Stop Smoking, start vaping 


Stop Smoking, start vaping 

Mit dem im März 2021 vom Bundeskabinett gebilligten Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) sollen zahlreiche Modalitäten der bisherigen Besteuerungspraxis von Tabakwaren und vergleichbaren nikotinhaltigen Produkten geändert werden. Unter anderem wird der Anwendungsbereich der Tabaksteuer auf nikotinhaltige Flüssigkeiten ausgeweitet, welche vornehmlich als sogenannte Liquids in E-Zigaretten zum Einsatz kommen. Hintergrund der geplanten Reform ist laut Bundesfinanzministerium die Änderung von Konsumgewohnheiten und der damit einhergehende Rückgang des Absatzes herkömmlicher Tabakwaren. Anhand dieser Aussage entsteht der Eindruck, dass die E-Zigaretten-Branche, die eine Alternative zur Zigarette anbietet, deutlich geschwächt werden soll, um die Staatskasse wieder mit Steuern aus dem Verkauf regulärer Tabakwaren zu füllen – oder zumindest, dass alleiniger Grund zur Erhebung der Steuer die Aufbesserung der Staatsfinanzen ist und dabei keinerlei Rücksicht auf die gesundheitlichen Folgen des jeweiligen Verhaltens bei der Bemessung der Steuer in Erwägung gezogen werden. 

Die Jungen Liberalen Bayern fordern daher: 

  • die Ablehnung des TabStMoG im Hinblick auf nikotinhaltige Flüssigkeiten zur Verwendung in E-Zigaretten 

oder 

  • eine Anpassung der Tarifhöhe, sodass im Ergebnis die E-Zigarette die günstigere Alternative zur Zigarette bleibt 

Diese Forderung steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Abschaffung der Tabaksteuer, zu der sich die Jungen Liberalen Bayern bekennen. 


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: JuLis Schwaben


Chancengleichheit herstellen – Regionale Selbstverwaltung stärken! 


Wir Junge Liberale Bayern wollen Chancengleichheit und Selbstverwirklichung in den Vordergrund stellen. Dabei sollen jedem unabhängig vom konkreten Lebensstandort die gleichen Chancen für ein selbstbestimmtes Leben offenstehen. 

Dabei sind insbesondere kleine Gemeinden und Dörfer im Gegensatz zu Ballungszentren in einem strukturellen und wirtschaftlichen Nachteil. Dieser Situation wollen wir mit zielorientieren und individuell anpassbaren Rahmenlösungen entgegentreten. 

Kern dieser Entwicklungen ist die zunehmende Abwanderung junger Menschen in die Ballungszentren. Auf dem Land fehlt das Humankapital. Die Probleme des ländlichen Raumes lassen sich dabei nur lösen, wenn Anreize für einen Zuzug oder Verbleib im ländlichen Raum geschaffen werden. Dabei sind alle staatlichen Akteure zur Zusammenarbeit aufgerufen, ganz besonders die Gemeinden selbst. Schematische Lösungen werden hier nicht weiterhelfen können. 

In diesem Zusammenhang müssen zuallererst bestimmte Grundstrukturen und Rahmenaufgaben definiert werden. In einem zweiten Schritt wird geklärt, wie Gemeinden diese und andere Aufgaben überregional erfüllen können und sollen. Zum Schluss bedarf es für besonders ländlich geprägte Regionen eines besonderen Handlungskonzeptes, um auch dort den Menschen Chancengleichheit zukommen zu lassen. 

 I. GRUNDSTRUKTUREN UND -BEDÜRFNISSE FLEXIBEL UND ÜBERREGIONAL ERHALTEN 

Unabhängig vom konkreten Differenzierungsgrad müssen bestimmte Grundstrukturen erhalten und Grundbedürfnisse der Menschen gedeckt werden. Gerade in bayerischen Regionen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) gestaltet sich dies oftmals als besondere Herausforderung. Deshalb hat sich der Staat hier zum einen auf absolut notwendige Aufgabenerfüllung zu beschränken. Zum anderen sind Gemeinden und deren Aufsichtsbehörden besonders in der Pflicht gezielt kommunale und überregionale Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen zu organisieren und auf gemeinsame Erfüllung von Aufgaben hinzuwirken. 

 1. Aufrechterhalten der örtlichen Grundversorgung 

Es gibt originäre Staatsaufgaben, welche in jedem Fall möglichst effektiv zu erfüllen sind. Zu diesen zählen solche Grundeinrichtungen, welche es gerade dem Einzelnen ermöglichen sich selbst zu verwirklichen und sein Leben frei zu gestalten. Für diese Aufgaben hat der Staat flächendeckend einzustehen und örtlich angepasste Lösungen zu finden. Eine Zusammenarbeit mit dem Privatsektor ist hier gewünscht und oftmals auch geboten. 

