Für ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem, das seinen Namen verdient

Präambel

Die Europäische Union ist ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Sie hat sich der vollständigen sowie uneingeschränkten Anwendung der Genfer Konvention und humanitärer Werte verpflichtet, die allen Mitgliedstaaten gemeinsam sind. Offene Grenzen und Freizügigkeit machen einen gemeinsamen Ansatz zur Flüchtlingspolitik erforderlich. Entsprechend beschloss der Europäische Rat bereits 1999 in Tampere, auf ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) hinzuwirken. In den 15 Jahren seitdem entstanden zwar zahlreiche Programme, Positionspapiere, Verordnungen und sogar ein European Asylum Support Office auf Malta. Von einem gemeinsamen System ist die EU allerdings nach wie vor weit entfernt. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich endlich aktiv für die Komplettierung des GEAS einzusetzen. Insbesondere sind notwendig:

Flüchtlingsschutz in der EU-Verfassung

Die Grundlagen für die Gewährung von Flüchtlingsschutz und nachrangigem Schutz sollen bei der Formulierung der EU-Verfassung im Rahmen der Grund- und Menschenrechte aufgenommen werden.

Ausbau des European Asylum Support Office (EASO) zu einer europäischen Asylbehörde

EASO soll unabhängig vom Aufenthaltsort eines Asylbewerbers auf Basis gemeinsamer, und transparenter Herkunftsländerinformationen über die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder adäquaten subsidiären Schutz entscheiden. Idealerweise gehen die die nationalen Asylbehörden mit ihren dezentralen Standorten und ihren Mitarbeitern in dieser Behörde auf. Der Sitz der Behörde ist in Brüssel.

Schaffung gemeinsamer und hoher Standards bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern

Insbesondere die Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern und eine dezentrale Unterbringung mit Zugang zu einem gewissen Maß an Infrastruktur müssen zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein. Inhaftierungsmöglichkeiten zur Erleichterung des Asylverfahrens und einer späteren möglichen Abschiebung sind explizit auszuschließen. Die Bereitschaft zu Arbeit und Integration sollen durch einen Zugang zum Arbeitsmarkt nach spätestens sechs Monaten und einen Anspruch auf Teilnahme an nationalen Integrationsmaßnahmen unterstützt werden. Für minderjährige Asylbewerber oder Angehörige von Asylbewerbern sollten die nationalen Regelungen zum Schulzugang gelten. Zum Lastenausgleich ist ein Verteilsystem nach deutschem Vorbild (Königsteiner Schlüssel) auf Basis der Bevölkerungszahl einzuführen.

Einführung eines dauerhaften und verpflichtenden Aufnahmekontingents

Die EU muss ein dauerhaftes und großzügiges Aufnahmekontingent aus Herkunftsländern und Drittstaaten nach US-amerikanischem Vorbild in Zusammenarbeit mit dem UNHCR schaffen. Die Zahl der aufzunehmenden Personen soll jährlich in einem Abstimmungsverfahren mit NGOs neu 35 bestimmt werden. Ein prozentualer Anteil dieses Kontingentes ist für ad-hoc Maßnahmen im Rahmen der Krisenhilfe zu reservieren. Die Mitgliedstaaten sollen im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl zur Aufnahme einer bestimmten Personenanzahl verpflichtet werden.

 

Gültigkeit: 10 Jahre

Bundeswehrreform – Umbruch, Risiken und Chancen

Präambel

Die Bundeswehr des 21. Jahrhunderts ist eine Einsatzarmee. Die Jungen Liberalen bayern begrüßen, dass die Politik der kleinen Schritte, die in den letzten zwei Jahrzehnten die Bundeswehr reformieren und modernisieren sollte, nun durch eine umfassende Reform ersetzt wird. Ziel dieser Reform muss ein langfristig tragbares Konzept sein, dass sich an den neuen Aufgaben und Anforderungen der Bundeswehr orientiert.

Aufgaben und Auslandseinsätze

Die JuLis Bayern bekennen sich zur Bundeswehr und deren Aufgaben der Landesverteidigung, 10 der internationalen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, Rettung und Evakuierung deutscher Staatsbürger, dem Heimatschutz, der humanitären Hilfe sowie der Zusammenarbeit mit unseren Bündnispartnern und insbesondere der NATO.

Vor diesem Hintergrund erkennen wir auch die Notwendigkeit von Auslandseinsätzen der Bundeswehr als friedenssichernde und konfliktlösende Maßnahme an. Deutschland ist sich seiner Verantwortung bewusst und bekennt sich zu seinen Verpflichtungen, als Mitglied der Europäischen Union, der NATO, der Vereinten Nationen und der OSZE, seinen Beitrag zur Sicherung von Frieden und Stabilität in der Welt zu leisten. Einsätze der Bundeswehr erfordern wo immer möglich ein völkerrechtliches Mandat sowie ei20 ne mittel- und langfristige Einsatzplanung einschlieˈlich der Definition eines konkreten Einsatzziels. Dazu gehört für jeden Einsatz auch die Entwicklung einer Abzugsperspektive, die sich an der Sicherheitslage im Einsatzland orientiert. Militärische Abenteuer lehnen wir ab.

Wehrpflicht und Werbung

Die JuLis Bayern begrüßen die Aussetzung der Wehrpflicht ausdrücklich. Im Zuge der anstehenden Bundeswehrreform ist die Bundeswehr als attraktiver Arbeitgeber zu gestalten, der in Konkurrenz zum zivilen Arbeitsmarkt um qualifizierten Nachwuchs wirbt. Hier erkennen wir an, dass die Werbung im öffentlichen Raum ein legitimes Mittel ist, welches allerdings strikten Anforderungen genügen muss, wie Transparenz, wahrheitsgemäße Information und Sachlichkeit. Auch die Information in Schulen und Arbeitsagenturen betrachten wir – wie bei anderen Arbeitgebern auch – als mögliche Vorgehensweise, um genügend qualifizierten Nachwuchs zu gewinnen, wobei diese Form der Nachwuchsgewinnung nur durch geschultes Personal der Bundeswehr geschehen soll.

