Teller statt Tonne

In Deutschland landen nach Berechnungen der Universität Stuttgart jedes Jahr fast
13 Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll. Die Umweltorganisation WWF geht sogar von
mehr als 18 Millionen Tonnen aus. Pro Person sind es je nach Studie um die 80
Kilogramm.
Einen großen Teil davon nehmen weggeworfene Lebensmittel aus Supermärkten ein,
die ein abgelaufenes Datum tragen und dennoch genießbar sind.
Aus diesem Grund fordern die Jungen Liberalen Bayern, dass Lebensmittel nach Ende des
Mindesthaltbarkeitsdatums grundsätzlich haftungsfrei verkauft und gespendetwerden
dürfen. Die abgelaufenen Produkte müssen entsprechend deutlich gekennzeichnetwerden.
Im Übrigen soll das italienische „Good Samaritan Law“ Vorbild sein.
Darüber hinaus sind wir der Meinung, dass Lebensmittelverschwendung ein Thema ist,
das global angegangen werden muss. Deshalb begrüßen wir nationale und internationale
Initiativen zur Reduzierung jener ausdrücklich.


Antragsteller: JuLis Unterfranken, JuLis Schwaben, JuLis Oberfranken, JuLis Mittelfranken, Yannik Mohren , Karl Tilman von Heygendorff, Kerry Aileen Hoppe, Tobias Weiskopf


Gültigkeit: 5 Jahre

Impfpflicht? Nein, danke!

I. Die Impfpflicht

Die Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 sind gut erprobt, sicher und wirksam. Daher rufen wir weiterhin alle dazu auf, sich durch eine Impfung vor Covid-19 zu schützen. Die Jungen
Liberalen Bayern halten dennoch an ihrer Beschlusslage gegen eine allgemeine
Impfpflicht fest.

II. Freedom Day

Außerdem fordern wir einen Freedom Day zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

III. Mandat für den erweiternden Landesvorstand:
Sollte sich die Situation der Covid-19-Pandemie wesentlich ändern und eine neue
Bewertung sinnvoll sein, befähigen wir den erweiterten Landesvorstand diesen
Beschluss zu überarbeiten.

Hinweis: Beschlossen vom 102. eLandeskongress am 12.02.2022 und überarbeitet vom erweiterten Landesvorstand am 05.04.2023

Antragsteller: Franz Märtl , Analena Wilhelm, Gabriel Wölfel, Max Hansen, Niklas Pfeiffer, Robin Spitzbart, Marinus Maier, Sascha Renner, Yannik Mohren, Theresa Ley, Johannes Etzel

Gültigkeit: 5 Jahre

Justitia entlasten, Schwarzfahrer aus dem Knast holen

Wir Junge Liberale Bayern sind der Meinung, dass die Beförderungserschleichung nach
§265a Absatz 1 Alt. 3 StGB (“Schwarzfahren” im ÖPNV) ein Vergehen mit aus
gesellschaftlicher Sicht geringem Unrechtsgehalt und allzu häufig allein auf
wirtschaftliche Not der Betroffenen zurückzuführen ist. Wir fordern deshalb,
sogenannte Schwarzfahrer nicht mehr als Straftäter zu belangen, denen ein
Gefängnisaufenthalt droht.
Konkret fordern wir die Aufhebung der Strafbarkeit der Beförderungserschleichung bei
gleichzeitiger Schaffung eines äquivalenten Tatbestands im Gesetz über
Ordnungswidrigkeiten. Hierzu soll an §118 („Belästigung der Allgemeinheit“) ein §118a
angefügt werden, der die Möglichkeit schafft, unbefugte Nutzung öffentlicher
Verkehrsmittel mit Geldbuße oder gemeinnütziger Arbeit zu ahnden.
Die Initiative der bayrischen Staatsregierung zur Erbringung gemeinnütziger Arbeit
als primäre Ersatzstrafe (“Schwitzen statt Sitzen”) zur Vermeidung von
Ersatzfreiheitsstrafen begrüßen wir dabei ausdrücklich als einen ersten Schritt in
Richtung Entkriminalisierung. Diese wird in unseren Augen bisher jedoch noch zu wenig
umgesetzt.


Antragsteller: Anton Blanke, JuLis Mittelfranken


Gültigkeit: 5 Jahre

Keine Verstöße gegen das Gesetz durch Onlinedienste


Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Behörden auf, die europäischen Datenschutzbestimmungen sowie  Einhaltung der Menschenrechtskonventionen bei Onlinediensten wie TikTok in der Europäischen Union durchzusetzen und die illegale Datenweitergabe an chinesische Behörden zu unterbinden.


