Semesterticket Bayern

Die Jungen Liberalen Bayern sprechen sich dafür aus, ein Azubi- und
Semesterticket im bayerischen Nahverkehr einzuführen!

1. Auszubildender wie Student

Jedem Berechtigten ist der Kauf des Semestertickets selbst
überlassen; dieses soll nicht verpflichtend sein.

 

Antragsteller: Junge Liberale Niederbayern

Gültigkeit: 5 Jahre

Landtagswahlprogramm – Teil I

I. Mobilität und (digitale) Infrastruktur

Die Entfaltung des Individuums steht im Zentrum freiheitlicher Politik. Dies gilt in besonderem Maße auch für die räumliche Mobilität des Einzelnen, den Zugang zu öffentlicher Infrastruktur sowie die Einbindung in die Digitalisierung unseres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens. Das Flächenland Bayern hat hier noch
ein beachtliches Entwicklungs- und Verbesserungspotenzial, das wir Junge Liberale Bayern realisieren möchten. Maxime unseres Handelns muss eine Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land sein. Individuelle Mobilität und Infrastrukturanbindung der bayerischen Bürgerinnen und Bürger darf nicht davon
abhängen, ob sie im Ballungsraum München oder im dünn besiedelten ländlichen Raum
wohnen.

 Konkret fordern wir:

 a. Zum Individualverkehr und Straßennetz:

  •  Eine vernünftige und nachhaltige Investitionsstrategie für das bayerische Straßennetz. Die bereits in der Vergangenheit vorgekommene Verschleppung von Instandhaltungsmaßnahmen führt zu kostenintensiveren Reparaturen und verhindert eine nachhaltige Bewirtschaftung. Deshalb müssen unabhängig von der Baulastträgerschaft alle Straßen im Freistaat dauerhaft in Stand gehalten und bei Bedarf ausgebaut werden.
  •  Die Planungshoheit in der kommunalen Selbstverwaltung zu reformieren, sodass Planungsrechte bei Großvorhaben auch auf Planungsregionen übergehen können, da Planungsvorhaben aus einem Guß gerade in Metropolregionen unverzichtbar sind. So beugen wir der Blockade langfristig notwendiger Infrastrukturprojekte vor.
  •  Einen zügigen und flächendeckenden Einsatz intelligenter und adaptiver Verkehrsflusssysteme. Auf Autobahnen, Bundesstraßen und auf staubelasteten innerstädtischen und stadtnahen Straßen sollen dazu zentral steuerbare Verkehrsleitsysteme (VLS) mit Kameras und LED-Anzeigen für adaptive Geschwindigkeitsbegrenzungen, Warnungen, Verkehrsverbote und Spuröffnungen/-schließungen zügig ausgebaut werden, um kurzfristig Staubildung sowie Emissions- und Schadstoffausstoß zu minimieren. Grundsätzliche Tempolimits – auch aus Lärmschutzgründen – lehnen wir ab, vielmehr sollen sich Tempobeschränkungen flexibel am tatsächlichen Verkehr sowie an Unfallschwerpunkten orientieren.
  • Konzepte, welche die Baustellendauer reduzieren (3- Schicht-Betrieb,
     Wanderbaustellen). So reduzieren wir die Stau- und Unfallgefahr.
  • Den Ausbau von kostenfreien und kostenreduzierten P+R-Anlagen im Randbereich der bayerischen Großstädte sowie den Einsatz von Parkleitsystemen, damit der innerstädtische Verkehr entlastet wird, Emissionen reduziert werden und der ländliche Raum besser an die urbanen Zentren angebunden wird.
  • Die Einführung von zusätzlichen Countdown-Anzeigen in den
    bayerischen Großstädten zu Hauptverkehrszeiten bei Ampeln mit einer Rotphase ab
    einer Dauer von 30 Sekunden.
  • Die Förderung des flächendeckenden Ausbaus von Schnellladesäulen sowie
    interoperable Bezahlstrukturen, um die Konkurrenzfähigkeit von E-Fahrzeugen
    insbesondere im Langstreckenbereich zu sichern. Bis Ende 2025 sollen in Bayern 2500 neue Schnellladesäulen sowie 5000 Normalladepunkte in einem schnellen und unbürokratischen Prozess entstehen. Sollte die Zielerreichung ohne staatliches Handeln nicht absehbar sein, soll der Ausbau an Staatsstraßen, wichtigen Verkehrsknoten sowie in Dorf- und Stadtzentren an die Stadtwerke und Kommunen übertragen werden, die Kosten dafür trägt im Sinne des Konnexitätsprinzips der Freistaat.
  • Faire Marktbedingungen für neue, mit dem konventionellen Taxi konkurrierende,
    Personenbeförderungsdienste und den Car- und Ridesharingmarkt. Staatliche
    Markthindernisse in diesem Bereich lehnen wir strikt ab. Insbesondere im
    ländlichen Raum können diese Angebote eine echte Alternative zum Privat-PKW
    darstellen. Hierzu möchten wir insbesondere die Servicegebieterweiterung der
    Anbieter in Randbezirke und ländliche Gebiete unterstützen, sowie Ortskenntnisnachweise, Farbvorschriften, planwirtschaftliche Preisvorgaben für Taxen, sowie die Strecken- und Fahrzeithürden für Fernbusse abschaffen.
  • Eine verstärkte Förderung von Pilotprojekten und Forschungsvorhaben im Bereich
    innovativer städtischer Mobilitätskonzepte. Dabei haben wir insbesondere die
    Entwicklung von Leitsystemen für den urbanen Flugverkehr für beispielsweise
    Flugtaxen im Blick. Schon jetzt sollen entsprechende Landeplätze an Mobilitätsknotenpunkten vorausschauend mitgedacht und bei Bauvorhaben eingeplant werden.

 b. Zum Nahverkehr:

  • Sinnvolle sowie umsetzbare Taktverdichtungen und Kapazitätserweiterungen, da
    der ÖPNV einen essentiellen Pfeiler der individuellen Mobilität darstellt.
     Insbesondere in strukturschwachen Regionen und Gemeinden gestaltet sich jedoch
     ein wirtschaftlich-sinnvolles Betreiben eines ÖPNV als schwierig, weil bspw.ein
     enges Busnetz nicht finanzierbar ist. Basierend auf Bedarfsanalysen sollen vor
     Ort daher flexibel-adaptierte Buslinienkonzepte erarbeitet werden, welche
     aufeinander abgestimmt werden sollen. Der Freistaat soll zusätzlich darauf
     hinwirken, dass die gemeinde- und landkreisübergreifende Zusammenarbeit gezielt
     gestärkt wird, um kreative Konzepte der Personenbeförderung – bspw. mittels
     Rufbussen, gemeindeinternen Fahrgemeinschaften, autonomen Fahrsystemen sowie
     finanzierbaren Taxi- oder alternativen Online- Fahrdienstvermittler-Systemen,
     umzusetzen. Das Konzept des Bürgerbusvereins wollen wir finanziell und rechtlich
     fördern. Das Land soll Fördertöpfe an die Kommunen und Landkreise bereitstellen,
     damit diese ein dichteres ÖPNV-Netz, welches nach Möglichkeit mit alternativen
     Antrieben betrieben wird, aufstellen können. Insbesondere soll dabei darauf
     geachtet werden, dass Bus- und Bahnlinien aufeinander abgestimmt sind.
  • Die flächendeckende barrierefreie Ausgestaltung der ÖPNV-Infrastruktur sowie die
     Beschaffung behinderten- und altersgerechter Fahrzeuge. Individuelle Mobilität
     muss gerade auch die besonderen Bedürfnisse einzelner Personengruppen in den
     Fokus nehmen.
  • Das ÖPNV-Tarifsystem grundlegend zu reformieren. Statt starrer Preisstrukturen
     mit Ringen und Zonen sollen Fahrpreise gestaffelt nach Entfernung (Luftlinie
     zwischen Start und Ziel) berechnet werden, damit die Nutzung des Öffentlichen
     Nahverkehrs kostengünstig und unkompliziert möglich ist. Wir fordern zudem die
     Schulwegkostenfreiheit für alle Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der
     13. Jahrgangsstufe sowie ein bayernweites 365€-Ticket für Schüler, Studenten,
     Azubis und Freiwilligendienstleistende.
  • Fahrradstraßen und Radverkehrswege auszubauen, zu befestigen und an sinnvollen
     Stellen für eine umweltverträgliche Beleuchtung zu sorgen, Lücken im Wegenetz zu
     schließen, für mehr – insbesondere überdachte – Parkmöglichkeiten an ÖPNV-
     Anschlüssen zu sorgen und die witterungsunabhängige Nutzung durch eine schnelle
     Räumung von Laub und Schnee sicherzustellen. Der Fahrradverkehr muss in Bayern
     zu einer echten Alternative werden. Dabei streben wir einen möglichst
     ausgewogenen Kompromiss zwischen den Bedürfnissen der Radfahrer und denen des
     motorisierten Verkehrsflusses beim Bau neuer Radwege an. Um den PKW-starken
     Verkehr innerhalb der Städte möglichst effizient und unter Berücksichtigung
     ökologischer Aspekte zu entlasten, sollte der Freistaat Bayern Bike-Sharing-
     Systeme dadurch stärken, indem die Infrastruktur dafür geschaffen und
     unterstützt wird – etwa hinsichtlich der Menge der „Bike-Sharing – Stationen“.
     Hierzu möchten wir insbesondere die Servicegebieterweiterung der Anbieter in
     Randbezirke und ländliche Gebiete unterstützen. Selbiges gilt für
     Sharingangebote im Bereich der E-Scooter. Eine Einschränkung des Free Floating
     Ansatzes oder gar ein Verbot von E-Scootern lehnen wir aber ab.

 c. Zum Schienenverkehr:

  •  Die Einführung des europäischen Zugsicherungssystems ETCS, welches die
    Schienenkapazität signifikant erhöht, sowie die Elektrifizierung der Strecken
     müssen in Bayern beschleunigt werden. Wo nicht sinnvoll oder möglich setzen wir
     auf den Einsatz von alternativ angetriebenen Zügen. Einspurige Trassen müssen
     zweigleisig ausgebaut werden und Ausweichrouten sind auf wichtigen Strecken
     stets sicherzustellen. Dabei soll insbesondere die Reaktivierung von ehemaligen Bahnstrecken geprüft werden, wo Gleis- und Bahninfrastrukturanlagen
     noch vorhanden sind. Langfristiges Ziel muss die mehrheitliche Verlagerung des
     Güterverkehrs auf die Schiene sein- Zielmarke des Anteils der Schiene im
     Güterverkehrsmix bis 2030 sind 30 Prozent -, um einerseits Emissionen
     einzusparen, als auch die Straßen zu entlasten und die Stau- und Unfallgefahr zu
     reduzieren. Dazu ist beim Neubau eine Trennung von Güter- und
     Personenverkehrsstrecken anzustreben. Leblose, ungenutzte Bahnhöfe, insbesondere
     in den ländlichen Räumen möchten wir wieder mit Leben füllen. So sollen die
     Räumlichkeiten von Firmen und Vereinen genutzt werden können.