Standorte

Die JuLis Bayern betrachten die angekündigte Schließung bzw. Verkleinerung vieler Bundeswehrstandorte als längst überfällig und somit absolut richtig. Wir fordern eine zügige Umsetzung dieser Maßnahmen binnen des vorgegebenen Zeitplans bis 2017. Des Weiteren soll verstärkt darauf hingewirkt werden, dass vorangegangene Reformen abgeschlossen werden. Wir sind uns darüber bewusst, dass die Schließung bzw. Verkleinerung von Kasernen zu wirtschaftlich negativen Folgen für die jeweilige Region führen kann. Das Stationierungskonzept der Bundeswehr ist kein Konjunkturpaket, sondern hat sich ausschließlich an den militärischen und strategischen Anforderungen der Bundeswehr zu orientieren. Wir betrachten die Schließung, gerade der bayerischen Standorte, vielmehr als Chance für die Kommunen, sich von der Abhängigkeit der Bundeswehr zu lösen und alternative wirtschaftliche Wege zu finden, gerade auch mit Hinblick auf die neuen Nutzungsflächen, die nun zur Verfügung stehen. Daher fordern wir die jeweiligen Kommunen dazu auf, ein nachhaltiges Nutzungskonzept für die entsprechenden Standorte zu entwickeln. Dem hingehend lehnen wir auch Hilfen und Ausgleichszahlungen des Bundes gegenüber Kommunen ab, die durch den Abzug der Soldaten an Wirtschaftskraft verlieren werden. Gerade die Tatsache dass der Abzug der Truppen nicht von heute auf morgen passiert, sollte ausreichend Planungszeit für die Kommunen lassen, um sich entsprechend um zu orientieren.

Finanzen

Die JuLis Bayern sind sich bewusst, dass eine umfassende und nachhaltige Reform der Streitkräfte einer soliden Finanzierung bedarf. Effizienzsteigerungen durch die Einsparung von Personal wirken mittel- und langfristig. Ziel der Bundeswehrreform bleibt es, langfristig den Verteidigungsetat zu senken.

Ausrüstung
Für ihre neuen Aufgaben verfügt die Bundeswehr oft noch über die falsche Ausrüstung. Ein Grund für diesen Zustand ist der Umstand, dass der Wehretat viel zu stark durch überdimensionierte oder inzwischen veraltete Rüstungsprojekte belastet wird. Neue Beschaffungsvorhaben müssen deshalb vertraglich flexibler und an die heutige sicherheitspolitische Lage und Einsatz anforderung angepasst werden. Altvorhaben sind im Dialog mit der Industrie erneut kritisch auf ihr Volumen und ihren Bedarf hin zu überprüfen. Der Fortschritt macht auch vor der Wehrtechnik nicht halt. Gerät, welches gestern noch als hochmodern galt, ist bereits in wenigen Jahren veraltet. Zudem unterliegt das Material durch die geringe Stückzahl und die laufenden Einsätze einer wesentlich höheren Belastung, als dies früher der Fall war. Solches Altmaterial kann oft nur mit hohem personellem und materiellem Aufwand und damit unter Bindung hoher Finanzmittel einsatzbereit gehalten werden. Aus diesem Grund ist die geplante Nutzungsdauer neuer Projekte deutlich zu reduzieren und die Beschaffungspolitik insgesamt zu beschleunigen. Auslierunfgszeiträume von zum Teil zwanig Jahren und massive Verzögerungen durch mangehalftes Projektmanagement sind inakzeptabel. Ein möglicher Weg zur Verbesserung ist der Verzicht auf maˈgeschneiderte nationale oder europäische Eigenentwicklungen. Stattdessen soll verstärkt fertig entwickeltes und bereits am Markt verfügbares Gerät beschafft werden. Die Kluft zwischen dem Anspruch, weltpolitische Verantwortung zu übernehmen zu wollen und den dafür bereitgestellten Mitteln, darf keinesfalls noch größer werden. Um bestehende Mittel effizienter einzusetzen, begrüßen die Jungen Liberalen Bayern innovative Nutzungskonzepte, wie beispielsweise das Leasing als Alternative zum Kauf.

Ausbildung

Die Ausbildung innerhalb der Bundeswehr muss gerade nach der Aussetzung der Wehrpflicht auch nach außen Transparent sein, damit kein Staat im Staat entsteht. Verfehlungen wie sie in der jüngsten Zeit immer wieder aufgedeckt wurden, sind lückenlos aufzuklären und müssen in der Zukunft vermieden werden. Die Ausbildung der Soldaten hat sich ebenso wie die Ausrüstung strikt an der Einsatzrealität zu orientieren. Dazu gehören neben der Vermittlung militärischer Fertigkeiten auch interkulturelle Kompetenzen und die Steigerung der Fremdsprachqualifikation. Zudem muss im Einsatzland benutztes Wehrmaterial auch für die Ausbildung im Inland in ausreichender Anzahl verfügbar sein.

Effektivität
Im Zuge der Reform soll laut Verteidigungsministerium die Bundeswehr zum gleichzeitigen durchaltefähigen Einsatz von bis zu 10.000 Soldaten in bis zu zwei Gebieten und zusätzlich in einem maritimen Einsatz befähigt werden. Bisher konnte die Bundeswehr bei einem Gesamtumfang von rund 220.000 Soldaten nur 7.500 gleichzeitig in einen Einsatz schicken. Ein Grund für dieses Missverhältnis ist die grassierende Bürokratie und die viel zu hohe Zahl an Stabsdienstposten. Pro Soldat im Einsatz benötigt die Bundeswehr 35 Soldaten und 15 zivile Mitarbeiter daheim im Grundbetrieb und zur Unterstützung. EU-weit liegt diese zahl nur bei 16 plus vier. Aus Sicht der Jungen Liberalen bayern muss mit der Professionalisierung der Bundeswehr ein ähnlicher Anspruch einhergehen, daher fordern wir diesen bürokratischen Wasserkopf endlich zu verkleinern. Insbesondere die Zahl der Dienstposten in den Stäben und im Bundesverteidigungsministerium selbst sind deutlich zu reduzieren. Die Stabsstrukturen sind durch externe Experten zu evaluieren und müssen erheblich verschlankt werden.

