Bayerische Grenzpolizei – glatt am Ziel vorbei! Europäische Lösungen statt Symbolpolitik


München, 22.01.2019 Joachim Hermann präsentiert die aktuelle Bilanz der bayerischen Grenzpolizei. Er verwies dabei auf die 500 Beamte umfassende Einheit und den anstehenden Ausbau um jeweils 100 Beamte bis 2023. Maximilian FUNKE-KAISER, Landesvorsitzender der Jungen Liberalen Bayern, kritisiert:

„Diese Bilanz bestätigt unsere Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer bayerischen Grenzpolizei. Die Zahlen sind schlichtweg schöngerechnet. Bei 200 Kontrollen wurden 15 Personen wegen ausländerrechtlichen Delikten aufgegriffen. Das ist die wahre Bilanz. Somit ist der ursprüngliche Zweck, die illegale Einwanderung nach Deutschland zu verhindern, klar gescheitert. Anstatt weiterhin diese Grenz-Show zu veranstalten, sollte unsere bayerische Landespolizei personell und materiell besser ausgestattet werden.”

Maximilian FUNKE-KAISER fordert stattdessen: „Wenn sich die CSU zum anstehenden Europawahlkampf als pro-europäische Partei darstellt, sollte sie dieses Symbolprojekt bayerische Grenzpolizei beenden und auf europäische Lösungen drängen.”


 

Jetzt gibt’s die Quittung: Verantwortungsloses Haushalten

Jetzt gibt’s die Quittung: Junge Liberale kritisieren verantwortungsloses Haushalten der Staatsregierung

München, 09.01.2019 Laut einem aktuellen Bericht in der Augsburger Allgemeinen geht der Landesregierung das Geld für ihre zahlreichen Wahlversprechen aus.

Der Vorsitzende der Jungen Liberalen Bayern, Maximilian FUNKE-KAISER, erklärt hierzu: “Markus Söder und Hubert Aiwanger haben den Wählerinnen und Wählern Sand in die Augen gestreut. Wer sich mit großen Ankündigungen vor der Wahl Wählerstimmen einkauft, darf sich am Ende über die dafür fehlenden Mittel nicht wundern. Als Junge Liberale fordern wir die Landesregierung auf mit den Geldern des Freistaates verantwortungsvoll umzugehen. Anstatt teure Wahlgeschenke finanzieren zu wollen, sollten die Gelder vernünftig für die Zukunftsfähigkeit des Freistaates eingesetzt werden.”

FUNKE-KAISER weiter: „Eine Schuldenbremse ist seit 2013 in der bayerischen Verfassung verankert. Während die Wahlversprechen der jetzigen Staatsregierung für einen Anstieg des Haushaltsvolumens von zuletzt 61,7 Milliarden Euro um mehr als acht Prozent sorgen, sollen weiterhin 500 Millionen Euro pro Jahr Schulden abgebaut werden. Wer eins und eins zusammenzählt merkt, dass diese Rechnung nicht aufgehen kann ohne Rücklagen anzugreifen.”

Junge Liberale kämpfen für beste Bildung!

München, 13.12.2018 Die Jungen Liberalen Bayern drängen auf eine Annahme des Digitalpakts. Die vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung wird morgen im Bundesrat beraten. Der Landesvorsitzende der Jungen Liberalen Bayern, Maximilian FUNKE-KAISER, fordert die Staatsregierung auf, sich für den Digitalpakt einzusetzen:

„Die Schülerinnen und Schüler in Bayern warten schon viel zu lange auf ein digitales Update! Die bislang getroffenen Maßnahmen sind bei weitem nicht ausreichend. Die jüngsten Aussagen von Herrn Ministerpräsident Söder zum Gesetzesentwurf des Digitalpakts und die Zustände in Bildungseinrichtungen zeugen von mangelndem Respekt der Staatsregierung gegenüber der jungen Generation. Overhead-Projektoren und Kreidetafeln gehören ins Museum und nicht in die Schulen.“

FUNKE-KAISER weiter: „Mit dem Digitalpakt steuert der Bund Mittel zu einer digitalen Qualitätsoffensive für die Schulen, etwa durch Smartboards und Tablets, aber auch durch Lehrerweiterbildungen, bei. CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne haben sich dazu im Bundestag auf eine dafür benötigte Grundgesetzänderung geeinigt. Die Staatsregierung hat wohl keine zusätzlichen Gelder nötig. Wenn das so ist, dann muss jetzt umgehend geliefert werden. Ansonsten muss der Ministerpräsident seine Blockadehaltung aufgeben.“

Es muss nun endlich Schluss sein mit dem Brexit-Chaos

London, 12.12.2018: Zum Misstrauensantrag gegen Theresa May und die Verschiebung der Abstimmung über den Brexit-Austrittsvertrag erklärt der Kandidat für das Europaparlament der FDP Bayern und Spitzenkandidat der Jungen Liberalen Bayern, Phil Hackemann:

„Es muss nun endlich Schluss sein mit dem Chaos in Großbritannien. Diese Verzögerungstaktik der letzten Tage haben nicht nur die Briten, sondern auch die europäischen Partner und die vielen vom Brexit betroffenen Menschen nicht verdient. Nach zwei Jahren Verhandlungen muss sich das Vereinigte Königreich nun ehrlich machen und sich endlich darauf einigen, was es überhaupt will. Auch ein Machtwechsel an der Spitze der Tories wird an dieser unbequemen Wahrheit und der Zerrissenheit des Landes nichts ändern.

