Siegel kommunale IT-Sicherheit stärken!

Gerade mal 9,2 % aller bayerischen Kommunen haben beim Kommunalen IT-Sicherheit Siegel des Innenministeriums mitgemacht. Dabei wächst die Gefahr von Cyberangriffen – auch auf Kommunen wie der Fall Anhalt-Bitterfeld zeigt.

Daher fordern die JuLis Bayern, dass das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) jede Kommune in Bayern in Sachen IT-Sicherheit Kommune in Bayern in Sachen IT-Sicherheit überprüft. Bei der Definition der Mindeststandards muss es sich am IT-Grundschutz des BSI orientieren. Ebenso soll die Überprüfung nicht auf Grundlage einer Selbsteinschätzung, sondern einer Überprüfung vor Ort stattfinden.

Dafür ist das LSI personell und sachlich auszustatten.

Antragssteller: Felix Meyer

Gültigkeit: 5 Jahre

Verwaltungsverfahren digitalisieren und entbürokratisieren – Digitale Kommunikation zwischen Bürger und Behörde

Die Jungen Liberalen Bayern fordern den Freistaat, sowie die Kommunen Bayerns auf, die Verwaltung sowie die Kommunikation dieser mit den Bürgern schnellstens zu digitalisieren und zu modernisieren.
Konkret fordern wir folgende Punkte:

1. eGovernment

– Alle Behördengänge, die für die nicht zwingend die Anwesenheit des Bürgers erforderlich ist, sollen online erledigt werden können. Grundsätzlich soll somit eine vollständige digitale Antragsstellung und Beibringung von erforderlichen Dokumenten wie der Geburtsurkunde ermöglicht werden, sodass die Notwendigkeit persönlicher Besuch und postalischen Verkehres auf ein Minimum reduziert wird.

– Der Freistaat Bayern soll ein bayernweites digitales Bürgerportal einführen, das allen Kommunen und Bürgern für sämtliche Verwaltungsvorgänge und der sicheren Kommunikation zur Verfügung steht. Neben Online-Antragsstellung soll auch der aktuelle Bearbeitungsstand einsehbar sein. Insbesondere wenn Vorgänge ungewöhnlich lange dauern, soll dieses Tool der Transparenz gegenüber dem Bürger dienen.

– Im Regelfall sollte die Stadt mit dem Bürger und den Unternehmen komplett papierlos kommunizieren, soweit diese nicht explizit postalische Kommunikation wünschen. Faxgeräte und gedrucktes Papier wollen wir zügig durch eine rechtssichere Kommunikation per Mail und/oder das Online-Bürgerportal (mit gültiger Eingangsbestätigung) ersetzen. Dabei ist es unser Ziel, dass die Behörden papierfrei arbeiten und alle Prozesse digitalisiert sind. Dabei ist unter anderem auch auf Konzepte wie die E-Akte und die E-Laufmappe zu setzen. Wünschenswert wäre dabei, dass die bayerischen Städte untereinander kooperieren und dadurch in Zusammenarbeit mit dem digitalen Bürgerportal des Freistaats eine harmonisierte IT-Infrastruktur entsteht.

– Bis zur vollständigen Etablierung des Bürgerportals müssen die jeweilige Stadt oder Gemeinde Upload-Links zur Verfügung stellen, über die die Bürger ihre Dateien hochladen und so der Verwaltung zugänglich machen.

– Der einheitliche Behördenruf bzw. die Bürger-Hotline soll um eine Online-Präsenz in Form eines Chatrooms, welche in das Bürgerportal des Freistaats integriert werden soll, erweitert werden. Dieser soll parallel zur Hotline erreichbar sein und soll ebenso Auskunft zu Behördengängen und Prozessen der kommunalen Verwaltung geben (z.B. benötigte Dokumente für einen Reisepass oder eine Gewerbeanmeldung).

– Neben ZIP-Archiven sollen die Städte und Gemeinden im Parteienverkehr nach Möglichkeit alle gängigen Formate der Dateienkompression zulassen.

– Darüber hinaus soll Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) reformiert werden und die Übermittlung elektronischer Dokumente uneingeschränkt ermöglicht werden.

2. Bürgerfreundliche Verwaltung

– Für alle anderen Angelegenheiten, wie z.B. behördliche Termine, bei denen die Präsenz zwingend erforderlich ist, fordern wir im begründeten Bedarfsfall das Recht auf einen individuellen Termin auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten. Insbesondere soll es Sonderöffnungszeiten zwischen 06.30 Uhr bis 08.00 Uhr sowie 17.00 Uhr bis 19.00 geben.. Die Öffnungszeiten sollen allgemein arbeitnehmerfreundlicher gestaltet werden und die Bedürfnisse aller gesellschaftlichen Gruppen bedenken.

– Für verpflichtende Dokumente, die vom Freistaat oder von einzelnen Kommunen vorgeschrieben werden, sollen keine Gebühren anfallen.

– Grundsätzlich soll es möglich sein, zukünftig auch dann einer Stadt oder Gemeinde einen Personalausweis / Reisepass zu erhalten, wenn nur der Zweitwohnsitz in jener ist.

3. Barrierefreiheit

– Im 21. Jahrhundert sind die Möglichkeiten zur Teilhabe für Menschen mit Handicap so vielfältig wie nie zuvor. Leider werden nur wenige dieser Möglichkeiten auch tatsächlich in der Fläche genutzt. Insbesondere im Bereich der digitalen Verwaltung gibt es noch viel Nachbesserungsbedarf. Grundsätzlich sollen die Kommunen Bayerns ihre Webangebote sowie die Webangebote der ihr unterstehenden Unternehmen auf die Umsetzung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) prüfen.

– Die Websiten sind in einfacher Sprache bereitzustellen.

– Die Datensicherheit nach DSGVO ist stets zu gewährleisten und zu priorisieren.

4. Datenschutz

– Mit den Daten der Bürger muss verantwortungsvoll umgegangen werden. Das heißt, dass allgemein Daten nur gesetzeskonform verwendet werden und diese mit dem Stand der Technik vor dem Zugriff Dritter zu schützen sind. Mitarbeiter sollen entsprechend geschult werden.

– Sämtlichen Mailzugängen, sowie sämtlichen Infrastruktur-Komponenten des OnlineBürgerbüros der Stadt sind durch die Bayern-PKI Zertifkate auszustellen, die die Anforderungen für fortgeschrittene elektronische Signaturen nach SigG erfüllen. Sämtliche
interne Kommunikation ist mit den bereitgestellten Keys zu verschlüsseln und – soweit möglich – zu signieren.