 

Gültigkeit: 5 Jahre / Hinweis: Die Gültigkeit dieses Antrags wurde vom 106. LaKo in Schweinfurt um weitere 5 Jahre verlängert.

Der ESM muss verhindert werden!

Die Jungen Liberalen Bayern fordern alle Mitglieder der FDP-Bundestagsfraktion dazu auf, die Einrichtung eines europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) strikt abzulehnen.

Ebenso werden die Einführung von Eurobonds, sowie jede andere Form gemeinschaftlicher Haftung für die Schulden einzelner Staaten abgelehnt.

Schließlich lehnen die Jungen Liberalen Bayern den Ankauf von Staatsanleihen überschuldeter Staaten durch die Europäische Zentralbank als völlig unangemessen und die Unabhängigkeit der Geldpolitik gefährdend ab.

Die Mitgliedsstaaten der EU müssen eine Insolvenzordnung für Staaten schaffen, nach der eine Gläubigerbeteiligung im Falle des realistischen Szenarios von Zahlungsunfähigkeit eines Staates geregelt wird.

Staatsanleihen dürfen nicht durch Gesetz als absolut sicher eingestuft werden.

Mit dem Vertrag von Lissabon ist für einzelne Mitgliedsstaaten die Möglichkeit zum Austritt aus der Europäischen Union geschaffen worden. Eine Regelung für einen Austritt aus einer Teilpolitik der Europäischen Union, der gemeinsamen Währung, ist längst überfällig; dies sollte ebenfalls ermöglicht werden. Die Verträge sind darüber hinaus dahingehend zu ändern, dass ein mehrfacher, erheblicher Verstoß gegen die Kriterien des Stabilitäts- und Wachstumspaktes einen Ausschluss aus der Währungsunion nach sich zieht.

Alle Mitgliedsstaaten müssen in ihren nationalen Verfassungen Schuldenbremsen verankern. Die europäischen Verträge müssen dahingehend verändert werden, dass die Existenz einer Schuldenbremse künftig ein eigenständiges Stabilitätskriterium ist, dessen Missachtung automatische Sanktionen nach sich zieht.

Die Verschärfungen und Automatisierungen der Stabilitätskriterien, etwa durch das so genannte Economic-Governance-Maßnahmenpaket (Sixpack), sind als wichtiger Schritt zu begrüßen. Dennoch muss der Vollzug der Stabilitätskriterien weiter verbessert werden: Die Diskussion über einen potentiellen Stimmrechtsentzug im ECOFIN-Rat für Mitgliedsstaaten, gegen die ein Defizitverfahren eröffnet werden soll oder gegen die Sanktionen verhängt werden sollen, halten die Jungen Liberalen Bayern nicht für ausreichend. Künftig soll die Kontrolle der Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts für die Eurozone nicht mehr durch den Ministerrat, sondern durch die Europäische Kommission erfolgen, die Sanktionen im Falle eines festgestellten Verstoßes gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt strikt und automatisch auszusprechen und anzuwenden hat. Auch eine qualifizierte Mehrheit im Ministerrat darf Sanktionen nicht verhindern können. Damit soll eine weitere Aufweichung der Stabilitätskriterien verhindert werden.

Das Instrumentarium an Sanktionen, die für einen Verstoß gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt verhängt werden können, ist auszuweiten. Künftig soll auch eine Kürzung oder vollständige Einstellung von Zahlungen der Europäischen Union an betroffene Mitgliedsstaaten möglich sein.

Die EZB ist ausschließlich der Geldwertstabilität verpflichtet, was einen Ankauf von Staatsanleihen ausschließt.

Antragssteller: unbekannt

Gültigkeit: 5 Jahre / Hinweis: Die Gültigkeit dieses Antrags wurde vom 106. LaKo um weitere 5 Jahre verlängert.

Austritt/Ausschluss aus der Euro-Zone ermöglichen

Die Jungen Liberalen Bayern fordern die europäischen Verträge in der Art zu ändern, dass zukünftig sowohl ein freiwilliger Austritt als auch ein zwangsweiser Ausschluss aus der europäischen Gemeinschaftswährung möglich wird. Für den Wiedereintritt in die Eurozone werden die Konvergenzkriterien des Stabilitäts- und Wachstumspaktes zu Grunde gelegt.

Antragssteller: unbekannt

Gültigkeit: 5 Jahre / Hinweis: Die Gültigkeit dieses Antrags wurde vom 106. LaKo um weitere 5 Jahre verlängert.

Demokratisierung der Europäischen Union – Europäische Verfassung

Schaffung einer europäischen Verfassung

Europa hat sich in der Vergangenheit von einer zwischenstaatlichen Organisation der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zu einem staatsähnlichen Gebilde entwickelt. Die Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion, die ersten Ansätze einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und die Schaffung einer eigenen Grundrechtscharta machen deutlich, dass längst Kerngebiete ehemals nationaler Souveränität an die Europäische Union übertragen wurden und die Zeit gekommen ist, über das Endziel der europäischen Integration zu diskutieren. Das Ziel von Liberalen kann nicht die Schaffung eines europäischen Superstaates sein, der an die Stelle der Mitgliedstaaten tritt mit denen sich die Bürger Europas am stärksten identifizieren, sondern die Demokratisierung der bestehenden Strukturen durch eine Reform der Institutionen und ihres Zusammenspiels in einer europäischen Verfassung.

Dabei steht nicht die Frage Bundesstaat oder Staatenbund im Vordergrund. Dies sind Kategorien einer vergangen Zeit, in der es in sich geschlossenen Nationalstaaten gab. Im Zeitalter der Globalisierung von Politik und Wirtschaft sind neue Formen der Zusammenarbeit von Staaten erforderlich.

