Europawahlprogramm


I. PRÄAMBEL
II. EIN NEUES KAPITEL FÜR DEMOKRATIE UND STRUKTUREN
III. NEUE SCHRITTE IN DER EUROPÄISCHEN MIGRATIONSPOLITIK WAGEN
IV. IN FREIHEIT UND SICHERHEIT GESCHICHTE SCHREIBEN
V. WIRTSCHAFT IN EUROPA – EINE ERFOLGSGESCHICHTE
VI. STARKE FINANZEN FÜR EINE GROßE GESCHICHTE
VII. WIR BRAUCHEN EIN UMWELTKAPITEL FÜR DIE EU!
VIII. MEHR EUROPA IN DER WELTGESCHICHTE
IX. AN DIE GESCHICHTENSCHREIBER VON MORGEN DENKEN
X. WIR SIND DIE AUTOREN

I. PRÄAMBEL


Die Geschichte der Europäischen Union ist einmalig. Der Weg, den einst verfeindete, von Kriegen und Krisen erschütterte europäische Staaten gemeinsam zurückgelegt haben, ist lang. In unserer Generation haben die Älteren die Entwicklung des Schengen-Raums, die Einführung des Euros und das Entstehen der EU bewusst miterlebt. Die Jüngeren sind bereits in einem Europa der offenen Grenzen und des Euros geboren. All dem vorausgegangen ist eine Zeit, in der Pioniere und mutige Politiker über Staatsgrenzen, Skepsis und Vorbehalte hinweg visionäre Vereinbarungen getroffen und Geschichte geschrieben haben: Die EU-Staaten gehören heute zu den Spitzenreitern bei Wohlstand, Bildung und Lebenserwartung. 28 Demokratien betreiben den zweitgrößten Binnenmarkt der Welt und stehen dabei für einen europaweit freien Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital.

Und dennoch ist die Europäische Geschichte in den letzten Jahren ins Stocken geraten. Finanzkrise, Eurokrise und Flüchtlingskrise haben den europäischen Diskurs in den vergangenen 10 Jahren dominiert. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind den Europäerinnen und Europäern Antworten und Lösungen schuldig geblieben. Aktuell ist die EU einerseits bedroht von europaweit aufkeimendem Populismus und Antieuropäern und andererseits bedroht durch ihre eigene Mut- und Machtlosigkeit. Wir wollen daher den Reform- und Handlungsdruck auf die EU und die Mitgliedstaaten erhöhen. Europäische Probleme müssen endlich europäisch gelöst werden. Gleichzeitig halten wir am Grundsatz der Subsidiarität fest und wünschen uns starke Mitgliedstaaten, die ihre Stärke konstruktiv bei europäischen Fragen einbringen und diese nicht mit nationalen Alleingängen konterkarieren. Wir wollen die Zeit der Krisen und des Stillstands endlich überwinden und in die Zukunft schauen. Wir wollen die europäische Idee wiederbeleben und unsere eigenen Kapitel hinzufügen. Wir JuLis fordern daher: Europa, lass uns wieder Geschichte schreiben!


II. EIN NEUES KAPITEL FÜR DEMOKRATIE UND STRUKTUREN


Wir Jungen Liberalen sind Optimisten. Wir glauben an eine gute Zukunft und sind davon überzeugt, dass die EU zu ihrer eigentlichen Stärke zurückfinden kann und alle Menschen, auch jene, die aktuell enttäuscht und skeptisch sind, wieder für die Europäische Idee begeistern kann. Dies kann nur gelingen, wenn die EU Mut zu echten Reformen beweist.

Die Entwicklung des Europäischen Parlaments über zahlreiche Vertragsrevisionen hin zu einem fast gleichberechtigten Gesetzgeber begrüßen wir. Diesen Weg wollen wir weitergehen und das Parlament mit einem vollen Initiativrecht ausstatten und  das ordentliche Gesetzgebungsverfahren auf weitere Zuständigkeitsbereiche der EU ausweiten. Bis 2022 soll ein Europäischer Konvent im Sinne des Verfassungskonvents von 1999/2000 einberufen werden, der die Verträge der Europäischen Union neu erarbeitet. Anschließend soll über die neu ausgehandelten Verträge durch ein europäisches Referendum entschieden werden. Für alle Europawahlen ab 2024 fordern wir bei gleichem Stimmgewicht jedes europäischen Wählers. Das Europäische Parlament soll nach einem Wahlrecht gewählt werden, welches bei gleichem Stimmrecht für alle EU-Bürger europäische Wahllisten vorsieht.

Wir halten an dem Spitzenkandidaten-Prinzip fest, wonach das Parlament denjenigen zum Kommissionspräsidenten wählen soll, der im EU-Parlament eine Mehrheit der Stimmen auf sich vereint. Daraufhin soll er seine Kommissare und deren Zuständigkeiten unabhängig von deren Nationalität und von sachfremden Erwägungen vorschlagen dürfen. Die EU-Kommission soll sich dann entsprechend der Mehrheitsverhältnisse im Parlament bilden und nur noch aus maximal 18 Kommissaren bestehen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ihre Blockadehaltung hierbei aufzugeben. Außerdem muss die EU hinsichtlich ihrer Begrifflichkeiten bürgernäher und verständlicher werden. Eine Umbenennung der Institutionen und die Verwendung etablierter Begriffe, z.B. “Minister” statt “Kommissar” oder “Gesetz” anstelle von “Verordnung”, können hierbei ein erster Schritt sein. Zudem wollen wir den europäischen Rat als Gremium der Staats- und Regierungschefs abschaffen. Für den Rat der Europäischen Union fordern wir die Abschaffung der Sperrminorität von vier Mitgliedstaaten unter Beibehaltung des Kompromisses von Ioannina, der weiterhin den Schutz von Minderheiten gewährleisten soll. Ferner müssen alle Sitzungen des Rats der Europäischen Union und seiner Vorbereitungsgremien grundsätzlich öffentlich sein und der Rat soll künftig über ein Initiativrecht verfügen.

Die EU soll sich inhaltlich stärker auf die wirklich großen Probleme konzentrieren. Darin sehen wir keinen Gegensatz, sondern einen Ausdruck von Subsidiarität. Die Kompetenzen müssen dafür innerhalb Europas klarer abgegrenzt werden: Wir fordern, dass Europa in den Bereichen Handels-, Binnenmarkt-, Außen-, Sicherheits-, Verteidigungs-, Energie-, Klima-, Einwanderungs- und Asylpolitik mit einer Stimme spricht. Politikbereiche, die hingegen auf niedrigerer Ebene besser gelöst werden können, wie etwa die Sozial-, Steuer-, Gesundheits- und Familienpolitik, sollen dort verbleiben. Hieraus folgend soll der Beamtenapparat in seiner personellen Größe an die Zuständigkeitsebene des jeweiligen Bereiches angepasst werden. Um der Politik wieder mehr Handlungsspielräume zu geben, sind in den Verträgen zu findende Detailregelungen in einfaches Recht zu überführen.

Unser langfristiges Ziel eines europäischen Bundesstaates folgt dem Grundsatz der subsidiären Aufgabenverteilung. Denn, wenn vollendete demokratische Strukturen und ein effizientes politisches System in der Europäischen Union verwirklicht sind, können die Bürger Europas sowie die Mitgliedsstaaten der Union ihre Rechte besser wahrnehmen und effektiver auf eine Einhaltung der Kompetenzen drängen.

Um zielgerichteten Fortschritt zu ermöglichen, wollen wir die Idee eines „Europas der verschiedenen Geschwindigkeiten“ fördern und für mehr Politikbereiche ein Vorangehen einzelner oder mehrerer Mitgliedstaaten ermöglichen. Wir erkennen an, dass entscheidende Projekte der EU oft mithilfe des Prinzips abgestufter Integration angestoßen und vorangebracht wurden. Ein Rückschritt hinter bereits erreichten Stufen der Integration soll jedoch nicht möglich sein. Zudem fordern wir, dass von der bereits existenten Passerelle-Klausel häufiger Gebrauch gemacht wird und im Europäische Rat so mit Mehrheit statt mit Einstimmigkeit entschieden werden kann.

Wir begrüßen die öffentlichen Konsultationen der Europäischen Kommission als Beteiligungsinstrument. Gleichzeitig wünschen wir uns, dass Bürger in Zukunft auch bei bedeutenden Themen regelmäßig befragt werden und dass das Instrument bekannter gemacht wird. Themen, die die Rechte von Minderheiten einschränken, dürfen nicht Gegenstand von Abstimmungen sein. Unsere europäische Demokratie braucht auch gesamteuropäisches bürgerliches Engagement und eine aktive Zivilgesellschaft. Gesellschaftsleben findet heute auch immer noch maßgeblich in Vereinen statt. Daher brauchen wir auch ein europäisches Vereinsrecht, dass es ermöglicht, gesamteuropäische Vereine zu gründen.

