagsabgeordneten der CSU beschlossen am Wochendende, Nutzerdaten in Zukunft auch ohne einen Anfangsverdacht  bis zu sechs Monate speichern zu wollen. Scharfe Kritik an diesem Vorstoß kommt nun von den Jungen Liberalen Bayern: “Die Idee des anlasslosen Speicherns von Nutzerdaten, die sogenannte Vorratsdatenspeicherung, ist keineswegs neu, sondern bereits über zwanzig Jahre alt. 2010 wurde ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung bereits für verwassungswidrig erklärt. Die CSU würde gut daran tun, endlich frische Ideen für unser Land zu entwickeln, anstatt nur ihre juristischen Fehleinschätzungen der letzten Jahrzehnte aufzupolieren”, so Felix Meyer, Landesvorsitzender der JuLis Bayern. „Mit den engen Schranken, die der europäische Gerichtshof für eine Vorratsdatenspeicherung gezogen hat, gibt es für dieses Konzept in Europa keine realistische Zukunft mehr. Und selbst, wenn man die rechtlichen Bedenken ausblendet, sollte die CSU sich folgende Frage stellen: Wollen wir, um die Aufklärungsrate bei Verbrechen leicht anzuheben, die gesamte Bevölkerung der Bundesrepublik unter Generalverdacht stellen und in ihre Privatsphäre einzugreifen?”, so Meyer weiter. Eine Rückgriff auf alte Ideen sei außerdem überhaupt nicht erst notwenig. Bundesjustizminister Buschmann (FDP) hat Ende letzten Jahres den Entwurf für ein quick-freeze-Verfahren vorgelegt, welches in den Augen der Jungen Liberalen die verhältnismäßige Alternative zur Vorratsdatenspeicherung darstellt. “Mit diesem Verfahren werden Daten ausschließlich anlassbezogen und auf richterliche Anordnung „eingefroren“, also gespeichert. In einem zweiten Schritt können diese Daten dann, ebenfalls durch richterliche Anordnung, den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt werden. DIe Daten werden also „aufgetaut“ – aber nur, sofern das nötig ist. Damit ist der Vorschlag des Justizministers deutlich leichter als ein Grundrechtseingriff auf Vorrat.” Die Abkehr von der anlasslosen hin zur anlassbezogenen Speicherung ist für die Wahrung der Verhältnismäßigkeit gerade das Entscheidende. Für die Sicherheit der Menschen im Freistaat wäre es hilfreich, wenn die CSU sich konstruktiv an der Ausarbeitung von “quick-freeze” beteiligen würde. Stattdessen betreibt sie Wahlkampf mit einem veralteten Konzept und behauptet, dass der Rechtsstaat nur so gegen Kindesmissbrauch und kinderpornografisches Material vorgehen könne. Es wirkt jedoch vielmehr so, als trauere man bei der CSU noch immer den gescheiterten Ideen vergangener Zeit nach.“, so Meyer abschließend.