Mach’ dich raus aus meiner Leitung – Staatliche Apps über alternative Quellen verfügbar machen

Gerade durch die Corona-Warnapp haben sich viele Bürger die vom Staat entwickelte App installiert. Leider können einige staatliche Apps nur über die großen Plattformen, also dem Google Play Store oder dem Apple App Store, installiert werden. Allerdings möchten immer mehr Nutzer bewusst auf ihre Privatsphäre achten. Gerade für Nutzer von auf Datenschutz ausgelegten Android-ROMs wäre es daher sehr hilfreich, wenn diese Anwendungen auch über den Download einer Webseite- oder Privatsphäre- respektierenden Plattform, wie etwa F-Droid, verfügbar wäre.
Daher fordern wir Junge Liberale Bayern, dass alle vom Staat entwickelten Apps auch über einen Download von einer Website oder einer datenschutzfreundlichen Quelle verfügbar sein muss. Ausgenommen sind Anwendungen für Betriebssysteme, bei denen Installationen nur über eine proprietäre Quelle möglich sind.

Antragssteller: JuLis Unterfranken

Gültigkeit: 5 Jahre

Die Science-Fiction von heute als Chance für morgen anerkennen

Seit der pandemischen Entwicklung des Coronavirus hat die Welt eine beschleunigte Digitalisierung durchleben müssen, um trotz zahlreicher Restriktionen hinsichtlich des persönlichen Zusammenkommens Möglichkeiten zu schaffen, um weiterhin kontaktdominierende Tätigkeiten, etwa den Schulbetrieb, gewährleisten zu können. Neben dem Prozess der Digitalisierung findet simultan die digitale Transformation statt, die auf hohem Tempo erfolgt. Futuristen sowie Wissenschaftler, etwa Ray Kurzweil, der ehemalige technische Leiter von Google, diagnostizieren hier einen exponentiell beschleunigten Fortschritt bedeutender Technologien, etwa der Künstlichen Intelligenz, Virtual Reality oder auch Quantencomputing. Vor diesem Hintergrund ist es essentiell, politische Rahmenbedingungen für den Einsatz dieser fortschrittlichen und futuristischen Technologien zu schaffen, um sowohl Chancen, als auch Risiken klar voneinander abzugrenzen.

Fundamentale Voraussetzungen für Technologisierung schaffen

Um den technologischen Wandel durchzusetzen, ist es elementar, Voraussetzungen zu treffen, um diesen nachhaltig auszugestalten und, vor allem aus langfristiger Perspektive, Grundlagen für eine sich immer weiter entwickelnde digitale Welt zu erarbeiten, um den Vorgang dieser Entwicklung nicht zu behindern oder gar zu verhindern. Wir müssen gesamtgesellschaftlich anerkennen, dass Technologie einen signifikanten Stellenwert in unserem Leben und Alltag eingenommen hat, der sich fortschreitend und
konstant weiterentwickeln wird.

Wir Junge Liberale Bayern stellen vor diesem Hintergrund die fundamentale Forderung, die in der Zukunft liegenden, jedoch für den allgemeinen und alltäglichen Gebrauch relevanten Technologien hinsichtlich ihrer Chancen und Grenzen zu analysieren und daraus einen legalen Rahmen für deren Anwendung abzuleiten. Im Grundsatz vertreten wir einen technologieoffenen und innovationsfördernden Ansatz, sodass Schlüsseltechnologien, an denen heute Forschung betrieben wird, bereits morgen in die Praxis integriert werden können, immer unter der Berücksichtigung ihrer Grenzen und mit Schwerpunkt auf einen ethisch vertretbaren und rational sinnvollen Handlungsspielraum, den es zu definieren gilt. Hierfür ist es vor allem essentiell, Grenzen der verschiedenen Technologien einzugestehen und transparent darüber aufzuklären. Daneben sollte eine flächendeckende Aufklärung gefördert werden, um ein allgemeines und grundlegendes Verständnis der Bevölkerung für die verschiedenen Technologien zu
schaffen. Vor dem Hintergrund der stark steigenden Relevanz solcher Technologien ist es essentiell, transparente, konstruktive und flächendeckende Aufklärung zu betreiben. Diese soll sektorenorientiert anhand der konkreten Anwendungen erfolgen. Neben den Stärken und Anwendungspotenzialen müssen auch bestehende Schwächen und Gefahren erläutert werden, um die Menschen für den Umgang zu sensibilisieren.

Jungen Menschen soll ein möglichst früher Zugang zu umfassender Bildung und Forschung für zukunftsrelevante Technologien zur Verfügung stehen, denn sie bilden die Generation, die mit diesen zusammenarbeiten und interagieren wird. Aus diesem Grund fordern wir die Förderung von Universitäten und Fachhochschulen, die Module und Seminare zu in der Zukunft hochessentiellen
Technologiesystemen in ihr Bildungsportfolio integrieren. Ähnlich soll es sich bei Schuleinrichtungen entwickeln. Hier stehen wir für die Schaffung eines bundesweiten Konzepts für ein Wahl- oder Zusatzfach „Technologie“, um auch Schüler für die Wichtigkeit der Digitaltransformation zu sensibilisieren und erste Erfahrungen in digitalen Anwendungen zu sammeln. Das Konzept soll schulspezifisch adaptiert werden. Weiterhin fordern wir eine verstärkte strategische Zusammenarbeit mit technologie- und
digitalisierungsnahen Institutionen, die sich auf technologische Innovationen spezialisiert haben, um von deren praxisnahen Expertise zu profitieren. Im Rahmen dieser Kooperationen können praxisrelevante und durchsetzungsfähige Konzepte und Strategien erarbeitet werden, um den Weg des technologischen Fortschritts zu ebnen. Auf diesem Wege ist es möglich, Strategien zu kommunizieren und in die Praxis inkrementell zu realisieren.

Darüber hinaus befürworten wir Junge Liberale Bayern eine umfassende Überprüfung der aktuell bereits bestehenden Gesetzgebungen, die insbesondere Innovationen betreffen. Diese soll evaluieren, in welchen Bereichen zusätzlicher Regulierungsbedarf besteht, in welchen Bereichen potenzielle Deregulierungspotenziale entstanden sind und in welchen Sachfragen die bestehende Gesetzeslage angepasst oder die praktische Durchsetzung verbessert werden muss. Durch die Ausschöpfung potenzieller Deregulierungspotenziale kann die bessere und effizientere Entfaltung des freien
Wettbewerbs für dessen Akteure realisiert und vorangebracht werden. Wir betonen, dass die verfügbaren Instrumente der Regularien bewusst – also nicht pauschal – zu wählen sind, da geschaffene Gesetze die Funktion erhalten, Risiken zu minimieren oder gar auszuschließen und Markt- bzw. Wettbewerbsverzerrungen aufzulösen. Dabei ist stets darauf zu achten, dass die deutsche Regulierung im Verhältnis zu ausländischen Regulierungen anderer Industrienationen, etwa den USA oder China, keine
ungleichen Wettbewerbsbedingungen und -voraussetzungen oder gar einen ungleichen Zugang zu internationalen Märkten zur Folge haben.

Neben einer regelmäßigen Anpassung der bestehenden Gesetzgebung, die speziell für technologische Innovationen stattfinden muss, darf der „One size fits all“-Ansatz keine Anwendung finden. Daher muss vor der Schaffung eines jeweiligen Gesetzes evaluiert werden, welche grundlegenden Unterscheidungen einer Technologie juristisch zu erfassen sind, um infolgedessen zielgerichtete, differenzierte Richtlinien umzusetzen. Die genannten Technologien müssen im politischen Diskurs an Unterscheidungsgrad und
differenzierter Wahrnehmung gewinnen, sodass sich diese auch in der Ausgestaltung zukünftiger Gesetze manifestieren sollen.

Darüber hinaus fordern wir aufgrund des hohen Innovationspotenzials sowie der in den letzten Jahrzehnten gestiegenen Geschwindigkeit des technologischen Wandels die Einführung einer kontinuierlichen Innovationsbeobachtung, die technologische Fortschritte und Innovationen erkennt und unmittelbar an die legislative Kraft übermittelt, sodass eine smarte und bedarfsorientierte Regulierung stattfinden kann.

Zuletzt fordern wir die neutrale und vorbehaltsbefreite Auseinandersetzung in Form einer ausführlichen und umfassenden Analyse und Evaluation mit dem Prinzip der flexiblen Regulierung, die sich von dem aktuellen regelbasierten Ansatz deutlich unterscheidet. Dies soll in Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Bayern sowie der Bundesebene erfolgen und insbesondere die Potenziale ermitteln, die der flexiblen Regulierung inhärent ist. Dabei handelt es sich um Regularien, die dem Regulierten – anders als
eine regelbasierte Gesetzgebung – eine Wahlfreiheit bei der Einhaltung von Gesetzen einräumen, sodass zunächst das Ziel des Gesetzes erfüllt werden muss, die Modalität hierzu jedoch durch den jeweiligen Stakeholder determiniert wird. Laut einiger Studien besitzt sie die Potentiale, sowohl die unternehmerische Produktivität, als auch die wirtschaftliche Effizienz zu erhöhen und stellt zusätzlich eine Möglichkeit dar, eine dynamische und kontinuierliche Gesetzgebung für Technologien zu ermöglichen. Auch mögliche Implementierungskosten sowie der Prozess der Implementierung und damit verbundene Folgewirkungen auf verschiedene Bereiche sind in die Analyse einzubeziehen, um einzufangen, inwiefern eine tatsächliche, langfristig angelegte Umsetzung realistisch und finanzierbar ist.

Die Technologisierung voranbringen

Die Einleitung konkreter Schritte für den Prozess der Technologisierung sind längst überfällig und ist für die Progressivität Deutschlands unerlässlich. Da diese Entwicklung jedoch eine Langfristigkeit in ihrer Ausführung darstellt, gilt es, bereits zu dem aktuellen Zeitpunkt einen für die jeweilige Technologie validen Rahmen auszuarbeiten, der die Entwicklung sowie dem Umgang mit diesen legitimiert. Jede der Technologien birgt unterschiedliche Funktionen und folglich sind deren Chancen- und
Gefahrenwahrscheinlichkeiten heterogen verteilt. Dies gilt es, auch in Zukunft bei der Schaffung geltender Bedingungen für Technologien zu berücksichtigen, indem jede dieser einzeln betrachtet werden, anstatt lediglich allgemein geltende Normen einzubringen, die die Unterschiede nicht genügend differenziert betrachten. Deshalb wollen wir konkret die folgenden Technologien voranbringen:

Mixed Reality

Mixed Reality gehört schon zu dem aktuellen Zeitpunkt zu einer sehr progressiven Technologie. Dieser Term beschreibt die Mischung aus physischer und digitaler Welt, die die natürliche und intuitive 3D-Interaktion zwischen Menschen, Computern und
Umgebung freisetzt. Dabei lassen sich primär drei Kategorien erstellen: Virtual Reality (VR), Augmented Reality (AR) und Augmented Virtuality (AV).