  • Krankenhäuser erhalten und Notaufnahmen erhöhen
    Bei der medizinischen Versorgung darf sich der Staat nicht aus der Verantwortung nehmen. Es ist die Pflicht der öffentlichen Hand medizinische Versorgung sicherzustellen, insbesondere dort, wo es unvermeidbar zu Versorgungsengpässen ohne staatliche Eingriffe kommt.
    Deshalb erteilen wir einer voreiligen Schließung von Krankenhäusern eine Absage. Die Schließung eines Krankenhauses soll nur erfolgen, wenn aus Versorgungs- und Personal- sowie Qualitätsgründen eine Schließung oder Zusammenführung von Krankenhäusern notwendig ist und eine schnelle Transportierungsmöglichkeit – z.B. mittels guter Flugrettung – vorhanden ist. Eine Schließung kann in Betracht kommen, wenn es ein alternatives und genauso effektives Modell zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung für die betroffene Region gibt.
    Dies kann beispielsweise im Aufbau regionaler Versorgungszentren liegen. Dazu gehört die Einrichtung von Ärztezentren, Telemedizin und dem Anwerben von Landärzten. Ebenso sind Konzepte ambulanter Notfallversorgung zu unterstützen. Teilschließungen oder Verlagerungen von einzelnen Abteilungen unterstützen wir im Übrigen nur dann, wenn eine absolute Notfallversorgung erhalten bleibt.
    Deshalb fordern wir die Erhöhung von Notfallversorgungen. Dazu gehört es auch, dass Krankenhäuser mit Schwerpunktversorgung eine Notaufnahme unterhalten, sofern eine adäquate Akutversorgung der Patienten gewährleistet werden kann. ine konkrete Zahl vorhandener Intensivbetten lehnen wir ab. 
  • Digital und mobil im ganzen Land
    Der Mobilfunk- und Breitbandausbau bleibt Staatsaufgabe und ist voranzutreiben. Die konkrete Umsetzung kann gestuft erfolgen und soll einer Priorisierung zugänglich sein. Ebenso ist es zwingende Voraussetzung, dass das Straßennetz mit einer ordentlichen Anbindung an das Bundesstraßen- und -autobahnnetz erhalten wird. Ein ÖPNV ist für Personen ohne individuelles Fortbewegungsmittel unerlässlich. Dennoch scheitert ein wirtschaftlich-sinnvolles Betreiben eines gut ausgebauten ÖPNV in strukturschwachen Regionen und Gemeinden. Ein enges Busnetz ist auch nicht in jeder Gemeinde notwendig. Auf Grundlage einer Bedarfsanalyse sollen flexibel-adaptierte Buslinienkonzepte erarbeitet werden.
    Darüber hinaus setzen wir hier auf eine überregionale Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden. Kreative Modelle der Personenbeförderung – beispielweise mittels Rufbussen und preislich günstig gestalteten Taxi- oder Ubersystemen – sollen hier helfen.
    Falls in RmbH eine Personenförderung mittels Bahnverkehr angestrebt wird, könnte man sich an Projekten wie der „Die Waldbahn“ für den Bayerischen Wald orientieren. 
  • Kinderbetreuung und Bildung flexibel gewährleisten
    Kinderbetreuung und ein basales Bildungsangebot müssen unabhängig vom Wohnort erreichbar sein. Kinderbetreuung muss möglich sein, damit die Eltern einer beruflichen Tätigkeit nachgehen können. Dabei begrüßen wir staatlich oder kirchlich betriebene Kindertagesstätten. Dennoch ist gerade in strukturschwachen Regionen eine gewisse Zentralisierung und Zusammenlegung im Rahmen des wirtschaftlich machbaren unerlässlich.  Doch falls Kindertagesstätten mangels ausreichend Kindern nicht mehr sinnvoll betrieben werden können, sollen diese trotz dessen nicht künstlich am Leben gehalten werden. Hier setzen wir viel mehr auf private Kindertagespflege. Dabei sollen die Einnahmen aus privater Kindertagespflege zu mindestens 30 Prozent steuerfrei gestellt werden.   Darüber hinaus wollen wir für den Fall eines Kinderanstieges die bürokratischen Hürden für die Errichtung von Kindertagesstätten minimieren. Schulen sollen möglichst aufrechterhalten werden. Diese müssen die bestmögliche personelle und materielle Ausstattung haben. Dazu zählt ganz besonders eine digitale Ausstattung. Grundschulen sollen möglichst wohnortnah und erreichbar sein. Falls in entlegeneren Gebieten die Schulwege besonders weit sind, soll eine Beauftragung von privaten Personenbeförderungsunternehmen genutzt werden. Die Mehrkosten übernimmt der Freistaat Bayern.
    Bei weiterführenden Schulen stehen wir darüber hinaus einem tragbaren und sozial verträglichem Home-Schooling-Konzept positiv gegenüber. Dabei müssen die Bedürfnisse der kindlichen Entwicklung im Vordergrund stehen. Hierbei soll insbesondere der Sozialisationsgedanke des klassischen Schulumfeldes leitend sein. Um den jährlichen Schulabsolventen auch nach dem Schulabschluss eine Perspektive in jeder Region zu geben, wollen wir Bildungszentren schaffen, in welchen sowohl ein Studium als auch eine Ausbildung oder beides absolviert werden kann. Durch einen Zusammenschluss von Ausbildung, Berufsschule und Hochschule in Form von Bildungszentren soll ein vielfältiges Angebot geschaffen werden. Der Ausbau von Ausbildungsschulen könnte in Form von Projekten umgesetzt werden, um Ausbildungsberufe attraktiver zu gestalten.
    Darüber hinaus sollen eigenständige Außenstellen von Universitäten und Fachhochschulen geschaffen werden. Dabei kann die Außenstelle auch eine Chance für die Gemeinde als Wirtschaftsstandort darstellen, da sie mit ihren Forschungseinrichtungen von einem Innovationsschub profitieren. Forschung und Entwicklung bieten für die Kommunen immer eine Chance auf Ausgründungen und Startups und damit für die Schaffung attraktiver Arbeitsplätze. Wo es sinnvoll erscheint, können ungenutzte Flächen zu einem Campus umgestaltet werden. Auch der Knappheit preiswerter Studentenwohnungen in den Ballungszentren wird entgegengewirkt, indem neue Studentenwohnheime in die Entwicklungsplanung außerhalb der Ballungszentren einbezogen werden. Ein Semesterticket für den ÖPNV soll eine einfache und preiswerte Anbindung für alle Studierende und Auszubildende zu den Ballungszentren sichern. 

 2. Landwirtschaft stärken statt schwächen 

Die Landwirte in unserem Land sind äußerst wichtig für die Nahrungsversorgung. Die vielen bürokratischen und unübersichtlichen Regularien halten wir für falsch und in der derzeitigen Form im Grundsatz unangemessen. Ebenso lehnen wir (Agrar-)Subventionen ab.
Dennoch muss der Staat auch dem Monokulturanbau durch Energiemais und Futtermais sowie dem Artensterben durch Pflanzenschutzmittel entgegentreten. Der Anbau von Futterprodukten ist zumeist für die Erzeuger interessanter als der Anbau von Nahrungsmittelrohstoffen. Nährstoffe des Bodens werden durch Monokulturen ausgelaugt und einseitig belastet. Dadurch werden mehr Düngemittel und Pestizide benötigt, welche ebenso eine schädliche Wirkung auf den Wildtierbestand haben. Durch die stetig steigende Feldgröße werden die Hecken und Grünflächen zudem weiter reduziert.
Hingegen halten wir naturverträgliche Pflanzenschutzmittel für eine moderne Landwirtschaft weiterhin für notwendig, damit ein wirtschaftliches Handeln der Landwirte möglich bleibt. Die verabschiedete Düngemittelverordnung halten wir in diesem Zusammenhang für zu restriktiv und lehnen sie ab.
Landwirte sollen als Unternehmer betrachtet werden und sich durch ihre gute Arbeit selbst finanzieren können. Dabei sollen neue Technologien zum Einsatz kommen und entsprechende geförderte Schulungen angeboten werden. Zudem muss die Forschung für neue Schutzmittel und Anbauarten in enger Zusammenarbeit mit Unternehmen und Hochschulen ausgebaut werden.
Darüber hinaus fordern wir die verantwortungsvolle technologische Begleitung der Gentechnik, um sie in Zukunft auch in der Landwirtschaft nutzbar machen zu können. 