In Zukunft soll es für Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, wegen Nichteinhaltung der Verträge gegen andere Mitgliedstaaten ohne Anrufung der Kommission Klage zu erheben. Zudem sollen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, bei einem Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip gegen die EU und ihre Organe zu klagen. Zu diesem Zwecke ist eine Kammer beim Europäischen Gerichtshof einzurichten. Um einen lückenlosen europäischen Rechtsschutz gewährleisten zu können, muss auch natürlichen und juristischen Personen die subsidiäre Möglichkeit eingeräumt werden, vor dem Gericht der EU gegen EU-Rechtsakte vorzugehen, wenn eine Verletzung eigener Rechte aus der Grundrechtecharta nicht ausgeschlossen werden kann. Die Einhaltung von Menschenrechten und Gemeinschaftswerten durch die Mitgliedstaaten muss stärker kontrolliert und im Zweifel auch sanktioniert werden. Entsprechende Verfahren über Strafzahlungen oder partikularen Stimmrechtsentzug müssen vom Rat der EU an den Europäischen Gerichtshof übergehen. Zudem soll die EU nach der Überarbeitung des Beitrittsvertrages der Europäischen Menschenrechtskonvention beitreten. Wir wollen ein Europa, das seiner Vorbildrolle stets gerecht wird, wenn es darum geht, die Grundwerte und Freiheiten der Demokratie zu verteidigen. In den letzten Jahren ist es dagegen zugelassen worden, dass auch innerhalb der Europäischen Union Minderheiten, bspw. jüdische Mitbürger, queere Menschen etc. wieder unter Druck geraten. Auch die Pressefreiheit wird in Teilen der EU zunehmend offener in Frage gestellt. Als Junge Liberale können, wollen und werden wir das nicht akzeptieren. Wir fordern, dass die Europäische Union schneller und konsequenter reagieren und strafen soll, wenn Mitgliedsstaaten es zulassen, dass Minderheiten und Journalisten in Bedrängnis geraten.

Wir halten es für eine funktionierende EU für entscheidend, dass Europäer sich in ganz Europa mit den jeweiligen Behörden auseinandersetzen können. Daher fordern wir die europaweite Einführung von Englisch als zusätzliche nationale Verwaltungssprache. Die Kosten der Verwaltung können erheblich gesenkt werden, indem endlich ein ständiger Sitz des Parlaments in Brüssel eingeführt wird und nicht zwischen Straßburg und Brüssel gewechselt wird. Schließlich fordern wir, dass gerade von Deutschland Impulse zur strukturellen und demokratischen Reform der EU ausgehen. Wir wollen gestalten statt zu verwalten und nur auf Vorschläge anderer Nationalstaaten zu reagieren. Wir setzen uns nach dafür ein, das aktive und passive Wahlalter für die Wahl zum Europäischen Parlament in Deutschland auf 16 Jahre abzusenken.


III. NEUE SCHRITTE IN DER EUROPÄISCHEN MIGRATIONS- UND FLÜCHTLINGSPOLITIK WAGEN


In den letzten Jahren haben die Migrationsbewegungen auf der ganzen Welt zugenommen. Aktuell sind fast 70 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht. Die Ursachen sind vielfältig: Kriege,  Bürgerkriege und individuelle Verfolgung, aber auch wirtschaftliche Perspektiven sowie Naturkatastrophen und der Klimawandel bringen Menschen dazu, ihre Heimat zu verlassen und sich auf den Weg in ein vermeintlich besseres Leben zu machen. Diese Migrationsbewegungen stellen eine enorme Herausforderung für die internationale Staatengemeinschaft dar. Wir sehen die Flüchtlings- und Migrationspolitik als gesamteuropäische Aufgabe. Mit nationalen Alleingängen wird man die Herausforderungen, die mit den zunehmenden Migrationsbewegungen auf die europäischen Staaten zukommen, nicht lösen können. Zudem kann es nicht sein, dass Staaten, die aufgrund ihrer geografischen Lage mehr Geflüchtete aufnehmen müssen, alleine gelassen werden, so wie es in Europa in den letzten Jahren der Fall war. Wir wollen ein neues Kapitel aufschlagen, in dem Europa als Einheit Menschen in Not hilft und Einwanderung gemeinsam organisiert. Ein europäisches Asyl- und Einwanderungssystem „aus einem Guss“ muss daher möglichst bald etabliert werden. Um dies zu erreichen, fordern wir, umgehend einen europäischen Migrationsgipfel einzuberufen, der – falls kein Konsens erreicht werden kann – auch von der Möglichkeit Gebrauch machen sollte, mit qualifizierter Mehrheit zu entscheiden. Die Einhaltung von Ratsbeschlüssen ist eine Frage der Rechtsstaatlichkeit und sollte notfalls mit einem Vertragsverletzungsverfahren durchgesetzt werden. Dazu gehört auch die Umsetzung beschlossener Verteilungsmaßnahmen.

Wir wollen das Dublin-Verfahren durch ein neues Verfahren, das alle Mitgliedstaaten der EU gerecht einbindet, ablösen. Dafür soll ein gesamteuropäischer Verteilungsschlüssel eingeführt werden, der sich unter anderem an Bevölkerungszahl, Wirtschaftskraft und Arbeitslosenquote orientieren soll. Dieser Schlüssel soll verbindlich sein. Andere Kriterien, wie individuelle Merkmale der Geflüchteten, dürfen keinen Einfluss auf den Verteilungsschlüssel haben. Bei der Verteilung auf die Mitgliedstaaten sollen diese nur berücksichtigt werden, wenn Geflüchtete – im Sinne der Familienzusammenführung – Verwandtschaft in einem Mitgliedstaat haben oder – im Sinne der erfolgreichen Integration – qualifizierte Kenntnisse der Amtssprache eines Mitgliedstaates nachgewiesen werden können oder wenn ein Geflüchteter in einem Mitgliedsstaat aufgrund eines individuellen Merkmales diskriminiert wird. Dadurch soll der Verteilungsschlüssel nicht verändert werden. Sollten sich einzelne Mitgliedstaaten nicht an der Aufnahme von Geflüchteten beteiligen, muss ein gestaffelter Sanktionskatalog zur Verfügung stehen, in dem unter anderem Sanktionszahlungen und die Verpflichtung zu verstärkter finanzieller Beteiligung bei der Einrichtung von Aufnahmestellen im außereuropäischen Ausland vorgesehen sind. Bei der Ankunft in der EU ist sicherzustellen, dass für jeden Geflüchteten ein EU-weit einheitliches elektronisches Aufenthaltsdokument erstellt wird. Bis dieses neue europäische System erreicht ist, müssen entweder die Regeln von Dublin-III konsequent angewendet werden oder andere Lösungen über bi- beziehungsweise multilaterale Abkommen gefunden werden. Dabei ist jedoch stets auf Diplomatie zu setzen. Grenzschließungen als Druckmittel auf andere Staaten lehnen wir ab.

Wir wollen die Möglichkeit schaffen, dass Asylbewerber und subsidiär Schutzbedürftige ihre Anträge schon im Ausland zu stellen können. Wer akut gefährdet ist, soll ein humanitäres Visum erhalten, um auf die Bearbeitung seines Schutzantrags in Sicherheit warten zu können. Das soll einerseits in Botschaften der Mitgliedstaaten möglich sein, andererseits sollen auch Verträge mit Transitstaaten geschlossen werden, um dort europäische Aufnahmestellen zu errichten und sichere, legale Einreisemöglichkeiten in die EU zu schaffen. Gleichzeitig soll darauf hingewirkt werden, dass zwischen der EU und Drittstaaten No Torture-Abkommen geschlossen werden. So kann die Rückführung abgelehnter Asylbewerber vereinfacht werden.

Für uns ist der europäische Grenzschutz eine wichtige Aufgabe, die immer mitgedacht werden muss, wenn es um Einwanderung geht. Sicherheit und Kontrolle der europäischen Außengrenzen sind die Voraussetzung für den Erhalt der freien Binnenmigration. Wir wollen deshalb Frontex zu einer echten europäischen Grenzschutzbehörde umbauen , die unter der Kontrolle des Europäischen Parlaments steht und den Schutz der EU-Außengrenzen zur europäischen Aufgabe machen. Dazu gehört für uns auch, dass die Seenotrettung im Mittelmeer als gesamteuropäische Aufgabe von Frontex wahrgenommen wird. Die Behörde ist dafür von den Mitgliedstaaten bestmöglich mit Schiffen und Ausrüstung auszustatten.

Wir befürworten die Einrichtung von humanitären Schutzzonen unter Aufsicht des UNHCR und/oder der EU, im Einvernehmen mit den jeweiligen Staaten und mit Finanzierung der EU. In solchen (offenen) Aufnahmestellen sollen Flüchtlinge sicher sein vor bewaffneten Konflikten, Gewaltanwendung und anderen Menschenrechtsverletzungen. Insbesondere in Nordafrika können solche Zonen dazu dienen, ankommende Flüchtlinge vor den dort derzeit teils unmenschlichen Bedingungen zu befreien und vorübergehend Obhut zu bieten. Außerdem könnten dort, am Vorbild der EU-Hotspots, noch vor einer Einreise nach Europa Asylverfahren durchgeführt werden, nach deren Abschluss Schutzberechtigte auf legalem und geordnetem Wege nach Europa einreisen können und auf die Mitgliedstaaten verteilt werden. Die Existenz solcher Schutzzonen vorausgesetzt, könnten dann auch Flüchtlinge, die auf dem Mittelmeer aufgegriffen werden, dorthin überstellt werden, um die Anreize einer lebensgefährlichen Überfahrt zu reduzieren. Wir verurteilen kriminelle Schlepperorganisationen.

Das internationale Seerecht soll so geändert werden, dass die Seenotretter auch die Möglichkeit haben, die Geretteten an einen anderen als den nächstgelegenen Hafen zu verbringen. Das Ziel soll in der Regel der Starthafen sein, wenn es dort eine europäische Aufnahmestelle und angemessene medizinische Versorgung gibt. Solange dies aber nicht der Fall ist, müssen Schiffsbrüchige weiterhin gemäß des Non-Refoulment-Prinzips an die europäische Küste gebracht werden, wenn ihnen in Nordafrika unmenschliche Bedingungen drohen. Eine Einstellung oder Behinderung der Seenotrettung auf dem Mittelmeer zur Reduzierung von Fluchtanreizen, halten wir für zutiefst unmenschlich und lehnen wir daher ab. Die EU soll gleichzeitig auf eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Startländern hinwirken, um konsequent gegen Schlepper vorzugehen. 