Virtual Reality bezeichnet eine computergenerierte Wirklichkeit. Dabei können verschiedene Sinne des Menschen angesprochen werden, sodass sich hieraus vielseitige und effektive Praxisanwendungen generieren lassen.
Augmented Reality bezeichnet eine Vermischung von Realem und Virtuellem im realen Raum. Dabei ist vor allem die Objektdetektion des realen Raums, sowie die Echtzeitfähigkeit und Interaktivitität ein entscheidender Unterschied zum Virtual Reality.
Augmented Virtuality bezeichnet die Vermischung eines virtuellen Raums mit realen Objekten. Alle drei Varianten dieser Zukunftstechnologie können zielgerichtet an den Anwendungskontext einen Mehrwert bieten.
Wir Junge Liberale Bayern stehen daher für einen offenen und effektiven Umgang mit diesen Werkzeugen in diversen Bereichen. Diese Technologien sollen insbesondere im Bildungs- und Gesundheitswesen gefördert werden.
Zusätzlich fordern wir:
• Die Erarbeitung eines validen Konzeptes, das die Integration von Mixed-Reality in den öffentlichen Sektor ermöglicht. Das ist essentiell, da die Anwendung der Mixed Reality vor allem in der (Aus-)Bildung ihren Nutzen finden soll.
• Entsprechende Module insbesondere im Rahmen von Lehramtsstudiengängen sowie Studiengängen im Bereich des Gesundheitswesens. Hierdurch sollen angehende Studenten die grundlegende Funktionsweise sowie praktische Anwendungen der Mixed Reality verstehen, um diese im späteren Berufsalltag nutzen zu können.
• Die Aufnahme eines Entwicklungsprojektes mit auf Bildung ausgerichteten Anbietern von Mixed Reality Anwendungen soll ausgeschrieben werden, um Konzepte und Strategien für die sinnvolle Implementierung zu erarbeiten sowie die effiziente Nutzung der Technologie zu ermöglichen.

Künstliche Intelligenz

Wir bekräftigen die Forderung des Europäischen Parlaments, im Kontext der Künstlichen Intelligenz differenzierte, technologieoffene sowie einheitliche Definitionen verschiedener KI-Anwendungen zu schaffen, die anhand verschiedener qualitativer sowie quantitativer Parameter, etwa anhand des Funktionsumfangs in Bezug auf die Bearbeitung möglicher Aufgaben durch maschinelles Lernen oder auch dem potenziellen Risiko in Bezug auf die Schwere eines potenziellen Schadens für verschiedene relevante Bereiche, zu treffen sind. Essentiell ist es, dass während des Gesetzgebungsprozesses entsprechende Forscher und Wissenschaftler verschiedener Institutionen anwesend sind, sodass der aktuelle Forschungsstand und relevante Erkenntnisse berücksichtigt werden. Vor allem die Technologie der Künstlichen Intelligenz (KI) gewinnt zunehmend an
Bedeutung. So prognostiziert eine Studie von PwC, dass KI im Jahre 2030 etwa 15,7 Billionen US Dollar zur globalen Wirtschaft beitragen wird.
Wir Junge Liberale Bayern fordern eine grundsätzliche Offenheit gegenüber Künstlicher Intelligenz. Wir positionieren uns für die Anwendung der KI auf Basis einer Ergänzung für den Arbeitsmarkt, die den Arbeitsaufwand durch die zügige Analyse und Auswertung signifikant verringern kann und daher zeiteffizienteres Arbeiten ermöglicht.
Langfristig setzen wir zunächst auf Technologie- und Entwicklungsoffenheit. Im Falle drohender sozialpolitischer und ökonomischer Komplikationen sollen gesetzliche Einschränkungen im Einzelfall erwogen werden.
Konkret fordern wir:
• Die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens, der für eine verantwortungsbewusste Nutzung sorgt. Hierbei sollen praktische Anwendungsbereiche geregelt und in einen ethischen, ökonomischen und gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang gebracht werden.
• Die liberale Nutzung der aktuell bestehenden Künstlichen Intelligenzen im Bildungswesen (z.B. ChatGPT). Schülern und Studierenden soll ein offener Umgang mit dieser Technologie gewährt werden, um aus Zwecken der Recherche eine
Arbeitserleichterung herbeizuführen. Bei Prüfungsleistungen soll ein sinnvoller Umgang mit modernen Technologien wie ChatGPT eruiert werden und altmodische Prüfungsmethoden evaluiert werden. Um den Lernenden einen bewussten und substanziellen Umgang mit den Systemen zu lehren, sollen Informationsveranstaltungen durch Lehrer sowie externe Expertenstellen stattfinden.
• Den Zugang zu erforderlichen Daten sowie deren Erhebung datenschutzkonform zu erleichtern, weil für eine sinnvolle und effiziente Nutzung der künstlichen Intelligenz eine hohe Datenfrequenz gebraucht wird. Um darüber hinaus eine Datenmenge zu den wichtigsten Bereichen zu erhalten, sollen auch die dafür relevanten Bundesministerien Datensätze erheben
und öffentlich zur Verfügung stellen. So erhalten auch Start-Ups, die in Richtung der KI forschen bzw. entwickeln einen investitionsfreien Zugang zu Datensätzen.
• Wir fordern das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auf, ein Sicherheitskonzept für die sichere Entwicklung von KI-Systemen zu erstellen.
• Ein Konzept zum Einsatz von KI in der Justiz zu erarbeiten. Hierbei soll zunächst ein Fokus auf die Bearbeitung von Massenverfahren gelegt werden. In einem späteren Schritt sollen auch die Chancen und Risiken einer KI-gestützten und vereinheitlichenden Rechtsprechung untersucht werden. Hierbei soll ein Schwerpunkt auf die bundesweite Angleichung von Entscheidungen in Strafverfahren gelegt werden.
• Neben den Chancen, die die Künstliche Intelligenz bietet, erkennen wir Junge Liberale Bayern jedoch auch deren Risiken an. Eines dieser beschränkt sich auf die unbeabsichtigte Verbreitung künstlich erzeugter audiovisueller Inhalte („Deepfakes“). Wir bekräftigen, dass diesen ein hohes Gefahrenpotenzial für eine demokratische Gesellschaft inhärent ist, positionieren uns jedoch
simultan für einen möglichst unbeeinträchtigten, freien Austausch von Ideen und Meinungen in digitalen Räumen. Ein staatlicher Eingriff muss daher sehr differenziert und zielgerichtet vorgenommen werden. Im Zweifel sollte der freie Wettbewerb der Ideen immer Vorrang haben. Vor dieser Ausgangssituation fordern wir, dass der Staat ein System zur kryptografischen Signatur von Bild-, Video- und Tonmaterial anbietet. Dazu sollte der bereits in Betrieb befindlichen nationalen PKI (Public Key Infrastruktur) die Option hinzugefügt werden, Medien mit Hilfe des privaten Schlüssels zu signieren. Die Plattformbetreiber müssen anzeigen, ob es sich dann um einen signierten Inhalt handelt, oder um einen solchen, der ohne die Verifizierung existiert. Darüber hinaus sollten sie dazu verpflichtet werden, im Rahmen des Uploads eine Option für die Signatur der zu veröffentlichenden Inhalte anzubieten. Essenziell ist dabei, dass die Inhalte, nicht jedoch nur der Post, signiert sind. Auf diese Weise können auch erneute Uploads desselben Medienformats auf einem verifizierten und damit sicheren Weg geprüft und
gewährleistet werden.

Central Bank Digital Currency

Aktuell befindet sich die Europäische Zentralbank in dem Ergebniszeitraum der Forschung, die das Konzept des Digitalen Euros als Forschungssubjekt in den Vordergrund stellt. Während des ersten Quartals des aktuellen Jahres führt die EZB einen Test ihres Prototypens sowie einiger fortgeschrittenen Funktionalitäten durch, um im Herbst 2023 im Rahmen des EZB-Rates eine Entscheidung über die Freigabe der nächsten Forschungsphase abzustimmen. Bereits im Juli 2021 hatte das Gremium den
Beginn der Untersuchungsphase des Digitalen Euros als eine Zentralbankwährung zugelassen. Konzeptionell gibt die Europäische Zentralbank digitale Zentralbankbestände aus, die elektrisch verfügbar sind und von Banken und anderen Finanzinstituten gehalten werden. Wir Junge Liberale Bayern stehen für eine grundsätzliche Offenheit gegenüber dem Digitalen Euro.
Gleichermaßen lehnen wir eine drastische Reduktion bzw. Abschaffung des Bargeldverkehrs ab, um den Bürgern weiterhin die freie Wahl der Zahlungsmodalität zu ermöglichen. Sofern der digitale Euro eingeführt wird, gilt es, zeitnah ein gesetzliches Rahmenkonzept zu schaffen, um vor allem datenschutzrechtliche Aspekte sowie den qualitativen und quantitativen Rahmen der Verfügbarkeit der Zahlungsdaten der Bürger für alle Akteure des Digitalen Euros adäquat zu determinieren. Konkret
bedeutet dies für die Jungen Liberalen, die Transparenz der Bürger in Relation zu dem Zustand vor der Einführung der digitalen Zentralbankwährung nicht zu erhöhen. Ebenso soll die über die Funktionalität der Währung verantwortliche Instanz keine außerordentlichen Rechte erhalten, die sie dazu befähigen, Zentralbankgeldbestände der Bürger einzufrieren oder gar in ihrer Funktion einzuschränken. Eine unmittelbare Verbindung und dessen Interaktionsrahmen zwischen Währung und individueller Identität bzw. personenbezogener Daten dieser lehnen wir Junge Liberale Bayern grundsätzlich ab.

Smart City

Um eine umfassende Digitalisierung zu erreichen, sollten auch Städte fortschreitend digitaler organisiert und technologisch gesteuert werden. Diese „Smart Cities“ tragen zu einer Verbesserung der urbanen Lebensqualität bei und bieten überaus vielversprechende Lösungsansätze akuter Herausforderungen, etwa im Aspekt der Nachhaltigkeit, Mobilität oder auch Energieeffizienz. Insbesondere durch den Einsatz intelligenter bzw. smarter IoT-Lösungen ergibt sich das wohl signifikanteste Merkmal einer solchen Smart City: Konnektivität.
Vor diesem Hintergrund der Vorteile einer Smart City fordern die Jungen Liberalen die langfristig angelegte und ausgewogene Förderung des Smart City Konzepts.
Konkret fordern wir:
• Ein langfristig angelegtes Finanzierungs- und Implementierungskonzept, das Möglichkeiten der Vernetzung in verschiedenen Sektoren prüft und im Rahmen der finanziellen Liquidität priorisiert. Die Priorisierung soll anhand verschiedener Kriterien erfolgen, etwa der Verbesserungsfähigkeit der Lebensqualität und der Kosten-Nutzen-Relation. Eine Smart City umfasst hierbei verschiedene Sektoren, die einen deutlichen Vorteil mit sich bringen, so etwa die Mobilität, Energiewirtschaft, die Ökonomie einer Stadt sowie auch die öffentliche Verwaltung, das Wohnen und die Gesundheit. Sektoren, die jedoch in den Fokus für den Beginn einer solchen Transformation rücken sollten, sind Mobilität, Energie-, Wasser- sowie Rohstoffversorgung zur
Sicherstellung einer optimierten Energieeffizienz, Wohnungsversorgung, Wirtschaftsunterstützung und-förderung sowie Sicherheit und Gesundheit.
• Während der Erstellung des Implementierungskonzeptes internationale Smart City Umsetzungsprojekte zu analysieren und unter Umständen in das Konzept einzupflegen. Beispielhaft sei etwa das Leuchtturmprojekt „Kopenhagen & Hitachi“ genannt.
• Die Bürger vor Ort proaktiv während der Konzeptionierung sowie der Umsetzung einzubinden. Dies kann beispielsweise in Form eines für die Einwohner transparenten Gremiums erfolgen, das in regelmäßigen Abständen tagt und über die aufkommenden Projekte berät. Jeder Interessierte hat sodann die Möglichkeit, diesem beizuwohnen und Ideen zu teilen. Schließlich bilden das
aktive Engagement und das Interesse der Bürger das Fundament für die Effizienz und Existenz der Smart City. Darüber hinaus gilt es, während der Entscheidungsphasen die unterschiedlichen Stakeholder zu vereinen, um die Projekte in enger Zusammenarbeit umzusetzen.
• Die Erstellung eins Konzeptes bezüglich der Data Governance für die Datenhoheit für Bürger, Ökonomie und Stadt. Dies soll das Potenzial haben, datengetriebene Geschäftsmodelle sowie die dadurch stattfindende Refinanzierung der Smart City zu realisieren. Da die Grundlage einer Smart City eine umfassend angelegte, standardisierte und interoperable Datenbank bzw. Plattform
darstellt, die die erforderlichen Daten in Echtzeit zur Verfügung stellen sowie verarbeitet, ist es wichtig, gesetzlich darzustellen, welche Daten in welchem Umfang für welche Aktivitäten innerhalb der Smart City zu Verfügung gestellt und genutzt werden dürfen. Essentiell ist die Wahrung der Privatsphäre aller Bürger unter der geltenden Datenschutzgrundverordnung.