Es ist ein Trauerspiel, welches sich gerade auf der britischen Insel abspielt. Ich selbst lebe derzeit in London und studiere dort Europäische Politik – ich erlebe also tagtäglich hautnah dieses Chaos mit. Die britische Politik ist zerfressen von innerparteilichen Streitigkeiten und Machtspielchen.“

Diesen Montag erst hatte Theresa May die Abstimmung über den Brexit-Austrittsvertrag im Parlament verschoben, weil klar war, dass sie diese verloren hätte.

Dazu Hackemann weiter:

„Dieses Kaufen von Zeit wird May nichts nutzen: Eine Nachverhandlung, die ein Rosinenpicken in Europa ermöglicht oder das Mitgliedsland Irland schlechterstellt, darf und wird es mit der EU nicht geben. Alle möglichen Szenarien liegen bereits seit zwei Jahren auf dem Tisch: Nun muss sich Großbritannien endlich darauf einigen, was es möchte. Es muss Schluss sein mit der Verzögerungstaktik! Von Anfang an war klar: Jeder Brexit-Deal wird alle Beteiligten letztlich schlechter stellen, als jener, den Großbritannien bereits hat: Die Mitgliedschaft in der EU. Bis März 2019 hat das Vereinigte Königreich noch die Möglichkeit, sein Austrittsgesuch zurückzuziehen. Es wäre im Interesse aller, wenn es dies täte.“ 

Staatsregierung kauft sich billig aus der Verantwortung!

Die Staatsregierung verkündet finanzielle Unterstützung der Kommunen für einen eigenverantwortlichen Ausbau ihres örtlichen Mobilfunknetzes.

„Die Staatsregierung nimmt sich selbst aus der Verantwortung und überträgt die Verantwortung für den Ausbau von Mobilfunkmasten auf die Kommunen. Zu Recht wurde bislang darauf hingewiesen, dass es nicht die Aufgabe der Kommunen sein kann, finanzielle Risiken für den Staat zu tragen. Zwar sieht das Programm eine Abstufung zur Risikominimierung vor, aber letztlich ist das eine reine symbolische Verklausulierung, um sich die Hände nicht schmutzig zu machen“, kritisiert Maximilian Funke-Kaiser, Vorsitzender der Jungen Liberalen Bayern, das Förderprogramm der Staatsregierung. Das Programm umfasst eine jährliche Förderung von 20 Millionen Euro, bei der bis zu 80 Prozent der anfallenden Kosten gefördert werden können. Die maximale Fördersumme pro Gemeinde beträgt 500.000 Euro. „Bayern hat seit Jahren den Breitband- und Mobilfunkausbau in der Fläche verschlafen. Es müssen alte Masten aufgerüstet und neue Masten gebaut werden. Da sind die in Aussicht gestellten Fördersummen ein Tropfen auf den heißen Stein“, bemängelt Funke-Kaiser zudem.

 

Bildung – Der Schlüssel zur Freiheit

Die Bindungen, auf die jeder Mensch angewiesen ist und die er auf seinem Weg zu Glück und Sinn eingeht, soll er aus eigener Entscheidung begründen und lösen können. Der Mensch ist auf Bildung und Erziehung angewiesen, um sich erfolgreich auf die Suche nach Glück und Sinn zu begeben. Denn Bildung setzt ein Mindestmaß an Erziehung voraus und erst Bildung ermöglicht es dem Menschen, seine eigenen Neigungen und Fähigkeiten zu erkennen und sich als Persönlichkeit vollständig zu entfalten. Bildung vermittelt ihm die Fähigkeit, sich durch eigene Leistung materielle Unabhängigkeit zu erarbeiten. Deshalb nimmt in einer Welt mit immer mehr und immer besser ausgebildeten Erwerbstätigen die Bedeutung von Bildung für den persönlichen Lebensweg zu. Bildung versetzt den Menschen aber auch in die Lage, die eigene Umwelt kritisch zu hinterfragen und so die geistige Freiheit zu erlangen, um nicht bloßer Spielball anderer zu werden – sei es in Politik, Wirtschaft oder Gesellschaft.