 3. Umwelt – Harmonie zwischen Mensch und Natur 

Bei allen Maßnahmen sind auch immer die Auswirkungen auf die Natur und Umwelt zu beachten. Es bedarf einer Partnerschaft zwischen Mensch und Natur, zwischen Ökonomie und Ökologie. Regionales Handeln ist für einen global gedachten Naturschutz unerlässlich. Hier ist es wichtig, dass bei jedem Handeln alle Interessen abgewogen werden und ein Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen gefunden wird. Dabei ist dem Prozess der Entfaltung und Ausbreitung natürlicher Strukturen möglichst ausreichend Rechnung zu tragen und möglichst wenig entgegenzutreten. Es ist ein verhältnismäßiges sowie maßvolles regionales Handeln an den Tag zu legen.
In diesem Zusammenhang befürworten wir die bestehenden Nationalparks und begrüßen Initiativen für neue Naturparks. Uns ist hierbei besonders wichtig, dass die Bürger vor Ort in den Entscheidungsprozess ausreichend einbezogen werden. Bei der Energiegewinnung darf es nicht sein, dass Wälder und Wiesen aus Gründen mangelnden Widerstandes für den Bau von Windparks missbraucht werden. Wir lehnen die Nutzung des Waldes als neue Plattform für Windenergie ab.
Darüber hinaus dient die Jagd dem aktiven Schutz von Flora und Fauna. Deshalb dürfen bürokratische Hürden für die Jagd- und Fischereiausübung nicht weiter ausgebaut werden. Auflagen sollten geprüft und gegebenenfalls verhältnismäßig und sinnvoll reduziert werden. 

 II. GEMEINDEN ÜBERREGIONAL STÄRKEN 

Die Gemeinden sind zentrale Handlungsfiguren örtlicher Gestaltung. Jede Gemeinde ist aufgrund örtlicher Gegebenheiten und Umstände unterschiedlichen Herausforderungen ausgesetzt. Dabei muss das Handeln örtlicher Politik in strukturschwachen Regionen anderen Grundsätzen folgen als in solchen Regionen, in welchen regionale Verdichtungsstrukturen vorhanden sind. 

 1. Gemeindliches Vorgehen in strukturschwachen Regionen 

Gerade in strukturschwachen Regionen kommt die Handlungsfähigkeit der Gemeinden an ihre Grenzen. Ziel muss es deshalb sein die Gemeinden in ihrer Handlungsfreiheit einerseits zu stärken und andererseits eine koordinierte und gemeindeübergreifende Zusammenarbeit zu realisieren, welche langfristig die jeweilige Region in wirtschaftlicher, finanzieller und gesellschaftlicher Hinsicht lebenswert und attraktiv macht. 

  • Regionale Zusammenarbeit vertiefen und regionale Wirtschaftskraft bündeln
    Strukturschwache Gemeinden und generell Gemeinden in strukturschwachen Regionen müssen vertieft miteinander zusammenarbeiten.
    Bei strukturschwachen Gemeinden ist das zwingend. Deshalb sollen benachbarte strukturschwache Gemeinden Aufgaben der örtlichen Grundversorgung gemeinsam erledigen. Zu diesem Zwecke sollen die Gemeinden im Regelfall Zweckverbände bilden. Als ultima ratio sollen Pflichtverbände gegründet werden.
    Darüber hinaus soll im Regelfall auch die regionale Wirtschaftskraft gebündelt werden. Das Betreiben gemeinsamer Gewerbegebiete oder sonstiger Baugebiete ist hier zielführend.
    Mit den Mitteln der kommunalen Zusammenarbeit sollen letztendlich Gebietsreformen vermieden und die föderal-regionale Vielfalt Bayerns erhalten werden. Der Bildung von Verwaltungsgemeinschaften verschließen wir uns nicht. Als absolute ultima ratio kann ebenfalls das Zusammenlegen oder Auflösen von Gemeinden zweckmäßig sein, auch wenn dies nur als allerletztes Mittel in Betracht gezogen werden soll und nur wenn mildere Maßnahmen nicht nachhaltig genug greifen. 
  • Forschungsstandorte schaffen
    Darüber hinaus wollen wir vermehrt Forschungsstandorte schaffen. Dies kann im Zusammenhang mit Universitäten oder Fachhochschulen geschehen. Dies kann allerdings auch industrielle Forschung oder Forschung durch Privatpersonen oder -unternehmen sein. Falls der Staat neue Forschungseinrichtungen und -projekte startet, sollen diese in der Regel in strukturschwachen Regionen verwirklicht werden, sofern eine andere Region nicht eindeutig besser geeignet ist. 

 2. Gemeindliches Vorgehen in der Nähe von Verdichtungszentren 

Gemeinden in der Nähe von wirtschaftsstarken Verdichtungszentren haben eine besondere Ausgangsituation. In der Regel sind die Gemeindeeinwohner beruflich abhängig von der Nähe zum Ballungszentrum. Damit diese Gemeinden nicht durch diese natürliche Sogwirkung abgehängt werden, sollen sie am wirtschaftlichen Erfolg der Ballungszentren teilhaben. 

Zu diesem Zwecke müssen gewisse Grundvoraussetzungen gegeben sein, damit die örtliche Bevölkerung ein dauerhaftes Niederlassen in derartigen Gemeinden ernsthaft in Betracht zieht. Hierzu zählen vor allem eine ausgebaute Verkehrs- undDigitalinfrastruktur sowie eine lebenswerte Umgebung. 

Es bedarf zunächst einer verkehrsgünstigen Anbindung an das Ballungszentrum. 

Zu dieser Anbindung gehört zunächst, dass in dem jeweiligen Ballungszentrum ein ausgereiftes Park’n’Ride-Konzept umgesetzt wird, damit man schneller und umweltfreundlicher mit dem Auto in die Stadtnähe gelangen kann. 

Als zweites bedarf es eines Modells flexibler und bedarfsorientierter Buslinien, um jederzeit einen ÖPNV gewährleisten zu können. Hierzu soll, soweit nötig, auch das Straßennetz ausgebaut werden. Weiterhin fordern wir neben der essenziellen Barrierefreiheit auch die Ausweitung der Kapazitäten des ÖPNV. Staatliche Markthindernisse für private Personenbeförderungsdienste müssen aufgehoben werden, um das Angebot kommerzieller Fahrdienstleistungen zu erweitern. Nur so kann der individuelle und öffentliche Personennahverkehr gestärkt werden. 

In der Digitalisierung des ländlichen Raumes sehen wir noch sehr viel Ausbaupotential. In vielen Gemeinden ist die Infrastruktur der Gewerbegebiete veraltet, weshalb für die bestehenden Unternehmen, aber auch für Neugründer gute Bedingungen geschaffen werden müssen. Ein flächendeckendes Glasfasernetz und der angestrebte Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes sind hierfür die zentralen Faktoren. Auch der Ausbau des öffentlichen WLANs soll vorangetrieben werden. Für eine effektive Verwaltung fordern wir außerdem die voranschreitende Digitalisierung der Ämter. 