Außerdem ist es wichtig, dass Frontex auch personell so ausgestattet wird, dass der Schutz der EU-Außengrenzen ganzheitlich gewährleistet werden kann, um z.B. auch dem wachsenden Problem illegaler Einreisen an der Ostgrenze entgegenwirken zu können. Beim Umbau von Frontex sind zur Entlastung der Grenzstaaten alle Mitgliedstaaten proportional zu ihrem BIP finanziell zu beteiligen. Auch Deutschland muss in diesem Bereich mehr Anstrengungen unternehmen.

Wir wollen die Tür für legale Migration öffnen, aber die für illegale Einwanderung schließen. Langfristig gehört zum europäischen Binnenmarkt auch ein europäisches Einwanderungsrecht. Vor dem Hintergrund, dass in vielen Mitgliedstaaten immer noch ein nationales Einwanderungsrecht fehlt, liegt jedoch noch ein langer Weg vor uns. Als ersten Schritt schlagen wir ein europäisches Visum zur Arbeitssuche vor. Dieses kann erhalten, wer nicht vorbestraft ist und ein Mindestmaß an Qualifikation und Sprachkenntnis in mindestens einer der Amtssprachen der EU, sowie genügend Geldmittel nachweist, um für seinen Unterhalt zu sorgen. Entsprechende Richtwerte sind von der Europäischen Kommission festzulegen und stets aktuell zu halten. Zusätzlich soll ein Punktesystem – angelehnt an das System in Kanada – eingeführt werden, sodass die Visumvergabe bedarfsgerecht gesteuert werden kann. Die Gültigkeit des Visums hängt von den Mitteln ab, die dem Antragsteller zur Verfügung stehen. Führt die Arbeitssuche zu dem Erhalt einer für das Bestreiten des Lebensunterhalts ausreichenden Teil- oder Vollzeitbeschäftigung, soll die Erlangung eines dauerhaften Aufenthaltstitels nach spätestens zwei Jahren ermöglicht werden. Bis dahin ist die Aufenthaltsgenehmigung in Abhängigkeit der Mittel des Antragstellers so auszugestalten, dass auch nach Verlust oder (regulärer) Beendigung einer Vollzeitbeschäftigung ausreichend Zeit verbleibt, um eine neue Beschäftigung zu erlangen , darf aber ein Jahr nicht überschreiten. Ist die Arbeitssuche nicht erfolgreich, so muss eine sofortige Ausreise stattfinden. Dies sicherzustellen, steht am Anfang des Prozesses der Einführung eines solchen Visums. In einem künftigen System sollte zudem die Blue Card als ein Hauptinstrument für die Fachkräftesicherung etabliert werden.


IV. IN FREIHEIT UND SICHERHEIT GESCHICHTE SCHREIBEN


Durch brutale Terroranschläge auf europäischem Boden in den vergangenen Jahren hat das Sicherheitsempfinden vieler Europäer und Europäerinnen erheblich gelitten. Dennoch können Eingriffsbefugnisse und Sanktionsmöglichkeiten angesichts der besonderen Bedeutung von Rechtsstaatlichkeit und Bürgerrechten nicht aufgrund eines subjektiv empfundenen Gefühls geschaffen oder gar gerechtfertigt werden. Gleichwohl erkennen wir an, dass es für den Zusammenhalt und langfristigen Erfolg einer Gemeinschaft entscheidend ist, dass die Bürgerinnen und Bürger auf die Arbeit der Sicherheitsbehörden vertrauen können. Objektiv ist Europa bereits heute eine der sichersten Regionen der Welt. Um diesen Status zu erhalten und um langfristig auf mögliche Entwicklungen von Terror und Kriminalität vorbereitet zu sein, fordern wir eine bessere Vernetzung der nationalen Sicherheitsbehörden und rufen auf zu mehr Mut bei Reformen und europäischer Zusammenarbeit.

Der wichtigste Schritt ist, die Zusammenarbeit der europäischen Sicherheitsbehörden zu verbessern. Wir schlagen vor, Europol zu einem “Europäischen Kriminalamt” (EKA) um- und auszubauen. Dabei soll es sich auf die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität sowie Cyberkriminalität konzentrieren. Beim EKA sollen in Zukunft die Erkenntnisse der nationalen Sicherheitsbehörden bei grenzübergreifenden Sachverhalten zusammenlaufen, in den Zusammenhang gebracht und gemeinsam ausgewertet werden. Anstatt die Ergebnisse dann einfach an die nationalen Behörden zurückzuleiten, soll dem EKA in Zukunft eine koordinierende Rolle zuteil werden. Gemeinsame Einsätze der Mitgliedstaaten sollen dann unter der Leitung des EKA stehen. Nur so kann wirklich ein grenzübergreifend koordiniertes Vorgehen sichergestellt werden. Die nationalen Behörden sollen weiterhin unterstützen, denn Ziel kann es nicht sein, eine voll ausgestattete Eingreiftruppe einzurichten; vielmehr müssen die vorhandenen Ressourcen der Mitgliedstaaten genutzt werden. Da sich das Strafrecht in den Mitgliedsstaaten der EU aber unterscheidet, lehnen wir umfassende Exekutivbefugnisse für das EKA ab. Insbesondere erteilen wir der Forderung nach einem „europäischen FBI“ oder europäischen Strafgerichten eine Absage. Bis diese Reform erreicht werden kann, soll eine dem GTAZ des Bundes ähnliche Vernetzungsplattform der Sicherheitsbehörden geschaffen werden. Diese soll sich in regelmäßigen Abständen treffen und muss auf einer durch das EU-Parlament beschlossenen Rechtsgrundlage fußen. Außerdem soll die Europäische Staatsanwaltschaft schnellstmöglich auch grenzüberschreitende Verbrechen, insbesondere im Bereich organisierte Kriminalität und Terrorismus verfolgen können.

Zudem soll eine neue europäische Behörde zur Koordination der Geheimdienste der Mitgliedstaaten geschaffen werden. Sie soll die Erkenntnisse der Auslands-, Inlands- und Militärgeheimdienste der Mitgliedstaaten  in den Bereichen Terrorismus und grenzübergreifende Kriminalität bündeln und dem EKA zuarbeiten. Ein stetiger Austausch zwischen den nationalen und europäischen  Sicherheitsbehörden ist für den Schutz der europäischen Bürgerinnen und Bürger unerlässlich. Die neue europäische Geheimdienstbehörde soll unter der Kontrolle des europäischen Parlamentes stehen.

In Zeiten konkreter Bedrohungslagen, in denen Sicherheitsbehörden und Geheimdienste oftmals zusätzliche Befugnisse erhalten, ist es umso wichtiger, die Einhaltung der Bürgerrechte effektiv zu kontrollieren. Zu diesem Zweck sollen in Zukunft alle Sicherheitsagenturen der Europäischen Union dem EU-Parlament zur Rechenschaft verpflichtet sein und regelmäßig unter Wahrheitspflicht einem parlamentarischem Kontrollgremium Bericht erstatten müssen. Zudem soll bei jeder Agentur eine Stelle geschaffen werden, die die Einhaltung der Europäischen Grundrechte kontrolliert. Um diese Kontrolle auch auf nationaler Ebene sicherzustellen, soll die Grundrechtscharta künftig auch auf rein nationale Sachverhalte Anwendung finden. Schließlich fordern wir die Kommission auf, dem Urteil des EuGH über die Richtlinie 2006/24/EG (Vorratsdatenspeicherung) vollumfänglich zu folgen, Bestrebungen hinsichtlich einer (auch versteckten) Neufassung einzustellen und Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mitgliedstaaten einzuleiten, die mit nationalen Regeln über Vorratsdatenspeicherung gegen europäisches Recht verstoßen. Maßnahmen und Sicherheitsabkommen, die bürgerliche Freiheitsrechte unverhältnismäßig beschneiden und einen Generalverdacht unterstellen, sind generell zu beenden und, wo nötig, durch datenschutzkonforme Nachfolgeregelungen zu ersetzen. Dazu zählen neben der Vorratsdatenspeicherung insbesondere das Fluggastdatenabkommen mit den USA, das SWIFT-Abkommen und das INDECT-Programm.


V. WIRTSCHAFT IN EUROPA – ERFOLG SCHREIBT GESCHICHTE


Die EU hat ihre Ursprünge in der Zusammenarbeit der europäischen Staaten auf dem Feld der Wirtschaftspolitik. Eine erfolgreiche Wirtschaft ist die Grundlage für Wohlstand und Frieden. Daher setzen wir uns für eine marktwirtschaftlich agierende EU ein, die für Unternehmen und Arbeitnehmer attraktiv ist. Unser Ziel ist es daher, den europäischen Binnenmarkt weiter zu stärken. Zu diesem Zweck sollen vor allem im Bereich der digitalen Transformation sowie der Gesundheits-, Energie- und Verkehrspolitik Wettbewerbsbeschränkungen abgebaut werden. Hierzu gehört auch die europaweit Abschaffung staatlicher Monopole z.B. im Glücksspielbereich. Für die gesamte Europäische Union fordern wir die Legalisierung von Snus. Zudem soll der Dienstleistungsverkehr vollständig liberalisiert werden. Dies schließt auch den Rundfunk mit ein. Hier müssen Markeintrittsbarrieren abgebaut und gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden.

Eine gemeinsame Wirtschaftspolitik muss sich auch an einer gemeinsamen Regulatorik ausrichten. Zulassungen müssen europaweit harmonisiert werden. Der derzeitige Status bei dem alle nationalen Zulassungsbehörden aktiv sind ist zeitraubend, ineffektiv und gerade für kleine und mittlere Unternehmen in Europa eine enorme Hürde. Damit innovative Produkte schnell ihren Weg in den Markt finden, sollen Zulassungsbedingungen im Binnenmarkt vollständig harmonisiert werden und künftig nur noch auf europäischer Ebene stattfinden. Nationale Zulassungen entfallen dann.