Plattformökonomie

Die Plattformökonomie ist im Zuge der Digitalisierungstransformation eine neue breite ökonomische Entwicklung, die sich als Ziel das Zusammenbringen verschiedener Akteure, etwa Anbieter und Nachfrager, gesetzt hat. Diese Plattformen existieren sowohl für die Gig-, als auch für die Sharing Economy und bieten für die Nutzenden verschiedene Vorteile, etwa durch zeitliche Flexibilität, monetäre Zuverdienstmöglichkeiten oder auch ein hoher Grad an Autonomie.
Wir Junge Liberale Bayern befürworten daher die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen Plattformökonomie, und stellen folgende Forderungen auf:
In einigen Bereichen der Plattformökonomie, insbesondere in der „Gig Economy“, die einen Teil des Arbeitsmarktes bezeichnet, in dem kleine Aufträge kurzfristig an unabhängige Selbstständige, Freiberufler oder geringfügig Beschäftigte vergeben werden, sollen rechtliche Anpassungen vorgenommen werden, um die Gründung solcher Plattformen aus rechtlicher Perspektive zu erleichtern. Betroffene Rechtgebiete sind etwa das Arbeits-, Kartell- und Sozialversicherungsrecht. Durch eine hohe Dichte an rechtlichen
Hürden werden potenzielle Innovationen verdrängt.
Des Weiteren sollen faire und gerechte Rahmenbedingungen für die Arbeitenden auf diesen Plattformen geschaffen werden, indem Anpassungen im rechtlichen System vorgenommen werden sollen. Hierzu existiert bereits eine Richtlinie der EU, die im Jahr 2021 verabschiedet wurde und den Schutz der Arbeitnehmerrechte und die Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in der Plattformökonomie zum Ziel hat. Darüber hinaus sprechen wir uns für ein nationales Gesetz zur Plattformökonomie aus, welches sich an der EU-Richtlinie orientiert, um national verbindliche Standards sowohl für Gründer einer solchen Plattform, als auch deren Nutzer zu etablieren.

Kryptowährungen

Kryptowährungen sind dezentrale Vermögenswerte, dessen Vermögenszuschreibungen in einer dezentralen Blockchain festgehalten und gespeichert werden. Diese Finanztransaktionendatenbank verwendet dann starke Verschlüsselungstechniken, um die Transaktionen, den Vermögensbesitz oder ggf. das Mining weiterer digitaler „Coins“ sowie deren Vernichtung zu bestätigen und zu sichern.
Wir Junge Liberale Bayern befürworten die freie Inanspruchnahme diverser Kryptowährungen. Diese sollen auch weiterhin – auch im Falle einer Einführung und Ausgabe einer zentralen Zentralbankwährung – für die Bürger zugänglich und nutzbar sein. Zudem sollen auch Unternehmen weiterhin in der freien Entscheidungsausübung stehen, welche Rolle etwaige Transaktionen durch Kryptowährungen für ihr Ökosystem darstellen. Der Einfluss des Staates entzieht sich auf dem Terrain der Kryptowährungen sowie
im Rahmen des Handels an Kryptowährungsbörsen mit Bezug auf ökonomische Transaktionen und Interaktionen. Davon ausgenommen sind sicherheitsrechtliche Maßnahmen, wie beispielsweise „Know Your Customer“-Verfahren (KYC), da sie sich als essentiell für die Verifizierung der Identität und Herkunft der Gelder der Kunden erweisen und daher die Wahrscheinlichkeit illegaler Aktivitäten signifikant verringern.

Blockchain

Die Blockchain-Technologie basiert auf einer Blockkette, welche Blöcke miteinander in chronologischer Reihenfolge verkettet und in Form einer kryptografischen Signatur verknüpft. Der Inhalt eines Blockes sind dabei Daten bzw. all jene Inhalte, die digital abgebildet werden können. Ein besonderer Vorteil ergibt sich für die „verteilte Blockchain“, da jeder Teilnehmer eines Peer-To-Peer – Netzwerkes eine eigene Kopie der gesamten Blockchain-Historie erhält. Auf diese Weise stellt es Nutzer eines solchen Netzwerkes vor eine nahezu unlösbare Herausforderung, Daten, die in dieser Kette gespeichert sind, zu manipulieren
oder im Nachhinein zu verändern, da der dem Block individuell zugewiesenen Hash erneut berechnet werden muss.
Aufgrund der zahlreichen weiteren Anwendungsmöglichkeiten positionieren sich die Jungen Liberalen für
die Förderung der Blockchain-Technologie.
Wir fordern die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen, die die Implementierung und Nutzung eines solchen Blockchain-Netzwerks transparent legitimiert. Hierzu soll beispielsweise geprüft werden, welche Arten der Daten datenschutzkonform auf welchen Blockchain-Netzwerken im privaten sowie öffentlichen Sektor mittels Blockchain-Technologie validiert werden können. Auf diese Weise soll es Unternehmen und relevanten Institutionen erleichtert werden, die Investitions- und Integrationsentscheidung der Blockchain-Technologie zu treffen. Auch gesetzliche Blockaden, die aktuell den Einsatz einer Blockchain erschweren, sollen geprüft und ggf. durch neue Legitimierungen ersetzt werden, die die Vorteile der
Blockchain berücksichtigen.

Weiterhin soll die Forschung und Entwicklung effizienter Blockchain-Systeme gefördert werden. Im Vordergrund sollen hier Systeme des Supply Chain Managements stehen, da sich während der Corona-Pandemie gezeigt hat, dass die globalen Lieferketten keinen resilienten Charakter aufweisen. Die Förderungen der Systeme sollen priorisiert wahrgenommen werden, um eine ausbalancierte und zugleich gleichwertige Förderung zu ermöglichen. Die Priorisierung soll durch verschiedene Faktoren, etwa der
Grad der Wichtigkeit auf verschiedene Sektoren, bspw. auf ökonomischer und gesellschaftlicher Ebene, die Wirkung auf die Zielgruppe oder auch der daraus resultierende Nutzen erfolgen.

Quantencomputing und Quantentechnologie

Bei Quantencomputing handelt es sich um eine schnell wachsende Technologie, die m. H. der quantenmechanischen Gesetze Probleme lösen kann, die sich für klassische Computer als zu komplex erweisen. Dies liegt vor allem an der Funktionsweise des Rechners: Während klassische Rechner inkrementell arbeiten, die möglichen Lösungen eines Problems also schrittweise und chronologisch aufeinander folgend betrachten, schafft dies ein Quantencomputer simultan und in signifikant geringerer
Zeit. Da zu aktuellem Zeitpunkt vor allem die Forschung im Bereich des Quantencomputings im Fokus steht,
fordern wir Junge Liberale Bayern:
• Die Förderung der auf Quantencomputer und Quantentechnologie spezialisierten Forschung sowie dessen Entwicklung.
• Eine bundesweit veranstaltete kollaborative Zusammenkunft nach dem Vorbild von „Hackathon“, um Quantencomputing sowie andere Quantentechnologien für Interessierte zugänglich und greifbar zu gestalten. Ziel soll es sein, verschiedene Interessensgruppen zu vereinen, so beispielsweise Start-Ups, Forscher, Studenten oder Schüler, die ein großes Interesse aufweisen,
um für eine nachhaltige und langfristige Kombination aus Forschung, Entwicklung, Fortschritt sowie Nachwuchsinteressierten zu sorgen.
• Da die Forschung und Entwicklung von Quantentechnologie exorbitant hohe Kosten aufweisen, die zu decken sind, ist eine Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erforderlich. Durch diese können unterschiedliche Forschungsschwerpunkte für die Mitgliedsländer definiert werden, sodass gemeinschaftlich an unmittelbaren Innovationen und
Ergebnissen gearbeitet wird, die für einen stabilen Wettbewerb der EU im Vergleich zu anderen Ländergruppen sorgen sollen.

Nanotechnologie

Unter den Begriff der Nanotechnologie werden alle Technologien gefasst, die sich in einer Größenordnung von typischerweise unter 100 Nanometern bis hin zur Größe eines Atoms abspielen. Für die Nanotechnologie lassen sich einige vorteilsbringende Anwendungen erschließen, etwa im Bereich der Medizin oder der Chemie. Neben diesen ist es jedoch essentiell, auch zu konstatieren, dass mit der Technologie auch bestimmte Gefahren und Risiken einhergehen. Vor diesem Hintergrund stellen wir Junge Liberale Bayern folgende Forderungen auf:
• Um einen verantwortungsbewussten Umgang mit Nanotechnologie gewährleisten zu können, sollen gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die einerseits einen Handlungsraum für die Anwendung der Technologie definieren, andererseits all jene Anwendungen von dem Gebrauch abgrenzen, die ein zu großes Gefahrenpotential darstellen. Um ein einheitliches Gesetz aufzusetzen, gilt es, im Vorhinein standardisierte Leitsätze und Prinzipien aufzustellen, anhand
derer sich die Gefahr definieren und klassifizieren lässt. Gleichzeitig ist darauf zu achten, das ökonomische Potenzial bei dessen Entfaltung in keinen Zustand der Disharmonie einfinden zu lassen.
• Wir fordern weiterhin ein Rahmenkonzept für den sicheren Umgang mit der Technologie. Hierzu soll die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) den Einsatz, die Potenziale, aber auch die Gefahren analysieren und aus den Ergebnissen einen umfassenden anwendbaren Sicherheitsrahmen ableiten. Wir halten es diesbezüglich für erstrebenswert, eine Risikobewertung auch in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung zu erstellen.

Bioengineering und Genome Editing

Bioengineering umfasst wissenschaftliche Methoden und Verfahren, die zur technischen Nutzbarmachung biologischer Prozesse führen. Im Jahr 2020 – das Krisenjahr, das durch den Beginn der Corona-Pandemie gekennzeichnet ist – erlebte der Biotech-Sektor einen enormen Schub, getrieben von den beiden deutschen Leuchtturm-Unternehmen der Branche: BioNTech und CureVac. Ein exemplarisches Beispiel ist die Wissenschaft des Genome Editings. Durch hochpräzise Verfahren, etwa Keimbahninterventionen, ist es möglich, das menschliche Genom zu verändern. Dies kann einerseits aus Gründen der Heilung
fungieren, etwa für Krebs, jedoch lassen sich technisch weitere Anwendungen erschließen, die eine grundlegende Modifikation bzw. Verbesserung der menschlichen Fähigkeiten ermöglichen (Genetisches Enhancement).
Im Zuge dessen fordern wir Junge Liberale Bayern:
• Den Deutschen Ethikrat auf, eine ausführliche Stellungnahme zu dem umfassenden Bereich des Bioengineering vorzunehmen. Dieser soll darunter auch ausgewählte Anwendungsbereiche des Bioengineering heranziehen und aus ethischer Perspektive beleuchten. Dieser ethische Handlungsrahmen soll bei der Erstellung eines gesetzlichen Rahmenkonzepts einbezogen
werden.
• Die Erarbeitung eines rechtlichen Rahmenkonzeptes, das einerseits ethische Faktoren berücksichtigt, jedoch das Potenzial auf die Verbesserung eines gesundheitlich desolaten Zustands weiterhin berücksichtigt, sodass dieses in keiner negativen Art und Weise verkleinert wird. Hierbei ist die Berücksichtigung bereits geltender ethischer Standards zu beachten. Insbesondere ist bei dem praktischen Anwendungsrahmen auf die Notwendigkeit des jeweiligen Gesundheitsfalls zu achten. Wir lehnen jedoch jegliche Eingriffe ab, die zu keiner signifikanten Verbesserung des Gesundheitszustands führen.
• Internationale Zusammenarbeit, mit dem Ziel weltweit geltender, an das Völkerrecht gegliederter Regeln für Keimbahninterventionen. Grund hierfür ist, dass schon heute absehbar ist, dass es neben der klassischen Forschung des Genome Editings auch möglich sein wird, Embryonen mit genetischen Veränderungen in der Keimbahn zur Herbeiführung einer Schwangerschaft nutzen wird. Darüber hinaus wird es ebenso möglich sein, Keimbahninterventionen neben
Heilungszwecken auch für genetisches Enhancement zu nutzen. Eine weltweite rechtliche Übereinkunft ist daher essentiell und durch Deutschland anzustreben.
• Die Befassung der Bundesregierung mit den internationalen Forschungsergebnissen zu Keimbahninterventionen. Da in Deutschland das Embryonenschutzgesetz Versuche untersagt, die sich mit Genome Editing auseinandersetzen, ist es trotzdem wichtig, dass Studien und Entwicklungen auf globalem Raum erfasst werden.