Für attraktive Wohn- und Arbeitsverhältnisse, muss neben dem Ausbau des Wohnraumangebotes auch ein gutes Kinderbetreuungsangebot vorhanden sein. Konkret sehen wir dabei zunächst ausreichend Kita-Plätze als wichtiges Kriterium an. Die Kapazität der vorhandenen Kita-Plätze soll dabei regelmäßig an die Nachfrage angepasst werden. Um eine Angleichung an die Arbeitszeiten der Eltern erreichen zu können, muss es auch eine Flexibilisierung der Unterbringungszeiten in Kitas und sonstigen Kindertageseinrichtungen geben. 

 III. STRUKTURSCHWACHE REGIONEN INSGESAMT WIRTSCHAFTLICH UND STRUKTURELL STÄRKEN 

Strukturschwache Regionen haben vor allem einen Mangel an Wirtschaftskraft. Einzelne Gemeinden sind hier in einem Nachteil, den sie nicht alleine ausgleichen können. Deshalb müssen für strukturschwache Regionen gewisse Besonderheiten gelten. Ziel des folgenden Konzeptes ist es eine koordinierte und langfristige Aufwertung strukturschwacher Regionen in gemeindeübergreifender Zusammenarbeit leichter zu ermöglichen. Zentrale Koordinierungsstelle sollen hier die Landkreise – insbesondere das Landratsamt – sein. 

1. Landkreis mit besonderem Handlungsbedarf

Bereits jetzt gibt es nach dem Landesentwicklungsplan Bayern sogenannte „Regionen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH). Beispielhaft sind hiervon besonders Ober- und Unterfranken sowie Teile von Mittelfranken, der Oberpfalz und Niederbayern betroffen. Wir wollen diese Grundidee entsprechend modifizieren und einen zielgerichteten Konzeptrahmen zur Aufwertung strukturschwacher Regionen entwickeln. 

Daher wollen wir in Zukunft „Landkreise mit besonderem Handlungsbedarf“ (LmbH) ausweisen. An den bisherigen fünf Zuteilungskriterien für RmbH –Beschäftigungsdichte, Arbeitslosenquote, verfügbares Einkommen, Bevölkerungsprognose und Wanderungssaldo junger Menschen – halten wir fest. 

Ein sechstes Kriterium – Vorhandensein eines wirtschaftsstarken Verdichtungsraumes –soll der Abgrenzung und Differenzierung zwischen den bisher ausgewiesenen RmbH dienen. An den Status des LmbH sollen verschiedene Rechte, Pflichten und Besonderheiten geknüpft sein, welche im Folgenden näher ausgeführt werden. 

  • Neue Aufgaben für den Landkreis
    Zentrale Aufgabe für das Landratsamt eines LmbH ist die Koordinierung er kommunalen Zusammenarbeit und die Bereitstellung von Hilfsleistungen für die Gemeinden. Zur Erfüllung dieser neuen Aufgabe gehört es bei Bedarf Ressourcen und Fachpersonal zur Beratung von Gemeinden abzustellen. Dies betrifft besonders die Ausarbeitung von Bebauungsplänen, Errichtung gemeindlicher Organisationen und Einrichtungen sowie sonstige rechtliche Beratung in Selbstverwaltungsfragen. Bei Gemeinden, die im Landesentwicklungsplan als strukturschwach bezeichnet sind, verdichtet sich die Koordinierungs- und Hilfsfunktion zu einer Pflichtaufgabe. Bei diesen Gemeinden soll die strenge Subsidiarität des Aufsichtsrechts gelockert werden, damit das Landratsamt im Falle von rechtswidriger Nichterfüllung von Gemeindeaufgaben schnell und effizient vorgehen kann. Als ultima ratio ist es dem Landkreis möglich, einzelne gemeindliche Einrichtungen und Aufgaben selbst zu übernehmen. Dies soll mit Zustimmung des Kreistages auch gegen den Willen einer strukturschwachen Gemeinde möglich sein. 
  • Personelle und finanzielle Ausstattung
    Zur effizienten Erfüllung dieser Aufgaben muss beim Landratsamt mindestens eine Abteilung geschaffen werden, welche sich explizit um die Koordinierung und Hilfestellungen für Gemeinden kümmert. In dieser Abteilung muss eine ausreichende Anzahl an fachlich gut ausgebildeten Staatsbeamten und Kreisbediensteten beschäftigt werden. Die Kosten für das zusätzlich zu schaffende Personal sind vom Freistaat Bayern zu tragen. Ebenfalls soll es Zuschüsse für LmbH geben, damit diese Unkosten im Rahmen ihrer neuen herausgehobenen Stellung ausgleichen können. Die Kosten für die neue Pflichtaufgabe gegenüber strukturschwachen Gemeinden sind ebenfalls vom Freistaat Bayern zu tragen. Sofern der Landkreis gemeindliche Aufgaben übernimmt, kann dieser die im jeweiligen Aufgabenfeld bestehenden Förderungen für Gemeinden selbst in Anspruch nehmen. 
  • Handlungsspielraum des Landkreises und Stärkung des Bürgers
    Darüber hinaus wollen wir den Bürger in eine stärkere Position versetzen. Deshalb hat jeder Gemeindeeinwohner im Bereich seiner Gemeinde einen einklagbaren Anspruch auf Einschreiten des Landratsamtes als Aufsichtsbehörde, wenn die Gemeinde öffentlich-rechtliche Aufgaben und Pflichten nicht erfüllt. Im Übrigen hat der Landkreis weitgehend Spielraum zur Erfüllung seiner Aufgaben. Insbesondere kann das koordinierende und helfende Vorgehen an Zweckmäßigkeits-und Prioritätserwägungen ausgerichtet werden. 

2. Steuerliche Besonderheiten

Um strukturschwache Regionen wirtschaftlich attraktiv und konkurrenzfähig zu machen, bedarf es zwangsläufig besonderer steuerlicher Anreize und Spielräume. Ziel ist es eine Abwanderung von Unternehmen zu verhindern und gleichzeitig eine Ansiedlung von Unternehmen zu begünstigen. 

  • Arbeitnehmer und Familien entlasten
    Wir wollen die standortbedingten Nachteile für Arbeitnehmer und Familien ausgleichen. Deshalb soll zunächst der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 2000 € erhöht werden, sofern der Arbeitnehmer in einem Unternehmen, welches seinen Sitz im Landkreis hat, arbeitet. Darüber hinaus wollen wir eine generelle Absetzbarkeit von außergewöhnlichen Belastungen aufgrund der Strukturschwachheit der Region ermöglichen. Dazu zählen insbesondere Zusatz- und Ersatzkosten für fehlende oder nicht ausreichende staatliche Kinderbetreuung, Fahrtkosten aufgrund fehlender örtlicher Freizeitangebote für Kinder und generell Zusatzkosten aufgrund eines fehlenden ÖPNV. 
  • Kaufkraft erhöhen und Unternehmer entlasten
    Wir wollen die Kaufkraft generell erhöhen und einen einheitlichen Umsatzsteuersatz von 13 Prozent. Darüber hinaus wollen wir im Einzelfall und auf Antrag für Gewinneinkünfte besondere Stundungsmöglichkeiten auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer gewähren. 
  • Mehr Freiheit beim Gewerbesteuerhebesatz
    In LmbH soll künftig der Mindesthebesatz auf die Gewerbesteuer nicht mehr gelten. Falls es jedoch zu einem schädigenden Steuerwettbewerb der kreisangehörigen Gemeinden kommt, soll der Kreistag einen Mindesthebesatz festlegen können, welcher 130 nicht übersteigen darf. 

