eSport Vereine als gemeinnützig anerkennen


Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Anerkennung der gemeinnützigkeit von Vereinen
die sich mit der Förderung, dem Training und dem Umgang mit kompetitiven Videospielen
beschäftigen. §52 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) ist entsprechend zu ergänzen.

Des Weiteren soll es auch für diese Vereine möglich sein, bei Unterhalt einer
Profiabteilung, diese nach § 123 Abs. 3 Umwandlungsgesetz in eine eigenständige
Gesellschaft zu überführen um die Gemeinnützigkeit des übertragenden Vereins nicht zu
gefährden.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: Peter Aleit


 

Kein D’Hondt-Verfahren bei Kommunal- und Hochschulwahlen


Die Jungen Liberalen Bayern lehnen die Verwendung des d’Hondtschen
 Höchstzahlverfahrens für die Auszählung von Wahlen in Bayern ab, hierbei
 sei insbesondere die Verwendung bei Hochschulwahlen genannt, da das Verfahren
 kleinere Parteien und Listen gegenüber anderen Auszählungsverfahren benachteiligt.
 Das Verfahren wird bei Kommunal- und Landtagswahlen in Bayern mittlerweile deshalb
 nicht mehr verwendet, findet gegenwärtig bei Hochschulwahlen in Bayern aber
 noch Anwendung.  Stattdessen wird die Anwendung des Hare/Niemeyer- oder des Sainte-
 Laguë-Verfahren befürwortet.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: LHG Bayern


 

Bierkisten sind kein Bettgestell – Bayerns Brauereien fördern


Die Rückgabebereitschaft der Verbraucher bei Mehrwegpfand sinkt stark. Darunter
leiden insbesondere mittelständische Brauereien, da eine hohe Diskrepanz zwischen den
Anschaffungskosten für Mehrweggebinde und aktuell geltenden Pfandsätzen besteht. Um
die in Bayern einzigartige Brauereienlandschaft zu unterstützen, fordern die Jungen Liberalen Bayern in Deutschland die Erhöhung der Pfandsätze für den Rahmen an sich auf 5,00 EUR. 


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: KV JuLis Regensburg


 

Neue Hürden für Ausländer in der bayerischen Fischerei?


Neue Hürden für Ausländer in der bayerischen Fischerei? Die JuLis sagen Nein zum falschen Handeln in der Regierung


 In Bayern ist das Angeln eine angesehene und vielfach ausgeübte
Freizeitbeschäftigung. Sie wird nicht nur von Bayern und Deutschen ausgeübt, sondern
auch von vielen eingewanderten Osteuropäern bzw. Russen, da das Angeln dort ebenfalls
sehr intensiv ausgeübt wird und eine wichtige Freizeitbeschäftigung darstellt. In
Deutschland ist jedoch ein Fischereischein notwendig, um an die Fischereiberechtigung
zu gelangen, den man durch eine Prüfung erhält. Und hier liegt das Problem: Bis vor
Kurzem war die sogenannte staatliche Fischereiprüfung in den Sprachen Deutsch,
Russisch und Englisch durchführbar. Jetzt soll sie nur noch auf Deutsch abgelegt
werden. Laut den Aussagen auf der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)
ist nicht einmal die Übersetzung durch einen Dolmetscher möglich, ebenso wenig wird
die Prüfungsgebühr für eine nicht-deutschsprachige Prüfung zurückerstattet! 

 Hier sehen die Jungen Liberalen Bayern klaren Handlungsbedarf und fordern daher die
Wiedereinführung der Fischereiprüfungen auf Russisch und Englisch.


Gültigkeit: 5 Jahre


 Antragsteller: KV Regensburg


 

Was ist schon die Wahrheit, wenn es auch schnell gehen kann? – Kritik und Ideen für eine StPO Reform


Das Strafrecht ist das schärfste Schwert des Rechtsstaats. Gerade weil wir den
alleinigen Strafanspruch in die Hände des Staates legen, muss die Gesellschaft sich
sicher sein könne, dass dort alles gerecht abläuft. In den letzten Jahren wurden
viele Schritte unternommen, Strafverfahren zu Beschleunigen. Der Wunsch auf
Beschleunigung darf dabei jedoch nicht zu Lasten der Tatsachenaufklärung gehen und
einseitig die Beschuldigtenrechte einschränken. 