Jeder Mensch muss die Chance haben, sein Leben nach eigenen Wünschen zu gestalten. Die Politik muss die Unterschiede zwischen Menschen respektieren. Für gleichwertige Chancen braucht es die besten Bildungsangebote von Anfang an. Ob bei frühkindlicher Bildung, in der Schule oder in der Hochschule – wir fordern eine größtmögliche Vielfalt an Bildungseinrichtungen. Wenn unterschiedliche Konzepte im Wettbewerb zueinanderstehen, kann jeder Schüler, Student oder Azubi für sich das beste Angebot auswählen. Bildung darf zudem nicht mit dem Abschluss an Schule, Berufsschule oder Hochschule enden. Wir möchten durch die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen lebenslanges Lernen ermöglichen. Nach unseren Vorstellungen sollen Arbeitnehmer dabei durch die Verwendung von Weiterbildungsgutscheinen selbst über Art und Umfang ihrer Fortbildung entscheiden können. Wir setzen uns außerdem für eine Abkehr von der derzeitigen Form des Bildungsföderalismus ein und fordern, dass der Bildungsrahmen auf Bundesebene festgelegt wird. Geben die Länder – wie bisher – die notwendigen Rahmenlehrpläne vor, kann das zu erheblichen Umstellungsschwierigkeiten bis hin zum Wiederholen ganzer Schuljahre bei Umzügen zwischen zwei Bundesländern führen. Wenn wir außerdem Chancengleichheit für alle Schüler bundesweit fordern, dann dürfen sie nicht experimentierfreudigen Landespolitikern ausgeliefert sein. Schließlich ist es völlig ineffizient, 16 parallel arbeitende ausgedehnte Kultusbürokratien zuzüglich einer sich immer weiter vergrößernden Kultusministerkonfernzbehörde zu finanzieren. Dieses Geld ist in den autonomen Bildungseinrichtungen besser aufgehoben. Der belebende Wettbewerb soll nach unseren Vorstellungen nicht mehr zwischen den Bundesländern, sondern direkt unter den Schulen und unter den Hochschulen ausgetragen werden. Ausgaben für Bildung und Forschung müssen in öffentlichen Haushalten immer Priorität haben. Sparanstrengungen sollten sich nicht auf die Bildungseinrichtungen sondern, wenn überhaupt, auf die Behörden dahinter konzentrieren. Deutschland muss gemessen an den Bildungsausgaben im Verhältnis zum Staatshaushalt zu den TOP 5 Staaten weltweit zählen.

Wir fordern weiter:

  • Weltbeste Bildung ab dem Kindergarten.
  • Bessere Bezahlung und Ausbildung für Erzieher und Lehrkräfte
  • Gezielte Unterstützung leistungsschwacher Schüler und Angebote für besonders Begabte
  • Digitale Klassenzimmer und Vorlesungssäle
  • Zusätzliche Finanzierung der Universitäten und Hochschulen durch nachgelagerte Studiengebühren
  • Verschiedene Schulformen im sinnvollen Zusammenspiel
  • Abschaffung der “Schulsprengel” 
  • Reform der Lehramtsstudiengänge
  • Reform des Lehramtsreferendariats
  • Weiterbildung und Spezialisierung von Lehrern
  • Vernünftige politische Bildung in Schulen
  • Digitale Bildung

Die zentrale Aufgabe aller Bildungseinrichtungen muss es sein, Wissen und Fertigkeiten im Bereich der digitalen Bildung zu vermitteln. Deshalb fordern wir digitale Strukturen für alle Einrichtungen und Organisationen entlang der gesamten Bildungskette. Das betrifft nicht allein eine massive Investition in die Ausstattung, sondern auch die Methodik und die persönliche Digitalkompetenz des Fachpersonals. Um die digitale Schule und Berufsschule zu verwirklichen, müssen wir Lernsoftware einsetzen, die die neuen interaktiven technischen Möglichkeiten voll nutzt und aktuelle Entwicklungen im Lern- und Lehrplan berücksichtigt. Lediglich die analogen Schulbuchinhalte 1:1 ins Digitale zu übernehmen, ist lange nicht mehr zeitgemäß.

Staatsregierung verspielt weiter den Anschluss zur IT-Weltspitze!

München 04.12.2018 Die bayerische Staatsregierung kündigte auf dem Digitalgipfel in Nürnberg „massive Investitionen” in Höhe von 280 Mio. Euro an, um Spitzenreiter für künstliche Intelligenz zu werden.

„Die Investitionen sind zwar schön und gut. Im weltweiten Vergleich sind sie aber mit großem Abstand zu gering. Bayern und Deutschland muss mehr investieren, um den Anschluss an die Weltspitze nicht noch weiter zu verlieren”, fordert Maximilian Funke-Kaiser, Vorsitzender der Jungen Liberalen Bayern.