Klimawandel-Technologien

Vor dem Hintergrund des menschlichen Bedürfnisses, in einer klima- und umweltschonenden Welt zu leben, existieren bereits einige Technologien, die für das Erreichen dieses substanziellen Ziels ihren Einsatz finden.
Wir Junge Liberale Bayern erkennen die Notwendigkeit einer umwelt- und klimaschonenden Lebensweise an und fordern daher, die oben genannten Technologien zu fördern. Anstelle diverser Verbote, die die Gesellschaft in keiner Weise überzeugen, sondern in Teilen auf Unverständnis und Unzufriedenheit treffen, soll die Innovationskraft der Unternehmen gefördert werden. Deutschland birgt ein hohes Potenzial – so belegt es im Rahmen des Global Innovation Index 2022 den achten Platz. Legt man den
Fokus auf Europa, schafft es Deutschland sogar auf Platz 5. Daraus folgend fordern wir:
• Die Förderung von Start-Up-Gründungen, die nach Vorlage des Businessplans sowie ihrer Geschäftsstrategie einen besonderen Wert auf das ESG-Rahmenwerk legen. Hierbei soll primär ein Förderprogramm durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufgesetzt werden, welches nach dem Vorbild anderer Förderprogramme, etwa dem EXIST- oder
High-Tech- Gründerfonds13 ausgestaltet werden soll.
• Eine verstärkte internationale Kooperationsarbeit, um auch auf globaler Ebene das gemeinsame Ziel zu erreichen. Im Jahr 2019 haben sich die EU-Führungsspitzen im Rahmen des Europäischen Green Deals übereinstimmend der Klimaneutralität bis 2050 verpflichtet. Um daher die Reduzierung der Nettoemissionen auf null zu erreichen, ist es zielführend, primär diese
Kooperationsarbeit auf der Ebene der Europäischen Union zu praktizieren.
• Die Nutzung von Klimawandel-Technologien im Rahmen des Infrastrukturausbaus. Hierbei soll ein besonderer Fokus auf die Schaffung eines klimafreundlichen OZPNV gelegt werden. Dies soll auf nationaler und auf europäischer Ebene geschehen.
Internet of Things als Beitrag zur Energieeffizienz Das Internet of Things (IoT) verändert den Energiesektor. Dies ist vor dem Hintergrund der beunruhigenden Energiesituation seit dem russischen Krieg gegen die Ukraine nötig, um eine optimale
Nutzung der vorhandenen Energieressourcen zu gewährleisten. Durch ein solches intelligentes Energiemanagement verändert sich nicht nur die Situation für Energieproduzenten, sondern auch die Interaktionen zwischen ihnen und den Konsumenten. Daher fordern die Jungen Liberalen einen stärkeren Fokus auf emissionsneutralisierende Technologien. Wir setzen auf die Innovationskraft Deutschlands anstelle einer inkrementell erfolgenden Verbots- und Verzichtpolitik.
Folglich fordern wir Junge Liberale Bayern:
• Aus dem Grund der Dringlichkeit eines effizienteren Energiemanagements fordern wir die Förderung der für die dafür erforderlichen Technologien in weiterführender Forschung und Entwicklung. Darunter fallen vor allem Künstliche Intelligenz, Cloud Computing-Plattformen, Maschinelles Lernen sowie Sensorik und Konnektivität, die durch eine Vielzahl von
Netzwerkprotokollen für das Internet eine effizientere Datenübertragung ermöglicht hat.
• Eine Aufklärungskampagne, die speziell darauf ausgerichtet ist, Unternehmen sowie privaten Haushalten die Funktionsweise sowie potenzielle Vorteile eines IoT-gestützten Energiemanagements zu erläutern. Insbesondere auf das Einsparpotenzial von Energie, das bei hohen Energiepreisen von zentraler Bedeutung ist, und die durch eine effizientere Steuerung
fallenden Stromkosten sollen exemplarisch illustriert werden. Ziel ist es, den Zielgruppen einen Weg aufzuzeigen, wie sie energieeffizienter arbeiten und auf diesem Wege nachhaltig Kosten einsparen können.

Technologien für resiliente Lieferketten

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie lässt sich erkennen, dass die Absicherung stabiler und resilienter globaler Lieferketten essentiell für die nationale wirtschaftliche Entwicklung ist. Aus diesem Grund benötigt das Lieferketten-Ökosystem ein neues Konzept für dessen allumfängliche Verwaltung. Hierzu sind folgende Technologien aus dem Supply Chain Management hilfreich, so etwa Cloud Computing, um die Rechenleistung zu nutzen, die benötigt wird, aber auch, um zu jedem Zeitpunkt autark
eine zuverlässige und sichere Echtzeitverbindung auf die essentiellen Daten zu haben. Zusätzlich kann ein vollständig integriertes Portfolio aus verschiedenen technologischen Möglichkeiten erstellt werden, bestehend aus Planungs-, Beschaffungs- , Koordinierungs- und Logistikplattformen, die durch Big-Data-Analysen und künstlicher Intelligenz unterstützt werden. Auf diese Weise gelingt es, die Widerstandfähigkeit der Lieferketten zu verbessern, indem sie verstärkt Vorschläge für empfohlene
Maßnahmen und eine vorausschauende Risikominderung bieten. Vor dem Hintergrund dieser Ausgangslage und des zugrunde liegenden Potenzials fordern die Jungen Liberalen durch die illustrierte Signifikanz resilienter Lieferketten:
• Die Förderung der Entwicklung und Forschung oben aufgeführter Plattformen, die einen Beitrag zu resilienten Lieferketten leisten können.
• Eine Kooperation mit TechFounders und verwandten Institutionen, die Start-Ups fördern, welche speziell im Bereich der Industrie 4.0 sowie in technologischen Branchen spezialisiert sind. In strategischer Zusammenarbeit sollen Konzepte erstellt werden, um Technologien zu entwickeln, die diesem Ziel dienen. Darüber hinaus gilt es ebenso, praktische Implementierungsrahmen zu erarbeiten.
• Wir fordern außerdem, dass eine strategische Zusammenarbeit im internationalen Kontext durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) anzustreben ist. Zunächst soll hier jedoch der Fokus auf dem Territorium der Europäischen Union liegen, um die Gefahren weiterer potenzieller Abhängigkeiten abfedern zu können. Neben gestärkten
Handelsbeziehungen soll der Fokus der Zusammenarbeit auch auf dem flächendeckenden Einsatz der resilienten  Logistikplattformen liegen, sodass die beschriebene Technologie einheitlich und standardisiert eingesetzt werden kann, um die internationalen Lieferketten nachhaltig zu stärken.
• Wir Junge Liberale Bayern fordern das BMZ zudem auf, eine Strategie zu erstellen, die die Vorgehensweise bei einem Handelskonflikt sowie Vorbereitungen, die im Falle eines möglichen erneuten Szenarios zu treffen sind, benennen und konkretisieren soll.

Metaverse

Das Metaverse ist im Generellen ein Konzept, bei dem ein digitaler Raum durch das Zusammenwirken virtueller, erweiterter und physischer Realität entsteht. Hierbei sollen die verschiedenen Handlungsräume des Internets zu einer Wirklichkeit vereinigt werden. Darüber hinaus bietet das Metaverse hilfreiche Anwendungspotenziale.
Wir Junge Liberale Bayern erkennen den Wert des virtuellen Raumes für Unternehmen und Gesellschaft an.
Daher fordern wir:
• Um den nationalen Wettbewerb zu stimulieren, sollen die Forschung und Entwicklung von der Technologie „Metaverse“ durch deutsche Unternehmen gefördert werden. Wir stehen für einen freien Wettbewerb, der nicht durch das Metaverse des Unternehmens Meta und dessen monopolistischen Charakters bedroht werden darf.
• Eine Studie zeigt, dass einige deutsche Manager keine Erfahrung bzw. kein Verständnis für die zukunftsrelevanten Technologien besitzen. Da das Metaverse jedoch vor allem für unternehmerische Tätigkeitsfelder über eine hohe Zahl an Anwendungsmöglichkeiten verfügt, fordern wir explizit auf die unternehmerischen Aktivitäten abgestimmte Aufklärungskampagnen, sodass es Unternehmen weiterhin möglich ist, durch das kontinuierliche Innovieren ihres
Geschäftsmodells wettbewerbsfähig zu bleiben.
• Die Schaffung eines rechtlich legitimen Rahmens, der die Art von Verarbeitungsvorgängen der entsprechenden qualitativen und quantitativen Daten definiert. Die Teilnahme in den jeweiligen Metaversen erfordert die Erfassung von Daten. Mittels Kameras, Sensoren sowie VR- und AR-Headsets wird meist nicht nur die Umgebung des Nutzers detailgetreu aufgenommen, sondern
auch der Nutzer selbst inklusive seiner Bewegungen, Gestik und Mimik präzise erfasst. Datenschutzrechtlich bedeutet dies, dass es nicht nur in quantitativer Hinsicht zu einer neuen Dimension von Verarbeitungsprozessen kommt, sondern auch in qualitativer Hinsicht tiefer in die Lebensrealität des Nutzers eingegriffen wird.
• Die fortlaufende Expansion von Metaversen stellt neue Anforderungen an den Jugendschutz, da die bestehenden Maßnahmen den Schutz der jüngsten Nutzer nicht ausreichend gewährleisten. Angesichts der Tatsache, dass Kinder unterhalb der festgelegten Altersgrenze Zugang zu diesen Plattformen finden, ist es unerlässlich, Eltern gezielt und umfassend über die potenziellen Risiken
und den sicheren Umgang mit diesen Technologien zu informieren. Ein Lösungsmodell besteht darin, ein robustes Moderationssystem zu fordern, welches auf die rasche Bearbeitung von Meldungen ausgelegt ist, sowie präventive Bildungsprogramme zu etablieren, die sowohl Kinder als auch Eltern über die Anzeichen und Gefahren des Groomings aufklären. Dies gewährleistet nicht nur eine schnelle Reaktion auf gemeldete Vorfälle, sondern auch eine proaktive Prävention,
um das Risiko von Missbrauch zu minimieren und die Sicherheit junger Nutzer in den virtuellen Räumen zu sichern.