  1. Justiz angemessen Ausstatten

 Für zügige und gleichzeitig gute und ausgewogene Ermittlungen und Strafprozesse
brauchen wir Staatsanwälte und Richter, die die notwendige Zeit haben, sich auf die
Verfahren angemessen vorzubereiten. Zurzeit fehlen deutschlandweit jedoch etwa 2000
Richter und Staatsanwälte. Das muss sich schnellstmöglich ändern. Daher fordern die
JuLis Bayern den Pakt für den Rechtsstaat zügig umzusetzen und auch die Landesmittel  

 für die Justiz zu erhöhen. Weiterhin sehen wir die verhältnismäßig geringe Bezahlung
von Richtern und Staatsanwälten kritisch – insbesondere aufgrund der hohen
Arbeitslast. Eine Erhöhung ist hier dringend geboten. Diese fordern wir in
angemessenem Rahmen. 

  1. Schon wieder eine StPO Reform?

 Bereits im Jahr 2017 gab es eine StPO Reform, die darauf abzielte, die Strafverfahren
zu beschleunigen. Jetzt im Jahr 2019 möchte die GroKo die nächste StPO Reform auf den
Weg bringen. Den Referentenentwurf sehen wir sehr kritisch. Notwendig wären
empirische Erkenntnisse zu den erst kürzlich erfolgten Änderungen der StPO, ehe
weiterer Reformbedarf festgestellt wird. Empirische Erkenntnisse fehlen aber noch
völlig. Im Einzelnen sehen die JuLis Bayern in den Planungen skeptisch: 

  •  Die geplanten Eingriffe in das Befangenheitsrecht und das Beweisantragsrecht.
    Sie haben keinen Mehrwert für die Praxis und schaffen eher zusätzlichen
    Konfliktstoff für die Hauptverhandlung. 
  •  Eine Erweiterung der DNA-Analysemethoden kommt nur für die Altersbestimmung in
    Betracht, nicht aber für sonstige Merkmale wie Haut-, Haar und Augenfarbe. Dies
    wäre der Schritt ins racial profiling. 
  •  Für eine Ausweitung von Bild-Ton-Aufzeichnungen von Zeugenvernehmungen im
    Ermittlungsverfahren und deren Transfer in die Hauptverhandlung besteht kein
    Anlass. 
  •  Die Aufnahme des Wohnungseinbruchsdiebstahls in den Katalog des § 100 a Abs. 2
    StPO lehnen wir strikt ab! Viel mehr müsste der § 100a überarbeitet werden und
    wieder auf schwere Straftaten beschränkt werden. 

 Die JuLis Bayern begrüßen: 

  •  Die vorgesehene Bündelung der Nebenklage, wenn sie auf Ausnahmefälle beschränkt
    wird und wenn möglichen Interessenkonflikten hinreichend Rechnung getragen wird 
  •  Die Einführung von Opferanwälten für alle Opfer von Sexualdelikten. 
  1. Protokollierungspflichten auch vor LG und OLG!

 Die LGs und OLGs sind jeweils die letzte (und zum Teil einzige) Tatsacheninstanz. Die
Revision überprüft dann nur noch Rechtsfehler. Die Feststellungen zu den Tatsachen im
Urteil sind dann bindend. Gerade in diesem Lichte verwundert es, dass gem. § 273 Abs.
2 S. 1 StPO Zeugenaussagen am AG auch dem Inhalt nach protokolliert werden sollen,
aber am LG und OLG gerade nicht. Dies ist schnellstmöglich zu ändern und die
Protokollierungspflichten auch auf das LG und OLG auszudehnen. Gerade durch
günstigere neuere Technik, wäre auch die Videoaufzeichnung von Strafprozessen
sinnvoll. Dies würde die gerichtlichen Feststellungen nachvollziehbar machen. 