Wir begrüßen, dass die EU-Kommission Schritte zur Durchsetzung des Universalitätsprinzips über den Weg des Beihilferechts unternommen hat und fordern die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für einen fairen Steuerwettbewerb. Als erster Schritt sollte in der EU eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage sowie eine EU-Richtlinie gegen die Erosion der Bemessungsgrundlagen durch die Verlagerung von Gewinnen geschaffen werden.

Wir wollen die Arbeitskräftemobilität in der EU  weiter stärken. Wir wollen die Arbeitnehmerfreizügigkeit gerade im Bereich der kleinen und mittleren Einkommen verbessern. Ein Ansatzpunkt dafür ist die vereinfachte Anerkennung von Berufsabschlüssen, non-formalen und informellen Kompetenzen und Erfahrungswerten. Ferner müssen Anerkennungsverfahren so angepasst werden, dass ein ausländischer Berufsabschluss oder ausgeübter Beruf nach einer angemessenen Sperrfrist auch mehrmals mit einem in einem anderen Mitgliedstaat anerkannten Beruf verglichen werden kann. Dies gilt analog auch für Bildungsabschlüsse, wie z.B. Schul- oder Hochschulabschlüsse. Zudem muss in jedem Land eine zentrale Anlaufstelle für so eine Anerkennung geschaffen werden. Darüber hinaus wollen wir in der EU langfristig die duale Ausbildung nach deutschem Vorbild etablieren. Zudem wollen wir die European Employment Services zu einer europäischen Arbeitsplattform ausbauen, über die Arbeitsplätze vermittelt werden und auf die auch die nationalen Arbeitsagenturen über die transnationale Zusammenarbeit hinaus zugreifen können. Ferner setzen wir uns für die Einführung eines EU-weiten privaten Altersvorsorgeprodukts ein, dessen Transparenzanforderungen, Investitionsregeln und Übertragungsverfahren europaweit standardisiert sind.  Hierdurch soll der Sparer bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb der EU in die Lage versetzt werden, den abgeschlossenen Altersvorsorgevertrag ohne Abschläge fortführen zu können. Ein EU-weiter Markt für die private Altersvorsorge intensiviert den Wettbewerb zwischen Versicherungs- und Finanzinstituten und steigert die Durchdringung der freiwilligen Altersvorsorge.

Wir wollen in Zukunft verstärkt auf gemeinsame Strategien für Zukunftsinvestitionen in Forschung und digitalen Fortschritt der Mitgliedstaaten setzen. Kommende europäische Forschungsrahmenprogramme sollten sich zudem intensiver für den Transfer von Forschungsergebnissen aus der Wissenschaft in die Wirtschaft und Gesellschaft einsetzen, sowie den Austausch von Erkenntnissen und die intereuropäische Zusammenarbeit zwischen Forschungsinstituten unterstützen. Hierfür sollen gemeinsame Fonds geschaffen werden. Auf dem Gebiet der KI-Forschung darf Europa nicht länger hinterherhinken. Daher fordern wir umfangreiche Investitionen in die KI-Forschung. Es soll zudem eine europäische Plattform geschaffen werden, auf der Firmen ihre eigenen gesammelten Daten zu Forschungszwecken und unter Auflagen verfügbar machen können. Dies muss, vor allem bei personenbezogenen Daten, unter strengsten Datenschutzvorkehrungen stehen. Um die EU zum Innovationsstandort Nr. 1 zu machen, begrüßen wir außerdem  die Abkommen zur Schaffung eines europäischen Einheitspatents.  Die fehlende Möglichkeit Software in Europa gewerblich zu schützen ist ein enormer Wettbewerbsnachteil im internationalen Vergleich. Eine ausgewogene Möglichkeit für die Patentierung von Softwareentwicklungen in Europa sollte geprüft werden.

Wir JuLis fordern eine konsequente Ausweitung der Rechtsformen im Gesellschaftsrecht der EU, insbesondere die Einführung einer europäischen Kapitalgesellschaft für KMU, bei der mehrere Gesellschafter zulässig sind. Die stattdessen geplante Einführung einer europäischen Einpersonengesellschaft bleibt dahinter deutlich zurück.

Schließlich sehen wir die Notwendigkeit internationaler Standards und einer Reform des bestehenden Wettbewerbsrechts für die Internetwirtschaft hin zu einem transparenten und innovationsfördernden Wettbewerbsrecht. Nur durch internationale Kooperation kann hierbei ein Wettlauf der Staaten um das niedrigste Regulierungsniveau verhindert und ein innovationsfördernder Wettbewerb in der digitalen Welt etabliert werden. Konkret fordern wir die Verankerung des Prinzips der Netzneutralität im EU-Wettbewerbsrecht. Bestehende EU-rechtliche Regulierungen, die auf eine Portabilität der personenbezogenen Nutzerdaten abzielen, müssen weiter ausgebaut werden. Systemrelevante Plattformunternehmen sollten ihre vor- und nachgelagerten Produkte und Services nicht gegenüber Wettbewerbern abschotten dürfen. Deshalb müssen vertikale Dienste eingeschlossener Systeme konsequent entbündelt werden, sofern Wettbewerber in vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungsstufen benachteiligt werden. Das europäische Monopolrecht soll derart geändert werden, dass künftig auch Zusammenschlüsse von Unternehmen unter die Kartellaufsicht fallen, die die Umsatzschwellen noch nicht erreichen, wenn durch Netzwerkeffekte (etwa im digitalen oder infrastrukturellen Bereich) eine besondere Gefahr für den Wettbewerb besteht. Die Übernahme von Unternehmen in Schlüsselbranchen durch Staatskonzerne aus Drittstaaten oder Unternehmen aus Drittstaaten, in denen faire Wettbewerbschancen für ausländische Konkurrenz nicht oder nur eingeschränkt gegeben sind, gefährden den Wettbewerbsstandort Europa. Ein europäisches Außenhandelsgesetz soll es der Kommission ermöglichen, solche Übernahmen in sensiblen Branchen zu untersagen.

Um insbesondere kleine und neu gegründete Unternehmen sowie Vereine nicht mehr über Gebühr zu belasten fordern wir eine Überarbeitung der DSGVO. Bei der Erarbeitung von Ausnahmen soll stärker beachtet werden, welche Daten im Einzelnen verarbeitet werden. Im Rahmen der Überarbeitung muss der Informationsfluss von den europäischen Institutionen hin zu Unternehmen und Bürgern deutlich besser funktionieren. Betroffene müssen frühzeitig in der Lage sein, Vorbereitungen zu treffen und müssen wissen, was im Einzelnen von ihnen erwartet wird. Zudem sollen Betreiber von Seiten auf sozialen Netzwerken nicht für die Datenerhebung verantwortlich sein, sofern die Seite in einem übergeordneten, stets sichtbaren System eingebettet ist.

Für uns Junge Liberale stehen die Beschlüsse der EU zur Leistungsschutzreform und zu geplanten Upload-Filter in direktem Widerspruch zu Grundsätzen der Meinungsfreiheit und dem Ziel des Bürokratieabbaus. Wir fordern die sofortige Abschaffung der Regelungen.


VI. STARKE FINANZEN FÜR EINE GROSSE GESCHICHTE


Der Haushalt ist das finanzielle Rückgrat jeder politischen Idee. Nur, wenn ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sind, können politische Vorhaben umgesetzt werden. Damit auf aktuelle Herausforderungen und Fragen mit europäische Lösungen geantwortet werden kann, muss auch die europäische Finanz- und Haushaltspolitik endlich eine deutliche Umgestaltung erfahren.

Wir fordern daher eine neue Schwerpunktsetzung im europäischen Haushalt. Knapp 40% des europäischen Haushalts fließen aktuell in die Förderung der Landwirtschaft, der Fischerei, des Klimaschutzes und der biologischen Vielfalt. Die Zahlungen, die heute nach Erster (ca.75% des EU-Agrarbudgets) und Zweiter Säule aufgeteilt sind, müssen in  einem Zeitraum von längstens 15 Jahren auslaufen. Diese Maßnahme soll den Weg zu einem marktwirtschaftlichen Weg in der Gemeinsamen Agrarpolitik ebnen.Die Europäische Union soll in diesem Zusammenhang verstärkt auf WTO-Ebene auf die anderen großen Agrar-Exporteure einwirken um auch sie vom Wegfall der Subventionen zu überzeugen.

In der Umstellungsphase muss es für die wirtschaftsfähigen Betriebe Unterstützung geben – dazu gehört dass die staatliche Agrarforschung gerade unter dem Gesichtspunkt der zu erwartenden Klimaveränderungen deutlich verstärkt wird. Darüber hinaus können die Betriebe z.b. durch Um- und Entschuldungsprogramme oder Hilfe bei Ernteausfallversicherung gestärkt werden.

Bei den Umstrukturierungen müssen die Landwirte im Bereich der Bürokratie deutlich entlastet werden. Ebenso muss die EU sicherstellen dass die festgelegten Standards für alle Mitglieder bindend sind und ein Überbietungs-Wettbewerb somit unterbunden wird.

Außerdem sprechen wir uns für die Beibehaltung des Verschuldungsverbots für den europäischen Haushalt unter Beibehaltung der Möglichkeit eines Berichtigungshaushalts im Zuge des Haushaltsvollzugs aus.