– Sämtliche ausgehende elektronische Kommunikation ist zu signieren und – soweit möglich – asymmetrisch zu verschlüsseln (Ende-zu-Ende Verschlüsselung).

– Neben der verschlüsselten Kommunikation sollen auch die Möglichkeiten der Datenbankverschlüsselung genutzt werden.

Gesundheit 4.0 – E-Health endlich vorantreiben!

Präambel

Wir Jungen Liberalen betrachten uns als Gestalter der Digitalisierung und als Fortschrittsdenker im Bereich der Gesundheitspolitik. Die Verbindung beider Gebiete in Form eines digitalen Gesundheitswesens bewerten wir als Chance für eine effizientere, kostengünstigere und patientenorientierte Gesundheitsversorgung. Daher begrüßen wir aktuelle Reformen, wie die Aufhebung des „Fernbehandlungsverbots“ (und die damit gestattete Arzt-Patienten-Kommunikation per Videotelefonie ohne vorangegangenen persönlichen Erstkontakt) sowie die Einführung der E-Gesundheitskarte. Für uns stellen diese jedoch lediglich die ersten Schritte auf dem langen Weg zu einem zeitgemäßen E-Health-System dar. Gegenwärtigen Versäumnissen muss schnellstmöglich entgegengewirkt werden, um Versorgungslücken zu vermeiden und Anschluss an unsere Nachbarländer zu gewinnen. 

Telemedizin 

Die Telemedizin bietet aufgrund ihrer räumlichen und zeitlichen Flexibilität große Vorteile für Patienten und Ärzte. Mobilitätshindernisse können künftig mit minimalem Aufwand überbrückt werden. Die Fernbehandlung ist nicht mit einer konventionellen Behandlung gleichzusetzen, verdient aber Anerkennung in ihrer Rolle als Zusatzangebot sowie eine vorurteilsfreie Ausgestaltung. Aus diesem Grund fordern wir:  

  1. die ersatzlose Streichung der numerischen Einschränkung auf „Einzelfälle“ aus der Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä). Die telemedizinische Behandlung darf nicht als Individualphänomen fungieren, sondern muss als allgemein zugängliche Option akzeptiert werden.  
  2. die Einführung einer Weiterbildung für telemedizin-beanspruchende Ärzte. Diese soll als „Lizenz“ für die Vergütung telemedizinischer Behandlungen dienen. Ferner sind jegliche telemedizinische Anwendungen als konkrete Leistung und differenziert nach dem entsprechenden Arbeitsaufwand für die vertragsärztliche Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und für die privatärztliche Vergütung in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzubilden. 
  3. bei ausreichender Nachfrage die Erwägung der Errichtung eines autonomen Telemedizinsektors für Ärzte, die einer exklusiven Tätigkeit im telemedizinischen Bereich nachgehen wollen. Niedergelassene Ärzte dürfen dabei in keiner Weise in ihrem Engagement benachteiligt werden.  
  4. ein unmissverständliches Leitbild für telemedizinische Behandlungen, dessen Erstellung in der Verantwortung der Bundesärztekammer liegt und an welchem sich Ärzte und Patienten gleichermaßen zu orientieren haben. Dabei ist differentialdiagnostisches Vorgehen strikt vom Spektrum der Telemedizin auszuschließen. Jenseits des Leitbilds ist den Ärzten ihr üblicher Freiraum in der Ausübung ihrer Tätigkeit zu gewährleisten. 
  5. in Ergänzung der Aufklärungspflicht Initiativen seitens der Ärzte, über ihre telemedizinischen Dienste schriftlich oder online zu informieren und insbesondere die Grenzen ihrer Dienste zu deklarieren.  
  6. die Zulassung der Aushändigung von E-Attesten und E-Rezepten im Anschluss an eine telemedizinische Behandlung. Hierfür ist das Leitbild von zentraler Bedeutung. Für die Schaffung der notwendigen Infrastruktur zum Kursieren von E-Attesten und E-Rezepten ist das Gesundheitsministerium verantwortlich. 
  7. eine EU-weite Harmonisierung für E-Rezepte und Online-Apotheken, um freien Wettbewerb im Gesundheitsmarkt zu garantieren. 

Elektronische Patientenakte 

Elektronische Patientenaktensysteme (ePA) ermöglichen dem Patienten ständigen und unkomplizierten Zugriff auf seine Behandlungsverläufe, Befunde und Gesundheitsdaten. Seit 2004 ist die persönliche elektronische Gesundheitsakte (peGA) eine satzungsfähige Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Im Gegensatz zur elektronischen Patientenakte bieten Anbieter einer peGA ein persönliches Gesundheitsmanagement an, das vom Patienten selbst geführt werden muss – also allerhöchstens eine Kopie der ärztlichen Patientenakten darstellt und dies auch nur, sofern der Nutzer minutiös sämtliche Unterlagen von seinen Ärzten anfordert und eigenhändig in die jeweiligen Apps und Webangebote überträgt. 

Dies erscheint uns nicht mehr zeitgemäß. In vielen Nachbarländern der Bundesrepublik existieren bereits Systeme, die Patienten Einsicht in die vom Arzt geführte Patientenakte geben und sogar eine Zugriffskontrolle erlauben. Dies ermöglicht Patienten einen mündigen und selbstverantwortlichen Umgang mit ihren eigenen Daten und Krankengeschichten. Zugleich können Doppelbehandlungen und Fehldiagnosen vermieden werden, wenn nicht jeder Leistungserbringer seine eigene lokale Patientenakte führt, sondern Röntgenbilder, Blutwerte und Krankheitsverläufe elektronisch zwischen Hausarzt, Facharzt und Krankenhaus übermittelt werden können. Deutschland muss seine Versäumnisse in diesem Bereich schleunigst nachholen und Anschluss an seine Nachbarn finden. 

Aus diesem Grund fordern wir den Aufbau eines elektronischen Patientenaktensystems, in welches alle Leistungserbringer die Behandlungsdaten ihrer Patienten einpflegen müssen. 

Einziges Kriterium für Software, durch welche Leistungserbringer auf die ePA zugreifen, soll weiterhin die Zulassung durch die gematik(Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) sein. 