Gültigkeit: 1 Jahr

Die Gültigkeit dieses Antrages wurde am 12.02.22 beim 102. Landeskongress um ein Jahr verlängert.


Antragsteller: BV Niederbayern


 

Her body, her choice

Präambel

Wir Junge Liberale erachten das Recht auf und den freien Zugang zu  Schwangerschaftsabbrüchen als einen der wichtigsten gesellschaftlichen Fortschritte  der letzten Jahrzehnte. Die Entscheidung, eine Schwangerschaft vollständig  auszutragen oder sie abzubrechen ist eine grundsätzliche Frage des Selbstbestimmungsrechts von Frauen. Auch im 21. Jahrhundert erleben wir in westlichen  Staaten Entwicklungen, die den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen massiv erschweren  – so beispielsweise in Teilen der USA oder mit Polen gar in einem EU-Mitgliedstaat.  Für uns ist klar, dass es gilt, in Deutschland ähnliche Entwicklungen mit aller Kraft zu unterbinden und gleichzeitig den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen für Frauen zu verbessern. Es stellt sich unserer Auffassung nach nicht die Frage, ob Zugang zu

Schwangerschaftsabbrüchen ermöglicht wird oder nicht – denn auch ein Verbot von  Abtreibungen führt nicht dazu, dass diese unterbleiben, sondern ausschließlich dazu,  dass diese unter katastrophalen Bedingungen und nicht nach den Regeln ärztlicher  Kunst durchgeführt werden.

In Deutschland geht die Zahl der Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche als Leistung  anbieten, seit Jahren kontinuierlich zurück. Diese Entwicklung ist zum Teil so  drastisch, dass Frauen, die einen Abbruch wünschen, enorm weite Fahrtstrecken auf  sich nehmen müssen, um diesen zu erhalten. Weiterhin ist die Auswahl an verfügbaren  Methoden hierdurch erheblich eingeschränkt. Wir Junge Liberale erachten diesen  Zustand für nicht hinnehmbar.

Wir erkennen die Schwierigkeit der Abwägung zwischen dem Recht auf Leben, das nach  ständiger Rechtsprechung auch auf das ungeborene Leben Anwendung findet, einerseits  und dem Selbstbestimmungsrecht der Frau andererseits. Wir sind aber der Auffassung,  dass in der derzeitigen Rechtslage ein Übergewicht zu Lasten eben dieses  Selbstbestimmungsrechts gegeben ist und sprechen uns daher für Reformen nach den  folgenden Leitlinien aus.

 

Schwangerschaftsabbrüche als Teil der ärztlichen Ausbildung

Wir halten es für erforderlich, angehende Ärzte bereits in der Ausbildung mit dem  Thema in Kontakt zu bringen. Dazu sollen grundsätzliche Methoden und die  Rahmenaspekte von Schwangerschaftsabbrüchen zukünftig als Pflichtinhalt in die  Curricula des Studiums der Humanmedizin an allen deutschen Universitäten aufgenommen  werden. Hierbei lehnen wir Ausnahmen für Universitäten in nichtstaatliche  Trägerschaft ausdrücklich ab.

Eine tiefergehende Beschäftigung mit der Thematik ist weiterhin in der Ausbildung von  Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe erforderlich. Hierzu sollen alle  umgebenden Aspekte (medizinisch, rechtlich, soziokulturell, anderweitig  gesellschaftlich) eingehend thematisiert werden und die Kompetenz zur praktischen  Durchführung vermittelt werden. Wir erachten hierbei auch für angemessen, zur  Erlangung dieser Qualifikation praktische Erfahrung im Bereich von  Schwangerschaftsabbrüchen vorauszusetzen, die beispielsweise durch Arbeitserfahrung  in derartigen Einrichtungen erlangt werden kann.

Initiativen an deutschen Universitäten, welche versuchen, Studierenden der  Humanmedizin die Thematik näher zu bringen und im Rahmen der sich bietenden  Möglichkeiten auch praxisnahe Übungen anzubieten, begrüßen wir ausdrücklich. Wir  sprechen uns dafür aus, derartige Projekte zu fördern und fordern die medizinischen  Fakultäten auf, die Zusammenarbeit mit ihnen zu intensivieren, um ein möglichst  breites Angebot der Beschäftigung mit Schwangerschaftsabbrüchen zu schaffen.