  1. Unterschiedliche Richter für Zwischen- und Hauptverfahren

 Das Zwischenverfahren dient dazu, neben der Staatsanwaltschaft noch einen
unabhängigen Richter prüfen zu lassen, ob der Tatverdacht hinreichend ist, also eine
Verurteilung nach Stand der Ermittlungen wahrscheinlicher ist als eine Nicht-
Verurteilung. Dabei hat er zu diesem Zeitpunkt allein die Akten der
Staatsanwaltschaft und die Anklage. Dies kann daher im Hauptverfahren zu einer
gewissen Voreingenommenheit führen. Daher setzen sich die JuLis Bayern dafür ein, für
Zwischen- und Hauptverfahren unterschiedliche Richter einzusetzen. Möglichen
Mehrbedarf an Personal soll möglichst zeitnah eingestellt werden. 

  1. Widerspruchslösung

 Wir sehen die immer weitere Ausdehnung der Widerspruchslösung durch den BGH kritisch.
Grundsätzlich muss das Gericht selbst für die Einhaltung der Regeln der
Beweiserhebung und -verwertung sorgen. Das ein Verteidiger für seinen Mandaten dies
auch kontrolliert ist selbstverständlich. Jedoch sollte die Einhaltung nicht alleine
von seiner Kontrolle und Rüge abhängig sein. Daher setzen wir uns dafür ein, die
Widerspruchslösung einzuschränken und solche Verstöße in einer Revision rügen zu
können. 

  1. Verjährung bei langen Prozessen

 Gerade große Fälle, die einen langen Ermittlungs- und Prozessverlauf haben, stehen
häufig im Lichte der Öffentlichkeit. Gerade hier käme die general-präventive Wirkung
von Strafe besonders zur Geltung. Daher kann es nicht sein, dass gerade diese
Prozesse durch eine drohende Verjährung während des Prozesses bedroht werden – dies
ist aber z.B. im Verfahren rund um die Love-Parade geschehen. Daher möchten wir die
Verjährung eines Verbrechens ab dem 10. Verhandlungstag bis zum Abschluss des
Strafverfahrens hemmen. Dies betrifft also nur große und lange Prozesse, bei dem auch
nach der Verjährung während des Prozesses ein echter (Rechts-)frieden ohne Abschluss
des Strafverfahrens nicht zu erwarten ist. 


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragssteller: LAK Innen und Recht


 

Für einen Weg aus dem Extremismus!


Für einen Weg aus dem Extremismus! Finanzierung der Ausstiegsförderung sicherstellen


Die Jungen Liberalen Bayern erachten die Prävention von extremistischen Tendenzen,
die Unterstützung beim Ausstieg aus extremistischen Organisationen und die Opfer- und
Angehörigenberatung für essenzielle gesellschaftliche Aufgaben. Eine hinreichende
Finanzierung von in diesem Bereich agierenden Initiativen ist für uns Grundlage für
deren Erfolg. 

Die Evaluierung der Wirksamkeit des aus Mitteln des Bundeshaushalts finanzierten
Extremismusansatzes begrüßen wir, ebenso die Durchführung notwendiger Reformen. 

Geplante Umstrukturierung des Programmes „Demokratie leben“ ab  
2020: 

 Die ab dem Jahr 2020 geplante Umstrukturierung des gesamten Extremismusansatzes im
Rahmen des Programms „Demokratie leben“ ist unseres Erachtens in einigen Punkten
fehlerhaft. 

Die geplante, geänderte Schwerpunktsetzung hin zur gesellschaftlichen Aufklärung und
Prävention ist unseres Erachtens nicht zielführend. Menschen, die bereits Teil
extremistischer Organisationen und Strukturen sind, werden nicht mehr erreicht, da
das vorrangige Ziel wäre, das Abrutschen in ebensolche Strukturen verhindern. 

Die Aufgaben der Prävention und der Ausstiegsberatung / -förderung sind für uns
ebenbürtig wichtig. Wir lehnen diese geänderte Schwerpunktsetzung deshalb ab und
sprechen uns für eine ausgewogene Förderung beider Bereiche aus. 