 d. Zum Luftverkehr:

  • Um den Luftverkehr der Zukunft bewältigen zu können, befürworten wir den Bau der dritten Start- und Landebahn am Münchner Flughafen. Neben Express S-Bahnen zum Airport wollen wir eine Expressstrecke vom Autobahndreieck Feldmoching entlang der A92 bis kurz vor die Ausfahrt Freising Süd bauen.

 e. Zur digitalen Infrastruktur:

  • Den Digital-Turbo zu zünden. Wir wollen eine flächendeckende
    Versorgung mit Glasfaser (FTTH) und 5G. Der eigenwirtschaftliche Ausbau hat für
    uns hierbei Vorrang, dazu soll sich der Freistaat für den Einsatz von Potenzialanalysen einsetzen. Bei öffentlicher Vollfinanzierung soll das Betreibermodell Vorzug erhalten.  Die Beschleunigung des Netzausbaus möchten wir prioritär dort vorantreiben, wo die bisherige digitale Anbindung das regionale wirtschaftliche Vorankommen hemmt und blinde Flecken bestehen.  Zur Beschleunigung zählen für uns auch schlanke Antrags- und Genehmigungsverfahren, die schnelle Normierung alternativer Verlegeverfahren und der Aufbau eines Gigabit-Grundbuchs. Dafür soll sich die Landesregierung auch auf Bundesebene einsetzen. Wir stehen hinter der Verpflichtung der TKMV, die eine Mindestversorgung der Haushalte sicherstellt. Bayern soll zum Anreiz von FTTH und Inhouseverkabelung ein eigenes Voucherprogramm auf die Beine stellen. Räume mit besonderem digitalem Handlungsbedarf wollen wir gezielt fördern und in ihrer digitalen Entwicklung engmaschig begleiten. Öffentliches WLAN und USB-Ladestationen – insbesondere im ÖPNV sowie an Nahverkehrs-Haltestellen – möchten wir – bspw. mit einer Ausweitung der finanziellen Mittel für das „BayernWLAN“ – zügig vorantreiben.

II. Energie und Nachhaltigkeit

Wir wollen unsere Erde besser an unsere Nachkommen übergeben, als wir diese übernommen haben. Das gebietet die Verantwortung vor Natur und Bürger. Klimaerwärmung und Naturzerstörung durch den Menschen und daraus resultierende Umweltprobleme machen jedoch nicht vor den Grenzen der EU-Mitgliedsstaaten Halt. Diese Herausforderungen sind grenzübergreifend und können in unseren Augen deswegen auch nur grenzüberschreitend gelöst werden. Die Energieversorgung in Bayern muss sich dabei an den ökonomischen, ökologischen und sozialen Bedürfnissen orientieren. In diesem Sinne verfolgen die Jungen Liberalen Bayern das Ziel einer Energiewende, die Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit miteinander vereint.

Konkret fordern wir:

  a. Den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzubringen:

  • Eine sichere, kosteneffiziente und umweltfreundliche Energieversorgung ist essenziell für den Industriestandort Bayern. Hierfür muss der Ausbau einer funktionierenden Infrastruktur oberstes Ziel in den kommenden Jahren sein. Wir Junge Liberale Bayern fordern deswegen den großflächigen Ausbau der Übertragungs- und Verteilernetze in Bayern. Der Bau neuer Trassen sollte hierbei mittels HGÜ („Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung“) erfolgen. Hierzu ist auch die Aufhebung des eingeschränkten Anwendungsbereiches nach §2 (1) NABEG erforderlich.
  • Eine vollständig klimaneutrale Stromversorgung in Bayern bis 2045. Wir möchten unser Potential beim Ausbau voll ausschöpfen und die gewonnene Energie auch unseren europäischen Partnern zur Verfügung stellen.
  • Nach dem Abschalten der Kernkraftwerke sollen Übertragungsnetze den Strom von Norddeutschland in die bayrischen Verbraucherzentren transportieren. Um den Ausbau der Übertragungsnetze schneller voranzutreiben, fordern wir die Beschleunigung der Planungs-, Genehmigungs- und Bauverfahren der Trassen SuedOstLink und SuedLink.
  •  Ein angemessener Ausbau der Netze ist für die bayrische Versorgungssicherheit unbedingt notwendig. Dabei setzen wir uns allerdings für das Prinzip NOVA („Netzoptimierung vor Ausbau“) ein (bspw. mittels Freileitungsmonitoring, Kabelquerschnittsvergrößerung). Unter Berücksichtigung eines steigenden Bruttostromverbrauchs durch die Sektorenkopplung muss die installierte Leistung der einzelnen Technologien in Deutschland deutlich angehoben werden. Um dem gerecht zu werden, ist es unbedingt erforderlich, ausbauhemmende Regulierungen wie die 10H-Regel aufzuheben. Um den flächendeckenden Ausbau vor Ort voranzutreiben, soll das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) eine Potenzialanalyse für den Ausbau erneuerbarer Energien für jeden Landkreis bzw.jede kreisfreie Stadt in Bayern erstellen sowie dazugehörige Ausbauziele basierend auf dem benötigten Energiebedarf errechnen.

b. Den Strommarkt auf Erneuerbare Energien auszulegen:

  • Um vor diesem Hintergrund eine schnellere Energiewende bei gesicherter Energieversorgung für Wirtschaft und Gesellschaft zu erreichen, fordern wir den Ausbau von Technologien zur Sektorenkopplung (Power to X) um in Spitzenangebotszeiten das Stromnetz zu entlasten und über den erneuerbaren Strom andere Sektoren wie Wärme/Kälte und Mobilität zu dekarbonisieren.
  • Hierzu ist auch die verstärkte Förderung dezentraler Energieproduktionsanlagen und sogenannten „Microgrids“, auf kommunaler Ebene, sowie deren digitale Vernetzung zu einem sogenannten „virtuellen Kraftwerk“ anhand welches diese gesteuert werden können, notwendig.
  • Für den Verbraucher wollen wir Selbstbestimmtheit und Unabhängigkeit stärken, indem wir dafür sorgen, dass möglichst viele Haushalte ihren Strom selbst produzieren und speichern können. Außerdem möchten wir sogenannte Sharing- Communities fördern. Dabei kann man seinen selbst produzierten und nicht verbrauchten Strom mit anderen Teilnehmern in der Community teilen. Diese selbstbetriebenen und. genutzten Netze möchten wir steuerlich begünstigen. Damit ermöglichen wir Menschen die Unabhängigkeit von Preisschwankungen und Stromausfällen auf dem Energiemarkt.

c. Zur Forschung:

  • Die Forschung in den Bereichen Energieproduktion, Energiespeicherung und Energieverwendung ist von zentraler Bedeutung für die Zukunft bezahlbarer, sauberer und sicherer Energie. Bayerns Universitäten haben hierbei die Chance, die Führungsrolle in einer weltweiten Schlüsselindustrie von morgen zu übernehmen, wenn heute durch kluge Wettbewerbs- und Industriepolitik vorgesorgt wird. Der Staat ist aufgefordert, an Forschungseinrichtungen im Bereich der Grundlagenforschung finanzierend tätig zu werden. Darüber hinaus soll er in der Finanzierung benötigter Infrastruktur forschender Unternehmen aktiv werden. Wir fordern hierfür einen staatlichen Investitionsfonds „Energietechnik der Zukunft“.
  • Wir fordern, dass Universitäten und Hochschulen mehr Studiengänge mit Schwerpunkt Energie- und Umwelttechnik anbieten, insbesondere MINT-Studiengänge müssen stärker gefördert werden. Um sie einer größeren und breiteren Studierendenschaft zugänglich zu machen, müssen ein hoher Praxisbezug und niedrige Hürden installiert werden.
  • Wir Junge Liberale Bayern fordern eine Forschungsinitiative für Speichertechnologien und smarte Netze. Hierzu sollen in den kommenden Jahren Institute, die Stromspeichertechnologien erforschen und weiterentwickeln, besonders gefördert werden, da diese Technologien einen entscheidenden Schlüssel in der Energiewende darstellen.
  • Die Jungen Liberalen Bayern möchten die Erforschung von klimaneutralen Energiequellen zur Grundlastsichererung weiter vorantreiben. Mit zunehmendem Anteil an erneuerbaren, schwankungsstarken Energiequellen müssen in Deutschland wirtschaftliche, alternative Grundlast-Energieerzeugungskonzepte erforscht und umgesetzt werden.
  • Forschungsprojekte zur Kernfusion sind samt ihren möglichen positiven Folgen für Umwelt und Gesellschaft beispiellos. Diese müssen weiterhin vorangetrieben, ihre Finanzierung langfristig sichergestellt werden. Die Forschung an Technologien zum schnelleren Abbau besonders langlebiger Nuklide im radioaktiven Abfall, wie zum Beispiel die sogenannte Transmutation, ist zu fördern.Transmutation könnte sich gegen andere Technologien als die beste zur Reduktion von Zerfallszeiten von radioaktivem Abfall durchsetzen.
  • Das politische Verbot der Wiederaufbereitung lehnen wir ab. Weiterhin sind Reaktorkonzepte mit alternativen Brennstoffen sowie die Bruttechnologie verstärkt in die Forschungs- und Entwicklungsarbeit einzubeziehen. Nukleare Wiederaufbereitung darf jedoch lediglich zu friedlichen Zwecken, wie beispielsweise in der Forschung, eingesetzt werden.

 d. Klimapartnerschaften

  • Klimapolitik muss global gedacht werden. Aufforstungsprogramme sind gute Möglichkeiten CO2 aus der Atmosphäre zu binden und leisten so einen Beitrag für notwendige Negativemissionen. Dem Klima ist dabei egal, wo auf der Welt CO2 aus der Atmosphäre entnommen wird. Für einen effizienten Einsatz von (Geld-)Mitteln ist das jedoch sehr entscheidend. Daher soll der Freistaat Bayern seine bestehende Afrikapartnerschaften zu echten Klimapartnerschaften weiter entwickeln. Ausgangspunkt kann das Büro des Freistaats in Äthiopien sein, um dort die Aufforstungsprogramme zu intensivieren.