 

Versorgungslage

Der Versorgungsauftrag hinsichtlich Schwangerschaftsabbrüchen fällt derzeit nach  Maßgabe des Schwangerschaftskonfliktgesetzes den Ländern zu, wird jedoch nicht  tiefergehend konkretisiert. Wir fordern deshalb, dass die Bundesärztekammer einen Versorgungsschlüssel als Untergrenze erarbeiten soll, nach dem ein den Umständen angemessenes Angebot an Schwangerschaftsabbrüchen definiert wird. Den Landesärztekammern soll Spielraum  gegeben werden, diesen Versorgungsschlüssel regionalspezifisch anzupassen und zu  konkretisieren. Die Bundesländer sollen auch zukünftig für die tatsächliche Umsetzung  Sorge tragen.

Wir erachten es weiterhin für erforderlich, im Falle einer deutlichen Unterschreitung  dieses Versorgungsschlüssels konkrete Maßnahme zu ergreifen, um die praktische  Verfügbarkeit zu sichern. Hierfür stellt für uns die Verpflichtung medizinischer  Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft zur Durchführung von Abbrüchen ein  probates Mittel dar, um im Falle einer inakzeptablen Versorgungslage vorübergehend  Abhilfe zu schaffen.

Um eine dauerhafte Entspannung der Lage zu erreichen, sehen wir die Länder in der  Pflicht, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um insbesondere in unterversorgten Gebieten  die Ansiedlung von Ärzten mit entsprechendem Angebot zu fördern. So kann  beispielsweise eine Förderung der Ausbildung von Medizinstudierenden, die sich  bereiterklären, sich zum Facharzt weiterzubilden und Abbrüche in einer  unterversorgten Region für einen festgelegten Zeitraum anzubieten, ähnlich der  bayerischen “Landarztquote” angedacht werden.

Um Hürden zur Inanspruchnahme konsequent abzubauen, fordern wir weiterhin,  Schwangerschaftsabbrüche in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung  aufzunehmen. Leistungen, die anstelle eines Schwangerschaftsabbruchs (Adoption,  vertrauliche Geburt etc.) in Betracht kommen, wollen wir Schwangeren weiterhin  ermöglichen. Gerade eine zeitige, umfassende Aufklärung, u.a. im Rahmen des  Schulunterrichts kann dazu beitragen, dass diese Maßnahmen bereits bekannt sind und  mit höherer Wahrscheinlichkeit in Anspruch genommen werden.

 

 

Abtreibungen als Materie des Strafrechts

Schwangerschaftsabbrüche sind nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich rechtswidrig,  wobei in eng definierten Ausnahmefällen Straffreiheit gewährt oder eine  Rechtfertigung der Beteiligten angenommen wird. Wir Junge Liberale erachten diese  Detailbetrachtung nicht für Haarspalterei, sondern im Gegenteil für eine essenzielle  Frage der rechtlichen Behandlung von Abtreibungen. Wir fordern deshalb eine Umkehr  dieses Prinzips. Schwangerschaftsabbrüche sollen damit grundsätzlich legal, unter  gewissen Umständen aber strafbar sein.

Die andauernde Debatte um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche gemäß § 219a  StGB hat nicht zu einer sinnvollen Veränderung der Rechtslage geführt. Noch immer  werden Ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren, völlig unnötig  kriminalisiert. Wir fordern deshalb die Streichung des § 219a StGB.

 

Voraussetzungen für Legalität von Schwangerschaftsabbrüchen

Wir möchten an dem derzeitigen System von zweierlei Möglichkeiten zur Begründung  eines Abbruchs festhalten.

Die derzeitige Regelung zur Möglichkeit des Abbruchs einer Schwangerschaft bei  Vorliegen einer medizinischen Indikation soll in ihrer Form beibehalten werden, soll  allerdings um die kriminologische Indikation, welche bisher separat geregelt wird,  erweitert werden.

Weiterhin möchten wir an der Fristenregelung, nach der Schwangerschaften ohne  Vorliegen einer Indikation auf Wunsch der Schwangeren hin abgebrochen werden können,  festhalten. Die derzeitige Frist von 12 Wochen ab Befruchtung halten wir dabei  insbesondere angesichts der Tragweite der zu treffenden Entscheidung und der  angespannten Versorgungslage für unzureichend und fordern eine Ausweitung auf 16  Wochen ab Befruchtung.