3. Schaffung von Gründungsanreizen

Wir wollen besondere Anreize für Unternehmensgründungen schaffen. Neben der Schaffung genereller Neugründungsanreize sollen in LmbH zusätzlich besonders günstige Rahmenvoraussetzungen gegeben sein. 

Zur allgemeinen Neugründerförderung zählt, dass in den ersten zwei Jahren keine Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer zu zahlen sind. 

Sofern sich ein Unternehmen in einer strukturschwachen Region niedergelassen hat, soll es nach diesen zwei Jahren ein dreistufiges Steuerentlastungssystem auf Einkommens- und Körperschaftssteuer geben. Auf der niedrigsten ersten Stufe soll es Stundungsmöglichkeiten geben. Auf der zweiten Stufe wird ein niedrigerer Steuersatz angewendet. Auf der dritten Stufe wird auf die Steuer verzichtet. Bis zum fünften Geschäftsjahr kann der Unternehmer auf Antrag diese Steuervergünstigungen geltend machen. Dabei muss eine besondere Bedürftigkeit nachgewiesen werden. Einem Antrag auf Anwendung eines erniedrigten Steuersatzes soll in der Regel stattgegeben werden. Ein Steuerverzicht soll nur in absoluten Ausnahmefällen gewährt werden. 

Bei der Gewerbesteuer ist es den Kommunen möglich einen niedrigeren Hebesatz für Neugründungen in ihrem Gemeindegebiet zu gewähren. An eine etwaige Hebesatzfestlegung durch den Kreistag ist sie in Bezug auf Neugründungen nicht gebunden. Nach dem fünften Geschäftsjahr müssen neugegründete Unternehmen den für die übrigen Unternehmen geltenden Hebesatz in der Gemeinde zahlen. 

Damit Gründer leichter an Kapital kommen, wollen wir Investitionen anregen, indem Wagniskapital um bis zu 50 Prozent steuerlich absetzbar ist. 


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: JuLis Mittelfranken, JuLis Unterfranken, JuLis Oberfranken


Inzidenzunabhängige Öffnungen ermöglichen 


Die Staatsregierung wird aufgefordert, einen Stufenplan mittels eines dynamischen Faktors einzuführen (siehe Stufenplan der FDP-Fraktion im bayerischen Landtag) und zusätzlich schnellstmöglich ein Konzept zur inzidenzunabhängigen Öffnung in allen gesellschaftlichen Bereichen (Schulen, Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie, Kultur, Sport, usw.) zu erarbeiten.
Dabei soll das Vorhandensein von Hygiene- und Schutzkonzepten, sowie der Einsatz von Schnell- und Selbsttests, als auch Immunitätsausweisen gegen Covid19 als Grundlage dienen. Dabei muss das Testangebot ausgebaut und vermehrt auf den Markt gesetzt werden. So sollen die Nachweise negativer Tests für 24 Stunden (Tagespass) elektronisch oder analog, fälschungssicher und personalisiert, sowohl bei staatlichen Testzentren, als auch bei privaten sogenannten Verifizierungsstellen ausgestellt werden. Eine Lizenz als Verifizierungsstelle kann jedes Unternehmen beim Gesundheitsamt beantragen und nach einer Schulung erhalten. Die Verifizierungsstellen verpflichten sich die Tagespässe wahrheitsgemäß auszustellen und bei Zuwiderhandeln empfindliche Strafen zu akzeptieren.
Dabei können private Verifizierungsstellen sowohl ein Zertifikat für das Ergebnis von – von der Verifizierungsstelle durchzuführenden – Schnelltests anbieten, sowie das Ergebnis von – vor Ort durch den Kunden durchgeführten – Selbsttests ausstellen.
Dafür können die Verifizierungsstellen einen Preis verlangen, der sich – auf dem dadurch entstehenden – Testmarkt bildet. Die Ausstellung von Tagespässen bei staatlichen Testzentren muss kostenlos erfolgen.
Vollständig Geimpfte und Genesene mit einem entspechenden Nachweis sollen auch weiterhin Getesteten gleichgestellt sein.


Gültigkeit: 1 Jahr

Die Gültigkeit dieses Antrages wurde beim 103. Landeskongress am 01. Mai 2022 nicht verlängert.


Antragsteller: JuLis Schwaben


 

 

High oder nicht high? Das ist hier die Frage! 


High oder nicht high? Das ist hier die Frage! 

Die aktuellen Grenzwerte für THC (aktuell 1 Nanogramm, in Bayern 2 Nanogramm pro ml
 Blutserum) sowie andere Regelungen im Kontext von Cannabis im Straßenverkehr sind auf
 Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse anzupassen. 

  1. In § 24a StVG ist eine fundierte Anpassung des THC-Grenzwertes und dessen Normierung vorzunehmen, indem analog zur Regelung bei Alkohol für THC ein Toleranzgrenzwert von 6 ng/ml Blutserum eingeführt wird. Bei diesem liegt die Beeinträchtigung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit klar unter der einer Blutalkoholkonzentration von 0,5‰. 
  2. In den §§ 315c und 316 StGB ist ein THC-Wert von 3,0 ng/ml Blutserum festzulegen, unterhalb welchem eine relative Fahruntüchtigkeit und damit auch die Erfüllung des jeweiligen Tatbestandes ausgeschlossen ist. 
  3. Mit einer Änderung von § 14 der Fahrerlaubnis-Verordnung ist sicherzustellen, dass ein Entzug der Fahrerlaubnis nicht allein aus dem Grund erfolgen kann, dass Cannabis konsumiert wurde oder sich widerrechtlich im Besitz der betreffenden Person befindet. Dies soll erst geschehen, wenn eine diagnostizierte Abhängigkeitserkrankung vorliegt, durch den Drogenkonsum der Straßenverkehr gefährdet wurde oder wenn mehrmals Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr nach § 24a StVG begangen wurden. 
  4. Liegt einer der in 3. genannten Fälle vor, ist zum Schutz der betroffenen Person neben Maßnahmen, welche die Fahrerlaubnis betreffen, verpflichtend eine medizinische oder therapeutische Betreuung anzuordnen. Deren Art und Intensität ist einzelfallbezogen zu bestimmen und kann von einfachen Gesprächen bis hin zu intensiver medizinischer Betreuung reichen. Die Betreuung soll ein Abrutschen in eine Sucht verhindern bzw. der betroffenen Person helfen, aus dem Stadium der Abhängigkeit herauszukommen. 
  5. Die Forschung, Entwicklung und tatsächliche Nutzung von schnellen Messverfahren, die lediglich eine verkehrsrelevante Beeinträchtigung durch Cannabiskonsum nachweisen, sind zu fördern. Messverfahren, die hingegen auf das nicht psychoaktive, lange nachweisbare und bezüglich der Fahrtauglichkeit nicht aussagende Abbauprodukt THC-COOH (THC-Säure) abstellen, sind für den Fall eines marktreifen Produkts ersterer Art schnellstmöglich zu ersetzen.