III. Umweltschutz

Bayerns Natur ist schützenswert. Für uns ist klar, dass unsere Naturgüter erhalten werden müssen. Wir streiten deshalb für einen liberalen Umweltschutz, der jeden mitnimmt und unser Ökosystem auch für nachfolgende Generationen erhält. Dennoch ist es uns wichtig, die Interessen aller zu berücksichtigen und Verbote nur dann zu verhängen, wenn keine alternative Lösung zielführend ist.

 Konkret fordern wir:

  • Handlungsschritte grundsätzlich immer an die regionalen bzw. lokalen Begebenheiten anzupassen und einen Interessensausgleich vor Ort herzustellen.
  •  Das Verursacherprinzip einzuhalten. Denn wer umweltschädlich handelt, sollte auch die Kosten dafür tragen.
  • Natur- und Umweltschutz global zu denken. Denn ökologische Regionen enden nicht an den Grenzen unseres Freistaats. Deshalb kann ein bayerischer Umweltschutz nur in Kooperation mit den anderen Bundesländern und Nachbarstaaten sowie einer gesamteuropäischen Koordination gelingen. Deshalb soll sich der Freistaat innerhalb Europas für gemeinschaftliche Lösungen einsetzen.

 a. Zur Biodiversität:

Der Erhalt der Biodiversität muss zu einem Leitbild der ökoliberalen Marktwirtschaft werden. Hierzu zählt nicht nur der klassische Natur- und Artenschutz, der für die biologische Vielfalt eine unverzichtbare Rolle spielt, sondern auch der strategische Erhalt von Lebensräumen. Wir Jungen Liberalen sehen hierbei innovative Ansätze als zentrale Schlüssel für den Biodiversitätsschutz.

Zum Erhalt der Vielfalt fordern wir:

  • Vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Landnutzung die unterschiedlichen Belange
    des Boden-, Gewässer- und Naturschutzes sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Wir
     unterstützen daher ein gemeinsames Handeln von Boden- und Naturschutz mit Land-
     und Forstwirtschaft sowie Wasserwirtschaft. Bisherige Ansätze und laufende
     politische Prozesse, wie das Aktionsprogramm Insektenschutz, die
     Ackerbaustrategie, die Pestizidreduktionstrategie, die Zukunftskommission
     Landwirtschaft, die Zukunftsstrategie ökologischer Landbau sowie die
     naturschutzgerechte Ausgestaltung der künftigen gemeinsamen Agrarpolitik, müssen
     aufeinander abgestimmt werden.
  • Die Grundsätze der ökologisch verträglichen landwirtschaftlichen Praxis so
    anzupassen, dass sie einen ausreichenden Schutz der Umwelt – speziell der
     Bodenbiodiversität – gewährleisten. Hierzu soll eine standortangepasste
     Bodenbewirtschaftung unter Einbeziehung wirtschaftlicher Interessen geprüft
     werden.
  • Bei der Bewirtschaftung von Agrarflächen Natur- und Umweltschutzbelange gezielter zu berücksichtigen. Wir setzen uns daher für die Schaffung dauerhafter Gehölzstrukturen in ausgeräumten Agrarlandschaften sowie eine Erhöhung des Waldanteils in waldarmen Regionen ein.
  • Ausgleichsflächen für neu anfallendes Bauland zu schaffen. Im Falle einer Aufforstung ist mit Mischwäldern statt mit reinen Fichtenwäldern aufzuforsten, da diese deutlich artenreicher und nachhaltiger sind.
  • Die weitere Erforschung der Vielfalt des Bodenlebens sowie die Erweiterung der bestehenden Monitoring-Programme, um bodenbiologische Erfassungen sowie die Funktionen der Bodenorganismen besser miteinander zu vernetzen und dahingehend auch schützen zu können.
  • Eine echte und effiziente Strategie für die bayerischen Moore kann nicht nur einen wichtigen Beitrag dazu leisten, wie unsere Moore natürlich CO2 speichern, sondern auch einen wichtigen Beitrag zu Biodiversität und gar zum Hochwasserschutz leisten. Daher setzen wir uns für den Erhalt bestehender und die Re-Naturierung alter entwässerter Moore ein. Damit dies möglichst effektiv geschieht, fordern wir eine bayernweite Initative zur Erfassung der aktuellen Moorbestände mit Ausarbeitung eines Moorentwicklungskonzepts. Gleichzeitig sind Moore in Biotopsverbundkonzepte aufzunehmen, wo noch nicht geschehen. Zusätzlich fordern wir eine entsprechende Anpassung der wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren.

 b. Zur Kreislaufwirtschaft

  • Die Ziele einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft flächendeckend durchzusetzen.
    Recycling ist für uns ein Freiheitskreislauf – denn es macht uns unabhängiger
     und frei von Rohstoffimporten. Dabei müssen Anreize zur effektiven Mülltrennung
     geschaffen bzw. verbessert werden. Nur was getrennt gesammelt wird, kann auch
     recycelt werden. So soll eine Mülltrennung in Bio-, Plastik-, Papier- und
     Restmüll im ganzen Freistaat möglich sein.
  • Steuerliche Vorteile kommunal getragener Abfallentsorgungsunternehmen abzuschaffen.
  • Eine Vereinheitlichung der Mülltrennung zwischen den Kommunen. Für kreisfreie Städte fordern wir die verpflichtende Einführung einer Werststofftonne für Kunststoffabfälle und Leichtmetalle. Vermieter müssen die Möglichkeit schaffen, die kommunal geltenden Regelungen zur Mülltrennung einzuhalten – wie z.B. genug Platz für notwendige Tonnen.

  c. Zum Jagd- und Fischereirecht:

  • das bayerische Jagd- und Fischereirecht zu reformieren. Zur Wiederherstellung des ökologischen Gleichgewichts soll
o für den Gänsesäger eine Ausnahmeregelung erlassen werden, die es erlaubt, ihn wie den Kormoran in der Nähe von Gewässern mit entsprechender Schonzeit zu bejagen.
o das Zurücksetzen gefangener Fische („catch-and-release“) für die Fischarten legalisiert werden, die auf der bayerischen Roten Liste der Tierarten als „potenziell gefährdet“, „gefährdet“, „stark gefährdet“ und „vom Aussterben bedroht“ eingestuft werden. Dies gilt nicht für Fische, die nicht mehr überlebensfähig sind. Nach dem Vorbild Hamburgs sollen zudem Fangfenster, wo sinnvoll, ermöglicht werden. Bestehende Fangverbote sollen davon unberührt bleiben. Das bayerische Fischereirecht schreibt vor, jeden gefangenen, maßigen Fisch zu “entnehmen”, also zu töten. Uns ist klar, dass das Zurücksetzen eines bereits gefangenen Fisches eine unnötige Stress- sowie Schmerzbelastung für jedes Exemplar darstellt. Jedoch sind viele Fischarten in bayerischen Gewässern durch Überfischung potenziell bedroht. Oftmals erhält sich der Fischbestand in einigen Gewässern nur durch das – illegale – Zurücksetzen maßiger Fische, die insbesondere als Laichproduzenten für die Reproduktivität dieser Arten essentiell sind. Mit dieser Maßnahme geht es uns nicht um die Förderung der Angelfischerei zu Spaßzwecken, sondern darum, das Aussterben von teilweise im Donaueinzugsgebiet endemischen Fischarten, wie etwa dem Huchen, in Bayern zu verhindern.
o der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen werden, um eine kontrollierte Bejagung zu ermöglichen. Dabei streben wir einen möglichst schonenden Ausgleich zwischen den Interessen der Landwirtschaft und denen des Naturschutzes an.

 d. Zum Gewässer- und Hochwasserschutz:

  • Die Ökovielfalt unserer Gewässer vor weiteren Eingriffen und Regulierungen zu schützen. Auch wenn wir der Wasserkraft als klimaneutraler Stromproduktionsmethode aufgeschlossen gegenüberstehen, dürfen wir die negativen Auswirkungen auf das Ökosystem Fluss nicht vernachlässigen. Beim Neubau von
    Wasserkraftwerken muss die Passierbarkeit für Fische (beispielsweise durch
    Fischtreppen oder Umgehungsgerinne) gewährleistet werden – zudem soll jeder
    Neubau auf negative ökologische Auswirkungen für den Lebensraum Fluss geprüft
    werden. Bereits bestehende Querbauwerke hingegen sollen grundsätzlich zügig und bürokratiearm mit Wasserkraftwerken wie etwa Schachtkraftwerken nachgerüstet
    werden können.
  • Querbauwerke an Fließgewässern nach Möglichkeit zurückzubauen und durch
     umweltverträgliche Lösungen wie Sohlgleiten zu ersetzen. Gewässer, die keine
     Wasserstraßen sind, sollen renaturiert werden, sofern dies mit dem
     Hochwasserschutz verträglich ist.
  • Die in der Landwirtschaft eingesetzten Dünge- und Insektenschutzmittel
     intensiven Prüfungen in Bezug auf die Auswirkung auf die Wasserqualität zu unterziehen, weil die Wasserqualität der Gewässer verbesserungswürdig ist. Die Gewässerrandstreifen sollen erhalten bleiben. Mit dem Ziel größtmöglicher Transparenz und einer gerechten Behandlung der Betroffenen sollen zudem
    Messpraktiken, -umstände und -daten von Schadstoffbelastungsmessungen an Gewässern bei einer zentralen Stelle offengelegt werden.
  • Den bayerischen Wasserschutzplan einer intensiven Qualitätsprüfung zu
    unterziehen, um etwaige Mängel aufzudecken und auszubessern, was insbesondere
    für Medikamenten- und Drogenbelastung im Wasser gilt. Dies soll im Austausch mit Nachbarländern und auf Grundlage der Alpenkonvention geschehen.
  • Den Hochwasserschutz trotz Maßnahmen im Gewässerschutz nicht zu vernachlässigen. Wir befürworten die Ausweisung neuer Überschwemmungsgebiete (inkl. Eigenrisiko beim Bau) sowie die Etablierung von Poldergebieten zum Hochwasserschutz. Ferner soll die Zuständigkeit für Gewässer 2. Ordnung wieder an die Bezirke zurückgegeben werden.
  • Nicht mehr genutzte, versiegelte Brachflächen wieder zu entsiegeln.

 e. Zu Nationalpark, Naturparks, Schutzgebieten und Waldschutz:

  • Den Wald nicht als Plattform für Windenergie zu nutzen, weil Energiegewinnung nicht zu Lasten von Wäldern und Wiesen gehen darf, nur um einen erwarteten Widerstand in der Nähe von Gemeinden zu umgehen.
  • Einen dritten Nationalpark für Bayern nur im Einvernehmen mit der lokalen Bevölkerung auszuweisen. Unter dieser Bedingung befürworten wir Junge Liberale Bayern einen solchen.
  • Die Schaffung neuer Naturparks im Einklang mit der ansässigen Bevölkerung zu ermöglichen.
  • Mehr Wildschutzgebiete in den Mittelgebirgen und den bayerischen Alpen auszuweisen. Die Einhaltung soll kontrolliert werden. Dabei muss Bayern seinen Verpflichtungen zu den Zielen der Alpenkonvention nachkommen.