Das Erfordernis des Besuchs einer Schwangerschaftskonfliktberatung soll grundsätzlich  entfallen. Lediglich eine Wartezeit zwischen der ärztlichen Erstberatung und der  tatsächlichen Durchführung des Abbruchs von mindestens 72 Stunden halten wir für  angemessen. Ärzte sollen angehalten werden, in Fällen, in denen der Eindruck einer  möglichen seelischen Ausnahmesituation durch den Abbruch entsteht, der Schwangeren  eine psychologische Nachsorge nahezulegen.

 

Beratung

Damit eine umfassende und zeitnahe Beratung in Konfliktsituationen gewährleistet  werden kann, ist es notwendig, dass es ein ausreichendes Angebot an Beratungsstellen  gibt. Wir fordern daher, dass die Beratungsstellen gerade auf dem Land weiter  ausgebaut werden, mit der Zielmarke, dass keine Schwangere mehr als 30km bis zur  nächsten Beratungsstelle zurücklegen muss. Die Richtlinien zu Beratungsgesprächen bei  Schwangerschaftsabbrüchen sollen zudem grundlegend überarbeitet werden, sodass die  Beratung nicht gezielt auf den Erhalt des ungeborenen Lebens oder die Ausräumung von  Zweifeln am Abbruch ausgerichtet ist, sondern neutral auf die jeweilige Situation  eingeht und Lösungen aufzeigt. Eine Förderung von nichtstaatlichen Beratungsstellen  soll an diese Neutralität geknüpft sein. Um dies festzustellen, sollen die  Beratungsstellen regelmäßig auf ihre Offenheit und Qualität evaluiert werden. Die zum  Teil bereits stattfindenden Hinweise auf Beratungsangebote – nicht nur zur  Konfliktberatung – bei Frauenärzten heißen wir gut und wollen diese wo nötig weiter  ausbauen.

 

Minderjährige Schwangere

Wir setzen uns für eine vollständige Entscheidungsfreiheit mit Vollendung des 16.  Lebensjahres ein. Bei jüngeren Schwangeren über 14 Jahren soll die geistige Reife  nach ärztlichem Ermessen unwiderleglich festgestellt werden. Bei Schwangeren vor  Vollendung des 14. Lebensjahres sind die Erziehungsberechtigten über die Situation zu  benachrichtigen. Stehen der Wunsch der Schwangeren und der Wunsch der Eltern einander  in solch einem Fall gegenüber, soll es für die Schwangere durch Anrufung des  Familiengerichts im Eilverfahren möglich sein, ihre eigene Reife für diese  Entscheidung feststellen zu lassen, andernfalls entscheiden die Eltern im Rahmen  ihrer elterlichen Sorge. Die Vermittlung von Mediationsangeboten, beispielsweise  durch Sozialarbeiter, soll in solchen Fällen angeboten werden.

 

Prävention von Schwangerschaftskonflikten

Die beste ungewollte Schwangerschaft ist die, die gar nicht erst entsteht – umso  wichtiger ist eine intensive Sexualaufklärung. Wir setzen uns dafür ein, dass der  Aufklärungsunterricht über die gesamte Schulzeit hinweg in jeweils altersgerechter  Form stattfindet. In diesem Rahmen soll bei der Behandlung von Schwangerschaft auch  über Schwangerschaftsabbrüche aufgeklärt werden. Auch auf Beratungsangebote und  Alternativen zu einem Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft soll für den  Ernstfall hingewiesen werden, ebenso soll der Abbau von Stigmata und Hemmschwellen  gegenüber der Thematik und der Inanspruchnahme von Hilfsangeboten ein Ziel des  Aufklärungsunterrichts sein.

 

Interessenskollisionen

Nicht selten finden Demonstration und Darbietungen, die sich gezielt gegen  Schwangerschaftsabbrüche richten, in unmittelbarer Nähe zu entsprechenden  Einrichtungen statt; teilweise werden Betroffene und Personal dabei in verschiedener  Form belästigt oder bedrängt.