Als bestmögliche Lösung erachten wir ein kombiniertes System aus ePA und persönlichen Gesundheitsakten. Hierbei haben weiterhin nur Leistungserbringer die Möglichkeit, Daten in die ePA einzupflegen. Der Charakter eines Beweis- und Dokumentationsmittels der Patientenakte bleibt gewahrt. Gleichzeitig soll nicht nur der direkte Zugang zur ePA für Patienten möglich sein (z.B. über eine Website), sondern auch der freiwillige Zugriff über die peGA-Systeme privater Anbieter und Krankenkassen. Auf Anweisung des behandelnden Arztes soll es zudem möglich sein, dass Patienten direkt Daten in die ePAeinpflegen können. So soll es ermöglicht werden, zukünftig Schmerztagebücher, Blutzuckerprotokolle und andere Arten der Patienten-Arzt-Kooperation papierlos abzuwickeln. 

Bei der Entwicklung, Ausgestaltung und Umsetzung sind wir technologieoffen. Diese Aufgaben und Kompetenzen sollen weiterhin der gematik obliegen, die bereits das System der elektronischen Krankenversicherungskarte für die Bundesrepublik entwickelt hat.  

Dennoch fordern wir, dass die Compliance-Vorgaben für von der gematik betriebene oder entwickelte Systeme nicht länger ignoriert werden. Ein Nachweis, dass die aktuellen Systeme die Anforderungen zum Stand der Technik nach den international gültigen Normen (ISO/IEC 15408 und andere vom BSI mit verfassten Standards) erfüllen, ist schnellstens nachzureichen. 

Weiterhin sind wir der Meinung, dass eine zentralisierte Speicherlösung aller Daten dem Sicherheitsanspruch der Bürgerinnen und Bürger nicht gerecht werden wird. Stattdessen bevorzugen wir verteilte Speicherlösungen, bei denen nur Referenzen zentral hinterlegt werden, wie sie etwa in Österreich bereits 2013 etabliert wurden. 

Antragssteller: JuLis München, LAK Gesundheit, LAK Netz & Medien

App gegen Corona – aber bitte die richtige

Die Corona Warnapp (CWA) ist ein wichtiger Baustein in der Pandemiebekämpfung. Die App ist dabei besser ihr Ruf und hat sich seit Launch auch erheblich weiter entwickelt. Wir teilen die Kritik, an den hohen Entwicklungskosten und ihrer begrenzten Tauglichkeit zu Beginn. Jetzt aber mit der angepassten Warnungen bei Risikokontakten und insbesondere auch jetzt mit der QR Check-In Funktion für Events und Orte (Cluster-Erfassung), ist die App praxistauglich anwendbar. Die CWA kann in einem Infektionsfall dann alle relevanten (dezentral und anonym gespeicherten) Kontakte anonym warnen. 

Wir halten es für problematisch, dass der Freistaat Bayern die Lizenzen für die LUCA-App erworben hat, als das Update für die CWA für die Cluster-Erfassung bereits bekannt war – und damit der Mehrwert der App vor allem in seiner Datenintensivität lag. 

Wir fordern daher die Offenlegung der Lizenzverträge mit der LUCA App und den nächstmöglichen Ausstieg aus diesen. Die CWA soll Bestandteil von Hygienekonzepten mit der Cluster-Erfassungsfunktion im Rahmen der Privatautonomie werden können. 

Antragssteller: LAK Innen & Recht, Felix Meyer, Stefan Edenharder, Maximilian Kretschmann, Phil Hackemann

Debug Deutschland – Digitale Chancen nutzen

Präambel:

Die Jungen Liberalen Bayern sehen in der Digitalisierung große Chancen. Diese wurden jedoch durch die Politik der letzten zwei Jahrzehnte in einem großen Maße versäumt. Hier gibt es enormen Aufholbedarf, damit Bayern auch in Zukunft als Motor in allen Bereichen des alltäglichen Lebens mitwirken kann.

Glasfaserausbau

Wir sehen dringenden Nachholbedarf in Bereich der Netzinfrastruktur. Highspeed-Datenverbindungen sind hierfür unumgänglich und müssen innerhalb der nächsten Jahre in ganz Bayern verlegt werden. Der Ausbau der Netzinfrastruktur erfüllt einen Grundversorgungsauftrag. In Regionen, die für private Investoren unattraktiv sind, muss daher von staatlicher Seite der Ausbau gewährleistet und finanziert werden. Die Finanzierung muss sich dabei immer an dem Bedarf vor Ort orientieren. Grundsätzlich muss – wo möglich – darauf geachtet werden, die geschlossene Bauweise zu bevorzugen, die günstiger ist und die zu weniger Baustellen führt. Alte Verteilerkästen sollen nach Möglichkeit für die neuen Verbindungen tauglich gemacht werden, sie zu ersetzen soll die Ausnahme bleiben. Dabei verpflichten sich jedoch die Internetanbieter dazu, für die Nutzung der Verbindungen zu bezahlen. Wettbewerbsfeindliche Maßnahmen wie „Vectoring“, welche nur den bereits angebundenen Gebieten einen Vorteil bringen, lehnen wir entschieden ab.

BigData

Die Analyse großer Datenmengen (Big Data) bringt viele Möglichkeiten für Unternehmen und ihre Kunden. Die beteiligten Parteien sollen daher ohne staatliche Eingriffe die Nutzung von persönlichen und personenbezogenen Daten vereinbaren können. Für jede anderweitige Nutzung oder Weitergabe, die nicht im Vorfeld vereinbart wurde, müssen beide Parteien zustimmen. Für die Verarbeitung/Analyse/Weitergabe von personenbezogenen Daten bedarf es einer expliziten Erlaubnis durch den Verursacher (Opt-In). Bei allen neuen Produkten muss von den Herstellern das Privacy by Default Prinzip umgesetzt werden.

Digitalministerium

Die Digitalisierung trifft alle Bereiche auf allen Ebenen. Bildung, Wirtschaft, Verkehr, Kommunalpolitik, Verteidigungspolitik, etc. Zur besseren Koordination und klaren Abgrenzung in der Verantwortlichkeit bei allen Themen rund um die Digitalisierung fordern wir die Einführung eines Digitalministeriums auf Landesebene. Bis zur Einrichtung dieses Ministeriums fordern die Jungen Liberalen Bayern die Einrichtung einer Expertenkommission die sich mit der Anpassung des Datenschutzgesetzes und „Data Science“ auseinandersetzt. Auf Bundesebene fordern wir mindestens den Posten eines Staatsminister im Kanzleramt für Digitalisierung, besser noch ebenfalls ein entsprechendes, eigenständiges Ministerium. Mit diesen Voraussetzungen sind wir davon überzeugt, dass wir es schaffen uns den Aufgaben von morgen zu stellen und unsere Wettbewerbsfähigkeit aufrecht zu erhalten.