 

I. Ziele der Europäischen Union

Die Union verfolgt im Rahmen ihrer in der Verfassung festgelegten Zuständigkeiten folgende wesentliche Ziele: die europaweite Sicherung des Friedens, der Wahrung der Demokratie, des Grundlagen seine Bürger und Einwohner und des Umweltschutzes;

Die Union verfolgt im Rahmen ihrer in der Verfassung festgelegten Zuständigkeiten folgende wesentliche Ziele:

  • die europaweite Sicherung des Friedens, der Wahrung der Demokratie, des Grundlagen seine Bürger und Einwohner und des Umweltschutzes;
  • die Entwicklung eines Rechts- und Wirtschaftsraums ohne Binnengrenzen, für den der Grundsatz der freien Marktwirtschaft gilt;
  • die Unterstützung der Mitgliedstaaten und ihrer Bürger bei ihrer Anpassung an innere und äußere Veränderungen im wirtschaftlichen, politischen, gesellschaftlichen und sozialen Bereich;
  • die Achtung und Förderung der kulturellen und geistigen Entfaltung der europäischen Völker.

 

II. Organisation der Europäischen Union

Europa soll kein Einheitsstaat sein. Europa mit seinen Regionen, unterschiedlichen Kulturen und historischen Entwicklungen muß auch in der Zukunft seine Vielfalt fördern und kann daher nur eine föderale Organisation haben.

LEGISLATIVE

Die Europäische Legislative ist die oberste Vertretung des europäischen Volkes, welches in freier, geheimer, gleicher und allgemeiner Wahl unmittelbar durch das europäische Volk gewählt wird. Wahlfähig und wählbar sind alle europäischen Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet und nicht die Wahlfähigkeit verloren haben.

Die Mitglieder vertreten das gesamte Volk und sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Sie kontrollieren die Exekutive (Kommission) und die gesamte europäische Verwaltung und schaffen den rechtlichen Rahmen des Handelns der europäischen Verwaltung.

Die Europäische Legislative besteht aus den beiden Kammern Europäisches Parlament und Europäischer Senat . Der Europäischen Legislative steht das ausschließliche Budgetrecht und jeder Kammer einzeln das Untersuchungsrecht zu.

1. Europäisches Parlament

Das heutige Europäische Parlament gibt nur begrenzt die Stärke der Bevölkerung in der einzelnen Staaten wieder. Kleine Staaten sind überrepräsentiert, große Staaten sind unterrepräsentiert. Diese Regelung war jedoch nur solange ausreichend, wie das Europäische Parlament nur wenige Befugnisse im europäischen Organisationsgefüge hatte und die hauptsächliche Rechtsetzungsbefugnis bei Kommission und Rat lag.

Im Zuge einer Aufwertung des Europäischen Parlaments zu einer Parlament mit allen Rechten und Pflichten eines Parlaments ist es jedoch notwendig, die Gleichheit des Zähl- und Erfolgswertes der Wählerstimme herbeizuführen. Dabei muß eine weitere Vergrößerung des Europäischen Parlaments vermieden werden, um seine Arbeitsfähigkeit zu erhalten.

Um eine Bipolarität im Europäischen Parlaments zu vermeiden ist ein reines Mehrheitswahlrecht abzulehnen. Das Europäische Parlament wird nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl bestellt. Aus Gründen der Arbeitseffektivität soll das Europäische Parlament nicht über eine Zahl von 600 Mitgliedern hinaus vergrößert werden. Grundsätzlich soll jedoch jeder Mitgliedsstaat mindestens mit einem Abgeordneten vertreten sein.

Das Europäische Parlament wird auf 4 Jahre gewählt.

2. Europäischer Senat

Der Europäische Senat als Parlamentskammer löst die heute existierenden Ministerräte und den Rat der Europäischen Staats- und Regierungschefs ab. Er steht gleichberechtigt neben dem Europäischen Parlament. Die Europaräte werden auf je 6 Jahre gewählt, wobei alle 2 Jahre ein Drittel der Europaräte neu gewählt wird.

Der Europäische Senat besteht aus vom Volk direkt gewählten Senatoren. Jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union stehen zwei Senatoren im Europäischen Senat zu.

3. Das Europäisches Parlament und der Europäische Senat als Vollparlament

Das Europäische Parlament und der Europäische Senat müssen zu einem Vollparlament aufgewertet werden. Die Zuständigkeit des Europäischen Parlaments und des Europäischen Senats erstreckt sich daher auf alle Bereiche der Gemeinschaftspolitiken, nur ihm ist die europäische Exekutive verantwortlich. Einziges Gesetzgebungsorgan auf europäischer Ebene ist das Europäische Parlament und der Europäische Senat gemeinsam.

Die Jungen Liberalen fordern als zwingend notwendigen nächsten Schritt in der europäischen Integration:

  • die vollen Gesetzgebungsrechte für die Europäische Legislative in den ausschließlichen Zuständigkeiten der Europäischen Union. Diese Rechte beinhalten auch das Gesetzesinitiativrecht.
  • Das vollständige Budget- und Haushaltsrecht für die Europäische Legislative.
  • die Wahl der Europäischen Kommission durch das Europäische Parlament und die Verantwortlichkeit der Minister gegenüber dem Europäischen Parlament.
  • das gleiche Wahlrecht in allen Mitgliedstaaten mit der Bildung europäischer Wahlkreise.

EXEKUTIVE: DIE UNIONSREGIERUNG (KOMMISSION)

Die Regierung der Europäischen Union besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern der Europäischen Union. Sie baut auf der bestehenden Europäischen Kommission auf, die umstrukturiert werden muss.

Der Ministerpräsident wird durch das Europäische Parlament gewählt und kann von diesem durch ein konstruktives Misstrauensvotum wieder abberufen werden.

Der Ministerpräsident schlägt dem Europäischen Parlament die Minister zur Bestätigung vor. Jeder Minister kann durch ein konstruktives Mißtrauensvotum abberufen werden.

Die Unionsregierung führt die laufenden Geschäfte der Europäischen Union und steht an der Spitze der europäischen Exekutive. Sie kann eigene Gesetzesvorlagen in das Europäische Parlament einbringen.

JUDIKATIVE: SCHAFFUNG EINER UNABHÄNGIGEN EUROPÄISCHEN JUSTIZ

Der Europäische Gerichtshof ist zu einem Verfassungsgerichtshof umzugestalten, der die Einhaltung der nach der Europäischen Verfassung garantierten Grundrechte (die in der Charta der Grundrechte gegenwärtig festgeschrieben werden und die die gemeinsame Verfassungstradition der Mitgliedstaaten widerspiegeln sowie moderne Grundrechte schafft) durch die Behörden der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten sicherstellt. Jedermann kann den Europäischen Gerichtshof anrufen, wenn er sich in seinen in der europäischen Verfassung niedergelegten Grundrechten verletzt fühlt.