Hier kommt es zu einer Kollision von widerstreitenden Interessen, welcher nur nach  sorgfältiger Abwägung auflösbar ist. Wir Junge Liberale sind aber davon überzeugt,  dass derartige Aufeinandertreffen die Situation für Betroffene unnötig erschweren mit  einer erheblichen Beeinträchtigung des Betriebs der Einrichtung einhergehen. Wir  fordern deshalb, Versammlungen, die sich speziell gegen Abtreibungen richten, im  Umfeld von Einrichtungen, in denen sie durchgeführt werden, während deren  Öffnungszeiten nur unter angemessenen Auflagen zuzulassen. Deren Einhaltung ist  selbstverständlich zu kontrollieren und sicherzustellen. Hierzu sollen die  Versammlungsgesetze des Bundes und der Länder, sofern im Einzelfall erforderlich, um  entsprechende Befugnisse für die zuständigen örtlichen Behörden ergänzt werden. Ein  pauschales Verbot von derartigen Versammlungen oder Aktionen lehnen wir jedoch ab –  Leitlinie soll der Schutz der Betroffenen vor unangemessener Belästigung sein. Ist  diese ausgeschlossen, darf der uneingeschränkten Ausübung von Grundrechten im Rahmen  solcher Veranstaltungen nichts im Weg stehen.


Antragsteller: Stefan Edenharder, Analena Wilhelm, Sascha Renner, Florian Hilpoltsteiner, geb. Zeiml, Julius Arnold, Hannah Kehl, Leonard Deutsch, Anton Blanke, Barbara Eggers, Sam Batat, Theresa Ley, Andreas Eigenberger, Anna Schnabel, Luca Brambrink, Marie Dyckers, Kai Fabian Fackler, Rebecca Müller-Zurlinden, Kerry Aileen Hoppe, Yannik Mohren, Felix Meyer, Gabriel Wölfel, Lucas von Beckendorff, Michael Hanuschke, Max Hansen, Jannik Jürß, Niklas Pfeiffer, Franz Märtl, Andre Lehmann, Patrick Arleth, Tarek Carls, Valentin Groß, Tobias Weiskopf, Gina Pitter


Gültigkeit: 5 Jahre

„Unlocking“ Kultur

1. Koloniale Raubkunst

Ende November 2018 übergaben der senegalesische Ökonom Felwine Sarr und die französische Kunsthistorikerin Bénédicte Savoy den von Präsident Macron beauftragten Bericht zur Restitution des afrikanischen Kulturerbes. Dieser Bericht- bezeichnend betitelt mit “Zurückgeben”- hat in ganz Europa die Debatte zum Umgang mit kolonialem Raubgut neu befeuert. Klar ist, dass es sich bei der Aufarbeitung der Kolonialgeschichte um eine europäische Familienangelegenheit handelt, deren Bewältigung einen Kernbereich liberaler Kulturpolitik bilden sollte: Alle ethnologischen Museen in Europa haben eine ähnliche Sammlungsgeschichte, ein Großteil der Sammlungen stammt aus dem kolonialen Kontext- ob in Paris, London oder Berlin.

Daher fordern wir:

  • Die Mittel des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) für die Provenienzforschung im Hinblick auf Sammlungsgüter aus kolonialem Kontext signifikant zu erhöhen. Die erstmalige Förderung von Projekten zur Provenienz- und Grundlagenforschung mit 1,9 Millionen Euro durch das DZK im Jahr 2019 ist zu begrüßen, geht jedoch nicht weit genug: Denn nur wenn die Herkunft von Kunst- und Kulturgütern in deutschen Museen und Kultureinrichtungen umfassend erforscht wird, können auch Fragen der Restitution angegangen werden.
  • Eine umfassende Recherche-Pflicht schon beim Einkauf von Kulturgütern für öffentliche Einrichtungen und Museen. Für private Käufer soll hingegen nur ein verkehrsüblicher Sorgfaltsmaßstab beim Prüfen der Herkunft gelten.
  • Eine bindende rechtliche Grundlage zur Rückführung kolonialen Raubgutes gemeinsam mit allen EU-Mitgliedsstaaten zu schaffen. Bisher gibt es keine bindenden Rechtsgrundlagen für Ansprüche auf Restitution: Ansprüche aus völkerrechtlichem Gewohnheitsrecht werden gemeinhin abgelehnt, bei anderweitigem Völkerrecht fehlt es entweder am Beitritt Deutschlands (UNIDROIT-Konvention) oder der Erstreckung des Anwendungsbereichs auf koloniales Raubgut (UNESCO-Kulturgutübereinkommen, Washingtoner-Prinzipien). Bisherige nationale Gesetze wie das Kulturgüterrückgabegesetz (KultGüRückG) oder das Kulturgutschutzgesetz (KSGS) erfassen ebenfalls keine kolonialen Raubgüter.