Vermeidung rechtsfreier Räume

Auch im Internet müssen Straftaten konsequent verfolgt werden. Die Strafverfolgung muss jedoch in staatlicher Hand verbleiben und darf nicht auf Seitenbetreiber ausgelagert werden. Wir lehnen daher entsprechende Vorhaben oder eine Pflicht zur präventiven Selbstzensur, wie beispielsweise im Netzdurchsetzungsgesetz vorgesehen, ab. Jedoch müssen Seitenbetreiber die notwendige Unterstützung bei der Strafverfolgung leisten. Wir begrüßen freiwillige Initiativen, die Falschmeldungen nach intensiver Prüfung durch unabhängige Institutionen als solche kennzeichnen. Um Angebote wie Free-WiFi zu ermöglichen, muss die Störerhaftung, die bislang den Hotspot-Betreiber für abgerufene Inhalte verantwortlich macht, komplett abgeschafft werden – auch eine Registrierung der Nutzer soll somit nicht mehr erforderlich sein. Jeder soll weiterhin das Recht haben, seine Daten wirksam zu verschlüsseln – insbesondere sollten kryptografische Systeme auch nicht durch staatliche Hintertüren geschwächt werden. Netzbetreiber sollen auch künftig die Netzneutralität wahren, indem sie nicht bestimmte Anbieter bevorzugen oder benachteiligen dürfen.


Gültigkeit: 5 Jahre

Dieser Antrag wurde ursprünglich beim 91. Landeskongress beschlossen und seine Gültigkeit beim 103. Landeskongress am 01.Mai 2022 um 5 Jahre verlängert.


Antragsteller: Landesvorstand

Zu viele Köche verderben den (Cookie-)Brei


Zu viele Köche verderben den (Cookie-)Brei – Oder: Zu viele Mitgliedstaaten verwässern den Privatsphärenschutz! ePrivacy: Digitales Briefgeheimnis und mehr Privatsphäre? Von wegen!

Bereits 2017 hat die EU Kommission einen Vorschlag für eine neue ePrivacy-Richtlinie vorgelegt. Während das Parlament eine Position erarbeitet hat, konnte der Rat lange Zeit keine einheitliche Linie finden. Am 10. Februar 2021 haben sich die Mitgliedstaaten im Rat endlich auf eine Position geeinigt – leider auf eine für User denkbar schlechte. Die Durchsetzung des schlechten Vorschlages des Rates muss in den jetzt kommenden Trilogverhandlungen verhindert werden.

Das Europäische Parlament wollte in seinem Vorschlag durch die ePrivacy-Richtlinie die Privatsphäre der europäischen Nutzer von Telemediendiensten deutlich besser schützen und gleichzeitig “Quality-of-life” Verbesserungen im Privatsphärenschutz vornehmen. Messenger Dienste wie z.B. WhatsApp sollen genauso gut vor kommerzieller Auswertung geschützt werden wie herkömmliche Anrufe oder SMS. Tracking sollte besser kontrolliert werden und Ausspähen von Nutzern durch Cookies nur mit expliziter Einwilligung erlaubt sein, bei Browsern sollte ein starker Privatsphärenschutz die Standardeinstellung (Privacy by default) sein. Ebenso hätte man im Browser seine Privatsphäre-Einstellungen gesammelt hinterlegen können, an welche sich Webseite verbindlich halten müssen – Cookie-Banner hätten damit der Vergangenheit angehört.

Unter der portugiesischen Ratspräsidentschaft wurde dies stark verwässert. Tracking wird dort deutlich einfacher gemacht. Metadaten der Nutzer sollen aus “kompatiblen Gründen” verarbeitet werden dürfen – ohne ausdrückliche Einwilligung. Cookies sollen – auch Seitenübergreifend – für personalisierte Werbung genutzt werden dürfen. Komplett aus dem Entwurf gestrichen hat der Rat den starken Schutz der Privatsphäre als Standardeinstellung (Privacy by default), sowie die Möglichkeit Privatsphärestufen im Browser einzustellen. Störende Cookie-Banner auf jeder Website bleiben damit Status-Quo.

Zusätzlich einigte sich der Rat auf eine Ausnahme für ALLE Regelungen für die nationale Sicherheit und Verteidigung – das öffnet Tür und Tor für Massenüberwachung durch Nachrichtendienste.

Die Jungen Liberalen Bayern lehnen diese Verwässerungen des europäischen Schutzes der Privatsphäre entschieden ab. Jetzt während der Trilogverhandlungen ist die letzte Möglichkeit diesen Abbau des Privatsphärenschutzes zu verhindern. Der Vorschlag des Parlaments entspricht dabei mehr unseren Vorstellungen eines modernen und digitalen Briefgeheimnisses und dem Schutz von personenbezogenen Daten. Wir setzen uns daher dafür ein, dass sich diese Position in den Trilogverhandlungen durchsetzt.


Gültigkeit: 1 Jahr

Die Gültigkeit dieses Antrages wurde am 12.02.22 vom 101. Landeskongress um ein Jahr verlängert.


Antragsteller: Felix H. Meyer, Christian Binder, Tobias Weißkopf

 

Im Kern liegt die Chance – Kernkraft technologieoffen begleiten!


Ein Zugang zur Stromversorgung ist Daseinsvorsorge. Er ist absolute Basisvoraussetzung für unsere heutige Lebensart. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist der Staat auf Energieunternehmen angewiesen, denen er einen Rahmen vorgeben muss. Dieser Rahmen muss eine sichere und beständige Stromzufuhr für die gesamte Bevölkerung ermöglichen und garantieren – jetzt und in der Zukunft. Dabei sind Umwelt- und Klimabelange zu berücksichtigen, insbesondere ist der Ausstieg aus der Kohlekraft zu begrüßen und voranzutreiben! Allerdings dürfen wir uns nicht alleine und ausschließlich auf die sogenannten erneuerbaren Energien verlassen, weil diese alleine gerade nicht ganz Deutschland mit Strom versorgen können.

Die Kraft der Atome – Nutzen wir die Chancen!