Gleichzeitig entscheidet er über Streitigkeiten zwischen den Organen der Europäischen Union sowie der Bundesstaaten, welche aus der Verfassungsordnung herrühren.

Die Verfassungsgerichtsbarkeit der Mitgliedstaaten bleibt dadurch unberührt.

 

III. Regelungen der Zuständigkeiten in einer Europäischen Verfassung

Im Laufe der Entwicklung der Europäischen Union ist deutlich geworden, dass es zwischen der Union und den Mitgliedsstaaten eine klare in der Europäischen Verfassung verankerte Aufgabenabgrenzung geben muss.

In der Vergangenheit galt formell das Prinzip der Subsidiarität: Abgesehen vom Bereich der ausschließlichen Zuständigkeiten der Union sollte nur dass, was nicht besser von den Mitgliedstaaten geleistet werden kann, von der EU als eigene Aufgabe wahrgenommen werden. Es hat sich aber in der Praxis gezeigt, daß die bloße Erwähnung des Subsidiaritätsprinzips in den europäischen Verträgen nicht ausreicht, um einer übergreifenden europäischen Gesetzgebung und Bürokratie Einhalt zu gebieten.

Daher sind die Aufgaben der EU in der Europäischen Verfassung zu verankern. Politische Sachfragen, die dort nicht niedergeschrieben sind, verbleiben in der Zuständigkeit der Bundesstaaten.

Zentrale Zuständigkeiten der Europäischen Union sind dabei:

  • die Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik
  • Internationalen Handelspolitik und innereuropäischer Handelsverkehr;
  • Wirtschafts- und Währungspolitik;
  • Regelung der Zuwanderung und der europäischen Staatsangehörigkeit
  • grenzüberschreitende Kriminalitätsbekämpfung
  • Umwelt- und Energiepolitik
  • der Schutz grundlegender Menschen- und Bürgerrechte

Die Europäische Union hat die Aufgabe, gleichwertige Lebensverhältnisse und -chancen zu ermöglichen:

1. Außen- und sicherheitspolitische Fragen

Eine der zentralen Zuständigkeiten der Europäischen Union besteht in der Vergemeinschaftung der Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik.

Dies umfaßt die Frage der internationalen Beziehungen, der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungsidentität und eine europäischen Entwicklungspartnerschaft.

Die gemeinsame Außenpolitik ist nach außen dadurch gekennzeichnet, daß die nationalen Mitgliedschaften in internationalen Organisationen, z.B. UNO und NATO, durch eine Mitgliedschaft der Europäischen Union als Bundesstaat abgelöst wird und sich die Beziehungen der Mitgliedsstaaten zu auswärtigen Staaten an den Interessen der Europäischen Union zu orientieren haben.

Die diplomatischen Dienste der Nationalstaaten sind aufzulösen und in den diplomatischen Dienst der Europäischen Union zu integrieren.

Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität findet ihr äußeres Merkmal in der Zusammenführung der nationalen Truppen in die Europäische Freiwilligenarmee. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat kontrollieren die Europäische Kommission in Verteidigungsfragen und werden dabei durch eine Ombudsperson unterstützt, die die vollen parlamentarischen Rechte in diesem Bereich besitzt und selbstständig Ermittlungen bei ihr bekanntgewordenen Verstößen gegen die Militärordnung eröffnen kann.

2. Wirtschafts-, Währungs- und Handelspolitik

Zur den Fragen der Wirtschafts-, Währungs- und Handelspolitik zählt vor allem die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für wirtschaftliche Rechtsbeziehungen und Unternehmensstrukturen. In ihren Zuständigkeitsbereich fällt insbesondere auch die Frage der internationalen Handelsbeziehungen und der Schaffung eines globalen Freihandels bei Abbau von Zollschranken. Die Europäische Union ist für die Sicherung eines umfassenden Kartellverbots zuständig. Öffentliche Unternehmensbeteiligungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Groß- und Finanzunternehmungen, sind auf das absolut notwendige Maß zu reduzieren und insbesondere bei einem ausgebauten und stabilen privaten Sektor in dem jeweiligen Bereich aufzulösen.

Im Rahmen der europäische Währungspolitik ausgedrückt durch die einheitliche europäische Währung des Euro (E) – wird durch die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank sichergestellt, daß alle Möglichkeiten einer stabilen Währungs- und Wirtschaftsentwicklung gewährleistet werden.

3. Innereuropäische Verhältnisse

Gemeinschaftliche Freizügigkeit

Innerhalb der Europäischen Union besteht das Recht der Freizügigkeit, welches nur auf Grund eines Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beschränkt werden kann. Dies bedeutet, daß sich jeder europäische Bürger unabhängig von seinen derzeitigen Einkommensverhältnissen in jedem Land der Europäischen Union seinen Wohnsitz nehmen kann.

Das Recht der Freizügigkeit genießen auch alle Staatsbürger von außerhalb der Europäischen Union, soweit sie ein im Rahmen der europäischen Zuwanderungspolitik festgelegtes Aufenthaltsrecht innerhalb der EU besitzen und dieses Recht nicht in besonderen Ausnahmefällen beschränkt wurde.

Gemeinschaftliche Flüchtlingspolitik

Flüchtlingsströme sind heute nicht mehr national zu bewältigen. Hier ist eine gemeinsame Politik auf europäischer Ebene notwendig, die politisch Verfolgten einen effektiven Schutz gibt. Die Jungen Liberalen halten dieses Recht auf Schutz vor politischer Verfolgung für ein Grundrecht, welches in der Europäischen Verfassung zu verankern ist.

Desweiteren ist Kriegsflüchtlingen ein besonderer Schutz vor den unmittelbaren Kriegsfolgen zu gewähren. Der Flüchtlingsschutz wird dabei europäische Aufgabe sein und durch eine entsprechende europäische Institution wahrgenommen werden, um einen einheitlichen Standard in allen Mitgliedsstaaten zu garantieren.