In diesem Rahmen sollen dabei unter anderem folgende Rechtsfragen aufgegriffen werden:

  • Einheitliche Legalterminologie für den Begriff des “kolonialen Raubgutes” und des “nicht rechtmäßigen Erwerbs” von kolonialen Kunst- und Kulturgütern
  • Klärung des geistigen Eigentums bei digitalisierten kolonialen Raubgütern unter sorgfältiger Berücksichtigung der Interessen der Herkunftsstaaten. Dabei soll auch erörtert werden, ob die Kulturgüter in digitaler Form in den ursprünglichen Museen verbleiben können
  • Eine Auseinandersetzung auf nationaler sowie auf europäischer Ebene zu den Fragen der besonders schwer erträglichen Rechtslage der Vindikiationsverjährung sowie der Beweislast in Zusammenhang mit kolonialen Raubkulturgütern, um eine nachhaltige und gerechte Aufklärung und Rückgabe zu gewährleisten
  • Ablauf und Bedingungen der Restitution im Falle des nicht rechtmäßigen Erwerbs; besondere Berücksichtigung des Kulturgutschutzes: Restitution insbesondere nur in solche Staaten, die die Prinzipien des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes anerkennen und die- analog zur Haager Konvention von 1954 zum Schutze von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten- nicht in andauernden Kriegs- und Konfliktregionen liegen. Als Orientierung sollen dabei die Prinzipien der Washingtoner Erklärung dienen, deren Objektiv eine Lösungsfindung auf Augenhöhe gemeinsam mit den potentiellen Anspruchsberechtigten ist.
  • Bundeseigene Museen zu verpflichten und an Museen in kommunaler Trägerschaft oder Landesträgerschaft zu appellieren, sich verstärkt mit der Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte zu befassen. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang den Vorschlag des Präsidenten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Prof. Dr. Hermann Parzinger, im Humboldt Forum einen Raum der Stille zu schaffen, um den Opfern des deutschen Kolonialismus zu gedenken. Denkbar ist dabei ebenfalls eine bundesweite Wanderausstellung zur Aufklärung über koloniale Raubgüter.

2. Kulturgutschutz bei bewaffneten Konflikten

Die systematische Zerstörung von herausragenden Kulturdenkmälern durch Daesh und die Taliban, sowie die nach wie vor hohe Prävalenz von illegalem Handel mit geraubten Kunst- und Kulturgütern, zeigt uns die Defizite des bisherigen Kulturgutschutzes auf. Kulturgutschutz als politisches Handlungsfeld bedeutet jedoch weit mehr als die reine Bewahrung einzelner Artefakte:  Spätestens die Rolle des illegalen Kunsthandels zur Terrorfinanzierung sowie die Verknüpfung von Kulturgutzerstörung und Genoziden sollten uns bewusst machen, dass dieser Themenkomplex im Schnittbereich von Außen- und Sicherheitspolitik sowie dem Völkerrecht oszilliert.

Daher wollen wir:

  • Auf internationaler Ebene darauf hinzuwirken, die Haager Konvention auszuweiten. Derzeit sind nur 77 Staaten dem Zweiten Protokoll der Haager Konvention von 1999 beigetreten, Ziel muss ein weltweit völkerrechtlich gewährleisteter Kulturgutschutz sein.
  • Auf internationaler Ebene auf eine konsequente Umsetzung der Haager Konvention und eine Sanktionierung bei Verstößen hinzuwirken. Die systematische Zerstörung von Kulturgut in vergangenen Konflikten, bspw. durch Daesh, hat gezeigt, dass die Haager Konvention in solchen Fällen wirkungslos ist, in denen sich die Konfliktparteien nicht daranhalten und Kulturgüter zudem nicht vor den Kampfhandlungen in Sicherheit gebracht werden können. Um diesem Problem zu begegnen, muss einerseits für die Achtung solcher Übereinkommen geworben werden und andererseits müssen Missachtungen konsequent sanktioniert werden, wie es beispielsweise im Falle von Daesh mit der Resolution 2199 (2015) des UN- Sicherheitsrates erfolgte.
  • Strukturen zur Bekämpfung des illegalen Handels stärken. Durch das Kulturgutschutzgesetz (KGSG) von 2019 und die EU-Einfuhrverordnung von 2019 bestehen bereits detaillierte rechtliche Rahmenbedingungen- was fehlt sind die Kapazitäten zur Durchsetzung dieser Regelungen. Daher möchten wir Zoll und Polizei bei der effektiven Bekämpfung des illegalen Handels stärken. Darunter verstehen wir insbesondere theoretische und praktische Schulungen der entsprechenden Kräfte. Insbesondere der Handel über das Internet und die Organisierte Kriminalität muss dabei angegangen werden. Weiteres Handlungsfeld ist dabei die Stärkung und Aufklärung des Zolls an den EU-Außengrenzen, um das Phänomen des sog. Port-Shoppings, zu unterbinden.
  • Sensibilisierung in den Herkunftsländern stärken. Raubgrabungen und Plünderungen können am effektivsten direkt vor Ort in den Herkunftsländern verhindert werden. Wir begrüßen das Aufgreifen der Thematik im Rahmen der Beratungsmission der EU im Irak (EUAM Iraq) und fordern, diese Art der Sensibilisierung verstärkt auch ins Handlungsfeld der Entwicklungszusammenarbeit zu integrieren. Denkbar ist ebenfalls eine unterstützende Einbeziehung von Aufklärungsarbeit in Missionen wie EUTM MALI oder KFOR, in denen europäische bzw. NATO-Kräfte involviert sind. Dazu ist es auf nationaler Ebene notwendig, dass die Angehörigen der Bundeswehr in den Vorbereitungslehrgängen verstärkt ausgebildet und aufgeklärt werden.