 f. Zum Tierschutz:

  • Wildtierhaltung bei allen Zirkusauftritten, die in Bayern stattfinden, zu verbieten. Bei Wanderzirkussen ist sämtliche Tierhaltung zu verbieten.
  • Schlachthöfen, bei denen ein erhöhtes Risiko für Tierwohlverletzungen besteht,
     im Einzelfall die Pflicht zur Videoüberwachung bei bestimmten
     tierwohlgefährdenden Arbeitsprozessen aufzuerlegen.
     Dies soll in der Regel für große Schlachthöfe ab einer bestimmten Größe
     angeordnet werden. Dies muss angeordnet werden, wenn der Verdacht auf begangene
     oder drohende Tierwohlverletzungen sowie -gefährdungen im Raum steht.
     Die Schlachthöfe müssen die Videodaten für eine bestimmte Zeit speichern. Auf
     die Daten soll bei Kontrollen durch Behörden und insbesondere bei und im Vorfeld
     von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zugegriffen werden können. Die jeweiligen
     Verfahrensgrundsätze zur Einleitung und Betreibung von Verwaltungs- und
     Gerichtsverfahren bleiben hiervon unberührt.
  • Die Einhaltung des Tierschutzgesetzes in Bayern durch regelmäßige
     unangekündigte, stichprobenartige Kontrollen, z.B. in Schlachthöfen,
     durchzusetzen.
  • Pilotprojekte ins Leben zu rufen, die einen guten und lebenswürdigen Umgang mit
     Tieren näherbringen und unterstützen. Dabei soll insbesondere die Einhaltung
     basaler Schutz- und Umgangsstandards vermittelt werden. Als Grundlage kann u.a.
     das Tierschutzgesetz dienen.
  •  Bayerns Hunderassenliste zu aktualisieren.

  • Nach Vorbild der bereits in NRW etablierten Methode in Bayern eine
     Tierschutzdatenbank für die gewerbliche Tierhaltung, -züchtung und -schlachtung
     aufzubauen. Daten von Tierärzten und Lebensmittelämtern sollen an einer
     zentralen Stelle gesammelt und den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt
     werden. Die gesammelten Daten sollen dabei auch den Tierhaltern zur Verfügung
     gestellt werden, um ihnen die Möglichkeit zu geben, auf angezeigte Missstände zu
     reagieren bzw. Fehlinformationen richtigzustellen.
  • Transporte von Schlachttieren in EU-Drittländer wollen wir verbieten. Wir fordern zudem, dass eine strengere Definition von Zuchttieren im Rahmen der Transporte verfasst wird und die Genehmigung des Transportes durch die Veterinärämter erteilt wird.

IV. Lebensqualität auf dem Land

Bayern ist ein Flächenland. Wir als Junge Liberale Bayern sehen den Freistaat in der
Pflicht, seinem Verfassungsauftrag der gleichwertigen Lebensverhältnisse in ganz
Bayern nachzukommen, und unsere Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum gezielt ins
Blickfeld zu nehmen. Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe, wirtschaftlicher
Entfaltung und insbesondere auch Gesundheitsversorgung darf nicht vom Wohnort
abhängen – starten wir eine Attraktivitätsoffensive für die bayerischen ländlichen
Räume, damit Menschen ihre Zukunft auch außerhalb der Ballungsgebiete selbstbestimmt
in die Hand nehmen können.

 Konkret fordern wir:

 a. Eine Strukturreform für den ländlichen Raum:

 Wir Jungen Liberale Bayern wollen den ländlichen Raum langfristig und nachhaltig
 sowohl strukturell als auch wirtschaftlich stärken. Hierfür muss eine Rahmenlösung
 geschaffen werden, die zielorientiert und individuell an die örtlichen Gegebenheiten
 angepasst werden kann. Strukturschwache Regionen müssen insgesamt koordiniert und
 langfristig aufgewertet sowie wirtschaftlich gestärkt werden, deshalb braucht es in
 diesen Regionen zentrale Koordinierungsstellen, konkret die Landkreise und
 Landratsämter.
  • Wir wollen die Grundidee der „Regionen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH)
    weiterentwickeln. Deshalb wollen wir in Zukunft „Landkreise mit besonderem
     Handlungsbedarf“ (LmbH) ausweisen. An den bisherigen fünf Zuteilungskriterien
     für RmbH – Beschäftigungsdichte, Arbeitslosenquote, verfügbares Einkommen,
     Bevölkerungsprognose und Wanderungssaldo junger Menschen – halten wir fest. Ein
     sechstes Kriterium – Fehlen eines wirtschaftsstarken Verdichtungsraumes – soll
     der Abgrenzung zu den bisher ausgewiesenen RmbH dienen.
     An den Status eines LmbH sollen verschieden Rechte und Pflichten geknüpft sein.
  • Es braucht neue rechtliche Möglichkeiten für den Landkreis bzw. das Landratsamt eines LmbH. In LmbHs sollen Ressourcen und Fachpersonal zur Beratung von Gemeinden abgestellt werden können, um beispielsweise bei der Ausarbeitung von Bebauungsplänen, Errichtung gemeindlicher Organisationen und Einrichtungen
    sowie sonstiger rechtlicher Beratung in Selbstverwaltungsfragen zu helfen.
  • Bei als im Landesentwicklungsplan strukturschwach bezeichneten Gemeinden bedarf
     es einer Pflicht zur Koordinierung und Hilfe. Bei diesen Gemeinden soll die
     strenge Subsidiarität des Aufsichtsrechts gelockert werden, damit das
     Landratsamt im Falle von rechtswidriger Nichterfüllung von Gemeindeaufgaben
     schnell und effizient vorgehen kann.
  • Eine verbesserte personelle und finanzielle Ausstattung für LmbH, um den Gemeinden auch effektiv helfen zu können. Die Kosten für das zusätzlich zu schaffende Personal sind vom Freistaat Bayern zu tragen. Ebenfalls
    soll es Zuschüsse für LmbH geben, damit diese Unkosten im Rahmen ihrer neuen
    herausgehobenen Stellung ausgleichen können. Die Kosten für die neue
    Pflichtaufgabe gegenüber strukturschwachen Gemeinden sind ebenfalls vom
    Freistaat Bayern zu tragen. Sofern der Landkreis gemeindliche Aufgaben
    übernimmt, kann dieser die im jeweiligen Aufgabenfeld bestehenden Förderungen
    für Gemeinden selbst in Anspruch nehmen.
  •  Um strukturschwache Regionen wirtschaftlich attraktiv und konkurrenzfähig zu machen, bedarf es zwangsläufig besonderer steuerlicher Anreize und Spielräume. Hier wollen wir bei der Gewerbesteuer ansetzen:
    • Zum ersten soll in LmbH künftig der Mindesthebesatz auf die Gewerbesteuer nicht mehr gelten. Falls es jedoch zu einem schädigenden Steuerwettbewerb der kreisangehörigen Gemeinden kommt, soll der Kreistag einen Mindesthebesatz festlegen können, welcher 130 nicht übersteigen darf.
    • Zum zweiten soll es den Kommunen in LmbH ermöglicht werden einen niedrigeren Hebesatz für Neugründungen in ihrem Gemeindegebiet zu gewähren. An eine etwaige Hebesatzfestlegung durch den Kreistag sind sie in Bezug auf Neugründungen nicht gebunden. Nach dem fünften Geschäftsjahr müssen neugegründete Unternehmen den für die übrigen Unternehmen geltenden Hebesatz in der Gemeinde zahlen. Diese Steuererleichterungen sollen eine Neugründerförderung darstellen, d.h. missbräuchliche „Zweitneugründungen“ zur Steuervermeidung sind unzulässig. Auch ist bei Gründern, die bereits ein Unternehmen haben, genau zu prüfen, ob die anfallenden Steuern hier nicht über die Einnahmen der/des Erstunternehmen(s) getilgt werden können.

 b. Zur Gesundheitsversorgung:

  • Eine ausreichende medizinische Versorgung in der Fläche, weshalb Krankenhäuser
    nicht voreilig geschlossen werden dürfen. Nur wenn aus Personal- oder
     Qualitätsgründen eine Schließung oder Zusammenführung von Krankenhäusern
     notwendig ist und eine schnelle Weitertransportmöglichkeit vorhanden ist, darf
     eine solche erfolgen. Teilschließungen oder Verlagerungen von einzelnen
     Abteilungen dürfen nur dann erfolgen, wenn eine Notfallversorgung erhalten
     bleibt.
  • Einen schnellen und sicheren Transport in eine Spezialklinik, wenn ein

    medizinischer Eingriff dort besser erfolgen kann. Dazu ist neben dem Christoph
    München und Christoph Nürnberg je ein weiterer Intensivtransporthubschrauber
    (ITH) für Sekundäreinsätze in Nord- und Südbayern einzurichten. In einigen
    Fällen kann es jedoch sinnvoller und schneller sein, die spezialisierten Ärzte zum
    Patienten zu bringen. Wir wollen deshalb das Projekt des “Flying Intervention
    Team” am Klinikum Harlaching stärken und auf andere Regionen in Bayern
    ausweiten.
  • Die Luftrettung zu stärken und auszubauen, um die akutmedizinische Versorgung im
    ländlichen Raum zu verbessern und letzte Lücken der Notfallmedizin in Bayern zu
    schließen. Am Klinikum Landshut sowie in Bamberg sollen deshalb neue
    Rettungshubschrauber stationiert werden. Außerdem sollen die bisherigen
    Luftrettungsstationen auch Nachtflüge ermöglichen, um eine Einsatzfähigkeit rund um die Uhr zu gewährleisten. Die technische Ausrüstung und Weiterbildung der
    Piloten soll mit einem Förderprogramm unterstützt werden.
  • Regionale Versorgungszentren mit Ärztezentren und telemedizinischen Angeboten aufzubauen. Das Anwerben und die Förderung von Landärzten sehen wir nach wie vor als essentielles Standbein in der Sicherung der regionalen Gesundheitsversorgung. Ebenso sind Konzepte ambulanter Notfallversorgung zu unterstützen und Notfallkonzepte zur Medikamentenversorgung auch außerhalb von Geschäftsöffnungszeiten zu entwickeln. Hier können Versandapotheken sowie Videoapotheken mit Automatenabgabe einen wichtigen Beitrag leisten.
  • Eine Verbesserung von Geburtshilfe und Palliativpflege im ländlichen Raum. Ein
    medizinisch begleiteter Beginn und ein menschenwürdiges Ende des Lebens dürfen
    nicht nur im urbanen Raum möglich sein. Auch im Bereich der Unterstützung für
    Menschen in psychischen Krisen sehen wir akute Bedarfe, zum einen in der
    Regelversorgung und zum anderen in der Notfallversorgung außerhalb von
    Sprechstundenzeiten.
  • Den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen zu verbessern. Wir sehen den Freistaat in der Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um insbesondere in unterversorgten Gebieten die Ansiedlung von Ärzten mit entsprechendem Angebot zu fördern. So kann beispielsweise eine Förderung der Ausbildung von Medizinstudierenden, die sich
    bereiterklären, sich zum Facharzt weiterzubilden und Abbrüche in einer
    unterversorgten Region für einen festgelegten Zeitraum anzubieten, ähnlich der
    “Landarztquote” angedacht werden.
  • Zur Stärkung der medizinischen Versorgung befürworten wir die Modelle der
     Medizincampus Niederbayern und Oberfranken. Diese wollen wir ausbauen, sodass in Bayreuth und Passau ein vollständiges Medizinstudium absolviert werden kann. Ein
     Anteil der Studienplätze soll mit einem “Landarztprogramm” vergeben werden.
     Studierende verpflichten sich nach erfolgreichem Absolvieren des Studiums und
     der Facharztausbildung, für mindestens zehn Jahre in einer Region mit
     Unterversorgung eine Niederlassung anzunehmen. Auch an den anderen
     Medizinfakultäten in Bayern soll ein Anteil der Studienplätze auf diesem Wege
     vergeben werden.