Gültigkeit: 10 Jahre 


Antragsteller: JuLis Schwaben


 

 

Familienplanung beginnt schon vor dem ersten Kind – selbstbestimmte Verhütung für junge Menschen gewährleisten 


Familienplanung beginnt schon vor dem ersten Kind – selbstbestimmte Verhütung für junge Menschen gewährleisten 

Wir Junge Liberale erachten die Erörterung menschlicher Sexualität, die umfassende Aufklärung junger Menschen und die gesellschaftliche Debatte über Sexualität und Verhütung für einen essenziellen Bestandteil einer offenen Gesellschaft. Der Abbau von Stigmata, Vorurteilen und Tabus in dieser Debatte ist nach unserer Auffassung unbedingte Voraussetzung für einen verantwortungsvollen und liberalen Umgang mit Sexualität. 

Dazu gehört für uns in erster Linie, Kinder und Jugendliche möglichst frühzeitig und umfassend über Sexualität und Verhütung zu informieren. Der Sexualkundeunterricht an Schulen soll deshalb nicht nur zur Vermittlung der Funktion menschlicher Fortpflanzung dienen, sondern auch zur Vermittlung des Spektrums möglicher Verhütungsmethoden in seiner gesamten Breite, sodass auch Jugendliche in die Lage versetzt werden, eine informierte und abgewogene Entscheidung hinsichtlich der Verwendung von Verhütungsmitteln zu treffen. 

Ebenso ist die Verfügbarkeit von verschiedenen Verhütungsmethoden eine unbedingte Voraussetzung für einen verantwortungsvollen Umgang mit Sexualität. Um gerade auch jüngeren, in Ausbildung befindlichen Menschen den Zugang zu Verhütungsmitteln unabhängig von der eigenen Einkommenssituation zu ermöglichen, soll die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für alle zugelassenen Verhütungsmittel bis zum Ende der ersten Berufsausbildung übernehmen. Zusätzlich sollen auch Kosten für Notfall-Verhütungsmittel bis zu drei Mal jährlich erstattungsfähig sein. So soll vor allem auch jungen Menschen mit geringem Einkommen der chancengerechte Zugang ermöglicht werden, sodass eine selbstbestimmte und eigenverantwortliche Familienplanung keine Frage des Einkommens ist. 

Um das bisher existierende Spektrum an Verhütungsmethoden insbesondere um weniger invasive Methoden zu erweitern, fordern wir weiterhin die Förderung der Entwicklung von alternativen Verhütungsmethoden aus Steuermitteln, sofern diese hinreichend erfolgsversprechend sind. Dies betrifft gleichermaßen Verhütungsmethoden für Männer und Frauen.


Gültigkeit: 10 Jahre


 Antragsteller: JuLis Schwaben


 

Geistiges Eigentum auch in Pandemiezeiten schützen 


Wir Junge Liberale Bayern lehnen internationale Bestrebungen ab, welche auf den zeitweisen Verzicht auf den Patentschutz auf Basis einer teilweisen Aussetzung des TRIPS-Abkommens abzielen. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Europäische Union sich gegen die Initiative von Südafrika und Indien ausspricht, welcher sich auch der US-Präsident Joe Biden angeschlossen hat.  

Gleichzeitig fordern wir, Handelsrestriktionen für die Impfstoff Rohstoffe abzubauen – diese sind ein deutlich größeres Problem für die globale Impfstoffproduktion als die Patentrechte. Ebenso fordern wir die Unterstützung von Know-How-Transfer in Länder mit möglichen Produktionsstandorten. Das kann nur mit den Herstellern des Impfstoffes gelingen, kann aber von staatlicher Seite unterstützt werden.  

Darüber hinaus lehnen wir auch eine Anordnung gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 IfSG i.V.m. § 13 PatG und die damit einhergehende faktische Aufhebung des Patentschutzes bezüglich Impfstoffen gegen Covid-19 strikt ab.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: Stefan Edenharder, Yannik Mohren, Dominik Konrad, Felix H. Meyer, Tobias Dutta, Gabriel Wölfel, Jannik Jürß, Dominik Winkel, Lucas von Beckedorff, Luca Scharf, Phil Hackemann, Johannes Kuffer, Tobias Weiskopf, Max Hansen


 

Die Bude ein für alle Mal kleiner machen – echte Reform des Bundestagswahlrechts 


Seit der Bundestagswahl 2017 hat Deutschland mit seinen 709 Mitgliedern des Deutschen Bundestages das größte frei gewählte Parlament der Welt. Wir Junge Liberale Bayern empfinden ein großes Parlament als nicht grundsätzlich verwerflich, sofern dies dessen effektiver Arbeit zuträglich ist – allerdings stößt der Bundestag angesichts seiner aktuellen Größe an seine räumlichen Kapazitätsgrenzen. Dies gilt umso mehr bei einem weiteren Anwachsen und beeinflusst die Arbeitsfähigkeit des Parlaments negativ. Das aktuelle Wahlrecht setzt dem auch nach dessen letzter Änderung nichts entgegen. So sind nach wie vor Szenarien mit annähernd 1000 Abgeordneten (und damit fast doppelt so viele wie regulär vorgesehen) denkbar. Wir erachten es deshalb als Notwendigkeit, eine umfassende Reform des Bundestagswahlrechts vorzunehmen, um eben diese Entwicklung zu stoppen und die Gefahr eines völlig unkontrollierten Anwachsens des Bundestages auch in Zukunft zu minimieren, unabhängig davon, wie sich Wahlergebnisse und Parteienlandschaft entwickeln. Auch für eine Reform des Bundestagswahlrechts bekennen sich die JuLis Bayern zum Grundsatz der personalisierten Verhältniswahl. Die Repräsentation von Regionen (in Form von Wahlkreisen) durch direkt gewählte Abgeordnete war schon immer kennzeichnend für den Bundestag und soll erhalten bleiben. Zuschreibungen wie eine irgendwie geartete Höherwertigkeit oder gesteigerte Wichtigkeit von Direktmandaten bzw. ihren Inhabern lehnen die Jungen Liberalen Bayern konsequent ab. Schon nach der Maßgabe des Grundgesetzes über die Gleichwertigkeit aller Mitglieder des Bundestages erübrigen sich derartige Diskussionen vollständig und endgültig. Um eine Verkleinerung des deutschen Bundestages sicherzustellen, fordern die Jungen Liberalen Bayern folgende Maßnahmen: 

1. Wahlkreise 

Wir befürworten, die Zahl der Wahlkreise auf 220 zu senken. Hierbei soll die Abweichung der tatsächlichen Größe eines Wahlkreises vom Durchschnitt bei maximal +/- 20% liegen. Die sonstigen Maßgaben des § 3 Abs. 1 BWahlG bleiben unangetastet. Der Neuzuschnitt wird von der Wahlkreiskommission gemäß § 3 Abs. 2 BWahlG vorgenommen und bedarf der Zustimmung des Deutschen Bundestages. 