Autonomes Fahren

Die Idee des autonomen und damit führerlosen Fahrens eines Vehikels existiert bereits seit einigen Jahren. Der Fahrer erhält bereits zu dem aktuellen Zeitpunkt ein Repertoire an verschiedenen Fahrerassistenzsystemen, etwa einen Überholassistenten oder eine Einparkhilfe. Nach dem aktuellen Forschungsstand befinden sich Fahrzeuge zwischen der dritten und vierten Stufe der insgesamt fünf Entwicklungsstufen, wobei die Fünfte das autonome Fahren beschreibt. Vor diesem Hintergrund fordern die Jungen Liberalen:
• Die fortsetzende Schaffung eines umfassenden rechtlichen und verfassungskonformen Rahmens, der die essenziellen, u. a. auch ethischen Fragestellungen, miteinbezieht. Da die bereits bestehenden Gesetzeslagen, die insbesondere Dilemmata betreffen, z. T. nicht konkretisiert ausformuliert sind, sollen diese anhand ethischer Grundsätze, die anhand praxisnaher Situationen
aufgestellt werden müssen, ausformuliert werden. Darüber hinaus sollten ergänzende Rechtsnormen vorgenommen werden, etwa der datenschutzrechtliche Umgang mit den erhobenen Daten des Eigentümers, konkretere Haftungsvorschriften oder auch
versicherungsrechtlichen Aspekte.
• Zusätzlich zu den nationalen Bedingungen die verstärke internationale Zusammenarbeit, primär auf europäischer Ebene, um vereinheitlichte rechtliche Regelungen herbeizuführen, sodass es europäischen Bürgern weiterhin möglich ist, mit autonomen Fahrzeugen innerhalb Europas mobil zu sein.
• Die Förderung der für die Umsetzung benötigten Infrastruktur. Besonders relevant hierfür ist der Ausbau und die Entwicklung intelligenter Straßen sowie Verkehrsmanagementsystemen, um den Verkehrsfluss zu optimieren und Staus zu vermeiden. Diese Systeme können beispielsweise Verkehrsleitsysteme, vernetzte Ampeln und Parkleitsysteme umfassen. Sofern die erforderlichen
Straßenmarkierungen in einem solchen Zustand sind, dass autonome Fahrzeuge das Fahren nicht navigieren können, gilt es, sicherzustellen, dass eine zuverlässige Navigation gewährleistet wird.
• Weitergehend die Förderung der Infrastruktur, die sich insbesondere auf kooperative intelligente Verkehrssysteme bezieht. Diese in Europa als Car2X (bzw. V2X) bekannte Technologie stellt eine Kommunikationstechnik dar, die einen Informationsaustausch zwischen Fahrzeugen sowie ihren unmittelbar umgebenen oder interagierenden Verkehrsteilnehmern bzw. Strukturen ermöglicht.
Hierbei unterscheidet man zunächst zwischen V2V, V2I, V2N, V2P und V2H, die jeweils eine Kommunikation zwischen dem Fahrzeug und einem anderen Fahrzeug, der digitalisierten Verkehrsinfrastruktur, dem Netzwerk, Fußgängern sowie dem Heimnetzwerk herstellen. Bei der Förderung der Infrastruktur ist es wesentlich, unter den vorher genannten
Kommunikationskomponenten der V2X-Technologie zu unterscheiden, um jeweils zielgerichtete und effektive Förderungen zu installieren. Da für eine zuverlässige Funktionsweise entweder die WLAN-Technologie pWLAN oder Mobilfunk notwendig ist, um Signale per Funk zu senden und zu erhalten, muss zuvor sichergestellt werden, dass eine flächendeckende sowie zuverlässige
Mobilfunk-Verbindung jederzeit und überall gewährleistet wird.

Robotik als Unterstützung im Rahmen einer Wertschöpfungskette                                                                                                                Die Robotik beschäftigt sich mit dem Entwurf, der Gestaltung, der Steuerung, der Produktion und dem Betrieb von Robotern, z. B. von Industrie- und Servicerobotern. Diese können vor allem eine effiziente Rationalisierungsinvestition für Betriebe darstellen, die eine umfassende Wertschöpfungskette aufweisen. Neben den klassischen Robotern, die die menschliche Arbeitskraft in einzelnen Produktionsschritten vollständig ersetzen können, existieren auch unterstützende Cobots („Collaborative Robots“), die in
Zusammenarbeit mit Menschen ihren Einsatz finden.

Wir Junge Liberale Bayern fordern daraus folgend:

  • Die Förderung der Entwicklung und Forschung von Robotersystemen, die primär für einen effizienteren Arbeitsablauf innerhalb einer Wertschöpfungskette sorgen sollen. Dies gilt – neben den klassischen, die menschliche Arbeitskraft ersetzenden Robotern – auch für Cobots sowie die Verbindung dieser Technologie mit solchen, die eine Funktionsausweitung in sinnvollem Rahmen gewähren, etwa KI.
  • Die verstärkte Schaffung weiterer Engagements für junge Menschen im Bereich der Robotik. Neben bereits existierenden Wettbewerben, die bundes- bzw. weltweit ausgetragen werden, soll es für die junge Generation möglich sein, sich in einem ausgeprägteren Rahmen zu engagieren, um die Wahl eingeräumt zu erhalten, weiterhin Erfahrung sammeln zu können. Im Rahmen dessen ist es sinnvoll, Förderprojekte mit Unternehmen oder Institutionen, etwa dem Max-Planck-Institut für intelligente Systeme, einzugehen, um für junge Menschen ein breiteres Angebot an Partizipationsmöglichkeiten zu erschließen.
  • Eine ausgedehntere, praktische und flächendeckende Thematisierung der Errichtung und Entwicklung  (vereinfachter) Robotersysteme in Schulen, beispielsweise im Rahmen des Informatikunterrichts oder eines zusätzlichen Wahlpflichtfaches. Dies kann etwa in Form klassenübergreifender Wettbewerbe erfolgen, im Rahmen derer die Schüler über die freie Wahl über die Konstruktion und Aufgabe des Roboters verfügen.

Digitale Grundstrukturen schaffen

Neben den oben genannten Forderungen sind ebenso strukturelle Anpassungen vorzunehmen, um auch in Zukunft einen effektiven Umgang einer neuartigen Technologie gewährleisten zu können. Aus diesem Grund fordern wir Junge Liberale Bayern:

Offene Standards                                                                                                                                                                                                         Wie De-Mail, beA (elektronisches Anwaltspostfach) sowie stellenweise auch die Corona- Warnapp illustriert haben, sind nationale Alleingänge in der Informationstechnologie nicht sehr praktikabel und kostenineffizient. Aus diesem Grund fordern wir den Einsatz offener Standards auf EU-Ebene, um bei für die Innovationskraft erforderlichen Neuentwicklungen auf eine verstärkte internationale Zusammenarbeit zu vertrauen.

Verschlüsselte Kommunikation

Spätestens seit der NSA-Affäre von 2014 ist klar, dass auch die private Kommunikation von Bürgern für übergriffige Regierungen ein interessantes Ziel sein kann. In Deutschland ist diese Kommunikation durch das im Grundgesetzt verankerte Recht auf Verschlüsselung geschützt. Auf EU-Ebene sollte dieser Schutz ebenfalls existieren. Daher fordern wir, dass der Schutz von verschlüsselter Kommunikation sowie die Integrität von Verschlüsselungsverfahren explizit durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützt wird. In dieser soll außerdem Client-Side-Scanning ausgeschlossen werden. Autonomie des BSI in Bezug auf Meldung bestehender Sicherheitslücken Der Schutz der Bürger ist eine der ältesten und wichtigsten Aufgaben des Staates. Dieser muss er auch im digitalen Zeitalter weiterhin gerecht werden. Aus diesem Grund existiert das
Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI), allerdings untersteht dieses dem Innenministerium. Da dem Innenministerium auch Behörden unterstellt sind, in deren Interesse eine Schwächung von digitaler Sicherheit liegen könnte, besteht hier ein konkreter Interessenkonflikt. Um einen konsequenten Schutz der Bürger zu ermöglichen, fordern wir daher, dass das BSI aus der Zuständigkeit des Innenministeriums gelöst und in eine autonome Bundesbehörde umgewandelt wird.
Außerdem sollen Behörden dazu verpflichtet werden, ihnen bekannte Zero-Day Lücken an das BSI zu melden.

Privatsphäre und öffentliche Sicherheit in Einklang bringen

Immer wieder finden Gewaltverbrechen statt, die durch eine bessere Kommunikation und den Austausch behördlicher Datenbestände hätten verhindert werden können. Daher erkennen wir das Bedürfnis an, diese Datenbestände im Rahmen einer effizienteren Strafverfolgung und -aufklärung, jedoch handelt es sich hierbei um hochsensible personenbezogene Daten, weshalb sich Privatsphäre und öffentliche Sicherheit unmittelbar in einem Zielkonflikt wiederfinden. Wir sind der Überzeugung, dass eine
Verarbeitung solcher sich in Datenbanken befindlichen Daten nur durch Open-Source- Software, welche auf staatlich betriebenen Servern läuft, vorgenommen werden sollte. Darüber hinaus soll jede Datenanfrage revisionssicher archiviert werden.

Neue Partizipationsmöglichkeiten für Bürger fördern

Die verstärkte Relevanz und Popularität der bereits genannten Technologien werden auch die aktuellen Möglichkeiten des Engagements revolutionieren. Durch die exorbitant hohe Wichtigkeit großer Datenmengen, die als Grundlage für eine digitalisierte (Arbeits-)Welt dienen, lassen sich diese begründen. Aus diesem Grund fordern wir Junge Liberale Bayern zusätzlich auch eine Engagement- assoziierte Aufklärung, die die künftig verfügbaren Partizipationsmöglichkeiten benennt und erläutert, sodass die
Chance für jeden Bürger besteht, sich an diesen zu beteiligen. Dazu ist es ratsam, Entwicklungsprojekte mit entsprechenden Institutionen oder Vereinen zu schließen, um (erweiterte) Möglichkeiten für Menschen zu schaffen bzw. bereits Bestehende in deren Wachstum und dauerhafter Existenz zu unterstützen, etwa die virtuelle Freiwilligenarbeit („Online Volunteering“), die durch die zunehmende Verbreitung von Online-Plattformen praktikabel ist. In diesem Rahmen können Freiwillige global an
Projekten mitarbeiten und soziale, ökonomische oder andere Herausforderungen bearbeiten. In diesem Zuge muss auf verstärkte internationale Koordination eines solchen Vorgehens gesetzt werden, um diese Chance weltweit zu etablieren und zugänglich zu machen. Eine weitere Form des futuristischen Engagements ist „Citizen Science“, die die Zusammenarbeit zwischen der Wissenschaft sowie Bürgern beschreibt. Konkret bedeutet dies, dass Menschen bei der Datenerfassung und -analyse unterstützend
aktiv werden, um die Erhebung wichtiger Daten für die maschinelle Fütterung der Technologien zu vereinfachen und beschleunigen. Hier sollen entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden, die regeln, inwieweit und auf welche Art und Weise Daten an die Wissenschaft weitergegeben werden dürfen. einen datenschutzrechtlichen Standard unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsnormen – der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Langfristigkeit bei Planung und Finanzierung

All die genannten Technologien erfordern eine hohe Investitionssumme des Staates sowie eine lange Forschungs- und Entwicklungszeit. Um weiterhin auf globaler Ebene wettbewerbsfähig zu bleiben – insbesondere vor dem Hintergrund Chinas sowie der USA – ist diese jedoch unvermeidbar. Aus diesem Grund fordern wir Junge Liberale Bayern im Rahmen künftiger Haushaltsaufstellungen Deutschlands einen erhöhten prozentualen Anteil für die jeweils relevanten Bundesministerien, die bei der
Transformation eine wichtige Rolle einnehmen. Der Investitionsrahmen und -umfang für die Forschung und Implementierung oben genannter Technologien ist langfristig anzulegen, um die Schuldenbremse weiterhin einhalten zu können, gleichermaßen jedoch auch für einen verstärkten Innovationsprozess Deutschlands zu sorgen. Damit verbunden stehen wir auch für eine effektivere Priorisierung der Ausgabengelder und eine ggf. darauffolgende Kürzung ineffektiver Ausgabenposten.