Dabei sehen die Jungen Liberalen Bayern vor allem die Drittmittelfinanzierung als Chance. „Der Freistaat muss die Bedingungen zur Finanzierung von Forschungsprojekten an Hochschulen und Universitäten aus der freien Wirtschaft verbessern. Weltweit investieren Unternehmen Milliarden an Euro in Forschungen rund um die künstliche Intelligenz, nur nicht bei uns. Wir verspielen hier erhebliches Potential. Da kann man mit eigenen Investitionen von 280 Mio. Euro über die Aussage „Spitzenreiter für künstliche Intelligenz” nur schmunzeln”, kritisiert Maximilian Funke-Kaiser weiter.

Unser Adventskalender 2018

Tag 1

Der Mensch ist Grund und Grenze der Politik. Er ist ihr Grund, weil es nur dort für sie Aufgaben geben kann, wo Menschen ihre verschiedenen Interessen nicht selbst in einen gerechten Ausgleich bringen können. Der Mensch setzt der Politik Grenzen, da jeder politische Gestaltungsanspruch spätestens dann endet, wenn sie Menschenrechte verletzt. Weil der Mensch Grund und Grenze der Politik ist, ist er auch weit mehr als eine Messgröße, um die Wirklichkeit zu analysieren. Seine Würde und seine Freiheit sind das Fundament unserer Ethik.

Tag 2

Wo diese Gleichheit an Freiheit der Menschen bestritten wird, wollen wir sie verteidigen, und wo sie verloren ist, wollen wir sie wiederherstellen. Jeder Mensch ist einzigartig. Seine Vorlieben und Neigungen, seine Fähigkeiten und Interessen sowie seine eigenen Erfahrungen machen ihn unverwechselbar. Wir wollen Freiräume schaffen und sichern, damit jeder Mensch gemäß seinen eigenen Vorstellungen und Neigungen sein Glück suchen und ein sinnerfülltes Leben in Selbstbestimmung und Eigenverantwortung führen kann.

Tag 3

Freiheit bedeutet für uns, dass Menschen in ihrer Lebenswirklichkeit selbstbestimmt und eigenverantwortlich zusammenleben können. Erst diese Freiheit verschafft ihnen den Raum, um in Würde ihr Glück zu suchen. Die freie Entscheidung jedes Menschen soll Maßstab seines Handelns sein – nicht Zwang, der von anderen Menschen ausgeübt wird. Daher darf die Freiheit des einen auch nicht in Zwang für den anderen umschlagen: Wo Interessen von Menschen kollidieren, müssen Lösungen gefunden werden, die ein Höchstmaß an Selbstbestimmung und Eigenverantwortung aller Beteiligten gewährleisten.

Tag 4

Freiheit ist untrennbar mit der Würde des Menschen und der Idee der Gerechtigkeit verbunden. Denn die Würde des Menschen bedeutet, dass jeder Mensch einen Achtungsanspruch gegenüber jedem anderen Menschen und jeder Institution auf Respekt vor seiner Freiheit hat.

Tag 5

Gerechtigkeit bedeutet, dass die Menschen im Umgang miteinander diesen Achtungsanspruch akzeptieren und einen Beitrag dazu leisten, dass jeder Mensch seine Freiheit auch tatsächlich leben kann.

Tag 6

Die Einheit von Freiheit, Menschenwürde und Gerechtigkeit zeigt, dass kein Mensch isoliert werden soll. Wir wollen nicht, dass Menschen in ihrer gesellschaftlichen Wirklichkeit beziehungslos nebeneinander her leben. Die Einheit von Freiheit, Menschenwürde und Gerechtigkeit stiftet vielmehr eine Beziehung unter den Menschen voller Achtung voreinander.

Tag 7

Die Bindungen, auf die jeder Mensch angewiesen ist und die er auf seinem Weg zu Glück und Sinn eingeht, soll er aus eigener Entscheidung begründen und lösen können. Der Mensch ist auf Bildung und Erziehung angewiesen, um sich erfolgreich auf die Suche nach Glück und Sinn zu begeben. Denn Bildung setzt ein Mindestmaß an Erziehung voraus und erst Bildung ermöglicht es dem Menschen, seine eigenen Neigungen und Fähigkeiten zu erkennen und sich als Persönlichkeit vollständig zu entfalten. Bildung vermittelt ihm die Fähigkeit, sich durch eigene Leistung materielle Unabhängigkeit zu erarbeiten. Deshalb nimmt in einer Welt mit immer mehr immer besser ausgebildeten Erwerbstätigen die Bedeutung von Bildung für den persönlichen Lebensweg zu. Bildung versetzt den Menschen aber auch in die Lage, die eigene Umwelt kritisch zu hinterfragen und so die geistige Freiheit zu erlangen, um nicht bloßer Spielball anderer zu werden – sei es in Politik, Wirtschaft oder Gesellschaft.