 c. Zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe:

  • Den Freistaat Bayern auf, darauf hinzuwirken, dass das Alter für den PKW-Führerscheinerwerb herabgesetzt wird. Gerade in der Fläche bleibt der Privat-PKW essentielles Fortbewegungsmittel. Deshalb soll Begleitetes Fahren ab 15 Jahren, eigenständiges Fahren ab 16 Jahren ermöglicht werden.
  • Neben einem flächendeckenden 5G- und Glasfaserausbau die wirtschaftliche Entwicklung – insbesondere die Startup-Kultur – durch den Bau von Coworking-Spaces, die Stärkung von Existenzgründungsberatungen und Gründerstipendien für ländliche Gründungen zu unterstützen. Um auch in Zukunft die Möglichkeiten der – insbesondere durch die Covid-19 Pandemie – beschleunigten Digitalisierung der Arbeitswelt zu nutzen und den ländlichen Raum attraktiver zu gestalten, fordern wir die Einführung einer Start-Up-Plattform in Bayern. In dieser sollen Informationen zu Networking-Events, eine Wissensdatenbank sowohl für allgemeine Informationen zur Gründung als auch zu den bestimmten Branchen und Technologien und eine Jobbörse zu finden sein.
  • Junge Menschen aktiv in die Gestaltung ihrer Heimat miteinzubeziehen. Wir befürworten daher die Etablierung von Jugendparlamenten und Jugendbeiräten in den Landkreisen und Kommunen vor Ort. Landkreise, kreisfreie Städte und Kommunen mit mindestens 10.000 Einwohnern sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, ein Beteiligungsgremium für Jugendliche zu etablieren.
  • Die regionale Zusammenarbeit zu vertiefen, indem benachbarte strukturschwache Gemeinden örtliche Aufgaben der Grundversorgung (medizinische Versorgung, ÖPNV, Netzausbau, Kinderbetreuungs- und Bildungsangebote) gemeinsam erledigen. Zu diesem Zwecke sollen Gemeinden Zweckverbände bilden. Als ultima ratio sollen Pflichtverbände gegründet werden. Wir möchten auch die regionale Wirtschaftskraft bündeln, indem gemeinsame Gewerbegebiete oder sonstige Baugebiete gemeinsam betrieben werden.
  • Eine den individuellen Arbeitszeiten angepasste Kinderbetreuung – unabhängig vom
    Wohnort. Wo möglich und sinnvoll setzen wir uns daher für die Etablierung von
     24-Stunden-KiTas ein – angepeilt werden soll dabei zumindest eine Einrichtung
     pro Landkreis. Wenn bereits private Angebote bestehen, soll der Freistaat diese
     beispielsweise zur Bedarfserweiterung finanziell unterstützen und ausbauen,
     bevor eine komplett neue Infrastruktur geschaffen wird. Im Bereich der regulären
     Kinderbetreuung erkennen wir an, dass gerade in strukturschwachen Regionen eine
     gewisse Zentralisierung und Zusammenlegung im Rahmen des wirtschaftlich
     Machbaren unerlässlich ist, wobei eine Mindestversorgung pro räumlichem Radius
     in unseren Augen nicht unterschritten werden darf. Neben traditionellen
     Kindertagesstätten setzen wir in Regionen mit dünner Besiedelung ergänzend auf
     Konzepte im Bereich der privaten Kindertagespflege, die wir entbürokratisieren
     und stärker fördern möchten.
  • Die Förderung für LGBTIQA+-Beratungszentren, Frauenhäuser und
     Gewaltschutzzentren im ländlichen Raum auszubauen.
Antragsteller: Landesvorstand
Gültigkeit: 5 Jahre

Rückgrat zeigen – Nein zum EU-China-Investitionsabkommen

Wir Jungen Liberalen sind der festen Überzeugung, dass Freihandel der Schlüssel zu
globalem Wohlstand ist.
Wir sind ebenso der Überzeugung, dass der diplomatische Einsatz für Freiheit,
Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit unverzichtbar für eine
erfolgreiche und glaubwürdige Außenpolitik ist.
Das EU-China-Investitionsabkommen verstößt gegen ebendiese Prinzipien und ermöglicht
China, einem totalitären, genozidalen und imperialistischem Staat, noch mehr
Kontrolle und Einfluss in der EU zu gewinnen. Freihandel darf nicht bedingungslos
sein.
Nein zum EU-China-Investitionsabkommen
Wir Junge Liberale treten für einen maßvollen und konstruktiven Umgang mit China ein.
Ein Investitionsabkommen, das Rechtssicherheit, Reziprozität und Fairness vermissen
lässt, verstößt gegen die Interessen der EU sowie Deutschlands und steht diametral zu
unseren Positionen, insbesondere denen zu Freihandel, Menschenrechten und
Rechtsstaatlichkeit.
Wir fordern daher:
1. Weitere Verhandlungen über das EU-China-Investitionsabkommen so lange einzufrieren, bis die Volksrepublik in Menschenrechtsfragen einlenkt sowie die internationale Ordnung (auch hinsichtlich fairem Handel) respektiert.
2. Wir verurteilen entschieden das aggressive Auftreten der Volksrepublik China gegenüber Ländern wie Litauen, die Menschenrechtsverletzungen offen ansprechen oder die Republik China auf Taiwan als Staat anerkennen. Mit letzteren zeigen uns solidarisch und fordern auch die EU dazu auf, keine Verhandlungen über potenzielle zukünftige Handelsabkommen zu führen, solange China die Verfolgung und Umerziehung der Uiguren fortsetzt, Taiwan mit einer gewaltsamen Wiedervereinigung droht, das Sicherheitsgesetze in Hongkong gilt und Vertreter der dortigen Demokratiebewegung aufgrunddessen in Haft sind.
3. Reziprozität im Handel mit China. Sollten Verhandlungen fehlschlagen, dürfen einseitige Handelsbeschränkungen nicht länger hingenommen, sondern müssen erwidert werden.
Antragsteller: Junge Liberale Schwaben, Surim Eberlein, Stefan Edenharder
Gültigkeit: 5 Jahre

Teller statt Tonne

In Deutschland landen nach Berechnungen der Universität Stuttgart jedes Jahr fast
13 Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll. Die Umweltorganisation WWF geht sogar von
mehr als 18 Millionen Tonnen aus. Pro Person sind es je nach Studie um die 80
Kilogramm.
Einen großen Teil davon nehmen weggeworfene Lebensmittel aus Supermärkten ein,
die ein abgelaufenes Datum tragen und dennoch genießbar sind.
Aus diesem Grund fordern die Jungen Liberalen Bayern, dass Lebensmittel nach Ende des
Mindesthaltbarkeitsdatums grundsätzlich haftungsfrei verkauft und gespendetwerden
dürfen. Die abgelaufenen Produkte müssen entsprechend deutlich gekennzeichnetwerden.
Im Übrigen soll das italienische „Good Samaritan Law“ Vorbild sein.
Darüber hinaus sind wir der Meinung, dass Lebensmittelverschwendung ein Thema ist,
das global angegangen werden muss. Deshalb begrüßen wir nationale und internationale
Initiativen zur Reduzierung jener ausdrücklich.


Antragsteller: JuLis Unterfranken, JuLis Schwaben, JuLis Oberfranken, JuLis Mittelfranken, Yannik Mohren , Karl Tilman von Heygendorff, Kerry Aileen Hoppe, Tobias Weiskopf


Gültigkeit: 5 Jahre

Mehr Kapitalmarkt wagen – 401K als Renten- Booster

Wir wollen mehr Flexibilität und Renditechancen bei der Altersvorsorge. Die
derzeitige betriebliche Altersvorsorge verursacht zu hohe Kosten und erfordert hohe Garantie-Quoten, welche die Renditechancen stark hemmen.
Deshalb fordern wir ein modifiziertes 401K-Modell, welches die derzeitige
betriebliche Altersvorsorge langfristig ersetzen soll. Hauptvorteil von 401K ist,
dass realisierte Kursgewinne, Dividenden und Zinsen unberührt bleiben, solange sie
sich auf dem Konto befinden und demnach für eine volle Ausnutzung des Zinseszinses
sorgen.
Das Modell stellen wir uns wie folgt vor:

Im Rahmen des Modells wird ein Betrag des Bruttogehalts steuer- und abgabenfrei vom
Arbeitgeber auf ein separates Konto überwiesen, welches der Anlage des
Gehaltsbetrages dient. Dieses Investmentkonto kann bei FinTechs, Depotbanken,
Fondshäusern sowie Versicherern eröffnet werden. Dadurch bleibt die Kontoführung bei
einem Arbeitsplatzwechsel unberührt.
Die steuer- und abgabenfreie Höchstgrenze soll sich degressiv proportional zum
Bruttoeinkommen entwickeln, sodass insbesondere Arbeitnehmern mit kleinen und
mittleren Einkommen ermöglicht wird, eine möglichst umfangreiche Altersversorge
abseits der gesetzlichen Rentenversicherung zu schaffen.
Grundsätzlich kann ab Vollendung des62. Lebensjahres oder ab 30 Beitragsjahren das
investierte Kapital ausgezahlt werden. Eine Herabsetzung des frühesten Entnahmealters
soll nur in Ausnahmefällen erfolgen (z.B. Diagnose einer schweren Krankheit oder
existenzbedrohende Liquiditätsengpässe).
Die Auszahlung erfolgt entweder durch einmalige Kapitalleistung oder aufgrund von
Entnahmeplänen.
Bei Auszahlung wird das Kapital nach den Regeln des Steuerrechts versteuert.
Damit dieses Modell von den Arbeitnehmern auch tatsächlich in Anspruch genommen wird,
soll bei Kontoeröffnung eine einmalige unabhängige Beratung, die in Anspruch genommen
werden kann und auf die durch den Arbeitgeber bzw. den Anbieter hingewiesen wird
erfolgen.
Dadurch sollen die Arbeitnehmer in die Lage versetzt werden eine sinnvolle unter
Berücksichtigung aller Risiken abgewogene Entscheidung über die Vermögensanlage
treffen zu können.