Antragssteller: JuLis Unterfranken

Gültigkeit: 5 Jahre

Reform des öffentlichen Dienstes

Die Deutsche Verwaltung ist schon seit Jahren ein Problem für unseren Wohlstand, indem notwendige Prozesse meist über die Maßen langwierig sind, wichtige Projekte oft einschlafen und aktivere Akteure, wie Unternehmen, durch Bürokratie und langsame Prozesse ausgebremst werden. Während viele Behörden unterbesetzt sind, gibt es auch einen aufgeblähten und deutlich zu teuren
Verwaltungsapparat in manchen Bereichen. Da anders als in Unternehmen keine Anreize bestehen, Beamte und Mittel neu zu allokieren, finden wir uns heute gleichzeitig einem viel zu großen Verwaltungsapparat ausgesetzt, welcher an entscheidenden Stellen dennoch unterbesetzt und überlastet ist. Prominente Stichwörter sind Digitalisierung, sowie Baugenehmigungen für Windparks. Wir fordern daher:

Eine Verschlankung von Behörden, indem wir vor allem Prozesse digitalisieren. Zur Digitalisierung wollen wir in jedem Bundesland eine zentrale Stelle einrichten, an welche sich Behörden wenden können, um Ihre Prozesse fachgerecht automatisieren zu können. Diese soll die umzusetzenden Digitalisierungsprojekte koordinieren und auf ein Netzwerk ausgewählter fachkundiger
Unternehmen vergeben. Dabei müssen natürlich entsprechende Vereinbarungen mit den Unternehmen unterzeichnet werden, in welchen der Datenschutz und Sicherheitsrisiken bedacht werden. Für den Stellenabbau wollen wir auf Anreize zur selbstständigen Evaluation von Abbaupotentialen und den zwischen Beamten und Behördenleitung einvernehmlichen Wechsel setzen: beispielsweise Wechselboni, sowie zeitweise Budgeterhöhungen als Belohnung für die freistellende Behörde, oder eine solche, die eine verrentete Stelle nicht nachbesetzt. Wichtig ist, dass je Abteilung maximal ein Wechsel alzwei Jahre stattfinden kann, um Fehlanreize zu vermeiden.

Die Nachbesetzung von Stellen, deren Besetzung den Ruhestand antritt, soll zudem zukünftig begründet werden. Zeitweilige Einstellung von nicht-verbeamteten Fachkräften für den IT-Bereich. Hierzu sollen Kommunale Töpfe für IT-Gehälter geschaffen werden, welche frei verfügbar für notwendige Stellen vergeben werden können. Die maximale Gesamtsumme soll sich am typischen Bedarf für die Kommunengröße, sowie marktüblichen Gehältern richten. Zur Bereitstellung sollen die Kommunen benötigte Digitalisierungsprojekte identifzieren und erwartete Laufzeiten angeben, woraus sich dann die Anzahl
und Dauer der benötigten Stellen ergibt. Teil der Projektplanung müssen auch Schritte für den weiteren Weg nach Projektabschluss sein, welcher durch reguläre Stellen gewährleistet werden muss. Dies kann durch bestehende, oder bereits bewilligte Stellen nachgewiesen werden. Ob die Kreise dann einzelne hochbezahlte IT-Experten für kurze Zeit einstellen, oder mehrere günstigere IT-Fachkräfte für längere Zeiträume, sowie ob sie von den Töpfen „Signing-Boni“ oder andere übliche Anreize aus der freien Wirtschaft anbieten, sei ihnen selbst überlassen.

Die Einführung einer stetigen Leistungserfassung. Vergleichbare Behördenvorgänge sollen dann für alle Ämter erfasst und mit deren Aufwand verglichen werden. Die Leistung sind hierbei bearbeitete Anfragen und ähnliche Vorgänge, kategorisiert nach vergleichbarem Arbeitsaufwand. Auf der Aufwandsseite wollen wir die Arbeitsstunden insgesamt und Arbeitsstufe nach Besoldungsklasse geordnet erfassen. Im ersten Schritt sollen somit unterschiedliche Leistungsniveaus in unterschiedlichen Behörden erfasst werden, welche allerdings nicht veröffentlicht werden sollen, um eine sachliche Analyse nicht zu behindern. Im
nächsten Schritt soll dann das Innenministerium in besonders ineffizient arbeitenden Behörden Abbau-, bzw. Versetzungsziele für offenbar nicht benötigten Stellen in ineffizienten Ämtern vorgeben. Sollte das Amt innerhalb eines Jahres dem Abbauziel nicht mit einem konkreten und zeitnah auszuführenden Abbauplan antworten, wollen wir direkte Versetzungen anordnen. Angeordnete Versetzungen sollen nach Möglichkeit gleichermaßen alte und neue Behördenmitglieder betreffen.

Antragssteller: JuLis Schwaben

Gültigkeit: 5 Jahre

Siegel kommunale IT-Sicherheit stärken!

Gerade mal 9,2 % aller bayerischen Kommunen haben beim Kommunalen IT-Sicherheit Siegel des Innenministeriums mitgemacht. Dabei wächst die Gefahr von Cyberangriffen – auch auf Kommunen wie der Fall Anhalt-Bitterfeld zeigt.

Daher fordern die JuLis Bayern, dass das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) jede Kommune in Bayern in Sachen IT-Sicherheit Kommune in Bayern in Sachen IT-Sicherheit überprüft. Bei der Definition der Mindeststandards muss es sich am IT-Grundschutz des BSI orientieren. Ebenso soll die Überprüfung nicht auf Grundlage einer Selbsteinschätzung, sondern einer Überprüfung vor Ort stattfinden.

Dafür ist das LSI personell und sachlich auszustatten.

Antragssteller: Felix Meyer

Gültigkeit: 5 Jahre

Verwaltungsverfahren digitalisieren und entbürokratisieren – Digitale Kommunikation zwischen Bürger und Behörde

Die Jungen Liberalen Bayern fordern den Freistaat, sowie die Kommunen Bayerns auf, die Verwaltung sowie die Kommunikation dieser mit den Bürgern schnellstens zu digitalisieren und zu modernisieren.
Konkret fordern wir folgende Punkte:

1. eGovernment

– Alle Behördengänge, die für die nicht zwingend die Anwesenheit des Bürgers erforderlich ist, sollen online erledigt werden können. Grundsätzlich soll somit eine vollständige digitale Antragsstellung und Beibringung von erforderlichen Dokumenten wie der Geburtsurkunde ermöglicht werden, sodass die Notwendigkeit persönlicher Besuch und postalischen Verkehres auf ein Minimum reduziert wird.

– Der Freistaat Bayern soll ein bayernweites digitales Bürgerportal einführen, das allen Kommunen und Bürgern für sämtliche Verwaltungsvorgänge und der sicheren Kommunikation zur Verfügung steht. Neben Online-Antragsstellung soll auch der aktuelle Bearbeitungsstand einsehbar sein. Insbesondere wenn Vorgänge ungewöhnlich lange dauern, soll dieses Tool der Transparenz gegenüber dem Bürger dienen.

– Im Regelfall sollte die Stadt mit dem Bürger und den Unternehmen komplett papierlos kommunizieren, soweit diese nicht explizit postalische Kommunikation wünschen. Faxgeräte und gedrucktes Papier wollen wir zügig durch eine rechtssichere Kommunikation per Mail und/oder das Online-Bürgerportal (mit gültiger Eingangsbestätigung) ersetzen. Dabei ist es unser Ziel, dass die Behörden papierfrei arbeiten und alle Prozesse digitalisiert sind. Dabei ist unter anderem auch auf Konzepte wie die E-Akte und die E-Laufmappe zu setzen. Wünschenswert wäre dabei, dass die bayerischen Städte untereinander kooperieren und dadurch in Zusammenarbeit mit dem digitalen Bürgerportal des Freistaats eine harmonisierte IT-Infrastruktur entsteht.

– Bis zur vollständigen Etablierung des Bürgerportals müssen die jeweilige Stadt oder Gemeinde Upload-Links zur Verfügung stellen, über die die Bürger ihre Dateien hochladen und so der Verwaltung zugänglich machen.

– Der einheitliche Behördenruf bzw. die Bürger-Hotline soll um eine Online-Präsenz in Form eines Chatrooms, welche in das Bürgerportal des Freistaats integriert werden soll, erweitert werden. Dieser soll parallel zur Hotline erreichbar sein und soll ebenso Auskunft zu Behördengängen und Prozessen der kommunalen Verwaltung geben (z.B. benötigte Dokumente für einen Reisepass oder eine Gewerbeanmeldung).

– Neben ZIP-Archiven sollen die Städte und Gemeinden im Parteienverkehr nach Möglichkeit alle gängigen Formate der Dateienkompression zulassen.

– Darüber hinaus soll Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) reformiert werden und die Übermittlung elektronischer Dokumente uneingeschränkt ermöglicht werden.

2. Bürgerfreundliche Verwaltung

– Für alle anderen Angelegenheiten, wie z.B. behördliche Termine, bei denen die Präsenz zwingend erforderlich ist, fordern wir im begründeten Bedarfsfall das Recht auf einen individuellen Termin auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten. Insbesondere soll es Sonderöffnungszeiten zwischen 06.30 Uhr bis 08.00 Uhr sowie 17.00 Uhr bis 19.00 geben.. Die Öffnungszeiten sollen allgemein arbeitnehmerfreundlicher gestaltet werden und die Bedürfnisse aller gesellschaftlichen Gruppen bedenken.

– Für verpflichtende Dokumente, die vom Freistaat oder von einzelnen Kommunen vorgeschrieben werden, sollen keine Gebühren anfallen.

– Grundsätzlich soll es möglich sein, zukünftig auch dann einer Stadt oder Gemeinde einen Personalausweis / Reisepass zu erhalten, wenn nur der Zweitwohnsitz in jener ist.

3. Barrierefreiheit

– Im 21. Jahrhundert sind die Möglichkeiten zur Teilhabe für Menschen mit Handicap so vielfältig wie nie zuvor. Leider werden nur wenige dieser Möglichkeiten auch tatsächlich in der Fläche genutzt. Insbesondere im Bereich der digitalen Verwaltung gibt es noch viel Nachbesserungsbedarf. Grundsätzlich sollen die Kommunen Bayerns ihre Webangebote sowie die Webangebote der ihr unterstehenden Unternehmen auf die Umsetzung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) prüfen.

– Die Websiten sind in einfacher Sprache bereitzustellen.

– Die Datensicherheit nach DSGVO ist stets zu gewährleisten und zu priorisieren.

4. Datenschutz

– Mit den Daten der Bürger muss verantwortungsvoll umgegangen werden. Das heißt, dass allgemein Daten nur gesetzeskonform verwendet werden und diese mit dem Stand der Technik vor dem Zugriff Dritter zu schützen sind. Mitarbeiter sollen entsprechend geschult werden.

– Sämtlichen Mailzugängen, sowie sämtlichen Infrastruktur-Komponenten des OnlineBürgerbüros der Stadt sind durch die Bayern-PKI Zertifkate auszustellen, die die Anforderungen für fortgeschrittene elektronische Signaturen nach SigG erfüllen. Sämtliche
interne Kommunikation ist mit den bereitgestellten Keys zu verschlüsseln und – soweit möglich – zu signieren.