Tag 8

Freiheit heißt immer auch Verantwortung. Wer eine freie Entscheidung trifft, muss die Verantwortung für die Folgen übernehmen. Denn wer selbst entscheidet, aber die belastenden Folgen seiner Entscheidung anderen aufbürdet, der schränkt deren Freiheit ein und handelt daher ungerecht und verantwortungslos. Verantwortung muss auch gegenüber künftigen Generationen wahrgenommen werden.

Tag 9

Zwar wissen wir, dass jede Entscheidung immer auch Folgen für die Zukunft hat. Aber spätestens dann, wenn das Verhalten von heute den Entscheidungsspielraum künftiger Generationen nachhaltig einschränkt und wenn sie die negativen Folgen der Entscheidungen von heute nicht mehr umkehren können, setzt Generationengerechtigkeit Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen.

Tag 10

Unser Familienbild ist offen: Familie ist für uns das gemeinsame Zusammenleben von Erwachsenen mit Kindern, in dem die Erwachsenen dauerhaft Verantwortung für die Kinder übernehmen, oder von Erwachsenen, in welchem diese dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen.

Nur dieses offene Familienbild wird der Wirklichkeit gerecht. Denn die Aufgaben der Familie übernehmen heute nicht mehr nur Lebensgemeinschaften von leiblichen Eltern mit ihren Kindern oder die Ehe samt klassischen Verwandtschaftsverhältnissen. In all diesen Formen nehmen Menschen aus freier Entscheidung Verantwortung füreinander wahr und bilden Verantwortungsgemeinschaften. Deshalb sind diese Verantwortungsgemeinschaften ebenso schutzwürdig wie die klassische Familie. Für den Schutz und die Förderung der klassischen Familie wie der modernen Familie im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft setzen wir uns ein.

Tag 11

„Jeder Mensch soll in der Vielfalt der verschiedenen Angebote für ein glückliches und sinnerfülltes Leben frei wählen können.“

Der Mensch strebt nach Selbstverwirklichung und Anerkennung. Deshalb wollen wir eine freie Gesellschaft. In der freien Gesellschaft können Menschen eigenverantwortlich und in frei gewählten Bindungen mit anderen ihr Leben und ihre Umwelt gestalten und sich so auf der Suche nach einem glücklichen und sinnerfüllten Leben selbst verwirklichen. Vielfalt schafft Freiheit, weil sie Wahlmöglichkeiten eröffnet, und bleibt nur dann erhalten, wenn die Gesellschaft stets die Offenheit und Toleranz behält, neue Angebote anzunehmen. Weder gesellschaftlicher Druck, noch staatlicher Zwang sollen den einzelnen Menschen hier bevormunden. Es ist Aufgabe des liberalen Staates, echte Wahlfreiheit auch gegen gesellschaftliche Zwänge zu garantieren.

Tag 12

„Eine Gesellschaft in Vielfalt braucht das Leistungsprinzip. Denn nur das Leistungsprinzip verhindert, dass gesellschaftliche Positionen nach Herkunft, Gesinnung oder Geschlecht vergeben werden.“

Es ermöglicht jedem Menschen die Chance auf sozialen Aufstieg, den er sich selbst erarbeiten kann. Deswegen ist eine liberale Gesellschaft immer auch eine soziale Gesellschaft. Leistungsprinzip und soziale Verantwortung sind deshalb keine Gegensätze, sondern gehören zusammen. Das setzt jedoch voraus, dass Menschen aus allen gesellschaftlichen Milieus auch reale Chancen auf sozialen Aufstieg besitzen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass alle Menschen die Möglichkeit zu sozialem Aufstieg durch eigene Leistung haben. Das wichtigste Instrument für diesen Zugang ist das Bildungssystem.

Tag 13

Selbstverwirklichung und gesellschaftliche Anerkennung hängen nicht nur von wirtschaftlich messbaren Leistungen ab. Gesellschaftliche Tätigkeiten sind für die Lebendigkeit der freien Gesellschaft wichtig und daher ebenso anerkennenswert. Politik hat deshalb die Aufgabe, auch diesen gesellschaftlichen Leistungen zur Anerkennung zu verhelfen. In der Vielfalt der Gesellschaft steckt die Kraft, die Lösungen für die Herausforderungen einer sich ständig verändernden Welt zu finden.

Tag 14

Der Gesellschaft gebührt daher der Vorrang vor dem Staat bei der Lösung von Problemen. Das Innovationspotential der Gesellschaft darf nicht durch ein Problemlösungsmonopol des Staates verdrängt werden. Wir setzen uns für eine selbstbewusste Bürgergesellschaft ein, in der die Menschen sich zuerst zusammen mit anderen Bürgern den Problemen stellen, bevor der Staat ihnen die Lösungen vorgibt.