Antragsteller: LAK V: Wirtschaft und Soziales, Niklas Brückner, Yannik Mohren, Rebecca Müller-Zurlinden, Kai Fabian Fackler, Analena Wilhelm, Karl Tilman von Heygendorff, Neele Wagner, Anton Blanke, Hilde Brandner, Theodor Stöcker, Julian Dalberg, Niklas Pfeiffer, Marie Müller-Zurlinden, Luiza Sydorova, Maximilian Raich


Gültigkeit: 5 Jahre

Kostenlose Periodenprodukte in öffentlichen Gebäuden

Die Julis Bayern unterstützen die Bereitstellung kostenloser Periode-Hygiene-Produkte
auf den Toiletten an Hochschulen, Universitäten und Schule, sowieso sonstigen, dem Publikumsverkehr offen stehenden, öffentlichen Gebäuden in Bayern. Die
Sachaufwandsträger sind angehalten eine solche Ausstattung sicherzustellen.


Antragsteller: Simon Gritzmann


Gültigkeit: 5 Jahre

Gleiches Recht für Regenbogenfamilien


Gleiches Recht für Regenbogenfamilien: Eintragung gleichgeschlechtlicher Elternteile in die Geburtsurkunde ihres Kindes


Im Jahr 2021 haben gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland immer noch nicht das Recht, sich gemeinsam auf die Geburtsurkunde ihres Kindes setzen zu lassen. Bei zwei Müttern fordert das Gesetz die Eintragung eines biologischen Vaters, bei zwei Vätern die Eintragung der biologischen Mutter in das Dokument. Diese Diskriminierung wollen wir beenden. 

Daher fordern wir:
Das Recht für gleichgeschlechtliche Eltern, sich als gleichwertige Elternteile in die Geburtsurkunde ihres Kindes aufnehmen zu lassen. Entsprechend soll eine Reform des Abstammungsrechts in den §§1589 ff. erfolgen, die Familienbilder berücksichtigt, die beim Verfassen des BGB noch keine Beachtung fanden. 


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: JuLis Oberbayern


 

Trauerzeit steht nicht nur Müttern zu


Trauerzeit steht nicht nur Müttern zu – Fehl- und Totgeburten als Urlaubsgrund für alle betroffenen Elternteile!


Das ungeborene Kind hat einen anderen Stellenwert als er lebenden Verwandten beigemessen werden kann. Trotzdem ist es insbesondere für die Eltern des zu einem vor der Geburt gelegenen Zeitpunktes verstorbenen Nasciturus/Embryo ein schwerer Schicksalsschlag, der nicht nur der direkt von der Fehlgeburt betroffenen Mutter, sondern auch dem anderen Elternteil sehr nahegehen kann. Aus diesem Grund soll der andere Elternteil auch einen Anspruch auf Sonderurlaub iSd 616 BGB bekommen.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: JuLis Oberbayern


Gegen digitale Diskriminierung 


Gegen digitale Diskriminierung 

Künstliche Intelligenz und Machine Learning gelten als große Innovation unserer Zeit. Ihre Algorithmen haben immer mehr Einfluss. Durch ein Ungleichgewicht an Daten können Algorithmen jedoch zu diskriminierenden Entscheidungen kommen, von denen vor allem Frauen und PoC betroffen sind. Diese Diskriminierung kann sich besonders negativ auswirken, wenn Algorithmen im Arbeitsleben zur Selektion von Stellenbewerbern oder Bestimmung unterschiedlicher Entgelte und Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmende eingesetzt wird, aber auch bei Kreditscorings, differenzierten Versicherungen (z.B. Kraftfahrzeugversicherung) und im öffentlichen Bereich durch predictive policing. Dieser Diskriminierung wollen wir entgegenwirken. 

Aufklärung 

Vielen sind Diskriminierungen durch KI und Machine Learning nicht bekannt. Schlimmer: Wir halten gerade eine rein datenbasierte Entscheidung meistens noch für besonders neutral und objektiv und daher nicht für diskriminierend. Dabei wird häufig übersehen: Jede KI ist nur so gut wie die Daten, mit der man sie “füttert” und wie die Entwicklerinnen und Entwickler, die dahinterstehen. Trotz zurückgehender Tendenz einer häufigeren und längeren Nutzung des Internets durch männliche Personen, sind die aktuellen, gesammelten Daten voreingenommen und auch der Anteil der Entwicklerinnen und Entwicklern ist vorwiegend männlich dominiert. Hier sollte die Regierung durch eine Aufklärungskampagne auf das Problem aufmerksam machen. 

Prävention 

Entwicklerinnen und Entwickler sollen z.B. bei der Antidiskriminierungsstelle kostenlose Beratung zu Methoden und technischen Fragen rund um das Thema digitale Diskriminierung erhalten. Zusätzlich soll ein Fragebogen geschaffen werden der angibt, ob die KI Probleme hinsichtlich Diversität aufweist, ähnlich wie der „Quick scan of diversity“ aus Belgien. 

Durchsetzungsfähiges AGG durch Verbandsklagerecht 

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist auf individuelle Rechtsdurchsetzung beschränkt. Durch die Einführung eines Verbandsklagerecht gegen Firmen und Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 10 Mio. € kann möglichen algorithmen-basierten Diskriminierungen und der schlechteren Wahrnehmbarkeit und Nachweisbarkeit entgegenwirken. Klageberechtigt könnten dabei Antidiskriminierungsverbände sein, wie sie heute schon in § 23 AGG definiert sind. 

Dokumentationspflicht 

Um Diskriminierungen durch algorithmengestützte Entscheidungen nachweisen zu können, fordern wir eine Dokumentationspflicht für Systeme mit künstlicher Intelligenz. Hierbei müssen die Funktionsweise, mögliche Maßnahmen um Diskriminierung zu verhindern und die im Training eingesetzten Daten hinterlegt sein. 

Testings 

Antidiskriminierungsstellen sollen auch verdachtsunabhängig stichprobenartig KI auf Diskriminierung testen. Hierzu müssen sie finanziell mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet werden. 

Meldestellen 

Wir fordern die leichte Meldemöglichkeit bei Verdachtsfällen von Diskriminierung. 


 Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: Jennifer Kaiser-Steiner, Felix Meyer, Albrecht Dorsel-Kulpe, Roland Reif, Analena Wilhelm, Sam Batat, Luiza Sydorova, Kerry Aileen Hoppe, Acelya Aktas, Florian von Keller, Lea Skapetze, Christian Binder, Miriam Fehn, Max Hansen, Eva Rickert, Jannik Jürß, Franz Märtl, Tobias Weiskopf


Mehr soziale Marktwirtschaft wagen – frei, mutig und europäisch-global 


Ein freier europäischer Markt 

Die Europäische Union ist die größte Errungenschaft unseres Kontinents. Ein geeintes Europa sichert uns Wohlstand und Frieden. Es schafft Freiheit und Freizügigkeit für alle. Doch erleben wir zu häufig Mut- und Machtlosigkeit im zukunftsorientierten Reformieren des Zusammenlebens in Europa. Gleiches gilt im Auftreten gegenüber anderen Staaten. Wir Jungen Liberalen Bayern sehen in Europa die Zukunft Deutschlands. Nur mit einem starken Auftreten Europas wird Deutschland langfristig sowohl wirtschaftlichen Erfolg als auch Wohlstand der Bürger sicherstellen können. Denn der wirtschaftliche Erfolg Deutschlands ist im erheblichen Maße von der Stellung Europas als Wirtschaftsstandort abhängig, da unser Land im Wettbewerb der Wirtschaftsmächte nur schwer alleine bestehen kann. Demnach bedarf es einer entschlossenen und zielorientierten gemeinsamen europäischen Strategie. 

Dabei setzen wir auf europäische, verbindende Politikansätze, welche sich nichtgegenseitig ausspielen, sondern die Standortfaktoren einzelner Mitgliedstaaten optimal miteinander verbinden und so einen europäischen Mehrwert schaffen. Denn uns wird im Vergleich zu anderen außereuropäischen Staaten nicht damit geholfen sein, sich im kleinteiligen Regulierungswahn zu verlieren. Die europäische Politik muss sich stets am Wohle der Unionsbürger orientieren und somit mutige Wege gehen. So schaffen wir es, uns, aber auch anderen Nationen, Chancen zu ermöglichen und die Interessen Deutschlands und Europas innerhalb der Weltgemeinschaft adäquat zu vertreten. Ein starkes Europa nach innen schafft zudem ein starkes Europa nach außen. Neue Wege in Partnerschaften mit anderen Ländern können sich eröffnen und Kooperationen in weltweiten Projekten maßgeblich angetrieben werden. Über Förderprojekte strukturschwacher Staaten und intensiven wirtschaftlichen Kontakten zu Drittstaaten schaffen wir einen Mehrwert für uns und die Welt. Deutschland muss sich seiner herausragenden Rolle innerhalb der Europäischen Union in Gänze bewusstwerden und wegweisende Strukturmaßnahmen anstoßen. Die deutsche Politik muss sich ehrlich machen und klare Kante zeigen. Dafür reicht eine proeuropäische Anscheins- und Symbolpolitik nicht aus. Deutsches Handeln muss auf bestmögliche europäische Ergebnisse gerichtet sein und darf diesen auf nationaler Ebene nicht zuwiderlaufen. Gerade der oftmals och vorhandene Protektionismus der eigenen inländischen Wirtschaft steht einem auf Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit orientierten Wirtschaftsstandort Europa entgegen. Wir Junge Liberale bekennen uns zu einem freien Markt innerhalb Europas. Dazu gehört es, dass wir uns zum einen aus der Gängelung übereifriger und von unbedachtem Aktionismus geprägten politischen Schnellschüssen befreien und zum anderen den Fokus auf paneuropäische Lösungen setzen. 