– Sämtliche ausgehende elektronische Kommunikation ist zu signieren und – soweit möglich – asymmetrisch zu verschlüsseln (Ende-zu-Ende Verschlüsselung).

– Neben der verschlüsselten Kommunikation sollen auch die Möglichkeiten der Datenbankverschlüsselung genutzt werden.

Gesundheit 4.0 – E-Health endlich vorantreiben!

Präambel

Wir Jungen Liberalen betrachten uns als Gestalter der Digitalisierung und als Fortschrittsdenker im Bereich der Gesundheitspolitik. Die Verbindung beider Gebiete in Form eines digitalen Gesundheitswesens bewerten wir als Chance für eine effizientere, kostengünstigere und patientenorientierte Gesundheitsversorgung. Daher begrüßen wir aktuelle Reformen, wie die Aufhebung des „Fernbehandlungsverbots“ (und die damit gestattete Arzt-Patienten-Kommunikation per Videotelefonie ohne vorangegangenen persönlichen Erstkontakt) sowie die Einführung der E-Gesundheitskarte. Für uns stellen diese jedoch lediglich die ersten Schritte auf dem langen Weg zu einem zeitgemäßen E-Health-System dar. Gegenwärtigen Versäumnissen muss schnellstmöglich entgegengewirkt werden, um Versorgungslücken zu vermeiden und Anschluss an unsere Nachbarländer zu gewinnen. 

Telemedizin 

Die Telemedizin bietet aufgrund ihrer räumlichen und zeitlichen Flexibilität große Vorteile für Patienten und Ärzte. Mobilitätshindernisse können künftig mit minimalem Aufwand überbrückt werden. Die Fernbehandlung ist nicht mit einer konventionellen Behandlung gleichzusetzen, verdient aber Anerkennung in ihrer Rolle als Zusatzangebot sowie eine vorurteilsfreie Ausgestaltung. Aus diesem Grund fordern wir:  

  1. die ersatzlose Streichung der numerischen Einschränkung auf „Einzelfälle“ aus der Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä). Die telemedizinische Behandlung darf nicht als Individualphänomen fungieren, sondern muss als allgemein zugängliche Option akzeptiert werden.  
  2. die Einführung einer Weiterbildung für telemedizin-beanspruchende Ärzte. Diese soll als „Lizenz“ für die Vergütung telemedizinischer Behandlungen dienen. Ferner sind jegliche telemedizinische Anwendungen als konkrete Leistung und differenziert nach dem entsprechenden Arbeitsaufwand für die vertragsärztliche Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und für die privatärztliche Vergütung in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzubilden. 
  3. bei ausreichender Nachfrage die Erwägung der Errichtung eines autonomen Telemedizinsektors für Ärzte, die einer exklusiven Tätigkeit im telemedizinischen Bereich nachgehen wollen. Niedergelassene Ärzte dürfen dabei in keiner Weise in ihrem Engagement benachteiligt werden.  
  4. ein unmissverständliches Leitbild für telemedizinische Behandlungen, dessen Erstellung in der Verantwortung der Bundesärztekammer liegt und an welchem sich Ärzte und Patienten gleichermaßen zu orientieren haben. Dabei ist differentialdiagnostisches Vorgehen strikt vom Spektrum der Telemedizin auszuschließen. Jenseits des Leitbilds ist den Ärzten ihr üblicher Freiraum in der Ausübung ihrer Tätigkeit zu gewährleisten. 
  5. in Ergänzung der Aufklärungspflicht Initiativen seitens der Ärzte, über ihre telemedizinischen Dienste schriftlich oder online zu informieren und insbesondere die Grenzen ihrer Dienste zu deklarieren.  
  6. die Zulassung der Aushändigung von E-Attesten und E-Rezepten im Anschluss an eine telemedizinische Behandlung. Hierfür ist das Leitbild von zentraler Bedeutung. Für die Schaffung der notwendigen Infrastruktur zum Kursieren von E-Attesten und E-Rezepten ist das Gesundheitsministerium verantwortlich. 
  7. eine EU-weite Harmonisierung für E-Rezepte und Online-Apotheken, um freien Wettbewerb im Gesundheitsmarkt zu garantieren. 

Elektronische Patientenakte 

Elektronische Patientenaktensysteme (ePA) ermöglichen dem Patienten ständigen und unkomplizierten Zugriff auf seine Behandlungsverläufe, Befunde und Gesundheitsdaten. Seit 2004 ist die persönliche elektronische Gesundheitsakte (peGA) eine satzungsfähige Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Im Gegensatz zur elektronischen Patientenakte bieten Anbieter einer peGA ein persönliches Gesundheitsmanagement an, das vom Patienten selbst geführt werden muss – also allerhöchstens eine Kopie der ärztlichen Patientenakten darstellt und dies auch nur, sofern der Nutzer minutiös sämtliche Unterlagen von seinen Ärzten anfordert und eigenhändig in die jeweiligen Apps und Webangebote überträgt. 

Dies erscheint uns nicht mehr zeitgemäß. In vielen Nachbarländern der Bundesrepublik existieren bereits Systeme, die Patienten Einsicht in die vom Arzt geführte Patientenakte geben und sogar eine Zugriffskontrolle erlauben. Dies ermöglicht Patienten einen mündigen und selbstverantwortlichen Umgang mit ihren eigenen Daten und Krankengeschichten. Zugleich können Doppelbehandlungen und Fehldiagnosen vermieden werden, wenn nicht jeder Leistungserbringer seine eigene lokale Patientenakte führt, sondern Röntgenbilder, Blutwerte und Krankheitsverläufe elektronisch zwischen Hausarzt, Facharzt und Krankenhaus übermittelt werden können. Deutschland muss seine Versäumnisse in diesem Bereich schleunigst nachholen und Anschluss an seine Nachbarn finden. 

Aus diesem Grund fordern wir den Aufbau eines elektronischen Patientenaktensystems, in welches alle Leistungserbringer die Behandlungsdaten ihrer Patienten einpflegen müssen. 

Einziges Kriterium für Software, durch welche Leistungserbringer auf die ePA zugreifen, soll weiterhin die Zulassung durch die gematik(Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) sein. 

Als bestmögliche Lösung erachten wir ein kombiniertes System aus ePA und persönlichen Gesundheitsakten. Hierbei haben weiterhin nur Leistungserbringer die Möglichkeit, Daten in die ePA einzupflegen. Der Charakter eines Beweis- und Dokumentationsmittels der Patientenakte bleibt gewahrt. Gleichzeitig soll nicht nur der direkte Zugang zur ePA für Patienten möglich sein (z.B. über eine Website), sondern auch der freiwillige Zugriff über die peGA-Systeme privater Anbieter und Krankenkassen. Auf Anweisung des behandelnden Arztes soll es zudem möglich sein, dass Patienten direkt Daten in die ePAeinpflegen können. So soll es ermöglicht werden, zukünftig Schmerztagebücher, Blutzuckerprotokolle und andere Arten der Patienten-Arzt-Kooperation papierlos abzuwickeln. 

Bei der Entwicklung, Ausgestaltung und Umsetzung sind wir technologieoffen. Diese Aufgaben und Kompetenzen sollen weiterhin der gematik obliegen, die bereits das System der elektronischen Krankenversicherungskarte für die Bundesrepublik entwickelt hat.  

Dennoch fordern wir, dass die Compliance-Vorgaben für von der gematik betriebene oder entwickelte Systeme nicht länger ignoriert werden. Ein Nachweis, dass die aktuellen Systeme die Anforderungen zum Stand der Technik nach den international gültigen Normen (ISO/IEC 15408 und andere vom BSI mit verfassten Standards) erfüllen, ist schnellstens nachzureichen. 

Weiterhin sind wir der Meinung, dass eine zentralisierte Speicherlösung aller Daten dem Sicherheitsanspruch der Bürgerinnen und Bürger nicht gerecht werden wird. Stattdessen bevorzugen wir verteilte Speicherlösungen, bei denen nur Referenzen zentral hinterlegt werden, wie sie etwa in Österreich bereits 2013 etabliert wurden. 

Antragssteller: JuLis München, LAK Gesundheit, LAK Netz & Medien

Gültigkeit: 5 Jahre

App gegen Corona – aber bitte die richtige

Die Corona Warnapp (CWA) ist ein wichtiger Baustein in der Pandemiebekämpfung. Die App ist dabei besser ihr Ruf und hat sich seit Launch auch erheblich weiter entwickelt. Wir teilen die Kritik, an den hohen Entwicklungskosten und ihrer begrenzten Tauglichkeit zu Beginn. Jetzt aber mit der angepassten Warnungen bei Risikokontakten und insbesondere auch jetzt mit der QR Check-In Funktion für Events und Orte (Cluster-Erfassung), ist die App praxistauglich anwendbar. Die CWA kann in einem Infektionsfall dann alle relevanten (dezentral und anonym gespeicherten) Kontakte anonym warnen. 

Wir halten es für problematisch, dass der Freistaat Bayern die Lizenzen für die LUCA-App erworben hat, als das Update für die CWA für die Cluster-Erfassung bereits bekannt war – und damit der Mehrwert der App vor allem in seiner Datenintensivität lag. 

Wir fordern daher die Offenlegung der Lizenzverträge mit der LUCA App und den nächstmöglichen Ausstieg aus diesen. Die CWA soll Bestandteil von Hygienekonzepten mit der Cluster-Erfassungsfunktion im Rahmen der Privatautonomie werden können. 

Antragssteller: LAK Innen & Recht, Felix Meyer, Stefan Edenharder, Maximilian Kretschmann, Phil Hackemann

Gültigkeit: 5 Jahre

Debug Deutschland – Digitale Chancen nutzen

Präambel:

Die Jungen Liberalen Bayern sehen in der Digitalisierung große Chancen. Diese wurden jedoch durch die Politik der letzten zwei Jahrzehnte in einem großen Maße versäumt. Hier gibt es enormen Aufholbedarf, damit Bayern auch in Zukunft als Motor in allen Bereichen des alltäglichen Lebens mitwirken kann.

Glasfaserausbau

Wir sehen dringenden Nachholbedarf in Bereich der Netzinfrastruktur. Highspeed-Datenverbindungen sind hierfür unumgänglich und müssen innerhalb der nächsten Jahre in ganz Bayern verlegt werden. Der Ausbau der Netzinfrastruktur erfüllt einen Grundversorgungsauftrag. In Regionen, die für private Investoren unattraktiv sind, muss daher von staatlicher Seite der Ausbau gewährleistet und finanziert werden. Die Finanzierung muss sich dabei immer an dem Bedarf vor Ort orientieren. Grundsätzlich muss – wo möglich – darauf geachtet werden, die geschlossene Bauweise zu bevorzugen, die günstiger ist und die zu weniger Baustellen führt. Alte Verteilerkästen sollen nach Möglichkeit für die neuen Verbindungen tauglich gemacht werden, sie zu ersetzen soll die Ausnahme bleiben. Dabei verpflichten sich jedoch die Internetanbieter dazu, für die Nutzung der Verbindungen zu bezahlen. Wettbewerbsfeindliche Maßnahmen wie „Vectoring“, welche nur den bereits angebundenen Gebieten einen Vorteil bringen, lehnen wir entschieden ab.

BigData

Die Analyse großer Datenmengen (Big Data) bringt viele Möglichkeiten für Unternehmen und ihre Kunden. Die beteiligten Parteien sollen daher ohne staatliche Eingriffe die Nutzung von persönlichen und personenbezogenen Daten vereinbaren können. Für jede anderweitige Nutzung oder Weitergabe, die nicht im Vorfeld vereinbart wurde, müssen beide Parteien zustimmen. Für die Verarbeitung/Analyse/Weitergabe von personenbezogenen Daten bedarf es einer expliziten Erlaubnis durch den Verursacher (Opt-In). Bei allen neuen Produkten muss von den Herstellern das Privacy by Default Prinzip umgesetzt werden.