Ohne die Atomkraft ist eine Energiepolitik jenseits der Kohle derzeit nicht machbar. Deshalb fordern die Jungen Liberalen Bayern ein Umdenken in der Energiepolitik. Wir fordern, dass wieder echte Technologieoffenheit gelebt und ermöglicht wird. Ganz konkret darf der Ausstieg aus der Kernspaltung nicht dazu führen, dass künftig sichere Atomkraftnutzung unerforscht und ungenutzt bleibt. Besonders wichtig ist uns, dass die Nutzung der Atomkraft zum einen sicher ist und zum anderen möglichst wenig bis gar keine dauerhaften gefährlichen Abfälle produziert. Deshalb ist der Ausstieg aus der atommüllproduzierenden Kernkrafttechnologie folgerichtig und sollte in Deutschland auch nicht mehr rückgängig gemacht werden. Allerdings setzen wir uns dafür ein, dass weiter an alternativen Reaktoren geforscht wird, welche diese Atommüllprobleme auf ein Mindestmaß reduzieren können und verhindern sollen. Außerdem beobachten die Jungen Liberalen Bayern mit großer Spannung das Projekt ITER, welches den ersten Kernfusionsreaktor realisieren soll. Doch Forschen funktioniert nur, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Deshalb ist Deutschland aufgefordert Forschungseinrichtungen im Bereich der Grundlagenforschung finanziell zu fördern. Ebenfalls muss die nötige Infrastruktur für forschende Unternehmen finanziell unterstützt werden. Dabei ist den Jungen Liberalen Bayern besonders wichtig, dass sich Deutschland zum einen weiter und auch mehr an richtungsweisenden Projekten – wie ITER – finanziell und faktisch beteiligt. Zum anderen fordern wir ein Ende des deutschen Alleinganges, damit eine echte europäische Energiepolitik, eine echte europäische Forschung zur Nutzung der Atomkraft und zur Nutzung künftiger noch unbekannter Techniken entstehen kann.

Lieber Handeln statt warten – Atommüllproblematik richtig lösen!

Die Radioaktivität der verschiedenen Atomkerne, welche durch die Kernspaltung entstehen, stellt Deutschland und die Welt vor eine Herausforderung. Eine Herausforderung, der man nicht mit Aussitzen und Endlagern alleine begegnen kann. Deshalb fordern die Jungen Liberalen Bayern, dass Technologien erforscht und genutzt werden, die die Atommüllproblematik endgültig entschärfen und lösen können. Dies können Technologien sein, die eine (teilweise) Wiederverwendung von radioaktiven Abfällen ermöglichen. Das können auch Technologien sein, welche die Halbwertszeiten verkürzen oder gar die Radioaktivität beheben. Da wir es nicht wissen, setzen wir auch hier auf Grundlagenforschung, die finanziell gefördert werden muss, am besten auch europäisch. Ganz konkret haben wir JuLis Bayern jedoch zwei Technologien im Blick, die zumindest erfolgversprechend sind. Die eine Technologie betrifft die Wiederaufbereitung, welche abgebrannten Kernbrennstoff wieder nutzbar machen kann. Damit hier weiter geforscht werden kann, muss deshalb das deutsche Verbot der Wiederaufbereitung aufgehoben werden. Ohne die Wiederaufbereitung funktionieren wesentliche theoretische Kernkrafttechnologien nicht. Wichtig ist hierbei eine gewisse staatliche Kontrolle, da das durch Wiederaufbereitung entstehende Plutonium nicht zur nuklearen militärischen Aufrüstung genutzt werden soll. Die andere Technologie betrifft die Transmutation, welche ein Beispiel für die Reduzierung von Zerfallszeiten radioaktiver Stoffe sind.

Technologieoffen und optimistisch in die Zukunft!

Wir lehnen Rückwärtsgewandtheit ab. Wir wollen Türen öffnen, statt sie endgültig zu versiegeln. Wir setzen optimistisch auf das Morgen und erwarten mit Spannung das Unerwartete. Deshalb ist es wichtig, dass Forschung stets möglich ist und nicht von Launen der Mehrheit unterbunden und verteufelt wird. Fortschritt darf nicht zur Ausnahme werden, es muss die Regel bleiben. Daher setzen die Jungen Liberalen Bayern auf Technologieoffenheit und den Wettbewerb der freien Ideen. Nicht nur bei der Atomkraft, sondern auf sämtlichen Forschungsgebieten. Denn gute Ideen werden nicht erzwungen, sie entstehen im freien Geiste des Einzelnen und gedeihen im Lichte der Freiheit!


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: JuLis Unterfranken, Yannik Mohren, Dominik Konrad, Nicole Malsam, Gabriel Wölfel, Karl Tilman von Heygendorff

Neue Antworten für die Herausforderungen des Informationszeitalters

Präambel

Die rasante Entwicklung von Hard- und Software sowie die weltweite Vernetzung führen immer öfter zu Spannungen mit bestehenden Gesetzen. Das Mediennutzungsverhalten und die gestiegenen Möglichkeiten der Datenverarbeitung und Datenspeicherung bergen auf der einen Seite enorme Chancen, auf der anderen aber auch Risiken für unsere Gesellschaft, denen liberale Politik Rechnung tragen muss.

 

Strafverfolgung

Bei der Strafverfolgung im Internet hat man es mit unkontrollierbaren Datenströmen zu tun. Kommunikation im Internet darf für den Staat nicht leichter zugänglich sein als in der physischen Welt auch. Rechtsstaatliche Prinzipien, wie etwas das Recht auf Privatsphäre und das Fernmeldegeheimnis müssen im Internet genauso uneingeschränkt gelten, wie in der realen Welt. Wir JuLis Bayern sehen aber auch, dass die bisherigen strafrechtlichen Regelungen nichtmehr ausreichen, um jegliche Form von Computerkriminalität zu bekämpfen, daher müssen sie um neue Regelungen ergänzt werden, die sich insbesondere mit internetspezifischen Tatbeständen befassen.

Gefahrenabwehr und Strafverfolgung

Für die JuLis Bayern hat im Sinne eines liberalen Strafrechts die Abwehr von Gefahren Vorrang vor der notwendigen Strafverfolgung. Abschreckung alleine hilft imKampf gegen Internetstraftaten nicht weiter. Im Gegenteil, die Erfahrung zeigt, dass gerade im Internet die Abschreckungswirkung von Strafandrohungen besonders gering ist. Entsprechend muss es staatlichen Behörden möglich und gestattet sein, Seiten mit kriminellem Inhalt zu löschen und den Inhalt zum Urheber zurück zu verfolgen. Die Überwachung elektronischer Kommunikation dagegen dringt wesentlich tiefer in die Privatsphäre ein. Für den Betreffenden macht es keinen Unterschied, ob ein Brief oder eine E-Mail mitgelesen wird. Dass Letzteres unter Umständen einfacher zugänglich ist, kann kein Grund für einen vertieften Grundrechtseingriff sein. Daher lehnen wir die Überwachung elektronischer Kommunikation ab. Das Gleiche muss für nur eingeschränkt zugängliche Inhalte, zum Beispiel in Foren gelten. Auch imI nternet muss der Einzelne sich seiner Privatsphäre sicher sein können. Es kann nicht sein, dass den staatlichen Organen weitreichendere Kompetenzen als bei Straftaten in der Realwelt eingeräumt werden. Hinsichtlich über das Internet abgewickelter Telfonate (VoIP) lehnen wir die etwa im Koalitionsvertrag der sächsischen Regierung getroffenen Regelungen z.B. zur so genannten Quellen-TKÜ ab. Ein heimliches Eindringen in den Computer des Betroffenen – etwa wie bei der Onlinedurchsuchung – kann durch nichts gerechtfertigt werden.