2. Direktmandate 

In jedem Wahlkreis ist – wie gehabt – ein Direktmandat über die Erststimme zu vergeben. Abweichend von der bisherigen Ausgestaltung ist nicht mehr die relative Mehrheit der Erststimmen für das Erringen des Direktmandates erforderlich, sondern die absolute Mehrheit. Wird diese von keinem Bewerber erreicht, findet 14 Tage nach dem eigentlichen Wahltermin ein Stichwahltermin statt, bei dem die beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, gegeneinander antreten. Gewählt ist, wer dann die relative Mehrheit der gültigen Stimmen auf sich vereint. Alternativ zur Stichwahl kann auch ein System mit Präferenzstimmen eingeführt werden. Dabei kann der Wähler eine Reihenfolge angeben in der die Direktkandidaten wählen würde. Beim Auszählen wird immer der Direktkandidat mit den wenigsten Stimmen eliminiert und seine Stimmen auf die anderen Kandidaten verteilt, solange bis ein Kandidat über 50% der Stimmen hat. 

3. Größe des Bundestages 

Die Jungen Liberalen Bayern sprechen sich dafür aus, die Regelgröße des Bundestages von derzeit 598 auf 660 Sitze zu vergrößern. Hierdurch wird mit den dann über die Landeslisten zu vergebenden 440 Sitzen ausreichend Spielraum geschaffen, um eventuelle Überrepräsentationen von Parteien in Bundesländern, welche bei den Direktmandaten entstehen können, ausgleichen zu können, sodass bestenfalls keine Überhangmandate mehr anfallen. 

4. Listenmandate 

Zur Vergabe der (dann 440) Listenmandate sprechen wir uns dafür aus, nach dem bisher gebräuchlichen Verfahren aus § 6 Abs. 1 bis 4 BWahlG vorzugehen, das Sitzkontingentverfahren bleibt dementsprechend erhalten. 

5. Überhang- und Ausgleichsmandate 

Entstehen Überhangmandate, weil eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate errungen hat, als ihr nach ihrem Zweitstimmenanteil Sitze zustehen, so bleiben diese erhalten. Ein Ausgleich findet weiterhin nach dem Verfahren aus § 6 BWahlG (in der bis 18.11.2020 gültigen Fassung) statt, jedoch erst ab dem dritten anfallenden Überhangmandat zu Gunsten eine Partei. 

6. Sperrklausel 

Die Sperrklausel in Form der 5%-Hürde bzw. dem Gewinn von mindestens 3 Direktmandaten bleibt erhalten. Parteien nationaler Minderheiten sind hiervon weiterhin ausgenommen. 

7. Sonstiges 

  • Für alle genannten Zuteilungsschritte soll das Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë/Schepers) angewendet werden. 
  • Die Mehrheitsklausel gemäß § 6 Abs. 7 BWahlG soll erhalten bleiben. 
  • Nach dem Hauptwahltermin veröffentlicht der Bundeswahlleiter die Liste der Bewerber, die bereits als gewählt feststehen. Ebenso erfolgt die Veröffentlichung einer Liste der Bewerber, bei denen eine Wahl rechnerisch noch möglich ist. Die endgültige Feststellung und Veröffentlichung der Liste der gewählten Bewerber erfolgt erst nach dem Stichwahltermin in den Wahlkreisen, hiernach jedoch schnellstmöglich. 
  • Es sind Regelungen zu treffen, die sicherstellen, dass den bereits nach dem Hauptwahltermin feststehenden gewählten Bewerbern kein Vorteil durch ihre frühzeitige, sichere Wahl entsteht. 
  • Der Deutsche Bundestag tritt nicht mehr spätestens am 30. Tage nach dem Hauptwahltermin, sondern spätestens am 30. Tage nach dem Stichwahltermin zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. 
  • Die Briefwahl ist unter den bisher gängigen Voraussetzungen beizubehalten. Beantragt ein Wahlberechtigter die Briefwahl für den Hauptwahltermin, so soll dies auch für den Stichwahltermin gelten. Die Beantragung der Briefwahl exklusiv für den Stichwahltermin ist unter entsprechend kurzen Fristen zu ermöglichen.

Gültigkeit: 5 Jahre


Antragssteller: Stefan Edenharder, Analena Wilhelm, Sascha Renner, Maximilian Funke-Kaiser, Yannik Mohren, Tobias Dutta, Rebecca Müller-Zurlinden, Jennifer Kaiser-Steiner, Tarek Carls, Kai Fabian Fackler, Hannah Kehl, Tobias Weiskopf, Patrick Arleth, Marie Dyckers, David Berends, Lucas von Beckedorff, Sam Batat, Nils Gründer, Barbara Eggers,  Jannik Jürß, Max Bruder, Max Hansen, Dominik Winkel, Victoria Beyzer, Philipp Sallmen, Melody Bayer, Sascha Perkuhn, Philip Blank, Manuel Talarico, Fabian Ernstberger,  Kerry Aileen Hoppe, Michael Wagner, Niklas Pfeiffer, Julius Arnold, Fabian Bischof


 

Abschaffung unverhältnismäßiger Corona-Maßnahmen


Die Jungen Liberalen Bayern lehnen folgende Corona-Maßnahmen aufgrund mangelnder Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit ab und fordern sowohl ihre sofortige Abschaffung als auch ihre künftige Unterlassung:

  • Bewegungsradius von 15-km in Corona-Hotspots (und jegliche Kontrolle dessen über Mobilgeräte
  • Die bundeseinheitliche Corona-Notbremse, soweit sie ausschließlich auf den Inzidenzwert als alleinigen Umstand für die Auslösung von Infektionsschutzmaßnahmen abstellt, soweit keine Ausnahmen für Geimpfte vorgesehen werden und soweit die Bundesregierung ermächtigt wird pauschale Rechtverordnungen für das gesamte Bundesgebiet erlassen zu dürfen
  • Nächtliche Ausgangssperren
  • Allgemeine Ausgangsbeschränkung
  • Reduzierung der Kontaktbeschränkung auf einen Hausstand zusätzlich einer weiteren Person
  • Abschaffung des kleinen Grenzverkehrs durch Test- und Quarantänepflicht

Gültigkeit: 5 Jahre


Antragssteller: JuLis Schwaben


Immer her mit dem Stoff! Leitlinien einer liberalen Impfstrategie.