Eine der großen Errungenschaften der EU ist die grundsätzliche Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Es schafft für einen jeden vielfältige Möglichkeiten innerhalb des europäischen Arbeitsmarktes nach seinen Bedürfnissen und Lebensentwürfen glücklich zu werden. Nachholbedarf sehen wir aber noch immer bei der Anerkennung von Berufsausbildungen und sonstigen Abschlüssen. Ebenso dürfen nationalstaatliche Berufsausübungsbeschränkungen innerhalb des Handwerks sowie der Industrie europaweit keine Steine in den Weg legen. Vielmehr soll die tatsächliche Fähigkeit der Berufsausübung und die erbrachte Leistung darüber entscheiden, ob ein Berufswunsch Bestand haben kann. So schaffen wir überall in Europa Arbeits-, Gründungs- und Selbstverwirklichungschancen. 

Der europäische Markt schafft Effizienz und Innovation. Mit einer finalen innereuropäischen Öffnung verstärken wir die Zusammenarbeit verschiedenster Wirtschafts- und Forschungssektoren. Sowohl staatliche als auch unternehmerische Doppelstrukturen können somit minimiert und bestmögliche Ergebnisse kosteneffizient erzielt werden. Freiwerdende Gelder können sinnvoll anderweitig investiert oder bestehende Projekte intensiviert vollzogen werden. Zur Zielerreichung des offenen innereuropäischen Marktes müssen bestehende gesetzliche Markthemmnisse aufgehoben werden. Nach der Personenfreizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt wollen wir in einem nächsten Schritt Unternehmensniederlassungen für alle vereinfachen. Es soll künftig nicht mehr auf Herkunft und Rechtsform ankommen müssen, denn diese Faktoren entscheiden letztlich nicht über den Erfolg des Unternehmens als solches. Stattdessen setzen wir auf den unternehmerischen Geist und das Entwicklungspotenzial dieser Unternehmen. Denn als Gegenpol zu planwirtschaftlichen Maßnahmen belebt Konkurrenz in sämtlichen Marktbereichen das Geschäft und schafft damit neben Fortschritt bessere Auswahlmöglichkeiten sowie Potenziale für Verbraucher. Dazu wollen wir auch Investitionsmöglichkeiten für europäische Unternehmen in Infrastruktur innerhalb des europäischen Marktes vereinfachen. Damit schaffen wir Möglichkeiten des Wettbewerbs um beste Lösungen und beste Konzepte sowie eine Entlastung der Staatshaushalte. 

Weil es der Staat nicht besser kann! 

In vielen europäischen Volkswirtschaften hält nach wie vor der Staat einen beachtlichen Anteil an Unternehmensanteilen und greift aktiv in das Marktgeschehen ein. Staatliche Unternehmensbeteiligungen führen dabei aus Sicht der Jungen Liberalen Bayern zu Marktverzerrungen. Denn diese schränken die Entscheidungsfreiheit der Unternehmen ein und verhindern Wettbewerb. Ebenso werden oftmals politische Staatsziele in Abwägungen mit einbezogen, wodurch die Wirtschaftlichkeit im Zweifel eine nachgeordnete Rolle spielen kann. Unternehmen mit Staatsbeteiligung erfahren zudem häufig Sonderbehandlungen, zum Beispiel durch staatliche Stützen, statt auf strikte Umstrukturierungen zu setzen und Neuausrichtungen nach wirtschaftlichen Aspekten durchzuführen. Dabei werden Milliarden an Steuergeldern in die vermeintliche Rettung von Arbeitsplätzen und Unternehmen gesteckt, welche an anderer Stelle dringend benötigt werden. Notwendige strukturelle Maßnahmen zur Sanierung werden oftmals lediglich aufgeschoben. Fördermaßnahmen für Bestandspersonal bleiben in hoffnungsvoller Erwartung der Revitalisierung aus. Der Steuerzahler verantwortet letztlich die Misswirtschaft von Unternehmen, insbesondere derer unter staatlicher Beteiligung. Langfristige und sinnhafte Entscheidungen zum Wohle der Allgemeinheit und ein verantwortungsvoller Umgang mit den Steuergeldern der Bürger müssen stets im Fokus staatlichen Handels stehen. Unternehmensbeteiligungen sind daher auf ein Minimum zu reduzieren, um geschaffene staatliche Marktmonopole und deren oftmals planwirtschaftlichen Hemmnisse aufzulösen. Staatliche Anteile an Unternehmen und Banken sind dem Markt zur Verfügung zu stellen. Damit freiwerdendes Kapital ist für Infrastrukturmaßnahmen und Grundlagenforschungen zu verwenden. 

Subventionen sind Mist! 

Eines der größten Etats der EU ist leider immer noch der für Agrarsubventionen. Neben den großen wirtschaftlichen Verwerfungen gerade gegenüber afrikanischen Staaten, macht sich Europa durch starken Protektionismus auch ethisch unglaubwürdig. Subventionen als politische Lenkungsinstrumente stehen der Innovationskraft unserer Tüftler und Macher entgegen. Nicht überlebensfähige Unternehmen oder Ideen dürfen nicht vom Staat künstlich gegen den freien Markt „am Leben erhalten werden. Dieser geschaffene Wettbewerbsvorteil geht zulasten von Neuunternehmern und neuen Ideen. Sinnvoller ist es, wenn der Staat Grundlagenforschung fördert und deren Ergebnisse allen zur Verfügung stellt. Ebenfalls ist der völlig unverhältnismäßige „Kreuzzug“ gegen Auto- und Flugindustrie zu beenden. Insbesondere die Automobilindustrie ist ein wesentlicher Wohlstandsgarant in Deutschland. Geht dieser Wirtschaftszweig unter, hat das massive Folgen für den Arbeitsmarkt und die Staatsfinanzen. Geplante Steuern auf Inlandsflüge sind abzulehnen, da sie für deutsche Flugunternehmen einen massiven globalen Wettbewerbsnachteil darstellen. 

Der europäische Markt in der Welt 

Ein starker und wettbewerbsfähiger europäischer Markt kann in der Weltgemeinschaft mit all seinen Wirtschaftsstandorten mithalten – davon sind wir überzeugt. Innovationskraft dank freier Marktwirtschaft ist unser Ziel. So wird der europäische Standort als Handelspartner stets attraktiver und ernst genommen. Handelsbeziehungen auf Augenhöhe wollen wir fördern. Einfuhrrichtlinien sollen nach partnerschaftlichen Gesichtspunkten überdacht und entsprechend überarbeitet werden. Im Fokus sollen dabei stets wirtschaftliche Aspekte stehen, denn Standortvor- bzw. -nachteile können durch gute Handelsbeziehungen Vorteile für jede Seite mit sich bringen. Wir wollen vermehrt auf die natürlichen Rahmenbedingungen vor Ort setzen und eine effiziente und sinnvolle, damit zugleich umweltschonende, Welt-Ressourcennutzung fördern. 

Verantwortungsvolle Geldpolitik 

Staaten müssen an die Grundsätze des verantwortungsvollen Wirtschaftens gebunden sein, denn nur so erreichen wir Verlässlichkeit und Zielorientierung. Ausgeglichene Staatsfinanzen sowie der Schuldenabbau und andere notwendige Konsolidierungsmaßnahmen müssen, entsprechend der Maastricht-Kriterien und des EU-Stabilitäts- und Wachstumpaktes sowie im Rahmen des Europäischen Semesters, zwingender im Auge behalten werden. Staatliche Fehlwirtschaft darf nicht weiter zu Lasten der Steuerzahler betrieben werden. Vielmehr bedarf es eines optimierten Schutzes der Bürger für staatlich beeinflusste Kaufkraftschwankungen. Wir treten für die politische Unabhängigkeit der Zentralbanken ein. Gleichzeitig unterstützen wir grundsätzlich neu entstehende, dezentrale Geldkonzepte wie Kryptowährungen als marktwirtschaftlichen Wettbewerb zum staatlichen Fiatgeld. Durch die entstehenden Alternativen wird die allgemeine Konkurrenzfähigkeit erprobt, sodass ein vernünftiger und besserer Umgang mit den Mitteln erforderlich wird. 

Marktwirtschaft und Klimaschutz 

Marktwirtschaft und Klimaschutz schließen sich nicht gegenseitig aus. Vielmehr sehen wir in einer Kombination den effizientesten und bestmöglich umsetzbaren Weg zum Erfolg. Denn mit Innovation und Technologieoffenheit in Verbindung mit gezielten Begrenzungen von Treibhausgasen ohne spezielle Technologiesubventionen werden wir zu tragfähigen Lösungen für uns und das Klima kommen. Mit verstärkter Grundlagenforschung sollen neue Wege beschritten werden. Weiter muss konsequent auf ein europaweites Treibhauslimit mittels Klimascheinen gedrängt werden (Zertifikatehandel). 

Nationalstaatlichen Alleingängen und unbedachtem Klimaaktionismus treten wir entgegen. Nach europaweiter Etablierung wollen wir ein weltweites Treibhauslimit anstreben. Zusätzlich bedarf es konkreter europäischer Fördermaßnahmen zum Klimaschutz in Drittländern. 

In Deutschland ist die Automobilindustrie ist ein wesentlicher Wohlstandsgarant und Förderer von Innovationen und neuen, auch klimafreundlichen, Technologien. Ein Diskreditieren dieses Wirtschaftszweigs würde erhebliche Konsequenzen für den Arbeitsmarkt und die Staatsfinanzen mit sich ziehen und ist daher unbedingt zu vermeiden. 

Gründerschmiede Europa 

Nur wer Mut lernt, kann mutig sein. Die heutige U30-Generation befasst sich jedoch kaum mit Wirtschaft, Finanzen und Globalisierung. Mut und Wagnis sind selten geworden und müssen wiederbelebt werden. Dies erfordert jedoch ein gewisses Grundwissen. 

Im Unterricht ist der Zusammenhang zwischen Freiheit, Frieden und Kapitalismus generell stärker zu erwähnen und behandeln. Globalisierung und Wettbewerbsverzerrungen dürfen nicht – wie in der Vergangenheit erfolgt und in der Gegenwart erfolgend – zu allgemeiner Kapitalismuskritik instrumentalisiert werden. 

Dazu bedarf es einiger wesentlicher inhaltlicher Änderungen in den Lehrplänen des Geographie- und Wirtschaftsunterrichtes. Realschulunterricht ist bereits sehr stark mit wirtschaftlichen und unternehmerischen Inhalten durchzogen, weshalb es hier keiner wesentlichen Änderungen bedarf. 

