Gleichstellung ja! – Aber bitte verfassungskonform.


Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Bayerische Staatsregierung dazu auf, bezüglich des am 31. Januar 2019 im brandenburgischen Landtag beschlossenen Gesetzes zur Geschlechterparität bei Landtagswahllisten einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gemäß Art. 93 I Nr. 2 GG, 76ff. BVerfGG beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. 

Ebenso fordern wir die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag dazu auf, auf einen solchen Antrag aus der Mitte des Bundestages hinzuwirken. 


Gültigkeit: 5 Jahre


 

Freiheit geht Hand in Hand mit Verantwortung – auch für König Fußball


Der Schutz vor Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist staatliche Aufgabe, die durch die Polizei erfüllt wird. Fußballspiele sind wichtige gesamtgesellschaftliche Ereignisse. Die Sicherheit bei diesen Ereignissen soll daher weiter vom Staat aus gewährleistet werden. Gleichzeitig hat die Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL GmbH) einen Sondervorteil, wenn sie Gewinne erwirtschaftet bei Risikospielen, die aber enorme Mehrkosten für die Polizei und den Staat verursachen, und daher letztlich den Steuerzahler mehr belasten. Bundesweit kommen auf die Polizei nur für den Mehrbedarf alleine 1,4 Millionen Arbeitsstunden jährlich zusätzlich zu.  

Daher fordern die Jungen Liberalen Bayern, dass die Mehrkosten für Risikospiele in der 1. und 2. Bundesliga auf die deutsche Fußballliga umgelegt werden können. 


Gültigkeit: 5 Jahre


 

SMV – Mehr als Kuchenverkauf!


Die Jungen Liberalen Bayern sind der festen Überzeugung, dass eine gute
Schulgemeinschaft an Bayerns Schulen nur mit reellen Einbringungsmöglichkeiten für
die Schülerinnen und Schüler existieren kann. Um die Möglichkeit der Partizipation
der Schülerschaft an der Schulgemeinschaft zu verbessern, fordern die Jungen
Liberalen Bayern: 

  •  Schülersprecherwahlen mit aktivem und passivem Wahlrecht für jeden Schüler 
  •  Die Möglichkeit, Schüler- und Klassensprecher abzuwählen, solange ein neuer Schüler- oder Klassensprecher nachgewählt wird. 
  •  Eine Verpflichtung der Schulen, auf ausreichende Informationen der Schüler über
    Interessensvertretungen und relevante Veranstaltungen hinzuwirken. 

Gültigkeit: 5 Jahre


 

Verpflichtender Sexualkundeunterricht


Die Jungen Liberalen Bayern fordern verpflichtenden Sexualkundeunterricht als
Teil des Biologieunterrichts der weiterführenden Schulen, sowie des Heimat- und
Sachkundeunterrichts der Grundschulen, für alle Schüler im Freistaat Bayern und im 

 gesamten Bundesgebiet. 

Bei zeitlicher Knappheit innerhalb eines Schuljahres sprechen wir uns dafür aus, keinesfalls den Sexualkundeunterricht einzuschränken oder entfallen zu lassen.


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: BV Niederbayern


 

Kostenfreiheit des Schulweges


Bildung ist ein Grundrecht und die Basis für ein eigenverantwortliches Leben. Ein
sicherer und schneller Weg in eine Bildungseinrichtung liegt im Allgemeinen
staatlichen und gesellschaftlichen Interesse. Der Landeskongress möge daher
beschließen: 

  1.  Das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs muss unabhängig von der
    Entfernung des Wohnsitzes des Schülers von der Bildungseinrichtung gelten
    (aktuell mindestens 3 km; siehe Art. 2 Abs.1 SchKfrG) 
  2.  Kostenfrei sollte der Weg für alle Schüler sein, unabhängig von der staatlichen
    oder privaten Trägerschaft der Bildungseinrichtung (Art. 2 Abs. 2 SchKfrG) 
  3.  Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den Kosten, die beim Besuch der
    nächsten Schule der gewählten Art und Ausrichtung anfallen, unabhängig davon,
    welche Schule besucht wird.

Gültigkeit: 5 Jahre


Ohne Arbeit kein Lohn – Wirtschaft und Gesellschaft jetzt schützen


Die Welt steckt in einer Gesundheitskrise. Zu dieser Krise kommt nun die Gefahr einer Rezession hinzu. Wir sehen uns einer gesundheitlichen und wirtschaftlichen Existenzbedrohung ausgesetzt. Damit es auch nach der Covid19-Pandemie noch eine Wirtschaft gibt und möglichst wenige Arbeitsplätze in der Folge verloren gehen, muss der Staat jetzt handeln. Dabei ist es gut und wichtig, dass die demokratischen Parteien hier ihre Differenzen beiseitelegen und zusammen an guten Lösungen aus dieser Krise arbeiten.  