Prävention

Gerade bei Straftaten im Internet ist Prävention häufig besonders wichtig. Viele dieser Taten beruhen auf krankhaften (Kinderpornographie) oder ideologischen (Extremismus) Motiven. Gerade bei letzterer Gruppe sind Einrichtungen der Jugendhilfe und Bildungseinrichtungen gefragt und notwendig, um damit der Einzelnen gar nicht erst Täter wird. Das gerade in diesem Bereich immer wieder Mittel gekürzt werden, halten die JuLis Bayern für unverantwortlich. Kriminalität ist immer auch ein gesellschaftliches Phänomen, mit dem man sich nicht nur auf einem rechtlichen, sondern auch auf einem politischen Niveau auseinandersetzten darf. Psychologische Betreuungsangebote können krankhaften Menschen helfen und so auch ihre potentiellen Opfer schützen. Die JuLis Bayern fordern daher auch eine breit angelegte Informationskampagne, die über Angebote und Methoden der Betreuung insbesondere von Pädophilen aufklärt.

Löschen statt Sperren

Insbesondere bei der Verfolgung von Kinderpornographie im Internet halten wir Netzsperren nach wie vor mit dem Bürgerrechtskatalog des Grundgesetzes – insbesondere dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Zensurverbot – für unvereinbar. Auch wegen des großen Leidens, das Kinderpornographie verursacht, glauben wir nicht, dass sich das Thema für unvorbereitete und aktionistische Maßnahmen eignet. Statt auf zu leicht zu umgehende Netzsperren zu setzen, sollte vielmehr versucht werden eine erfolgreiche Ermittlungsarbeit mit auszubauenden therapeutischen und präventiven Maßnahmen zu flankieren. Dazu gehört auch eine deutlich bessere Ausstattung der Ermittlungsbehörden. Die Löschung von einmal ermitteltem kinderpornographischem Material kann das BKA schon heute in Deutschland veranlassen und im Rahmen internationaler Abkommen aus im Ausland anregen bzw. anzeigen. Inhalte im Internet zur sperren, ist weder effektiv – die Sperren können vom findigen Anwender binnen Sekunden umgangen werden – noch politisch verantwortbar, da so der Weg in Richtung Zensur eingeschlagen wird. Die Erfahrung zeigt, dass die Internetprovider bereit und willens sind staatliche Behörden im Kampf gegen Kinderpornographie zu unterstützen. Wir begrüßen daher, dass auch die Bundesregierung diesen Weg einschlägt, lehnen aber die Koalitionsvertrag vorbehaltene Möglichkeit der Rückkehr zu Netzsperren ab.

Extremismusbekämpfung

Insbesondere was die Extremismusbekämpfung angeht, sehen wir dringenden Nachholbedarf. Für politischen wie religiösen Extremismus ist das Internet längst zu einem wesentlichen Medium zum Austausch von Nachrichten, Informationen und strafbarem Material geworden, aber auch zur Koordination. Gerade P2P-Netzwerke und Tauschbörsen spielen daher in der Extremismusbekämpfung eine zentrale Rolle. Allerdings sind entsprechende Materialien häufig auf ausländischen Servern gelagert, wo sie – anders als etwa bei Kinderpornographie – so häufig nicht strafbar sind. Es ist daher umso wichtiger, mit Verweis auf die grundsätzliche Strafbarkeit deutscher Täter unabhängig von der Strafbarkeit der Materialien, mit den entsprechenden Behörden im Ausland in Kooperation zur Bekämpfung dieser Materialien zu treten.

Fair Use-Klauseln statt „Schulhofkriminalisierung“

Der Schaden durch Filesharing steht in keinem Verhältnis zu den Strafen und Ansprüchen der Rechteinhaber, daher setzen wir JuLis uns für eine Reformierung der rechtlichen Bestimmungen weg von einer „Schulhofkriminalisierung“ ein. Vorbild soll dafür das Fair-Use-Copyright-System sein, dass sich in einer Anpassung der Schrankenbestimmungen des deutschen Urheberrechts wieder finden soll. Dazu gehört für die JuLis Bayern vor allem eine offene Generalklausel, die die Verwendung urheberrechtlich geschützter Materialien aus kulturellen, politischen und edukativen Gründen gestattet, solange kein direkter finanzieller Vorteil mit der Nutzung verbunden ist und sie grundsätzlich der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Auch unabhängig von einer Fair-Use-Regelung setzten wird uns für ein Urheberrecht ein, dass mit weniger, aber dafür generell gefassteren Bestimmungen zur legalen Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials auskommt. Das schafft Transparenz und Rechtssicherheit!

Als vollkommen unverhältnismäßig sehen die JuLis Bayern das gerade von der französischen Regierung immer wieder propagierte so genannte „Three-Strikes-Out“-Modell, bei dem Personen nach dreimaligem Urheberrechtsverstoß im Internet der Internetzugang ohne Warnung gesperrt wird. Wir fordern die FDP in Bayern, im Bund und in Europa auf, bei diesem Thema im Europäischen Parlament und imMinisterrat gegen einen drastischen europaweiten Bürgerrechtseingriff zu votieren. Das Internet ist ein zumindest sozial überlebenswichtiges Medium, dass einem nicht wegen kleinerer Verstöße vorenthalten werden darf!