Tag 15

Toleranz heißt nicht, alles richtig finden zu müssen, was andere denken und tun; Toleranz heißt vielmehr, die Freiheit des anderen zu respektieren, anders zu denken und zu handeln als man selbst.“

Das bedeutet auch, dass die vorherrschenden Ansichten über das sinnerfüllte und glückliche Leben keinen Vorrang vor anderen besitzen und daher niemanden berechtigen, sie anderen Menschen gegen ihren Willen aufzudrängen. Die Grenzen der Toleranz sind jedoch erreicht, wenn die eigene Freiheit oder die Freiheit anderer bedroht wird. Wir kennen keine Toleranz gegenüber der Intoleranz. Das bedeutet auch, nicht die Augen davor zu verschließen, dass sich viele Menschen auch in einer toleranten Gesellschaft durch Vielfalt verunsichert fühlen.

Tag 16

Der Staat ist ein Werkzeug der freien Gesellschaft, um Menschen gelebte Freiheit zu ermöglichen. Er schützt ihre Freiheit vor Übergriffen anderer und sichert die Chance auf ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben. Diese Aufgaben kann der Staat nur erfüllen, wenn er demokratisch verfasst ist: Nur so ist die Kontrolle der Staatstätigkeit durch die freie Gesellschaft gewährleistet und nur so kann das Potential der freien Gesellschaft für die Lösung staatlicher Probleme genutzt werden. Denn allein demokratische Institutionen ermöglichen jedem Bürger die Teilhabe an Staatsangelegenheiten und machen sich über die öffentliche Debatte das in der Gesellschaft verstreute Wissen zu Nutze.

„Als Werkzeug der freien Gesellschaft besitzt der Staat keinen Wert an sich. Wo sich zeigt, dass die Bürger Angelegenheiten genauso gut eigenverantwortlich und gleichberechtigt selbst regeln können, endet seine legitime Tätigkeit.“

Tag 17

Die Weltgemeinschaft ist Wirklichkeit. Heute betrifft sie nicht mehr nur die internationale Politik. Menschen erfahren sie in ihrem Alltag. Die Beziehungen zwischen Menschen aus verschiedenen Kulturen und Teilen der Welt sind einfacher, schneller und intensiver geworden. Soziale Kontakte hängen immer weniger von räumlichen Distanzen ab. Da wir die Welt vom Menschen her denken, gelten für die Weltgemeinschaft die gleichen Gestaltungsgrundsätze wie für den Nationalstaat. Denn jeder Mensch ist frei geboren.

Tag 18

Ein glückliches und sinnerfülltes Leben ist nur auf einer Erde möglich, in der die natürlichen Lebensgrundlagen intakt sind. Der Mensch ist verpflichtet, die Natur in ihrer Vielfalt und Einzigartigkeit für die derzeitigen und die nachfolgenden Generationen zu bewahren. Wir setzen vorrangig auf die Effizienz und das Innovationspotenzial von marktwirtschaftlichen Instrumenten, um die Ökosysteme der Erde zu bewahren. Denn der Schutz der Erde ist letzten Endes auch eine Frage der nachhaltigen Ressourcennutzung und verantwortlichen Überformung der Natur: Er verlangt danach, dass wir nur diejenige Menge an Ressourcen nutzen und nur diejenigen Veränderungen an der Natur vornehmen, die unsere Ökosysteme verkraften können, um mehr Wohlstand für mehr Menschen zu verwirklichen.

Wohnraum in Städten und Chancen für den ländlichen Raum!

Bezahlbarer Wohnraum in den Ballungszentren ist ein großes Thema mit Auswirkung auf eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern. Bislang wurden allerdings nur scheinbare Lösungen präsentiert und durchgeführt. Maßnahmen sollten z.B. die Mietpreisbremse und ein staatlicher Wohnungsbau sein – beides ist kläglich gescheitert.  Zudem wurden die Auflagen zur Schaffung und Instandhaltung von Wohnraum kontinuierlich ausgebaut und verschärft. In diesem Bereich sind wir einsamer Spitzenreiter! Böse Zungen würden sagen: „Immerhin sind wir noch irgendwo Spitzenreiter“.

Für uns ist klar: Wir müssen unseren eigenen Laden aufräumen, also Behördenstrukturen verschlanken und Prozesse optimieren sowie den Bürokratiewahnsinn beenden. Es ist nicht erklärbar, dass der Staat als Kostentreiber Nr. 1 und Bremse fungiert. Vielmehr sollten staatliche Strukturen effizient und kostensparend angelegt sein.