Die Jungen Liberalen Bayern sprechen sich für eine liberale Impfstrategie aus. Diese umfasst eine schnellstmögliche Immunisierung der Gesellschaft gegen das Sars- CoV2-Virus, sowie gegen dessen Mutationen.

Hierfür muss zeitnah eine Impfkampagne konzipiert und umgesetzt werden. Wir sind der Ansicht, dass die – durch die Coronaimpfverordnung – erlassen Prioritätenreihenfolgen bei der Impfung – wie durch die FDP-Bundestagsfraktion vorgeschlagen – auf Grundlage eines Gesetzes definiert werden hätte müssen. Eine nachträgliche Legitimation der Verordnung durch den Gesetzgeber in Form eines Gesetzes ist aus unserer Sicht unerlässlich. Eine Impfpflicht gegen Covid19 lehnen wir kategorisch ab. Sie ist weder praktisch umsetzbar, noch mit unserem liberalen Werten vereinbar.

Wer Herdenimmunität will, muss auch die natürliche Immunität der Genesenen als weiterhin wachsende Ressource nutzen. Ziel muss es sein, die Gesamtzahl der Immunen möglichst schnell und mit möglichst wenig Risiken zu steigern. Dabei ist die derzeitige Knappheit der Impfkapazität immer zu berücksichtigen. Daher sollten jene, die bereits natürlich immun sind, vorerst nicht nochmals künstlich über die Impfung immunisiert, sondern in der Impfreihenfolge nach hinten geschoben und somit erst die Personen ohne Immunität geimpft werden. Hiervon ausgenommen soll die Gruppe 1 sein.

Die Umsetzung der Impfungen ist aus organisatorischen Gründen sukzessive in die Hände der ärztlichen Selbstverwaltung zu legen. Hausärzte und Betriebsärzte sind näher an den Personen und die logistische Kraftanstrengung einer Durchimpfung effizienter bewerkstelligen könnten, als es ein staatlich organisierter Impfapparat in Zentren je könnte. In Voraussicht einer zeitnahen Durchimpfung der Bevölkerung muss sichergestellt werden, dass nach der Durchimpfung einer geschlossenen Organisation wie zum Beispiel Pflegeheime, auch die entsprechend geltenden Corona-Auflagen gelockert werden müssen.

So fordern wir, dass im Falle einer Durchimpfung der Bewohner und Mitarbeiter einer stationären Pflegeeinrichtung, die besonderen Schutzvorkehrungen, die ein großes Maß an Bürokratie und Freiheitseibußen mit sich bringen, sofort abzuschaffen sind. Die bedeutet praktisch: insbesondere keine Einschränkung von Besuchern mehr  in diesen Heimen. Masken- und Testpflicht wollen wir aber, auch im Hinblick auf neue Virusmutationen und ungeimpfte Bewohner beibehalten.

Hierbei von “Impfprivilegien” zu sprechen verbietet sich aus unserer Sicht, da sobald der rationale Grund für eine Freiheitseinschränkung entfällt, es ein  rechtsstaatliches Gebot ist, diese aufzuheben. Aus diesen Überlegungen speist sich auch die konsequente Forderung, dass sobald die Gesamtheit der Bevölkerung die Möglichkeit hatte, sich impfen zu lassen, sämtliche Corona-Maßnahmen, die  die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger einschränken, sofort entfallen müssen.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragssteller: JuLis Schwaben, Stefan Edenharder, Gabriel Wölfel, Dominik Winkel, Vanessa Walter, Yannik Mohren , Max Bruder


Für wirtschaftlich gerechte Coronahilfen!


Der Staat hat im Rahmen der Corona-Pandemie viele Hilfsprogramme und Sonderregeln für Unternehmer und Unternehmen aufgestellt. Dennoch sind die Maßnahmen im Ganzen kritisch zu sehen. Die Milliardenpakete gehen zu Lasten künftiger Generationen und zu
Lasten des Vertrauens in liquide Unternehmen.

Aus diesem Grund fordern die Jungen Liberalen Bayern ein Umdenken in der verfehlten Corona-Wirtschaftspolitik der großen Koalition.

  1. Negative Gewinnsteuer – jetzt!

Die Jungen Liberalen Bayern fordern die zügige Einführung der negativen Gewinnsteuer. Diese hat sich mindestens an den unmittelbar vorherigen Veranlagungszeiträumen vor dem Jahr 2020 zu orientieren.

Vorteil ist hier, dass einerseits eine unbürokratische Auszahlung über das
Finanzamt stattfinden kann. Andererseits bedarf es keiner gesonderten
Vermögensprüfung.

  1. Für eine einfache und gerechte Wirtschaftsförderung!

Darüber hinaus fordern die Jungen Liberalen Bayern das Ende der pauschalen und
im Ergebnis ungerechten sowie wettbewerbsverzerrenden Hilfsleistungen. So sehr
es richtig war, am Anfang der Pandemie finanzielle Ausfälle auszugleichen, so sehr
ist es jetzt geboten diese in Teilen sehr unterschiedlich ausgestalteten
Finanzhilfen zurückzufahren.

Künftig sollen sämtliche Hilfen über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zu
erhalten sein. Dabei soll der Nachweis der Bedürftigkeit und die Auszahlung simpel
und unbürokratisch möglich sein. Im Übrigen sollen Kredite und Bürgschaften weiter in
Anspruch genommen werden können. Der erleichterte Zugang zur Grundsicherung muss
ebenfalls bestehen bleiben.

III. Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nicht verlängern

Schließlich fordern die Jungen Liberalen Bayern, dass die
Insolvenzantragspflicht wiederauflebt. Es ist volkswirtschaftlich und aus
Gerechtigkeitsgesichtspunkten sehr bedenklich, wenn Insolvenzen immer weiter
aufgeschoben werden. Dabei geht es um diejenigen Unternehmen, die gerade kein
tragfähiges Geschäftsmodell haben und schon vor der Corona-Krise in die Insolvenz
gerutscht wären.

Die Insolvenzpflicht dient dem Schutz der Gläubiger, damit diese nicht
vollkommen leer ausgehen, wenn ein Unternehmen Pleite geht. Gerade in Krisenzeiten
ist das Insolvenzrecht besonders wichtig, um die Gläubiger zu schützen. Diese
bewusst-einseitige Benachteiligung darf nicht dazu führen, dass die Gläubiger
gemeinsam mit der künftigen Generation die Kosten dieser Pandemie alleine tragen
dürfen.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragssteller: JuLis Unterfranken, JuLis Schwaben