Kontrolle der staatlichen Behörden/Datenschutzbeauftragte

In einer Demokratie mit Gewaltenteilung und Rechtsweggarantie, müssen repressive Maßnahmen staatlicher Behörden im Internet genauso nachvollziehbar und anfechtbar sein, wie in der Realwelt auch. Eine wichtige Funktion haben dabei die Datenschutzbeauftragen inne. Deshalb fordern die JuLis Bayern:

  • Die interne Kontrolle durch die Datenschutzbeauftragten muss verbessert werden und Verstöße gegen die Richtlinien müssen konsequent geahndet werden.
  • Entsprechend dem bayerischen Regelungen fordern die JuLis Bayern die FDP auf, den Datenschutzbeauftragen des Bundes beim Bundestag anzusiedeln und unter die Aufsicht des Bundestagspräsidenten, statt des Innenministers, zu stellen, um jegliche Form der Beeinflussung dienstrechtlicher Natur durch die Innenminister zu unterbinden.
  • Ebenfalls analog zum bayerischen Modell sollte der Bundesdatenschutzbeauftragte verfassungsrechtlich geregelt werden.
  • Die Möglichkeit der verfahrensrechtlichen Einbindung der Datenschutzbeauftragen, wie sie bereits auf europäischer Ebene existiert sollte in Betracht gezogen werden.
  • Dem Landesbeauftragen für Datenschutz des Freistaates Bayern ist darüber hinaus auch die Kompetenz für Vorgänge im Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetztes zu gewähren.
  • Zusätzlich zu den bisherigen Funktionen sollten die Datenschutzbeauftragten auch zu einer Anlaufstelle für auch anonyme Hinweise aus der Bevölkerung werden. Entsprechende Sach- und Personalmittel sollen zur Verfügung gestellt werden.

 

Urheberrecht und Fragen der Rechtsverfolgung

Vor allem wegen des Auftretens des Internets und der damit verbundenen Demokratisierung von Kultur, Medien und Informationsaustausch, sehen die JuLis Bayern grundsätzlichen Veränderungsbedarf bei urheberrechtlichen Regelungen.

Für zeitgemäße und faire Regeln

  • Auch unabhängig von der begrüßenswerten Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung im Koalitionsvertrag der Bundesregierung bis auf wenige Fälle und der grundsätzlichen Ablehnung durch die JuLis Bayern, ist Vorratsdatenspeicherung kein verhältnismäßiges Instrument zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen. Eine Anwendung muss daher auch unabhängig von der durch das Bundesverfassungsgericht zu bestätigenden grundsätzlichen Legitimität der Vorratsdatenspeicherung ausgeschlossen werden.
  • Die monopolartige Vermittlerfunktion des Rechteverwerters GEMA scheint uns JuLis nicht mehr zeitgemäß. An ihre Stelle soll eine direkte Vermarktung der Künstler oder flexiblere Konkurrenzmodelle treten.
  • Abgaben auf Vervielfältigungsgeräte gehören abgeschafft – entweder es gibt ein Privatkopieverbot oder eine Abgabe, aber eine Abgabe auf etwas Verbotenes schließt sich logisch aus.

 

Creative Commons

Das Internet hat viele neue Wege zur Verbreitung von kulturellen Werken geschaffen. Creative Commons Lizensen bieten eine neue Möglichkeit Bilder, Musik und Videos zu verbreiten. Die JuLis Bayern begrüßen diese neue Entwicklung. Allerdings halten wir an der Idee des schützenswerten Einfalls fest. Liberale setzten auf die Kreativität der Menschen. Kreativität als Leistung ist aber anreizlos, wenn Einfälle nicht geschützt und so wirtschaftlich nutzbar gemacht werden können.

Die Jungen Liberalen Bayern sehen unabhängig davon allerdings trotzdem Veränderungsbedarf:

  • Staatlich geförderte wissenschaftliche Veröffentlichungen sollen unabhängig von der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden (open access). Von dieser Regel soll nur in begründeten Ausnahmen abgewichen werden können. Dies kommt den Wissenschaftlern entgegen, die so einen besseren Austausch pflegen können, aber auch der breiten Menge, die sich leichter informieren und bilden kann.
  • Wir fordern, dass die Produktionen des öffentlich rechtlichen Rundfunks im Rahmen der Lizenzen verwendeter externer Bestandteile, nach Möglichkeit gemeinfrei veröffentlicht werden, ansonsten unter einer möglichst freien Lizenz, Creative-Commons-Lizenzen eingeschlossen.

 

Jugendmedienschutz/Medienkompetenz

Um Junge Menschen vor den auch negativen Einflüssen neuer Medien zu schützen, sind Verbote für uns kein adäquates Mittel. Im Gegenteil: Aufklärung, Erziehung und die Verantwortung der Eltern für ihre Kinder sind wesentliche Bausteine auf dem Weg zu einer umfassenden Medienkompetenz. Verbote machen Verstöße attraktiv, der kontrollierte Umgang mit neuen Medien eröffnet dagegen für Kinder spannende Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und Information. Besonders in der Schule – bereits früh, also auch in Grundschule und Unterstufe – ist es wichtig im Medien Kinder zu einem kritisch distanzierten Umgangmit den Angeboten des Internets anzuleiten. Von gewaltorientierten oder pornographischen Materialien – die im Internet frei verfügbar sind – gehen Gefahren für die Sozialisation von Kindern und Jugendlichen aus. Insofern begrüßen wir den von der CSU-FDP-Regierung in Bayern geplanten „Medienführerschein“. Er allein reicht allerdings nicht aus, um Kindern umfassend die Möglichkeiten, aber auch die Gefahren moderner Kommunikationsmedien zu erläutern.Die Einbindung elektronischer Medien in den Unterricht ist für uns ebenso ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts. Häufig stellt sich zudem das Problem, dass Schüler mehr von Internet und Computern wissen, als ihre Lehrer. Es gibt regen Bedarf an Fortbildungsmaßnahmen für Erzieher und Lehrer sowie an Mitteln für die IT-Ausstattung der Schüler. Eine Homepage bearbeiten zu können, gehört heute genauso zu den Soft-Skills wie EDV, Graphikbearbeitung oder etwa das Erstellen digitaler Präsentationen und Fähigkeiten in der Internetrecherche. Es kann nicht sein, dass Internetquellen in jeder zweiten Dissertation auftauchen, aber bei Referaten in der Oberstufe teilweise nicht verwendet werden dürfen. Um Schülern neben den positiven Möglichkeiten des Internets auch in die negativen Gefahren aufzeigen zu können, ist es wichtig, dass diese nicht totgeschwiegen werden. Im Gegenteil, die zum Beispiel projektorientierte Auseinandersetzungmit z.B. extremistischen Materialien muss in die Lehrpläne aufgenommen werden. Es ist besser wenn Schüler sich unter Aufsicht und mit erklärender Begleitung mit solchen Inhalten auseinander setzten müssen, als dass sie den Kontakt im Selbstversuch bekommen. Auch was den Sexualkundeunterricht angeht, sehen wir Nachholbedarf. Es ist praktisch jedem Schüler ab einem gewissen Alter möglich Zugriff auf Pornographie im Internet zu bekommen. Das hat fatale Auswirkungen auf die sexuelle Sozialisierung. Deswegen ist es wichtig, dass der Sexualkundeunterricht auch und besonders für die Verzerrung der sexuellen Wirklichkeit durch Pornographie sensibilisiert und das nicht erst in der Oberstufe, sondern bereits früher.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: Landesvorstand, LAK Innen und Recht


Die Gültigkeit des Antrags wurde auf dem 98. Landeskongress um 5 Jahre verlängert.