Auch im Bereich der Strukturförderung sehen wir erhebliches Einsparpotenzial. Immer wieder kommt es zu Fehlinvestitionen und Gelder versinken in privaten Taschen. Hier müssen zunächst die Kontrollmechanismen weiter verschärft werden. Zudem müssen die Mittel in ihrem Aufkommen in den kommenden Jahren drastisch sinken. Viele Mittel werden nämlich bereits heute gar nicht abgerufen. Denkbar ist, dass die Strukturförderung künftig transnationale Infrastruktur- und Digitalisierungsprojekte fördert. Deshalb soll sich die Strukturförderung künftig auf strukturschwache Regionen und transnationale Infrastruktur- und Digitalisierungsprojekte beschränken.

Hinsichtlich der Finanzen der europäischen Mitgliedstaaten fordern wir mehr Ehrlichkeit und ein Bekenntnis zu Stabilität. Im Falle nationaler Schieflagen muss klar sein, dass die Verantwortung für nationale Finanzprobleme in allererster Linie bei dem betroffenen Staat selbst liegt und eine nationale Kraftanstrengung erfordert. Daher soll auch die Existenz einer Schuldenbremse in Zukunft ein eigenes Stabilitätskriterium werden, dessen Missachtung zu sanktionieren ist. Ideen einer sogenannten „Haftungsunion“ in jedweder Form erteilen wir eine klare Absage. Nicht Eurobonds, nicht „Investitionsfonds zur Stabilisierung“, nicht Hilfszahlungen lösen Finanz- und Schuldenprobleme der Mitgliedstaaten langfristig, sondern der Wille und das Bemühen um verantwortungsbewusstes Haushalten in allen europäischen Staaten und in der europäischen Union selbst. Daher muss künftig auch eine Kürzung oder vollständige Einstellung von Zahlungen der Europäischen Union an Mitgliedstaaten, die gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt verstoßen, möglich sein. Weiter fordern wir die Umgestaltung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und des EFSF in einen Europäischen Währungsfonds. Der neu geschaffene EWF soll dabei drei Funktionen erfüllen: unabhängige Haushaltsüberwachung, kurzfristigen Finanzhilfen und der Durchführung von Schuldenrestrukturierung und geordneten Staatsinsolvenzverfahren. Damit die Einhaltung der Defizitkriterien und -verfahren wirksam und unabhängig bewacht werden, soll der EWF diese Aufgabe von der Kommission übernehmen. Bei Liquiditätsengpässen soll der EWF nur bei systemischer Bedrohung und geknüpft an strikte Haushalts- und Reformauflagen Finanzhilfen bereitstellen. Wenn diese Vorgaben nicht erfüllt werden, muss die Auszahlung von weiteren Kredittranchen konsequent ausgesetzt werden. Sollten die Schulden eines Mitgliedsstaates nach sorgfältiger Analyse nicht mehr tragfähig sein, so sind die Finanzhilfeinstrumente des EWF alleine nicht das geeignete Mittel. Stattdessen müssen die Staatsschulden in einem regelgeleiteten Verfahren restrukturiert werden. Die Gläubiger erhalten, anders als bei einem ungeordneten Verfahren, Planungssicherheit, und Fehlanreize auf den Finanzmärkten werden reduziert. Denn mit einem Insolvenzverfahren wird der Ausfall eines Staates als Schuldner zum realistischen Szenario, was das Risikobewusstsein der Gläubiger erhöht. Der EWF wäre als politisch unabhängiges Gremium für die Durchführung des Verfahrens zuständig.

Wir wollen die europäische Finanzaufsichtsarchitektur weiterentwickeln, die Bankenunion vervollständigen und begrüßen die Initiative zur Schaffung einer Kapitalmarktunion. Damit können Fehlanreize auf Finanzmärkten reduziert und die Finanzierungsmöglichkeiten insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen diversifiziert werden. Um die Krisenanfälligkeit von Banken zu verringern, soll zudem der Anteil an Staatsanleihen, die eine Bank hält, regulatorisch begrenzt werden.

Für den Fall, dass ein Staat aus der Eurozone temporär oder komplett aus der Eurozone ausscheiden möchte, wollen wir die Möglichkeit eines geordneten Austrittsverfahren schaffen, dass eine einstimmiger Entscheidung der Eurogruppe voraussetzt. Der EWF soll als solcher die einzige Maßnahme im Sinne eines „Euro-Rettungsschirmes“ werden und bleiben. Der Europäischen Zentralbank soll ein Selbstwahlrecht ihres Direktoriums seitens des EZB-Rates eingeräumt werden. Darüber hinaus soll, um die Unabhängigkeit der EZB und ihres Rates zu wahren, und diesen vor (un-)mittelbaren Einflüssen durch die Politik zu schützen, die Unabhängigkeit der nationalen Zentralbankpräsidenten durch geeignete Instrumente gestärkt werden, beispielsweise durch ein Verbot der Wiederwahl nach einer Amtszeit. Des Weiteren fordern die Jungen Liberalen zur Sicherstellung einer stabilen Währungspolitik eine Erhöhung der Amtszeit des Präsidenten der Europäischen Zentralbank von bisher acht auf zehn Jahre, um sich dem Wahlrhythmus des Europäischen Parlamentes anzupassen.

Schließlich fordern wir die Einführung eines Insolvenzrechts für Staaten. Die in der Eurozone bestehende Regelungslücke für den faktisch möglichen Fall einer staatlichen Insolvenz hat in der Vergangenheit zu großer Unsicherheit geführt. Anstatt einer durch Alternativlosigkeit erzwungenen Rettung muss es für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit eines geordneten Euro-Austrittsverfahrens einerseits und einer in der Eurozone anerkannten Neuaufstellung ihrer Staatsfinanzen andererseits geben.

Bestrebungen nach europaweiten Steuern wie Finanztransaktionssteuer oder Plastiksteuer und nach einer Meldepflicht für Steuerberater und Rechtsanwälte hinsichtlich möglicher Steuersparmodelle ihrer Mandanten lehnen wir wegen der hohen Bedeutung des Beratungsgeheimnisses kategorisch ab.  Auch die Einführung einer nationalen oder einer europäischen Digitalsteuer lehnen wir ab. Wir sind überzeugt, dass derartige Instrumente die Vertiefung des europäischen Binnenmarktes erschweren und der europäischen Idee damit entgegenstehen. Lenkungssteuern halten wir bereits bei gegebener nationaler Kompetenz für eine unnötige Gängelung des Bürgers und setzen im Vertrauen auf das Verantwortungsbewusstsein eines jeden Europäers auf Aufklärung. Wir sind überzeugt, dass die Europäische Union keine zusätzlichen Einnahmen generieren muss, sondern die bislang vorhandenen Mittel umschichten und gezielter einsetzen muss.


VII. WIR BRAUCHEN EIN UMWELTKAPITEL FÜR DIE EU!


Die Klimaerwärmung und Umweltprobleme machen nicht zwischen den Ländern der EU Halt. Herausforderungen in der Umwelt sind grenzübergreifend und können deswegen auch nur grenzübergreifend gelöst werden. Auch der Effekt des Ausstiegs Deutschlands aus Atom- und Kohleenergie verpufft, wenn Strom dann aus den Nachbarländern importiert wird. Aus ökologischer Überzeugung und als Gegenentwurf zu dem in Deutschland betriebenen Klimanationalismus wollen wir daher ein europäisches Kapitel der Energie- und Umweltgeschichte schreiben.

Wälder und Wiesen haben im Zusammenwirken für die Umwelt durch eine hohe Biodiversität und eine hohe CO2-Speicherkapazität, sowie eine gute Sauerstoffproduktionsquote einen großen Mehrwert. Es kann folglich nicht mehr politisches Ziel sein, Kulturland zwanghaft durch hohe Subventionen zu erhalten. In wenigen Fällen kann auf regionaler Ebene insbesondere in staatlich definierten Schutzgebieten eine örtlich begrenzte Förderung aus dem Umwelt- oder Tourismusbudget erfolgen. Förster und Ranger können frei werdendes Land auf eine für die Umwelt gewinnbringende Art und Weise betreuen, indem es renaturiert wird. Das Landschaftsbild gewinnt dadurch enorm an Vielfalt. Die Abholzung von Urwäldern lehnen wir innerhalb und außerhalb der EU ab. Auch international muss die EU die Verantwortung für besonders wertvolle Wälder übernehmen. Hier denken wir insbesondere an Regenwaldholz. Künftig soll streng geprüft werden, ob bei Importen illegal abgeholztes Holz in die EU eingeführt wird. Illegale Importe müssen sanktioniert werden. Erhobene Bußgelder sollen zum Erwerb und Schutz von Regenwald eingesetzt werden.

Der Klimawandel ist ein globales Problem, welchem nicht verantwortungsvoll mit nur nationalen Maßnahmen begegnet werden kann. Umwelt- und Klimapolitik muss daher mindestens auf Ebene der EU stattfinden. Der Emissionszertifikatehandel kann als marktwirtschaftliches Instrument dazu beitragen, Emissionen klimaschädlicher Gase zu reduzieren. Hierfür muss der künftige Emissionshandel alle relevanten Verursacher beinhalten, insbesondere aber Verkehr, Land- und Forstwirtschaft (im Positiven wie im Negativen) und Importe aus Nationen ohne gleichwertigen Emissionszertifikathandel. Die Hersteller und Importeure sollen hier in der Pflicht sein, die Zertifikate zu erwerben. Die dadurch wahrscheinlich erhöhten Verbraucherpreise für Brennstoffe sollen ausgeglichen werden, indem dafür die Strom-, Kfz- und Energiesteuer abgeschafft wird. Der Emissionshandel muss ferner auf alle wesentlichen klimaschädlichen Emissionen (CO2, CH4, HFCs, PFCs, N2O, SF6) erweitert werden. Die Zertifikate sollten stets nach einer Versteigerung verteilt werden. Die zeitweise geringen Preise für Zertifikate werden derzeit durch eine Marktstabilitätsreserve leicht abgemildert. Diese muss noch mehr Anteile der im Markt verfügbaren Zertifikate beinhalten. Die ca. 900 Millionen Zertifikate, die bisher dem Markt entnommen wurden, müssen gelöscht werden. Derzeit sind 24% der Überschüsse in für die Marktstabilitätsreserve angedacht. Wir fordern eine Erhöhung auf 30%. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Zertifikate muss außerdem viel schneller sinken. Die geplante Reduktionsquote liegt bei 2,2%. Wir fordern eine Erhöhung auf  3%.