Antragsteller: Landesvorstand


Gültigkeit: 5 Jahre

Auch Linksextremismus ist keine Meinung 


Auch Linksextremismus ist keine Meinung 

Für uns Junge Liberale gehört der Kampf gegen jeglichen Extremismus zum Kern unserer Politik. Denn obgleich Meinungsfreiheit für uns Liberale ein sehr hohes Gut ist, kennt auch diese ihre Grenzen. Diese liegt für uns nach der Maxime „Keine Toleranz der Intoleranz“ dort, wo zu Angriffen und Aktionen aufgerufen wird, die unsere freiheitliche und demokratische Grundordnung gefährden. 

Dazu gehört auch, sozialistischen Diktaturen oder deren Verbrechen zu huldigen. Wer daher etwa Kennzeichen des DDR-Regimes zeigt, das seine Bürgerinnen und Bürger eingesperrt, bespitzelt, gefoltert und an der Grenze erschossen hat, stellt sich außerhalb des demokratischen Konsens. 

Wir fordern daher, dass auch Kennzeichen der DDR-Diktatur, einschließlich der SED und ihrer Vorfeldorganisationen, sowie – wie bereits in den meisten osteuropäischen Staaten – das kommunistische Hammer-und-Sichel-Symbol entsprechend der §§ 86, 86a StGB verboten werden. Ebenso ist das bereits bestehende Verbot der Freien Deutschen Jugend (FDJ) und ihrer Symbole konsequent durchzusetzen. 

Dennoch darf sich der Kampf gegen Extremismus nicht nur auf Symbole bzw. Symptome beschränken, sondern muss sich insbesondere auch auf deren Ursachen konzentrieren – etwa durch politische Bildung, Aufklärung und Aussteigerprogramme, sowie eine gute Ausstattung der Verfassungsschutzbehörden und einen besseren Austausch zwischen ihnen. Die politische Bildung sollte besonders auch konkrete historische Verbrechen, wie z.B. den Holodomor, das Massaker von Katyn, den roten Terror, die Gulags und die große Säuberung aufgreifen. 


Gültigkeit: 5 Jahre


 Antragsteller: JuLis Oberbayern, Phil Hackemann


Gleiches Recht für Regenbogenfamilien


Gleiches Recht für Regenbogenfamilien: Eintragung gleichgeschlechtlicher Elternteile in die Geburtsurkunde ihres Kindes


Im Jahr 2021 haben gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland immer noch nicht das Recht, sich gemeinsam auf die Geburtsurkunde ihres Kindes setzen zu lassen. Bei zwei Müttern fordert das Gesetz die Eintragung eines biologischen Vaters, bei zwei Vätern die Eintragung der biologischen Mutter in das Dokument. Diese Diskriminierung wollen wir beenden. 

Daher fordern wir:
Das Recht für gleichgeschlechtliche Eltern, sich als gleichwertige Elternteile in die Geburtsurkunde ihres Kindes aufnehmen zu lassen. Entsprechend soll eine Reform des Abstammungsrechts in den §§1589 ff. erfolgen, die Familienbilder berücksichtigt, die beim Verfassen des BGB noch keine Beachtung fanden. 


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: JuLis Oberbayern


 

Trauerzeit steht nicht nur Müttern zu


Trauerzeit steht nicht nur Müttern zu – Fehl- und Totgeburten als Urlaubsgrund für alle betroffenen Elternteile!