 

Konsequenter Datenschutz in der Europäischen Union

Die Jungen Liberalen setzen sich für eine konsequente Umsetzung des bestehenden gemeinsamen Datenschutzrechts in der Europäischen Union ein und fordern die Abgeordneten der FDP-Fraktion im Europäischen Parlament auf, es zu einem wirksamen Schutzinstrument für die Daten der Bürger und Unternehmen in der EU fortzuentwickeln.
Dabei muss der Grundsatz gelten: Jeder Bürger der Europäischen Union hat das gleiche Recht auf den Schutz der Privatsphäre, gegenüber Unternehmen wie den Institutionen des eigenen sowie anderer Staaten. Die Vorratsdatenspeicherung hat ihren Ursprung in der EU-Richtlinie 2006/24/EG. In der nächsten Legislaturperiode sollen sich die Liberalen auf EU-Ebene noch einmal konzentriert dafür einsetzen, diese Richtlinie abzuschaffen oder zu entschärfen. Die Aufdeckung der Überwachungseinrichtungen und Maßnahmen in der NSA-Affäre (PRISM-Programm) durch die USA und durch das GCHQ (TEMPORA-Programm) Großbritanniens haben gezeigt, dass alle einzelnen europäischen Staaten und die EU als internationaler Akteur bisher keinen ausreichenden Einfluss haben. Die Europäische Union muss sich in den nächsten Jahren intern konsolidieren, um auch in solchen wichtigen Fragen nach außen mit starker, gemeinsamer Stimme zu sprechen. Innerhalb der EU sind die Überwachungsaktivitäten des britischen Geheimdienstes GCHQ nicht nur ein Vertrauensbruch zwischen befreundeten Staaten, sondern bereits ein Bruch mit geltendem EU-Vertragsrecht. Viele Bürger haben daraufhin eine begründete Vertragsverletzungsbeschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Es zeigt sich jedoch einmal mehr, dass die Verträge nicht mit ausreichend wirksamen Folgen drohen. Die JuLis setzen sich dafür ein, dass die Europäische Kommission diesen Beschwerden ernsthaft nachgeht und die entsprechenden Konsequenzen durchsetzt. Wenn Datenschutz zu einem Teil der Außenpolitik und der internationalen Beziehungen wird, muss dieser Faktor in Zukunft an wichtiger Stelle in die deutsche und europäische Außenpolitik einbezogen werden. Es ist nicht nur bürgerrechtlich, sondern auch wirtschaftlich entscheidend, ob die Geheimdienste von Staaten wie den USA (NSA und CIA), die ausdrücklich auch den Auftrag zur Wirtschaftsspionage haben, Wirtschaftsgeheimnisse innerhalb der EU und Deutschlands abhören und weitergeben. Dies soll auch eine entscheidende Rolle bei der derzeitigen Verhandlung eines Nordatlantischen Freihandelsabkommens mit den USA spielen. Die grundsätzliche Klärung des Stellenwertes des Datenschutzes in der EU spielt auch bei zukünftigen EU-Erweiterungen, sowie der aktuellen Osterweiterung sowie bei der derzeitigen Erarbeitung eines gemeinsamen europäischen Rechtsrahmens eine entscheidende Rolle. Die EU ist mehr als eine Wirtschaftsunion. Wir setzen uns dafür ein, dass beim nächsten Anlauf für die Schaffung einer gemeinsamen Europäischen Verfassung, wie derzeit mit Art. 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, diesem Recht ein angemessener Stellenwert eingeräumt wird.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: Arian Kriesch und weitere

eGouvernment: Einfache Verwaltung und Transparenz schaffen!

Mit eGouvernment Verwaltungsprozesse vereinfachen und Bürgern mehr Einsicht in Ihre Daten gewähren!


Beschluss

Die Jungen Liberalen Bayern begrüßen die bereits erfolgten Maßnahmen zum Aufbau des eGouvernements in der öffentlichen Verwaltung. Viele Tätigkeiten erfordern jedoch nach wie vor den persönlichen Gang zum Amt. Die JuLis Bayern fordern darum einen konsequenten Ausbau des eGouvernments in öffentlichen Verwaltungen. Antragsstellungen, Datenänderungen, etc., die keinen zwingenden Besuch im Amt vor Ort erfordern, sollen künftig auch von zu Hause aus erledigt werden können. Zusätzlich sehen die JuLis Bayern hinsichtlich der Transparenz staatlich erfasster Informationen über die Einwohnerinnen und Einwohner der Bundesrepublik Deutschland noch einen deutlichen Verbesserungsbedarf.

Die JuLis Bayern fordern daher außerdem: Die Bundesregierung hat in Abstimmung mit den Länder- und Kommunalverwaltungen ein Projekt zu initiieren, in dem die technischen Voraussetzungen für die Einrichtung von Bürgeraccounts für jeden Einwohner geschaffen werden sollen. Mit Hilfe dieser Accounts soll jeder Bundesbürger und ausländische, in Deutschland lebende Mitbürger zukünftig die Möglichkeit erhalten, Einsicht in alle über ihn in öffentlichen Verwaltungen gespeicherte Daten (z.B. Meldedaten, Strafpunkte im Flensburger Verkehrszentralregister, Strafregister etc.) Einsicht nehmen zu können.

Gleichzeitig sollen so auch Datenäderungen und die Antragsstellung vereinfacht und somit die von uns geforderte Servicequalität öffentlicher Verwaltungen verbessert werden. Die Einhaltung der Datenschutzstandards auf aller höchstem Niveau ist zu gewährleisten, zu keinem Zeitpunkt dürfen dabei die verschiedenen Daten außerhalb des Computers des Anwenders lesbar und in Kombination vorliegen. Daher soll keine zentrale Datenhaltung erfolgen. Vielmehr soll auf den Bürgeraccount über Schnittstellen und Gateways auf die bestehden Informationssysteme zentral zugegriffen werden können. Über mehrstufige Authetifizierungs- und Verschlüsselungsverfahren ist die größtmögliche, heute technisch realisierbare, Datensicherheit zu gewährleisten. Für die Administration und Betreuung der IT-Systeme ist der kostengünstigste Ansatz nach einer entsprechenden Vorabevaluation zu wählen.


Antragsteller: JuLis München