Der Mittelschulunterricht ist bereits auf eine sehr starke Berufsorientierung ausgerichtet. Dies ist auch beizubehalten. Dennoch sollten Konzepte angeregt werden, welche den Mittelschulunterricht noch mehr in eine Ausbildungsschule transformieren. In jedem Fall sollten Kurzausbildungen, Praktika und Unternehmenserfahrungen in stark vertiefter Zusammenarbeit mit örtlichen Unternehmen weiter ausgebaut werden. So soll ganz besonders den Mittelschülern eine Perspektive gegeben werden gegebenenfalls auch ohne guten Abschluss eine berufliche Karriereoption zu haben. 

Somit bezieht sich das Folgende vorwiegend auf den gymnasialen Unterricht, wobei diese Grundgedanken entsprechend und an das jeweilige Niveau angepasst auch auf Real- und Mittelschule anwendbar sind. 

  1. a) Wirtschaftsunterricht

Ziel des Wirtschaftsunterrichtes sollte es sein, dass den Schülern der Zusammenhang zwischen wirtschaftlicher Freiheit, Kapitalismus und Markt nahegebracht wird. Die gymnasiale Ausbildung sollte das Ziel haben, eine Elite auszubilden, welche in der Lage ist, später selbstständig neue Ideen und neue Unternehmen in die Gesellschaft einzuführen. 

Dafür muss zunächst das Pflichtfach „Wirtschaft und Recht“ größtenteils von bestimmten rechtlichen Inhalten bereinigt und schließlich als reines Fach „Wirtschaft (mit rechtlichen Bezügen)“ gelehrt werden. In der Mittelstufe ist v.a. der rechtliche Teil stark zu verändern. Die rechtliche Bedeutung von Willenserklärungen oder bestimmten Verbraucherschutzvorschriften bedürfen keiner 17 Std. Schulunterricht und haben für die Schüler keinerlei praktisch relevanten Wert. Vielmehr sollten Fragen der Unternehmensgründung länger und ausführlicher behandelt werden. In diesem Zusammenhang sollten wesentliche wettbewerbsrechtliche, „gründungsrechtliche“ und steuerrechtliche Regelungen behandelt werden, Grundzüge des Bilanzierens und der Unternehmensfinanzierung erlernt werden. Dabei ist auch auf Arbeitnehmermitbestimmung, Tarifverhandlungen und das sehr arbeitnehmerfreundliche arbeitsrechtliche Richterrecht einzugehen. Ebenso müssen die Auswirkungen von Steuern und Abgaben auf ein Unternehmen generell behandelt werden.
Aktuelle Unternehmensgründungs- und Abwicklungsentwicklungen sind unter kritischer Auseinandersetzung mit Blick auf mögliche Ursachen zu untersuchen. 

In der Oberstufe soll der „Rechtsteil“ komplett umstrukturiert werden. Grundlagen der Rechtsordnung sollten in Grundzügen im Sozialkundeunterricht untergebracht bzw. vertieft werden, welcher dafür um mind. 1 Schulstunde pro Woche erhöht werden sollte. Strafrecht, Rechtstechnik, Eigentumsordnung und das Recht der Leistungsstörungen sind in der jetzigen Form nicht zu unterrichten. 

An deren statt ist konkret auf den Unterschied zwischen kapitalistisch-marktwirtschaftlichen und sozialistisch-planwirtschaftlichen Wirtschaftssystemen einzugehen. Die Misswirtschaft der DDR, deren Auswirkungen auf Freiheit, Umwelt, Bürgerrechte und Demokratie sind besonders herauszuarbeiten und in den Fokus zu nehmen. Die basale Bedeutung von Eigentums- und Berufsfreiheit für ein fortschrittliches und von Wohlstand geprägtes Land muss beleuchtet werden. Dabei ist auch die Auswirkung von staatlichen Subventionen auf den Markt und freien Wettbewerb kritisch zu untersuchen. In diesem Zusammenhang kann auf das wirtschaftliche Risiko von Leistungsstörungen und insbesondere Pflichten zwischen Vertragspartnern eingegangen werden. 

In einem zweiten Schritt ist verstärkt praktischer Wirtschaftsunterricht abzuhalten. Dabei sollen Planspiele, Praktika, „Unternehmertage“ und Vorträge verstärkt genutzt werden. Als Anreiz können freiwillige Praktika in den Ferien positiv in die Benotung am Ende des Schuljahres einfließen. Dies soll mit einer verstärkten Zusammenarbeit mit örtlichen Unternehmen geschehen. Sowohl akademische als auch auszubildende Berufe sind zu berücksichtigen. Als Planspiele sollen z.B. „Unternehmen am Markt“ oder „Unternehmensgründung“ als Orientierungshilfe herangezogen werden. Darüber hinaus soll ab Beginn des Wirtschaftsunterrichtes eine grundsätzlich verpflichtende „Unternehmerwoche“ in den Sommerferien durchgeführt werden. Die Schülersollen vor allem mit wirtschaftlichen Abläufen des Unternehmens (Finanzen, Konkurrenten, Rechtsstreitigkeiten, etc.) vertraut gemacht werden und Praxiserfahrung sammeln. 

 b) Geographieunterricht  

Der Geographieunterricht behandelt unter anderem Globalisierungsfragen. In der Mittelstufe soll verstärkter auf Plan- und Marktwirtschaft eingegangen werden. Auch ist der Zusammenhang zwischen wirtschaftlicher, politischer und sozialer Freiheit in sozialistischen im Vergleich zu kapitalistischen Staaten einzugehen. Der Zusammenhang zwischen Freihandel und Frieden im Gegensatz zu Abschottung und Krieg ist in Grundzügen zu behandeln. 

In der Oberstufe sind Vor- und Nachteile von Globalisierung und Freihandel zu vertiefen. Im Rahmen von Umweltschutz und Ressourcenverbrauch ist ein Vergleich zur DDR anzustellen. Dabei ist planwirtschaftliche Umweltpolitik mit marktwirtschaftlicher Umweltpolitik zu vergleichen. Die Chancen eines Ideenwettbewerbs in einem freien Markt sind besonders zu untersuchen und herauszuarbeiten. 

In jedem Fall muss verhindert werden, dass es wieder zu einer einseitigen Kapitalismus- und Globalisierungsverteufelung aufgrund einseitiger Lehrbücher kommt. 

German Gründerszene 

Deutsche Unternehmensneugründungen sind rückläufig. Eine große Vielzahl an Neugründungen geht aufgrund der hohen Steuer- und Bürokratielast in den ersten Jahren pleite. Deshalb müssen Gründungsrisiken verringert werden. 

Einkommens- und Körperschaftssteuer sind in den ersten zwei Geschäftsjahren nicht zu erheben. Bei besonderem Bedarf kann dies bis zum fünften Jahr verlängert werden. 

Eine weitere große Belastung für Neugründungen kann die Umsatzsteuer sein, sofern mehr als 500.000€ Umsatz gemacht werden. Denn dann gilt die Sollbesteuerung und die Umsatzsteuer wird bereits mit Rechnungstellung an den Kunden fällig. Damit dies nicht zum Scheitern vieler Neugründungen führt, soll in den ersten zwei Geschäftsjahren unabhängig vom Umsatz die Ist-Besteuerung Anwendung finden, d.h. erst mit Zahlungseingang wird die Umsatzsteuer fällig. Bei Bedarf soll diese Besteuerung bis ins fünfte Geschäftsjahr verlängert werden können. 

Diese Steuererleichterungen sollen eine Neugründerförderung darstellen, d.h. missbräuchliche „Zweitneugründungen“ zur Steuervermeidung sind unzulässig. Auch ist bei Gründern, die bereits ein Unternehmen haben, genau zu prüfen, ob die anfallenden Steuern hier nicht über die Einnahmen der/des Erstunternehmen(s) getilgt werden können. 

Die Gewerbesteuer dient der Eigenfinanzierung der Gemeinden. Dennoch stellt sie eine Belastung für gewerbliche Unternehmen dar. In den ersten zwei Geschäftsjahren wird auf die Erhebung der Gewerbesteuer verzichtet. Bis zu 5 Jahren soll die Gewerbesteuer in strukturschwachen Regionen unter den bisherigen Mindesthebesatz bis auf 0 % gesenkt werden können. 

Die Gemeinden entscheiden hier weiterhin autonom, ob sie ab dem dritten Geschäftsjahr ihre Gewerbesteuer senken oder auf dessen Erhebung verzichten. Dieser steuerliche Wettbewerb soll strukturschwachen Regionen die Möglichkeit geben, eine Ansiedlung von Unternehmen zu fördern und Arbeitsplätze sowie eine langfristige sichere finanzielle Grundlage zu schaffen. Welche Regionen strukturschwach sind, wird von den Landesregierungen anhand eines festgelegten Rahmens unter Berücksichtigung von Einwohnerzahl, bestehenden Unternehmen, Arbeitslosenquote und Neugründungen festgelegt. 

Auch hier müssen „Zweitneugründungen“ und unzulässige Steuervermeidungsmodelle verhindert werden. 

Einkommens- und Körperschaftssteuer sind – besonders mit Blick auf Klein- und Mittelunternehmen – zu senken. Einnahmen aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit und LuF sind einem niedrigeren Steuersatz zu unterwerfen. Zur Entlastung von Klein- und Kleinstunternehmen ist ein Freibetrag von mindestens 500.000 € oder eine Freigrenze bis zu einer Millionen Euro Gewinn einzuführen. 

Bei Neuunternehmen soll ab dem dritten bis zum fünften Geschäftsjahr bei besonderem Bedarf ein besonders abgesenkter Steuersatz angewendet werden, sofern und soweit die Steuererhebung nicht komplett ausgesetzt worden ist. Der Umsatzsteuersatz von 19 % ist viel zu hoch. Dieser ist auf 13 % zu senken. Da die Gewerbesteuer die finanzielle Unabhängigkeit der Gemeinden sichert, soll diese in nicht strukturschwachen Regionen weiterhin wie gewohnt autonom erhoben werden. 

Um die Einnahmeverluste der Gemeinde aufgrund der gesenkten Einkommens- und Körperschaftssteuer zu mindern, ist die Gewerbesteuer auch auf freie Berufe und LuF auszuweiten. Dies entspricht der Idee eines dezentralen, subsidiären und bürgernahen Staates.


Gültigkeit: 10 Jahre


Antragsteller: Yannik Mohren, Dominik Konrad, Carl Schneegaß, Martin Mocker, Philipp Sallmen, Max Bruder, Lucas von Beckedorff, Gabriel Wölfel, Max Zenk, Maximilian Sporer, Maxime Beck, Lars Schimmel, Tobias Dutta, Marco Strube