Das ungeborene Kind hat einen anderen Stellenwert als er lebenden Verwandten beigemessen werden kann. Trotzdem ist es insbesondere für die Eltern des zu einem vor der Geburt gelegenen Zeitpunktes verstorbenen Nasciturus/Embryo ein schwerer Schicksalsschlag, der nicht nur der direkt von der Fehlgeburt betroffenen Mutter, sondern auch dem anderen Elternteil sehr nahegehen kann. Aus diesem Grund soll der andere Elternteil auch einen Anspruch auf Sonderurlaub iSd 616 BGB bekommen.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: JuLis Oberbayern


Gegen digitale Diskriminierung 


Gegen digitale Diskriminierung 

Künstliche Intelligenz und Machine Learning gelten als große Innovation unserer Zeit. Ihre Algorithmen haben immer mehr Einfluss. Durch ein Ungleichgewicht an Daten können Algorithmen jedoch zu diskriminierenden Entscheidungen kommen, von denen vor allem Frauen und PoC betroffen sind. Diese Diskriminierung kann sich besonders negativ auswirken, wenn Algorithmen im Arbeitsleben zur Selektion von Stellenbewerbern oder Bestimmung unterschiedlicher Entgelte und Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmende eingesetzt wird, aber auch bei Kreditscorings, differenzierten Versicherungen (z.B. Kraftfahrzeugversicherung) und im öffentlichen Bereich durch predictive policing. Dieser Diskriminierung wollen wir entgegenwirken. 

Aufklärung 

Vielen sind Diskriminierungen durch KI und Machine Learning nicht bekannt. Schlimmer: Wir halten gerade eine rein datenbasierte Entscheidung meistens noch für besonders neutral und objektiv und daher nicht für diskriminierend. Dabei wird häufig übersehen: Jede KI ist nur so gut wie die Daten, mit der man sie “füttert” und wie die Entwicklerinnen und Entwickler, die dahinterstehen. Trotz zurückgehender Tendenz einer häufigeren und längeren Nutzung des Internets durch männliche Personen, sind die aktuellen, gesammelten Daten voreingenommen und auch der Anteil der Entwicklerinnen und Entwicklern ist vorwiegend männlich dominiert. Hier sollte die Regierung durch eine Aufklärungskampagne auf das Problem aufmerksam machen. 

Prävention 

Entwicklerinnen und Entwickler sollen z.B. bei der Antidiskriminierungsstelle kostenlose Beratung zu Methoden und technischen Fragen rund um das Thema digitale Diskriminierung erhalten. Zusätzlich soll ein Fragebogen geschaffen werden der angibt, ob die KI Probleme hinsichtlich Diversität aufweist, ähnlich wie der „Quick scan of diversity“ aus Belgien. 

Durchsetzungsfähiges AGG durch Verbandsklagerecht 

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist auf individuelle Rechtsdurchsetzung beschränkt. Durch die Einführung eines Verbandsklagerecht gegen Firmen und Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 10 Mio. € kann möglichen algorithmen-basierten Diskriminierungen und der schlechteren Wahrnehmbarkeit und Nachweisbarkeit entgegenwirken. Klageberechtigt könnten dabei Antidiskriminierungsverbände sein, wie sie heute schon in § 23 AGG definiert sind. 

Dokumentationspflicht 

Um Diskriminierungen durch algorithmengestützte Entscheidungen nachweisen zu können, fordern wir eine Dokumentationspflicht für Systeme mit künstlicher Intelligenz. Hierbei müssen die Funktionsweise, mögliche Maßnahmen um Diskriminierung zu verhindern und die im Training eingesetzten Daten hinterlegt sein. 

Testings 

Antidiskriminierungsstellen sollen auch verdachtsunabhängig stichprobenartig KI auf Diskriminierung testen. Hierzu müssen sie finanziell mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet werden. 

Meldestellen 

Wir fordern die leichte Meldemöglichkeit bei Verdachtsfällen von Diskriminierung. 


 Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: Jennifer Kaiser-Steiner, Felix Meyer, Albrecht Dorsel-Kulpe, Roland Reif, Analena Wilhelm, Sam Batat, Luiza Sydorova, Kerry Aileen Hoppe, Acelya Aktas, Florian von Keller, Lea Skapetze, Christian Binder, Miriam Fehn, Max Hansen, Eva Rickert, Jannik Jürß, Franz Märtl, Tobias Weiskopf