Europäische Zuwanderungspoltik

Die Europäische Union wird auch in Zukunft Zuwanderung brauchen, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhalten zu können. Ziel ist dabei die Integration der Zuwanderer, nicht die Assimilation die Kultur der Zuwanderer genießt den gleichen Anspruch auf Schutz und Förderung, wie die Kulturen der

Mitgliedsstaaten

Die Europäische Union legt dabei die einheitlichen Rahmenbedingungen der Zuwanderung fest, die insbesondere die Integration der Zuwanderer ermöglichen soll. Die Ausfüllung dieses Rahmens, insbesondere die Festlegung der Zuwanderungsquote fällt in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten, die sich dabei an den Gegebenheiten und Möglichkeiten ihrer Staaten orientieren sollen.

Flüchtlinge werden nicht auf Zuwanderungsquoten angerechnet.

Europäische Kultur- und Medienpolitik

Die EU soll unter Ausschluss jeder rechtlichen Harmonisierung eine europäische Kulturpolitik fördern. Die gemeinsame europäische Kulturpolitik soll vor allem dem Ziel des Austausches von Kulturen der Regionen dienen und eine Autonomie- und Entwicklungsgarantie für die Kulturen sicherstellen. Medien sind ein Teil dieser Kulturen. Sie tragen zur Verdeutlichung der Unterschiedlichkeit Europas bei und fördern den öffentlichen Meinungsaustausch. Die EU fördert im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips die Entwicklung von Medien, die nicht unter das Kartellrecht fallen. Zur Verhinderung von für den pluralistischen Meinungs- und Kulturaustausch schädlicher Medienkonzentration sind eigene, speziell auf diesen Sektor ausgerichtete Instrumente zu entwickeln.

Eine europäische Umweltpolitik

Der Umweltschutz ist eine der größten Herausforderungen unserer modernen Zivilisation , um die Lebensgrundlagen für morgen zu erhalten. Effektiver Umweltschutz kann nur grenzüberschreitend betrieben werden. Die nationalen Umweltschutzbestimmungen machen an den nationalen Grenzen halt, die Umwelteinflüsse jedoch nicht. Eine wirksame Umweltpolitik kann daher nur sinnvoll auf europäischer Ebene betrieben werden. Sie ist daher mittelfristig in den Kompetenzbereich der europäischen Union zu stellen. Die europäische Legislative legt den umweltpolitischen Mindeststandard fest, der durch nationale Umweltbestimmungen erhöht werden kann. Der Mindeststandard berücksichtigt sowohl die technischen Möglichkeiten alsauch die Umsetzungsmöglichkeiten in den Mitgliedsländern. Damit der Lebensraum Europa erhalten bleibt und sich kein Land auf Kosten der Umwelt Wettbewerbsvorteile verschaffen kann, muß langfristig ein möglichst hoher einheitlicher europäischer Standard erreicht werden.

4. Europäische Finanzverfassung

Die Steuer- und Finanzhoheit wird zwischen Union und Mitgliedstaaten geteilt. Das Europäische Parlament und der Europäische Senat beschließen ausschließlich über die Höhe und das Verfahren der eigenen Steuern. Die Steuerfestsetzung gegenüber dem Bürger soll weiterhin durch die Mitgliedstaaten erfolgen.

 

IV. Europäische Grundrechtscharta

Grundlage der Grundrechtscharta der Union sind die in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung und der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegten Grundsätze. Die Menschen- und Bürgerrechte werden als Grundrechte der europäischen Einwohner bzw. Staatsbürger in die Verfassung aufgenommen.

Sie sind für die Organe der Europäischen Union unmittelbar geltendes Recht, auf das sich Bürger und Einwohner berufen können, und setzen die Mindestanforderungen für die Menschen- und Bürgerrechte in den Mitgliedsstaaten.

Die Grundrechtscharta muß in enger Anlehnung an die Europäische Menschenrechtskonvention die klassischen Freiheitsrechte enthalten, wie z.B. das Recht auf Freiheit und auf Leben, der freien Meinungsäußerung, auf Eigentum und auf ein faires rechtstaatliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht. Elementarer Bestandteil der Grundrechtscharta wird auch die Achtung der Würde des Menschen und der allgemeinen Handlungsfreiheit sein.

Darüber hinaus ist das Recht auf informelle Selbstbestimmunghinsichtlich der Verwendung von personenbezogenen Daten zu verankern. Ebenso ist das Recht auf Freiheit des Berufs, das Recht der kollektiven Verhandlungen und ein umfassendes Diskriminierungsverbot in den Katalog aufzunehmen. Gerade im Zusammenhang mit der nachdrücklichen Forderung nach Aufnahme der Gleichheitsrechte kommt dem Diskriminierungsverbot eine besondere Bedeutung zu, da es einen diskriminierungsfreien Zugang zu staatlichen Leistungen und gleichberechtigten Chancen garantiert. Soziale Grundrechte wie das Recht auf Arbeit sind dagegen nur als Handlungsziele der Union festzuschreiben, da sie nicht einklagbar sind.

Das Recht auf Asyl für politische Verfolgte und der Anspruch auf Abschiebeschutz ist Bestandteil der Grundrechtscharta. Todesstrafe und Folter sind verboten.

Die europäischen Bürger dürfen – unter Wahrung der Zuständigkeit internationaler Gerichtshöfe – nicht an einen fremden Staat ausgeliefert werden. Gleichzeitig übernimmt der europäische Staat die Verpflichtung, Verstöße gegen das Recht anderer Staaten durch europäische Bürger zu Sanktionieren, soweit sie auch nach europäischem Recht strafbar sind.

Die europäische Staatsbürgerschaft darf nicht entzogen werden. Jeder Bürger ist verpflichtet und berechtigt, die verfassungsmäßige Ordnung der Europäischen Union oder eines Bundesstaates zu verteidigen und zu schützen, auch wenn die staatlichen Organe dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.

Zusätzlich ist in den Grundrechtskatalog der Europäischen Verfassung der Schutz der kulturellen Autonomie der europäischen Nationen und Ethnien zu verankern. Grundlage ist das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten.