Digitalministerium

Die Digitalisierung trifft alle Bereiche auf allen Ebenen. Bildung, Wirtschaft, Verkehr, Kommunalpolitik, Verteidigungspolitik, etc. Zur besseren Koordination und klaren Abgrenzung in der Verantwortlichkeit bei allen Themen rund um die Digitalisierung fordern wir die Einführung eines Digitalministeriums auf Landesebene. Bis zur Einrichtung dieses Ministeriums fordern die Jungen Liberalen Bayern die Einrichtung einer Expertenkommission die sich mit der Anpassung des Datenschutzgesetzes und „Data Science“ auseinandersetzt. Auf Bundesebene fordern wir mindestens den Posten eines Staatsminister im Kanzleramt für Digitalisierung, besser noch ebenfalls ein entsprechendes, eigenständiges Ministerium. Mit diesen Voraussetzungen sind wir davon überzeugt, dass wir es schaffen uns den Aufgaben von morgen zu stellen und unsere Wettbewerbsfähigkeit aufrecht zu erhalten.

Vermeidung rechtsfreier Räume

Auch im Internet müssen Straftaten konsequent verfolgt werden. Die Strafverfolgung muss jedoch in staatlicher Hand verbleiben und darf nicht auf Seitenbetreiber ausgelagert werden. Wir lehnen daher entsprechende Vorhaben oder eine Pflicht zur präventiven Selbstzensur, wie beispielsweise im Netzdurchsetzungsgesetz vorgesehen, ab. Jedoch müssen Seitenbetreiber die notwendige Unterstützung bei der Strafverfolgung leisten. Wir begrüßen freiwillige Initiativen, die Falschmeldungen nach intensiver Prüfung durch unabhängige Institutionen als solche kennzeichnen. Um Angebote wie Free-WiFi zu ermöglichen, muss die Störerhaftung, die bislang den Hotspot-Betreiber für abgerufene Inhalte verantwortlich macht, komplett abgeschafft werden – auch eine Registrierung der Nutzer soll somit nicht mehr erforderlich sein. Jeder soll weiterhin das Recht haben, seine Daten wirksam zu verschlüsseln – insbesondere sollten kryptografische Systeme auch nicht durch staatliche Hintertüren geschwächt werden. Netzbetreiber sollen auch künftig die Netzneutralität wahren, indem sie nicht bestimmte Anbieter bevorzugen oder benachteiligen dürfen.


Gültigkeit: 5 Jahre

Dieser Antrag wurde ursprünglich beim 91. Landeskongress beschlossen und seine Gültigkeit beim 103. Landeskongress am 01.Mai 2022 um 5 Jahre verlängert.


Antragsteller: Landesvorstand

Zu viele Köche verderben den (Cookie-)Brei


Zu viele Köche verderben den (Cookie-)Brei – Oder: Zu viele Mitgliedstaaten verwässern den Privatsphärenschutz! ePrivacy: Digitales Briefgeheimnis und mehr Privatsphäre? Von wegen!

Bereits 2017 hat die EU Kommission einen Vorschlag für eine neue ePrivacy-Richtlinie vorgelegt. Während das Parlament eine Position erarbeitet hat, konnte der Rat lange Zeit keine einheitliche Linie finden. Am 10. Februar 2021 haben sich die Mitgliedstaaten im Rat endlich auf eine Position geeinigt – leider auf eine für User denkbar schlechte. Die Durchsetzung des schlechten Vorschlages des Rates muss in den jetzt kommenden Trilogverhandlungen verhindert werden.

Das Europäische Parlament wollte in seinem Vorschlag durch die ePrivacy-Richtlinie die Privatsphäre der europäischen Nutzer von Telemediendiensten deutlich besser schützen und gleichzeitig “Quality-of-life” Verbesserungen im Privatsphärenschutz vornehmen. Messenger Dienste wie z.B. WhatsApp sollen genauso gut vor kommerzieller Auswertung geschützt werden wie herkömmliche Anrufe oder SMS. Tracking sollte besser kontrolliert werden und Ausspähen von Nutzern durch Cookies nur mit expliziter Einwilligung erlaubt sein, bei Browsern sollte ein starker Privatsphärenschutz die Standardeinstellung (Privacy by default) sein. Ebenso hätte man im Browser seine Privatsphäre-Einstellungen gesammelt hinterlegen können, an welche sich Webseite verbindlich halten müssen – Cookie-Banner hätten damit der Vergangenheit angehört.

Unter der portugiesischen Ratspräsidentschaft wurde dies stark verwässert. Tracking wird dort deutlich einfacher gemacht. Metadaten der Nutzer sollen aus “kompatiblen Gründen” verarbeitet werden dürfen – ohne ausdrückliche Einwilligung. Cookies sollen – auch Seitenübergreifend – für personalisierte Werbung genutzt werden dürfen. Komplett aus dem Entwurf gestrichen hat der Rat den starken Schutz der Privatsphäre als Standardeinstellung (Privacy by default), sowie die Möglichkeit Privatsphärestufen im Browser einzustellen. Störende Cookie-Banner auf jeder Website bleiben damit Status-Quo.

Zusätzlich einigte sich der Rat auf eine Ausnahme für ALLE Regelungen für die nationale Sicherheit und Verteidigung – das öffnet Tür und Tor für Massenüberwachung durch Nachrichtendienste.

Die Jungen Liberalen Bayern lehnen diese Verwässerungen des europäischen Schutzes der Privatsphäre entschieden ab. Jetzt während der Trilogverhandlungen ist die letzte Möglichkeit diesen Abbau des Privatsphärenschutzes zu verhindern. Der Vorschlag des Parlaments entspricht dabei mehr unseren Vorstellungen eines modernen und digitalen Briefgeheimnisses und dem Schutz von personenbezogenen Daten. Wir setzen uns daher dafür ein, dass sich diese Position in den Trilogverhandlungen durchsetzt.


Gültigkeit: 1 Jahr

Die Gültigkeit dieses Antrages wurde am 12.02.22 vom 101. Landeskongress um ein Jahr sowie vom 106. LaKo in Schweinfurt um weitere 5 Jahre verlängert.


Antragsteller: Felix H. Meyer, Christian Binder, Tobias Weißkopf

 

Im Kern liegt die Chance – Kernkraft technologieoffen begleiten!


Ein Zugang zur Stromversorgung ist Daseinsvorsorge. Er ist absolute Basisvoraussetzung für unsere heutige Lebensart. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist der Staat auf Energieunternehmen angewiesen, denen er einen Rahmen vorgeben muss. Dieser Rahmen muss eine sichere und beständige Stromzufuhr für die gesamte Bevölkerung ermöglichen und garantieren – jetzt und in der Zukunft. Dabei sind Umwelt- und Klimabelange zu berücksichtigen, insbesondere ist der Ausstieg aus der Kohlekraft zu begrüßen und voranzutreiben! Allerdings dürfen wir uns nicht alleine und ausschließlich auf die sogenannten erneuerbaren Energien verlassen, weil diese alleine gerade nicht ganz Deutschland mit Strom versorgen können.

Die Kraft der Atome – Nutzen wir die Chancen!

Ohne die Atomkraft ist eine Energiepolitik jenseits der Kohle derzeit nicht machbar. Deshalb fordern die Jungen Liberalen Bayern ein Umdenken in der Energiepolitik. Wir fordern, dass wieder echte Technologieoffenheit gelebt und ermöglicht wird. Ganz konkret darf der Ausstieg aus der Kernspaltung nicht dazu führen, dass künftig sichere Atomkraftnutzung unerforscht und ungenutzt bleibt. Besonders wichtig ist uns, dass die Nutzung der Atomkraft zum einen sicher ist und zum anderen möglichst wenig bis gar keine dauerhaften gefährlichen Abfälle produziert. Deshalb ist der Ausstieg aus der atommüllproduzierenden Kernkrafttechnologie folgerichtig und sollte in Deutschland auch nicht mehr rückgängig gemacht werden. Allerdings setzen wir uns dafür ein, dass weiter an alternativen Reaktoren geforscht wird, welche diese Atommüllprobleme auf ein Mindestmaß reduzieren können und verhindern sollen. Außerdem beobachten die Jungen Liberalen Bayern mit großer Spannung das Projekt ITER, welches den ersten Kernfusionsreaktor realisieren soll. Doch Forschen funktioniert nur, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Deshalb ist Deutschland aufgefordert Forschungseinrichtungen im Bereich der Grundlagenforschung finanziell zu fördern. Ebenfalls muss die nötige Infrastruktur für forschende Unternehmen finanziell unterstützt werden. Dabei ist den Jungen Liberalen Bayern besonders wichtig, dass sich Deutschland zum einen weiter und auch mehr an richtungsweisenden Projekten – wie ITER – finanziell und faktisch beteiligt. Zum anderen fordern wir ein Ende des deutschen Alleinganges, damit eine echte europäische Energiepolitik, eine echte europäische Forschung zur Nutzung der Atomkraft und zur Nutzung künftiger noch unbekannter Techniken entstehen kann.

Lieber Handeln statt warten – Atommüllproblematik richtig lösen!

Die Radioaktivität der verschiedenen Atomkerne, welche durch die Kernspaltung entstehen, stellt Deutschland und die Welt vor eine Herausforderung. Eine Herausforderung, der man nicht mit Aussitzen und Endlagern alleine begegnen kann. Deshalb fordern die Jungen Liberalen Bayern, dass Technologien erforscht und genutzt werden, die die Atommüllproblematik endgültig entschärfen und lösen können. Dies können Technologien sein, die eine (teilweise) Wiederverwendung von radioaktiven Abfällen ermöglichen. Das können auch Technologien sein, welche die Halbwertszeiten verkürzen oder gar die Radioaktivität beheben. Da wir es nicht wissen, setzen wir auch hier auf Grundlagenforschung, die finanziell gefördert werden muss, am besten auch europäisch. Ganz konkret haben wir JuLis Bayern jedoch zwei Technologien im Blick, die zumindest erfolgversprechend sind. Die eine Technologie betrifft die Wiederaufbereitung, welche abgebrannten Kernbrennstoff wieder nutzbar machen kann. Damit hier weiter geforscht werden kann, muss deshalb das deutsche Verbot der Wiederaufbereitung aufgehoben werden. Ohne die Wiederaufbereitung funktionieren wesentliche theoretische Kernkrafttechnologien nicht. Wichtig ist hierbei eine gewisse staatliche Kontrolle, da das durch Wiederaufbereitung entstehende Plutonium nicht zur nuklearen militärischen Aufrüstung genutzt werden soll. Die andere Technologie betrifft die Transmutation, welche ein Beispiel für die Reduzierung von Zerfallszeiten radioaktiver Stoffe sind.

Technologieoffen und optimistisch in die Zukunft!

Wir lehnen Rückwärtsgewandtheit ab. Wir wollen Türen öffnen, statt sie endgültig zu versiegeln. Wir setzen optimistisch auf das Morgen und erwarten mit Spannung das Unerwartete. Deshalb ist es wichtig, dass Forschung stets möglich ist und nicht von Launen der Mehrheit unterbunden und verteufelt wird. Fortschritt darf nicht zur Ausnahme werden, es muss die Regel bleiben. Daher setzen die Jungen Liberalen Bayern auf Technologieoffenheit und den Wettbewerb der freien Ideen. Nicht nur bei der Atomkraft, sondern auf sämtlichen Forschungsgebieten. Denn gute Ideen werden nicht erzwungen, sie entstehen im freien Geiste des Einzelnen und gedeihen im Lichte der Freiheit!


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: JuLis Unterfranken, Yannik Mohren, Dominik Konrad, Nicole Malsam, Gabriel Wölfel, Karl Tilman von Heygendorff