Im ländlichen Raum stehen wir hingegen vor anderen Herausforderungen. Zumeist ist Wohnraum verfügbar, doch wird u.a. eine vernünftige und gut funktionierende Infrastruktur benötigt. Unser Ziel ist es, die Vorzüge des ländlichen Raums mit den infrastrukturellen Vorzügen der Städte zu kombinieren, d.h. weitestgehend gleiche Möglichkeiten zu schaffen. Dazu gehört es alleine schon, schnelles Internet in jedem Haus und ein Mobilfunkempfang überall im Land zur Verfügung zu stellen. Für ein Land mit dem Anspruch zur Weltspitze zu gehören, ist der jetzige Zustand in Sachen Breitbandausbau und Mobilfunk ein Armutszeugnis!  Bei einer Chancengleichheit für den ländlichen Raum würden sich sicherlich viele Bürgerinnen und Bürger überlegen, nicht in die Stadt zu ziehen. Vielmehr würden viele aus der Stadt auf das Land ziehen. Arbeitgeber könnten sich entscheiden, nicht in den teuren Ballungszentren zu investieren, sondern andere Standorte zu bevorzugen. Das nimmt Druck von den Städten.

Unser Bayern ist ein Flächenstaat, geprägt von schönsten ländlichen Regionen. Wir sind davon überzeugt: der ländliche Raum darf nicht weiter abgehangen werden!

 

Unsere Beschlusslage in Stichpunkten:

  • Sozialer Wohnungsbau ohne Quote
  • Regelmäßige Prüfung der Anspruchsberechtigung bei erteilter subventionierter Wohnung
  • Durchmischung statt „Ghettoisierung“
  • Der Staat soll nicht als Bauherr fungieren
  • Subjektförderung im Rahmen des bisher vorhandenen Wohngeldes
  • Flexibilisierung des Wohngeldes
  • Vereinheitlichung staatlicher Behörden (Zusammenfassung der Behördern)
  • Bürokratieaufwand senken
  • Verbesserte Kommunikation / Transparenz
  • Auflagenreduktion, um Baukosten zu senken
  • Steuern, Regularien und Bürokratie verbessern und vereinfachen
  • Digitale Genehmigungsverfahren
  • Kurze, einfache, transparente und zentrale Baugenehmigungsverfahren
  • Mehr Personal in der Behörde
  • Nicht benötigte Grundstücke privatisieren um mehr Bauflächen zu schaffen. Dabei darf aber kein unnötiger Flächenverbrauch entstehen.
  • Nachverdichtung
  • Infrastrukturinvestitionen zur Steigerung der Standortattraktivität in außerstädtischen Regionen. In diesem Rahmen sind der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, die Bereitstellung von öffentlichen Einrichtungen und Hochschulen, der Mobilfunknetz- und Breitbandausbau zu nennen.
  • Abschaffung der Mietpreisbremse
  • Alternative Wohnmodelle fördern, z.B. Mehrgenerationen-WGs
  • Grunderwerbssteuer für erste eigengenutzte Wohnimmobilie abschaffen

Unendlichkeitshaft zurücknehmen – PAG-Neuordnungsgesetz stoppen!

Unsere Beschlusslage zum PAG-Neuordnungsgesetz des 93. Landeskongresses in Würzburg ist seit dem Landesparteitag in Amberg auch in dieser Form Beschlusslage der FDP Bayern – mit wenigen Enthaltungen quasi einstimmig angenommen! Eine gute programmatische Arbeit zahlt sich aus!

Hier nochmal der Antragstext:

Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Rücknahme der zum 1. August 2017 in Kraft getretenen Änderungen des Polizeiaufgabengesetzes (PAG), wie sie durch die Verabschiedung des „Gesetzes zur effektiven Überwachung gefährlicher Personen“ vorgenommen wurde. Insbesondere fordern wir:

  • die Rücknahme der Änderung von Art. 11 Abs. 3 PAG beziehungsweise der damit verbundenen Einführung des Begriffs der „drohenden Gefahr“
  • die Rücknahme der Änderung von Art. 16 PAG, die den Erlass von Aufenthaltsgeboten und -verboten von bis zu drei Monaten ermöglicht
  • die Rücknahme der Änderung der maximalen Dauer der Freiheitsentziehung auf drei Monate mit möglicher Verlängerung um weitere drei Monate, wie in Art. 20 PAG vorgesehen.

Der aktuell vorliegende Entwurf für das PAG-Neuordnungsgesetz beinhaltet eine Erweiterung polizeilicher Befugnisse, unter anderem um Maßnahmen, die bisher den Nachrichtendiensten vorbehalten sind, und führt zu einer Herabsenkung der Einschreitschwellen. Wir lehnen diese Entwicklung entschieden ab.