Wir erkennen an, dass klimapolitische Herausforderungen jedoch nicht alleinig auf europäischer Ebene gelöst werden können, sondern verbindliche multilaterale Abkommen erfordern. Die dort eingegangenen Selbstverpflichtungen müssen eingehalten werden! So schnell wie möglich soll an die Stelle eines EU-weiten Emissionshandels ein verpflichtender weltweiter Emissionshandel treten. Dazu sollen in allen neuen Freihandelsabkommen Paragraphen zu der grundsätzlichen Bereitschaft für einen solchen weltweiten Markt verhandelt werden. Wir wollen schon heute Nationen außerhalb der EU anbieten, dem europäischen Zertifikatehandel beizutreten.

Der Energiemarkt ist einer der am schlechtesten entwickelten Binnenmärkte in der EU. Zur Etablierung eines gemeinsamen Marktes müssen mutige Maßnahmen zur Harmonisierung der verschiedenen Märkte ergriffen werden. Strategische Leitentscheidungen, wie der Bau von Pipelines zu Drittstaaten, erfolgen in Absprache mit den betroffenen Ländern in europäischer Verantwortung. Künftig sollen Energiekonzerne bei der Verweigerung der Durchleitung anderer Anbieter durch die eigenen Netze in der Pflicht sein nachzuweisen, dass tatsächlich eine Überlastung der Netze besteht. Durchleitungsgebühren dürfen künftig nur dem Selbstkostenpreis entsprechen. Die Länder müssen noch konsequenter zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie Fristen zur Erreichung bestimmter Ziele des freien Binnenenergiemarktes  verstreichen lassen. Ein nachhaltiger Energiemarkt kann nur funktionieren, wenn die regenerativen Energien weiterhin im Anteil erhöht werden. Das Ziel der EU, dass alle Länder ihren Anteil der regenerativen Energien auf 20% erhöhen, muss bis 2020 unbedingt erreicht werden. Im Rahmen eines europäischen Energiemarkts müssen auch die nationalen Rahmenbedingungen für den Betrieb, die Restlaufzeit und den Neubau kerntechnischer Anlagen harmonisiert werden. Ziel muss es sein, alte und störungsanfällige Kernenergiereaktoren abzuschalten und stattdessen Neubauten zu ermöglichen. Ungeachtet des bisherigen deutschen Sonderwegs beim Atomausstieg muss auch Deutschland sich konstruktiv an dieser Harmonisierung und Weiterentwicklung des Energiemarktes beteiligen. Eine Rückkehr zur Atomkraft in Deutschland lehnen wir jedoch entschieden ab. Die Mindeststandards von EURATOM für den Betrieb sind zwingend einzuhalten; ihre Nichteinhaltung führt zur Stilllegung. Die Einhaltung wird von einem unabhängigen europäischen Gremium kontrolliert. Eine Förderung neuartiger Energieerzeugungs und -speicherungstechnologien sehen wir als unabdingbar an, um langfristig einen Ausstieg aus der Kohle- und klassischen Atomenergie zu erreichen.

Als Energiespeicher möchten wir Brennstoffzellentechnologie fördern. Damit kann bei Stromspitzen – wie bei starkem Wind oder Sonneneinstrahlung – aus Wasser Wasserstoff erzeugt werden, welcher später, z.B. bei Windflaute, in Brennstoffzellen zur Deckung des Grundbedarfs genutzt werden kann. Bei einem weiteren Ausbau erneuerbarer Energien ist diese effiziente Möglichkeit zur Energiespeicherung essentiell.

Zudem möchten wir die Kernfusionsforschung, wie sie aktuell am ITER erfolgt, weiter fördern. Wir finden, dass eine sichere und umweltfreundliche Energieversorgung der Zukunft nicht an Forschungskosten scheitern darf und fordern eine weitreichendes Budget für Forschung und Entwicklung an neuartigen Energieträgern, das auch eventuelle Fehlschläge in der Forschung mit einkalkuliert.

Die Verantwortung für eine möglichst leidensfreie Tierhaltung endet nicht an den Grenzen der Mitgliedsstaaten. Deswegen setzen wir uns für die kurzfristige Einführung eines verpflichtenden Europäischen Tierschutzsiegels ein, welches es den Verbraucherinnen und Verbrauchern einfach und transparent ermöglicht, die an ein tierisches Produkt angelegten Tierschutzstandards zu erkennen. Das Siegel soll in unterschiedlichen Güteklassen existieren. Für die höchste Klasse müssen mit Skandinavien vergleichbare Tierschutzstandards erfüllt sein. Ein solches Tierschutzsiegel kann jedoch nur eine Übergangslösung darstellen. Daher setzen wir uns für die mittelfristige Einführung einheitlicher europäischer Tierhaltungsstandards ein, die sich an denen der skandinavischen Länder orientieren sollen. Weiter fordern wir eine Angleichung der Standards für Tiertransporte und Kontrollen in der gesamten EU.

Zudem wollen wir gegen Überfischung vorgehen und fordern die erlaubten Fischmengen spätestens innerhalb der kommenden 15 Jahre an die wissenschaftlichen Vorgaben anzupassen. Darüber hinaus fordern wir:

  • das Verbot von Qualzuchten und gemeinsame europäische Fischaufzuchtstandards,
  • die Vergrößerung der Maschenweite von Fangnetzen,
  • die Hinzurechnung von Beifang auf Fangquoten,
  • die Sanktionierung des Verlustes von Fangnetzen
  • und unabhängige Kontrollen der Einhaltung der Regeln mit wirksamen Sanktionsmöglichkeiten.

Um die grundsätzlichen Probleme, die mit der Tierhaltung einhergehen (Flächenverbrauch, Umweltbelastung, ethische Bedenken) zu adressieren, setzen wir uns für eine zügige Zulassung von Produkten aus in vitro Fleisch auf dem europäischen Markt sowie der verstärkten Förderung von Forschung an Nahrungsmitteln- und Quellen der Zukunft ein. Hierzu zählt für uns auch die Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Landwirtschaft. Insbesondere die Nutzung der innovativen Genschere Crispr/CAS muss zügig einen Weg in den europäischen Markt finden. Die massenhafte Nutzung von Plastik führt insbesondere in den Meeren zu massiven ökologischen Problemen. Deswegen fordern wir, dass die in Deutschland gängige Kreislaufwirtschaft für Müll auch auf europäischer Ebene eingeführt wird. Hierbei werden eine Produktverantwortung und Rahmenbedingungen für die Entsorgung festgelegt. Somit ist sichergestellt, dass Plastik zumindest ordnungsgemäß entsorgt wird und nicht im Meer landet. Weiterhin fordern wir die EU auf die Müll- und Recyclingexporte einzudämmen, damit eine Recyclingquote nicht durch Export umgangen werden kann. Sollen weiterhin Exporte getätigt werden, so sind die Importländer bzw. die dort ansässigen Unternehmen dazu zu verpflichten europäische Recyclingstandards anzuwenden, um eine Umweltverschmutzung so weit wie möglich zu verhindern. Wir fordern außerdem ein selbstverpflichtendes globales Abkommen, dass die Mitgliedstaaten zu nachhaltiger Politik gerade im Bezug auf (Mikro-) Plastik verpflichtet. Dieses Abkommen beinhaltet verschiedene Anforderungen und Richtwerte, die die Mitgliedsstaaten auf lange Zeit betrachtet erfüllen sollen.

Darüber hinaus fordern wir in der EU Wissenschaftsprogramme, die erstens intensiv günstige und abbaubare Alternativen zu Plastik erforschen und zweitens mit der Entwicklung von Konzepten zur Entfernung von Plastik und anderem Müll aus den Meeren beginnt. Hierbei begrüßen wir eine Kooperation mit Industrie und Wirtschaft. Außerdem wollen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher an der Plastikvermeidung beteiligen: Mit einer europaweiten Aufklärungskampagne soll auf Umweltschäden und Wege zur Plastikvermeidung hingewiesen werden. Wir appellieren an die Verantwortung von Unternehmen. Die EU soll zusammen mit großen Supermarktketten gemeinsame Standards für die Plastikvermeidung im Lebensmittelbereich entwickeln.


VIII. MEHR EUROPA IN DER WELTGESCHICHTE!


Wir wollen eine starke, friedensliebende und freiheitliche EU, die auch die Welt friedlich und freiheitlich gestaltet. In einer multipolaren Weltordnung kann die EU nur gemeinsam gestalten. Nationale Alleingänge in der Außenpolitik werden unwirksam. Wir wollen, dass die EU ihrer Gestaltungsverantwortung nachkommt und ihre Werte in einer gemeinsamen Außenpolitik umsetzt. Daher wollen wir einen gemeinsamen Sitz im Sicherheitsrat für die EU und die Einführung der qualifizierten Mehrheit bei Fragen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) erreichen. Bis zur Einrichtung eines gemeinsamen Sitzes sollen Gespräche mit Frankreich darüber intensiviert werden, aus dem französischen, ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat einen europäischen zu machen. Der Europäische Auswärtige Dienst und die Auslandsvertretungen der EU sollen außerdem sukzessive Aufgaben nationaler Diplomatie und Botschaften übernehmen.