Weiterhin lehnen die Jungen Liberalen auch die Beschränkung auf bis zu 5 bundesweite
Träger pro zu bildendem Kompetenzzentrum im neuen Entwurf der BMFSFJ ab, ebenso wie
die offenbar angestrebte Vergabe dieser Fördermittel in Form eines
Gruppenwettbewerbsverfahrens, da dieses augenscheinlich vorwiegend auf Modellprojekte
ausgerichtet ist. 

Stattdessen sprechen sich wir uns dafür aus, dass das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend sich vom Ansatz der gesammelten Förderung von
Gemeinschaftsbewerbungen zur Bildung eines Kompetenzzentrums trennt, die
Förderungswürdigkeit einschlägiger Initiativen einzeln bewertet und dann auf
Grundlage der ergangenen Förderungszusagen die Bildung von Kompetenzzentren anregt. 

 Die Bildung solcher Kompetenzzentren soll unterstützend koordiniert und entsprechend
auch weitergehend und langfristig finanziell gefördert werden.


Gültigkeit: 5 Jahre


 Antragsteller: BV Schwaben


 

Blutspende in der heutigen Zeit


Die Jungen Liberalen Bayern fordern eine Lockerung der Blutspendevoraussetzungen im Hinblick darauf, dass es einen weitaus größeren Bedarf an gespendeten Blut gibt, als überhaupt verfügbar ist. So werden trotz des Mangels an ausreichenden Blutspenden immer noch Homosexuelle ausgeschlossen und durch die Klassifizierung als Risikogruppe unzutreffend klassifiziert, unabhängig davon ob sie nun seit Jahren in einer festen Partnerschaft leben, deshalb fordern die Julis: 

Statt des dauerhaften Ausschlusses, eine einjährige Rückstellung von Spendern nach Hochrisikoverhalten: 

  • Personen mit häufig wechselnden Sexualpartnern 
  • Sexarbeiter (m/w/d) 
  • Gefängnisinsassen 
  • Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängige sowie dessen begründet Verdächtige 

Zudem sollte Homosexualität nicht mehr als Hochrisikoverhalten gelten, sondern das Risikoverhalten ausschlaggebend sein, ob jemand präventiv von der Spende ausgeschlossen wird. 


Gültigkeit: 5 Jahre


 

Make Statements count again – Posts von Ministern archivieren


Die Jungen Liberalen Bayern fordern, dass künftig Posts von Mitgliedern von Bundes- und Landesregierung in den sozialen Medien in einer angemessenen Form gespeichert werden. Eine entsprechende Anpassung des Bundes- und des Landesarchivgesetzes hat zu erfolgen.


Gültigkeit: 5 Jahre


 

Gleichstellung ja! – Aber bitte verfassungskonform.


Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Bayerische Staatsregierung dazu auf, bezüglich des am 31. Januar 2019 im brandenburgischen Landtag beschlossenen Gesetzes zur Geschlechterparität bei Landtagswahllisten einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gemäß Art. 93 I Nr. 2 GG, 76ff. BVerfGG beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. 

Ebenso fordern wir die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag dazu auf, auf einen solchen Antrag aus der Mitte des Bundestages hinzuwirken. 


Gültigkeit: 5 Jahre


 

Freiheit geht Hand in Hand mit Verantwortung – auch für König Fußball


Der Schutz vor Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist staatliche Aufgabe, die durch die Polizei erfüllt wird. Fußballspiele sind wichtige gesamtgesellschaftliche Ereignisse. Die Sicherheit bei diesen Ereignissen soll daher weiter vom Staat aus gewährleistet werden. Gleichzeitig hat die Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL GmbH) einen Sondervorteil, wenn sie Gewinne erwirtschaftet bei Risikospielen, die aber enorme Mehrkosten für die Polizei und den Staat verursachen, und daher letztlich den Steuerzahler mehr belasten. Bundesweit kommen auf die Polizei nur für den Mehrbedarf alleine 1,4 Millionen Arbeitsstunden jährlich zusätzlich zu.  

Daher fordern die Jungen Liberalen Bayern, dass die Mehrkosten für Risikospiele in der 1. und 2. Bundesliga auf die deutsche Fußballliga umgelegt werden können. 


Gültigkeit: 5 Jahre