Einige der geplanten Änderungen am PAG, die sowohl hinsichtlich des Schutzes der Bürgerrechte als auch des Datenschutzes grundlegende Bedenken – gerade auch im Hinblick auf die vom BVerfG geforderten “Überwachungsgesamtrechnung” – hervorrufen, werden nachfolgend aufgeführt:

  • Wir fordern eine klare Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten. Präventive Ermittlungen ohne konkrete Hinweise auf Straftaten, sowie der Einsatz von V-Leuten unter Verwendung falscher Identitäten (so vorgeschlagen in Art. 37 PAG-E) müssen auch in Zukunft dem Verfassungsschutz vorbehalten bleiben.
  • Die Entnahme von Körperzellen und deren Untersuchung im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung wie in Art. 14 PAG-E beschrieben stellt einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und informationelle Selbstbestimmung dar und darf nur auf richterliche Anordnung bei schweren Straftaten erfolgen. Die sogenannte erweiterte DNA-Analyse, wie in Art. 32 Abs. 1 PAG-E beschrieben, zur Erstellung von Täterbeschreibungen, die äußere Merkmale wie Augenfarbe, Haarfarbe und biogeographische Herkunft umfassen, auf Basis von DNA-Spuren halten wir für ungeeignet zur Fahndung nach Tatverdächtigen. Die Erfassung und Auswertung genetischer Daten muss strengen Datenschutzstandards genügen. Wir kritisieren, dass im PAG-E Regelungen zur Speicherdauer sowie der Verwendung dieser Daten fehlen.
  • Die präventive Durchsuchung informationstechnischer Systeme, wie in Art. 42 ff. PAG-E beschrieben, sowie die präventive Beschlagnahmung von Post, wie in Art. 35 PAG-E vorgeschlagen, lehnen wir ab. Eine Überwachung von Kommunikationsinhalten und Metadaten darf nur bei konkretem Verdacht und ausschließlich auf richterliche Anordnung erfolgen. Die geplante Möglichkeit zur Änderung oder Löschung von Kommunikationsinhalten halten wir für einen groben Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze.
  • Die Herabsetzung der Eingriffsschwelle beim Betreten und Durchsuchen von Wohnungen durch die Ersetzung des Begriffs der “gegenwärtigen Gefahr” durch den der “dringenden Gefahr”, wie in Art. 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 PAG-E vorgesehen, halten wir für ungerechtfertigt. Gerade in Verbindung mit dem Einsatz von Bodycams (Art. 33 Abs. 4 PAG-E) stellt dies einen Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung, die informationellen Selbstbestimmung sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar, den wir ablehnen.
  • Wir sprechen uns gegen die anlasslose Videoüberwachung von Demonstrationen und den Einsatz von Software zur Gesichts- und Verhaltenserkennung, wie in Art. 33 Abs. 5 PAG-E gefordert, aus. Durch die sogenannte intelligente Videoüberwachung findet eine fortwährende Analyse personenbezogener Daten statt. So können Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile generiert werden, deren Aussagegehalt den einer bloßen Videoaufzeichnung bei weitem übersteigt.
  • Die weitreichende Umgehung des Richtervorbehalts bei „Gefahr in Verzug“ lehnen wir entschieden ab.
  • Ferner lehnen wir es ab, dass Dritte überwacht werden dürfen, einzig weil sie Kontakt zu Personen haben, welche als potenziell für eine drohende Gefahr verantwortlich eingestuft werden.

Die mit den vorgeschlagenen Befugniserweiterungen einhergehenden Grundrechtseingriffe stehen für uns in keinem Verhältnis zu deren erwartbaren Nutzen. Die Tendenz zur immer weitergehenden Beschneidung unserer Grund- und Bürgerrechte ist aus liberaler Sicht alarmierend. Für uns steht fest: Wir verteidigen unsere freiheitliche Gesellschaft nicht mit der Aufgabe unserer Grundrechte. Zur Verhinderung terroristischer Anschläge und anderer schwerer Straftaten ist es nicht nötig, die Gesetzeslage immer wieder zu verschärfen, sondern die bestehenden Gesetze durch eine personell und materiell gut ausgestattete Polizei durchzusetzen. Soweit Experten punktuelle gesetzliche Nachbesserungen zur Abwehr terroristischer und staatsgefährdender Straftaten für notwendig erachten, versperren wir Liberale uns nicht dem politischen Dialog. Derartige Befugnisse müssten allerdings unter strengsten Voraussetzungen stehen. Neben einer zeitnahen und effektiven richterlichen Kontrolle und der Wahrung angemessenen Grundrechtsschutzes des Verdächtigen, ist hierfür eine Beschränkung auf Terrorismus und vergleichbare Delikte zwingend erforderlich. Eine Ausweitung allgemeiner Polizeibefugnisse ist in diesem Zusammenhang weder notwendig, noch wird sie von uns akzeptiert.

Wir fordern deshalb die Rücknahme des Entwurfs des PAG-Neuordnungsgesetzes und die Rücknahme der Änderungen durch das “Gesetz zur effektiven Überwachung gefährlicher Personen”. Die FDP Bayern fordern wir auf, sich hierfür entschieden einzusetzen – nicht nur politisch, sondern auch rechtlich durch eine Verfassungsklage.