Die Parteien innerhalb der Europäischen Union besitzen Verfassungsrang. Sie sind an die demokratischen Grundsätze gebunden. Jeder Bürger hat Zugang zu den Parteien, soweit er mit deren Grundsätzen übereinstimmt. Ein Verbot einer Partei kann ausschließlich der Europäische Gerichtshof aussprechen, soweit diese gegen die Grundsätze der Europäischen Verfassung oder die Verfassungsordnung eines Bundesstaates verstoßen.

Die Jungen Liberalen Bayern e.V. fordern ein Auslieferungsverbot von EU-Bürgern durch EU-Staaten an Nicht-EU-Staaten.

  • die Entwicklung eines Rechts- und Wirtschaftsraums ohne Binnengrenzen, für den der Grundsatz der freien
  • Marktwirtschaft gilt
  • die Unterstützung der Mitgliedstaaten und ihrer Bürger bei ihrer Anpassung an innere und äußere
  • Veränderungen im wirtschaftlichen, politischen,gesellschaftlichen und sozialen Bereich;
  • die Achtung und Förderung der kulturellen und geistigen Entfaltung der europäischen Völker.

Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: unbekannt

Grundsätze liberaler Außen- und Sicherheitspolitik

Präambel

Die Jungen Liberalen Bayern e.V. sehen den Frieden als unabdingbare Voraussetzung für ein menschenwürdiges Leben in Freiheit an. Deshalb treten wir für eine Außenpolitik ein, die in allen ihren Schritten konkrete Friedenspolitik ist. Hierbei dürfen nicht nur politische, ethni sche und militärische Konflikte Beachtung gewinnen: Vielmehr kann erst eine Entwicklungspolitik, die auf den Abbau von Hunger, Armut und Krankheit in der Dritten Welt abzielt, den sozialen Frieden herstellen und damit zur Grundlage für einen gesicherten Weltfrieden werden.

Vereinte Nationen

Als unverzichtbares Instrument zum Abbau bestehender Spannungen,zur Kontrolle getroffe ner Vereinbarungen und zum Management neu entstehender Krisen sehen wir die Vereinten Nationen mit ihren Unterorganisationen und regionalen Gliederungen an. Nur die UNO als Organisation, der sich nahezu alle Staaten als Mitglieder freiwillig angeschlossen haben, besitzt die notwendige Legitimation, sich zugunsten der Menschenrechte und des Minderhei tenschutzes im Einzelfall auch über das Nichteinmischungsgebot hinwegzusetzen.

Innerer Aufbau der Vereinten Nationen

Die Jungen Liberalen Bayern halten eine Strukturreform der Vereinten Nationen für dringend geboten, um deren Akzeptanz in der Welt zu steigern.

Dabei ist eine Demokratisierung der Organe der UNO, insbesondere des Weltsicherheitsrates, erforderlich, damit der Anspruch des Schutzes der Menschenrechte, der Minderheitenrechte und des Selbstbestimmungsrechtes der Völker glaubhaft vertreten werden kann.

Neben den wirtschaftlich oder militärisch bedeutenden Nationen muss auch den regionalen Führungsmächten der bisher noch nicht repräsentierten Gebieten der Erde ein Sitz im Weltsicherheitsrat eingeräumt werden.

Gleichzeitig ist die Zahl der nichtständigen Mitglieder auf 14 zu erhöhen, so dass der Weltsicherheitsrat insgesamt 25 Mitglieder umfaßt. Damit würde zum einen die Repräsentanz der Mitgliedsstaaten gestärkt werden, zum anderen aber die Größe eines funktions- und arbeits fähigen Gremiums beibehalten.

Beschlüsse im Weltsicherheitsrat sind weiterhin mit einfacher Mehrheit der Mitglieder zu fassen, wobei erst ein Einspruch durch mehr als zwei ständige Ratsmitglieder zur Ablehnung eines Antrags führt.

UN-Missionen

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der Weltgemeinschaft Instrumentarien zur Konfliktver meidung und -bewältigung zur Verfügung gestellt werden müssen. In Krisensituationen gewinnen Verhandlungen und Vermittlungsver suche der UNO auch dadurch an Gewicht, dass sie neben politischen und wirtschaftlichen Sanktionen auch militärische Möglichkeiten zur Durchsetzung des Friedens und der Menschenrechte hat.

Eine besondere Bedeutung bei der Kontrolle und Einhaltung getroffener Vereinbarungen haben in den letzten Jahrzehnten die Blauhelmmissionen der UNO gewonnen. Die Über parteilichkeit der beteiligten Verbände stellt eine wichtige Voraussetzung dar, dass die getroffenen Verein barungen langfristig eingehalten werden und der Konflikt auf diese Weise beigelegt wird.

Nicht immer jedoch ist der Einsatz von Blauhelmsoldaten ausreichend, um die bestehenden und neu aufkeimen den Konflikte zu entschärfen. In diesen Fällen muss der UNO als letztes Mittel auch der Einsatz von Kampf truppen möglich sein, um die territoriale Integrität ihrer Mitgliedsstaaten und den Erhalt der Menschenrechte zu gewährleisten.

Aus diesem Grund, und um der Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland in der Welt gerecht zu werden, sprechen sich die Jungen Liberalen Bayern e.V. für eine Beteiligung der Bundeswehr an friedenserhaltenden und friedensherstellenden Maßnahmen im Sinne der Charta der Vereinten Nationen aus. Die Beteiligung an friedensschaffenden Maßnahmen soll nur möglich sein, wenn sie vom Sicherheitsrat angeordnet wurden, und ihnen jeweils von der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages zugestimmt wurde.

Regionale Gliederungen

Regionale Untergliederungen der UNO haben die Aufgabe, Teile und Regionen der Erde zu stabilisieren und für eine gleichmäßige spannungsmindernde Entwicklung zu sorgen. Dieser Aufgabenstellung können die regionalen Untergliederungen nur dann gerecht werden, wenn sich ein Bewußtseinswandel in der Bevölkerung der jeweiligen Staaten durchsetzt.