Wir Jungen Liberalen sprechen uns ausdrücklich dafür aus, dass die EU auch international vehement für die Werte des Freihandels eintritt. Deswegen muss die EU die Institutionen des Freihandels stärken. Wir lehnen Handelskriege ab und wollen notfalls auch einseitig dabei bleiben, keine Zölle einzuführen.

Wir Junge Liberale lieben Freihandel als Grundlage internationalen Friedens und Wohlstands und sehen multilaterale Verträge auf WTO-Ebene als die beste Grundlage an, um einen freien internationalen Handel durchzusetzen. Wir wollen, dass die EU künftig multilaterale Freihandelsverträge auf WTO-Ebenestets als ihr primäres Ziel sieht. Sie darf die Handlungsfähigkeit der WTO durch ihre Freihandelsvertragspolitik nicht weiter behindern, sondern muss die WTO vielmehr stärken. Hierzu muss die EU darauf hinwirken die Unabhängigkeit und die Transparenz der WTO sicherzustellen, indem Dokumente nach dem Vorbild der UNO künftig immer veröffentlicht werden. Viele Entwicklungsländer sind nach wie vor stark von Landwirtschaft und Rohstoffextraktion geprägt. Zwar haben verschiedene Reformen der Zollpolitik und der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik geholfen, Benachteiligungen abzubauen. Es bleiben aber erhebliche Barrieren – allen voran die sogenannte Zolleskalation. Wir sprechen uns gegen unterschiedliche Importzölle auf verschiedene Veredelungsstufen von Gütern aus, da diese die lokale Wertschöpfung in Entwicklungs- und Schwellenländern verhindert und die europäische Marktmacht missbraucht.  Darüber hinaus setzen wir uns für einen fairen und möglichst freien Welthandel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen ein. Eingriffe in einen freien Weltmarkt wie Handelsbarrieren, Exporterstattungen und Subventionen von Seiten der EU lehnen wir auf lange Sicht ab, da diese Wettbewerbsverzerrungen auf Kosten der Steuerzahler bewirken.

Darüber hinaus müssen Nachhaltigkeitssubventionen und Subventionen für nachwachsende Energie durch die WTO kontrolliert und hinsichtlich ihrer möglichen verzerrenden Wirkung überprüft werden. Es müssen Interventions- und Sanktionsmechanismen für die WTO entwickelt werden, wenn es Hinweise für eine Verzerrung des Marktes und verdeckten Protektionismus unter dem Mantel der Nachhaltigkeit gibt. Zudem müssen auch nicht-tarifäre Handelshemmnisse mehr in den Fokus genommen und untersucht werden. Länder, die Exportsubventionen wieder einführen, sollen konsequent bestraft werden.

Da die Doha-Verhandlungen gescheitert sind und eine Reform der WTO Zeit in Anspruch nimmt, befürworten wir bis dahin auch bi- und plurilaterale Freihandelsverträge der EU. Die EU als größter Markt hat dabei eine besondere Verantwortung und darf ihre Macht insbesondere nicht gegenüber Entwicklungsländern ausspielen und sie nicht zwingen, ihre Märkte für die subventionierten EU-Produkte zu öffnen. Außerdem soll die EU künftig keine Strafzölle mehr verhängen, um Handelsverträge oder Vertragsbestandteile durchzusetzen. Subventionierte Produkte dürfen in Freihandelsabkommen nicht mehr als “sensible Produkte” aus den Verträgen herausgehalten werden. Damit die EU in Zukunft als verantwortungsvoller Partner auftreten kann und einzelne Mitgliedstaaten den Abschluss von Handelsabkommen nicht mehr blockieren können, sollen auch umfassende Freihandelsabkommen wie CETA allein durch ein Mehrheitsvotum des Europäischen Parlaments und des Rates zustande kommen. Eine Ratifizierung durch die nationalen Parlamente soll nicht mehr notwendig sein.

Hierzu sind die EU-Verträge so zu reformieren, dass auch der Investitionsschutz und Portfolioinvestitionen Teil der gemeinsamen Handelspolitik sind.

Alle nicht qualitativen Standards in der EU müssen hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und ihres möglicherweise verzerrenden Effekts für den Markt untersucht werden. Hierzu fordern wir die Einsetzung eines Normenkontrollrats.

Die Grenzen der EU wollen wir neu schreiben: Grundsätzlich stehen wir Jungen Liberalen einer Erweiterung der EU offen gegenüber. Auch andere Länder sollen von den vielfältigen Vorteilen dieser Gemeinschaft profitieren können, so lange sie die Kopenhagener Kriterien erfüllen. In den letzten Jahren wurden auch Länder in die EU aufgenommen, die nicht den von der EU festgelegten Kopenhagener Kriterien entsprochen haben. Mögliche Beitrittsprozesse müssen daher in Zukunft genauer geprüft werden und transparenter erfolgen. Die EU muss dabei auch ehrlich sein und Beitrittsprozesse abbrechen, wenn mehrfach während der Verhandlung Rückschritte gemacht wurden, wie es beispielsweise in der Türkei der Fall ist. Hier fordern wir den sofortigen Abbruch der Verhandlungen. Es ist dennoch wichtig, mit der Türkei im Dialog zu bleiben. Dieser Dialog sollte nicht nur auf diplomatischer, sondern auch auf zivilgesellschaftlicher Ebene stattfinden. Hierbei begrüßen wir eine Kooperation mit Industrie und Wirtschaft. Sie aus diplomatischer Pietät fortzuführen, entspricht nicht den Zielen und Werten der EU. Die Beitrittsbestrebungen der Länder des Westbalkans befürworten wir ausdrücklich, deshalb wollen wir sie bei den notwendigen Reformen und Entwicklungsprozessen unterstützen.

Der Brexit ist für die EU ein historischer Einschnitt. Er zeigt, dass die europäische Integration kein Automatismus ist, sondern mit der Bevölkerung der EU-Mitgliedstaaten im Einklang geschehen muss. Obwohl der Brexit derzeit beschlossen ist, soll die Tür für Großbritannien stets geöffnet und ein Wiedereintritt im Rahmen eines regulären Beitrittsprozesses möglich bleiben. Im Falle eines Neueintritts sind Privilegien wie der „Britenrabatt“ von vornherein auszuschließen.

Nach dem Brexit muss nun eine neue Form des Umganges mit Großbritannien gefunden werden. Hierbei darf der Zugang zum Binnenmarkt der EU nur gewährt werden, wenn Großbritannien sich weiterhin den Regeln des Binnenmarkts unterwirft. In der Forschung und in ERASMUS+ wollen wir die Zusammenarbeit zwischen der EU und Großbritannien vollumfänglich erhalten. Einer möglichen Unabhängigkeit Schottlands stehen wir JuLis offen gegenüber. Für einen EU-Beitritt müsste Schottland jedoch auch die Kopenhagener Kriterien erfüllen.

Die EU kann die Welt durch ein gemeinsames Auftreten positiv gestalten. Hierzu braucht sie eine gemeinsame Europäische Armee, die nationale Armeen und Einheiten insbesondere bei Auslandseinsätzen und bei der Verteidigung der EU-Außengrenzen ersetzt. Inlandseinsätze einer europäischen Armee lehnen wir ab. Wir fordern, dass das Militär europäisch gedacht wird und die Streitkräfte in der EU langfristig schrittweise in eine Europäische Armee unter parlamentarischer Kontrolle integriert werden. Meilensteine auf dem Weg sind eine gemeinsame Beschaffung, die Einrichtung einer europäischen Offiziersakademie zur Koordinierung der Offiziersausbildung der nationalen Offiziersakademien sowie die Schaffung einer europäischen Spezialeinheit. Wir wollen daher mit einer gemeinsamen Beschaffungs- und Rüstungsentwicklungspolitik beginnen, die Offiziers- und Grundausbildung vereinheitlichen und auf nationaler Ebene vorhandene Fähigkeiten europäisch abstimmen, weiterentwickeln und koordinieren (Pooling & Sharing) sowie den Austausch von Ausbildern zwischen EU-Streitkräften fördern. Der Austausch von Offizieren zwischen EU-Streitkräften ist deutlich auszuweiten und die Generalstabsausbildung für Berufsoffiziere soll grundsätzlich im europäischen Ausland stattfinden. Die Zusammenführung der Streitkräfte für Auslandseinsätze wollen wir über das Framework Nation Concept (FNC) voranbringen und eine Europäische Einsatztruppe schaffen. Langfristig müssen Europäische Kommandostrukturen und ein gemeinsames militärisches Hauptquartier geschaffen werden. Diese Strukturen sollen die NATO nicht ersetzen, sondern sie vielmehr stärken. Auch bei der Europäischen Verteidigungsunion sehen wir Potenzial für verschiedene Geschwindigkeiten: Insbesondere Deutschland und Frankreich sollten gemeinsam mit weiteren willigen Staaten voranschreiten und ihre Streitkräfte auch über die PESCO hinaus integrieren.

Beim Rüstungsexport, der – so wie bereits jeder andere Aspekt der Handelspolitik – unbeschadet der Koordination auf NATO-Ebene  künftig auf europäischer Ebene geregelt werden soll, setzen wir uns für eine restriktive Handhabung ein, welche Lieferungen in Krisengebiete und menschenrechtsverletzende Staaten unterbindet. Dies muss auch für „Dual Use Güter“ und potenzielle Cyberwaffen bzw. Überwachungs- und Zensursoftware gelten. Die EU muss stets ein verlässlicher Verbündeter und Freund rechtstaatlicher, demokratischer Staaten sein – gerade wenn diese in ihrer Existenz bedroht werden. Daher fordern wir von der Europäischen Union ein, dass sich insbesondere beständig und konsequent zur engen Partnerschaft mit Israel und zu dessen Existenzrecht bekannt und für dieses auch eingestanden wird.

Wir wünschen uns in Zukunft eine europäische Entwicklungszusammenarbeit, um strategisch und aufeinander abgestimmt Projekte zur Reduktion der Armut und durchführen zu können. Als gemeinsamer Player in der Entwicklungszusammenarbeit kann die EU auch insbesondere stark gegenüber neuen Playern in Afrika auftreten. Insgesamt fordern wir eine neue EU-Afrika-Politik. Die Mittel für den Europäischen Entwicklungshilfefonds und die Europäische Investitionsbank müssen als Instrumente der Europäischen Entwicklungszusammenarbeit rapide ansteigen. Mit den Mitteln sollen insbesondere Projekte gefördert werden, die Unternehmertum und Eigenständigkeit fördern. Dabei denken wir beispielsweise an Mikrokreditprogramme, die nach derzeitigen Erfahrungen vor allem Frauen in Communities erfolgreich umgesetzt haben. Die Kreditgeber müssen dabei stets gemeinnützig organisiert sein. Die EU soll darüber hinaus künftig in ihrer Fischereipolitik keine Fangquoten aus Entwicklungsländern aufkaufen. Darüber hinaus begrüßen wir Projekte, die Sonderwirtschaftszonen nach asiatischem Vorbild auch in Afrika fördern. Dabei muss der klare Wille zur Teilnahme an solchen Projekten natürlich seitens der Entwicklungsländer vorhanden sein. Insgesamt soll die EU 0,7% ihres BIPs für Entwicklungszusammenarbeit ausgeben.


IX. AN DIE GESCHICHTENSCHREIBER VON MORGEN DENKEN!


Wir wünschen uns einen neuen Schwerpunkt europäischer Politik: Bildung.

Wir sind davon überzeugt, dass die europäische Idee Menschen weiterhin begeistern kann, wenn die Mitgliedschaft in der EU im Alltag aller Europäer und Europäerinnen einen echten Unterschied macht. Deswegen fordern wir die Einführung einer neuen Grundfreiheit – der Bildungsfreizügigkeit! Im Rahmen dieser fordern wir, dass die EU im Bereich der Bildung eine Plattform bereitstellt, die zur Vernetzung und zum Austausch zwischen den nationalen Bildungsinstitutionen beiträgt. Ebenso soll der European Employment Service als Koordinierungsstelle dienen, um freie Ausbildungsplätze auch an Bewerber und Interessenten aus anderen EU-Mitgliedstaaten zu vermitteln.

Die Nachvollziehbarkeit und die Präsentation gegenüber den Bürgern muss dabei oberste Priorität haben. Die grundsätzliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für ihre Bildungssysteme bleibt unberührt.

Schüler und Eltern sollen in die Lage versetzt werden, mithilfe eines verständlichen europäischen Referenzrahmens einer Schule im europäischen Ausland den aktuellen Noten- und Lernstand zu übermitteln. Englisch soll spätestens ab der Grundschule an allen Schulen in Europa gelehrt und bilingualer Unterricht gefördert werden. Hier kann die EU mit der Förderung von Sprachkursen und der Bereitstellung einer Plattform für Schüleraustausche gezielt mitwirken. Alle Schulpflichtigen sollen langfristig die Chance haben, bis zu sechs Monate im europäischen Ausland zur Schule zu gehen.

In Zukunft sollen nicht nur Schulpflichtige und Studierende, sondern gerade auch Auszubildende viel häufiger die Chance haben, von der EU zu profitieren. Für junge Menschen auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz soll deswegen ein übersichtlich und deutlich über das EQF-Portal hinausgehender europäischer Ausbildungsmarkt präsentiert werden. Junge Menschen sollen in der Lage sein, alle in Europa vorhandenen Ausbildungsberufe abzurufen und sich europaweit für eine Ausbildung zu entscheiden. Die europäische Union kann länderübergreifende Ausbildungsbiographien mit der Vermittlung gezielter Sprachvorbereitungskurse unterstützen. Hier gilt es, die vorhandenen Angebote zu bündeln und verständlich zu präsentieren. Austauschprogramme im Rahmen von Ausbildungen gerade auch in kleineren und mittleren Betrieben sollen auf dieser Plattform angeboten, durch die EU koordiniert und übersichtlich präsentiert werden. Wir wollen die europäischen Ausbildungs- und Schulsysteme besser koordinieren und dafür ein dem Bologna-Prozess vergleichbares Verfahren in Gang setzen. Analog zum Erasmus-Studienaufenthalt soll für Ausbildungen mit blockweisen Berufsschulphasen die Option geschaffen werden, auch einen Teil der Schulphase an einer Partnerschule im Ausland zu absolvieren. Eine Höchstdauer des Auslandsaufenthaltes während der Ausbildungszeit lehnen wir generell ab.

Schließlich muss sich die EU auch für Studierende noch stärker einsetzen: Trotz erfolgreicher Hochschulbildungsprogramme sind Semesterzeiten und Prüfungszeiträume an den Universitäten bis heute nicht angeglichen worden. Wir fordern daher die Angleichung der Semester- und Prüfungszeiten in der EU und fordern die Europäische Kommission auf, hierzu den vermittelnden Anstoß zu geben. Außerdem muss die gegenseitige Anerkennung von Kursen im Rahmen des ECTS verbessert werden, sodass die im Auslandssemester belegten Kurse einfacher auf das Studium angerechnet werden können. Hierzu wollen wir einen Rahmen schaffen, in dem zur Erleichterung der wechselseitigen Anerkennung von Studienleistungen zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbare, unverbindliche Standards für Studienprogramme und -kurse festgelegt werden. Wir fordern die Schaffung eines verstärkten, flächendeckenden Hochschulnetzwerkes im Vordergrund stehen sollte. Bestehende Universitäten können – beispielsweise in Grenzregionen – zu “Europäischen Schwerpunktuniversitäten”werden deren Trägerschaft national oder multinational sein kann. Diese sollen sich neben dem Angebot auch europabezogener Studiengänge dadurch auszeichnen, dass sie mithilfe von MOOCs Fernstudiengänge und Weiterbildungen für alle europäischen Bürger möglich machen. Außerdem fordern wir, dass europäische Schwerpunktuniversitäten an weltweiten Exzellenzinitiativen und Netzwerken mitwirken und ein attraktiver Anlaufpunkt für Forscherinnen und Experten aus aller Welt werden. Wir halten nichts davon, eine begrenzte Anzahl neuer “Europäischer Universitäten” aus dem Boden zu stampfen. Denn nur, wenn möglichst alle europäischen Studierenden unproblematisch digital auf Bibliotheken anderer europäischer Hochschulen und Universitäten zugreifen können, lebt die europäische Idee in der gesamten Hochschullandschaft und schafft echten Mehrwert für die breite Masse der Studierenden.

Europa soll Spitzenreiter in Innovation und Forschung sein. Hierfür wünschen wir uns mehr europaweite Private Public Partnerships. Die EU kann auch hierbei koordinierend tätig sein und Plattformen und Informationen bereitstellen, die Forscher und Unternehmen aus Europa vereinfacht zueinander finden lassen. Um den freien Austausch wissenschaftlicher Erkenntnisse zu fördern, soll die EU-Initiative zum Open Access weiter forciert werden. Auch soll es in Zukunft Forschungsstipendien und Forschungsinvestitionen der Europäischen Union geben. Weiter sprechen wir uns für die Option eines (freiwilligen) digitalen Studierendenausweises in der europäischen Union aus. Mit wenig Aufwand kann hier ein praktischer Mehrwert mit einem neuen Gemeinschaftsgefühl aller europäischer Studierender verbunden werden. Dieser soll automatisch als internationaler Studentenausweis (ISIC) anerkannt werden. Damit Schulabgänger und Studienbewerber einen europaweiten Überblick über die Vielzahl an Studienangeboten erhalten und den richtigen Studiengang für sich finden können, wollen wir e ein Europäisches Online-Bewerbungsportal einrichten, über das man sich zentral bei allen teilnehmenden Hochschulen informieren bewerben kann. Eines der drängendsten Probleme des Chancenkontinents Europa ist der Fachkräftemangel in den sogenannten MINT-Fächern. Unser Anspruch muss es sein, diesem Fachkräftemangel durch eine gezielte Kampagne zu begegnen. Hierbei sollen speziell auch Frauen angesprochen werden, da diese in fast allen MINT-Bereichen unterrepräsentiert sind.

Die Bildungsangebote der EU müssen in Zukunft besser vermarktet werden. Die EU muss lernen, mit ihren Bürgerinnen und Bürgern zu kommunizieren und soll gerade jungen Menschen auf geeigneten Kanälen die Chancen und Möglichkeiten einer europäischen Bildungsfreizügigkeit präsentieren.


X. WIR SIND DIE AUTOREN!


Wir Junge Liberale sind überzeugt, dass die Europawahl 2019 richtungsweisend für die weitere Entwicklung der EU sein wird. Wir glauben, dass es gerade junge Menschen braucht, die mit ihrem Glauben an Europa, modernen Reformideen und Gestaltungsanspruch bei dieser Wahl einen Unterschied machen. Unser wichtigstes Ziel für die Europawahl 2019 ist es daher, möglichst viele junge Menschen dazu zu motivieren, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Nach einer erfolgreichen Wahl wollen wir unsere Europaparlamentarier konstruktiv-kritisch begleiten, diese in Zukunft zu einem geschlossenen Auftreten ermahnen und unermüdlich an der Umsetzung unserer Inhalte und der Durchführung von Reformen arbeiten.