Es muss deutlich werden, dass die immer drängender werdenden Probleme, insbesondere ökonomischer, ökologischer und sicherheitspolitischer Natur, nicht mehr national, sondern nur noch durch die Zusammenarbeit verschiedener Staaten gelöst werden können. Intention darf dabei nicht die Egalisierung regionaler Unterschiede sein, sondern die Aufwertung lokaler Identifikation durch die konsequente Durchsetzung des Subsidiaritätsprinzips.

Europa

Deutschlands Zukunft ist untrennbar mit der Europas verknüpft. Schon allein aus diesem Grund messen die Jungen Liberalen Bayern e.V. der Europapolitik eine besondere Bedeutung zu. Wir sind der Meinung, dass der europäische Einigungsprozeß nicht nur in Gang gehalten, sondern noch beschleunigt werden muss. Ein nationaler Eigenweg führt in letzter Konsequenz auch zur wirtschaftlichen und politischen Isolation. Dagegen kann durch die europäische Einigung ein dauerhafter Frieden in Europa gesichert, wirtschaftlicher Wohlstand bei sozialer Sicherung erreicht und die Durchsetzung der Menschenrechte gewährleistet werden.

Wichtig für die Zukunft Europas erscheinen uns insbesondere folgende Einrichtungen:

KSZE

Die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ist die Regionale Gliederung der UNO in Europa. Dadurch, dass sich in ihr alle Staaten Europas zusammengeschlossen haben, wächst ihr eine besondere Bedeutung für den Frieden in Europa und den Abbau lokaler Spannungen zu.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben reicht aber die Konferenzen der Mitglieder, die an sich ein nützliches Diskus sionsforum darstellen, nicht aus. Aus diesem Grund begrüßen wir die Schaffung eines ständigen Büros der KSZE in Prag.

Darüber hinaus fordern wir jedoch die Schaffung weiterer Instrumentarien zur Durchsetzung ihres Handlungsauf trages. Analog zur Vorgehensweise der UNO müssen der KSZE hierzu abgestufte Kompetenzen (diplomatische Sanktionen, politische, wirtschaftliche und militärische Sanktionen) zur Verfügung gestellt werden. Von besonderer Bedeutung ist die Schaffung eines Generalsekretariats der KSZE.

Die KSZE wird eine Vorbildfunktion auch für andere regionale Untergliederungen der UNO haben. Ihr Erfolg wird vor allem daran zu messen sein, ob und inwieweit es ihr gelingen wird, nationalen und regionalen Egoismen entgegenzuwirken, und für einen Ausgleich zwischen den Staaten Ost- und Westeuropas zu sorgen.

EG

Das Zusammenwachsen der Staaten Westeuropas in der EG ist die logische Konsequenz der Erfahrungen der Mitgliedsnationen in den beiden Weltkriegen dieses Jahrhunderts. Es ist der Meinung der Jungen Liberalen nach unerläßlich, diesen Prozeß sowohl horizontal, durch Aufnahme neuer Mitglieder, als auch vertikal, durch eine Stärkung der Stellung der Gemein schaft gegenüber Einzelstaaten, zu forcieren.

Ziel dieser Entwicklung darf es nicht sein, einen europäischen Zentralstaat zu schaffen, der regionale Unter schiede negiert und egalisiert, sondern muss eine klare Kompetenzverteilung sein. Durch eine konsequente Anwendung des Subsidiaritätsprinzips müssen den Kommunen, den zu schaffenden europäischen Regionen, den bisherigen Nationalstaaten und der EG die ihnen jeweils zustehenden Kompetenzen und Aufgaben zugewiesen werden.

Die Gremien dieser Entscheidungsebenen müssen nachdemokratischen und rechtsstaatlichen Gesichtspunkten aufgebaut sein. Defizite erkennen wir insbesondere auf der Ebene der EG. Hier fordern wir eine konsequente Demokratisierung in der Weise, dass das europäische Parlament der wahre Entscheidungsträger der EG wird. Zu diesem Zweck hat eine Kompetenzübertragung vom Ministerrat und der Kommission auf das Europaparlament zu erfolgen; insbesondere muss dem Europaparlament das Budgetrecht und die Bestellung der EG Kommissare zugewiesen werden. Mittelfristig ist auch eine Reform des Wahlsystems zum Europaparlament anzuregen. Hierbei schlagen wir ein kombiniertes Listen- und Stimmkreiswahlsystem für Gesamteuropa vor.

WEU

Die Jungen Liberalen Bayern e.V. sehen die Westeuropäische Union als einen Zwischen schritt auf dem Weg zur Schaffung einer gesamteuropäischen Armee an. Hierdurch wird eine von nationalen Egoismen losgelöste Sicherheits- und Verteidigungspolitik gefördert. Vor bildfunk tion auf diesem Wege hat das Europakorps, das sich aus Teilen der Streitkräfte Frankreichs, Deutschlands und Belgiens zusammensetzt.

Die Stärkung der Westeuropäischen Union bedeutet nicht eine Schwächung der NATO. Vielmehr soll eine sinnvolle Aufgabenteilung und Zusammenarbeit zwischen WEU und NATO erreicht werden.

Zu den Aufgaben der WEU gehört es insbesondere, Truppen für die NO und KSZE als Mittel zur Konfliktvermeidung- und bewältigung zur Verfügung zu stellen.

Nach einer erfolgten Demokratisierung und Umgestaltung der EG soll die WEU in ein Instrument der EG überführt und Teil der gesamteuropäischen Sicherheitspolitik werden.

Diplomatische Beziehungen

Die Außenpolitik hat das Ziel, durch zwischenstaatliche Kontakte nationale Vorurteile abzubauen und so für ein besseres Verständnis der Staaten untereinander zu sorgen. Sie unterliegt dabei dem Konflikt, sich einerseits nicht in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates einmischen zu dürfen, andererseits aber zugunsten von Demokratie und Menschenrechten Einfluß nehmen zu wollen. Die Diplomatie hat diesem Konflikt Rechnung zu tragen,indem sie angemessen und bestimmt reagiert. Hierbei ist der Wahrung der Men schenrechte stets Vorrang vor wirtschaftlichen undfinanziellen Interessen einzuräumen.


Gültigkeit: unbegrenzt


Antragsteller: unbekannt