Die Aussetzung der Schuldenbremse unterstützen wir. In Katastrophenzeiten muss der Staat handlungsfähig sein. Das nun verabschiedete Hilfsmaßnahmenpaket begrüßen wir grundsätzlich. Gleichzeitig muss dennoch klar sein, dass es einen Tilgungsplan geben muss, wie Deutschland mittel- und langfristig die Schulden wieder tilgt. Es bedarf einer Exit-Strategie.
Die Einkommenshilfen für fehlende Kinderbetreuung, die Soforthilfen für Kleinunternehmen und den Wirtschaftsstabilisierungsfond (WSF) begrüßen wir. Dennoch sind diese Maßnahmen nicht weitreichend genug.
Zum einen sind die Sofortförderungen für Unternehmen bis 10 Mitarbeiter viel zu gering. Zum anderen greift der WSF erst ab einer Unternehmensgröße von 250 Mitarbeitern und/oder einem zweistelligen Millionenbetrag an Umsatz. Diese Schutzlücke ist unbedingt zu schließen. Wir wollen nicht nur Großunternehmen fördern. 

  1. Negative Gewinnsteuer einführen und WSF ausweiten

Wir fordern zunächst eine negative Gewinnsteuer für alle Unternehmen auszuzahlen, die sich an den Steuerausgaben des letzten Veranlagungszeitraumes orientiert. Dies kann gedeckelt werden auf 1 Millionen Euro. Vorteil ist hier, dass eine unbürokratische Rückzahlung von gezahlten Steuern durch das Finanzamt geschieht. Dabei wollen die Jungen Liberalen Bayern auch die Möglichkeit rückwirkender und einmaliger Steuersenkungen nutzen, um hier im Einzelfall unbürokratisch Geld bereitstellen zu können. Eine niedrigere Festsetzung der Steuerhöhe ist bereits heute durch die Steuerbehörden nach § 163 AO (Abgabenordnung) möglich. Hier erwarten wir eine gesetzliche Ausnahmeregelung, die Kriterien für die Bemessung der Steuerhöhe und konkrete Vorgaben für die Steuerbehörden festlegt und eine rückwirkende erniedrigte Steuerfestsetzung vorsieht.
Eine Prüfung der Bedürftigkeit soll nur bei Unternehmen stattfinden, die nicht vom Shutdown betroffen sind und weiter wirtschaften können. Ebenfalls soll bei Großunternehmen geprüft werden, ob diese tatsächlich einen Liquiditätsmangel haben. Hier kann es dann auch eine geringere oder gar keine Auszahlung geben. 

Sofern Unternehmen im letzten Jahr kaum oder gar keinen Gewinn gemacht haben, soll der WSF greifen. Dieser soll auf alle Unternehmen ausgeweitet werden. Hier muss es eine Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit geben. Gleichzeitig muss es eine möglichst unbürokratische Prüfung geben, dass es sich um ein tragfähiges Geschäftsmodell handelt, welches gerade aufgrund der Coronakrise-Maßnahmen nachhaltig geschädigt wird. 

  1. Zu Verstaatlichungen und Existenzsicherung

Verstaatlichungen von Unternehmen lehnen wir in diesem Zusammenhang ab. Die Aktienkurse über den Sekundärmarkt nach oben zu treiben würde den Unternehmen zunächst keine Liquidität verschaffen. Bei GmbH’s und Personengesellschaften müssten neue Geschäftsanteile ausgegeben oder geschaffen werden und mit Mehrheit beschlossen werden. Gegen den Willen der Gesellschafter könnte hier nur enteignet werden. Das lehnen wir ebenfalls ab. 

Die Bundesregierung muss stets die Konsequenzen für eigenes Versagen in Sachen Krisenmanagement tragen. Konkret muss die Bundesregierung kurzfristig und unbürokratisch Soforthilfen für Soloselbstständige und Kleinstunternehmer bereitstellen. Diese Soforthilfen müssen in ausreichender Höhe in Form von direktem Kapital ausbezahlt werden. Diese Soforthilfen sind bei anhaltenden staatlichen Beschränkungen anzupassen und auszubauen.  

Ein erleichterter Zugang zu Existenzsicherung ist in dieser Krisenzeit grundsätzlich zu begrüßen. So unterstützen wir es, dass die Überprüfung der Wohnungsgröße wegfällt.
Einen kompletten Verzicht auf die Vermögensprüfung sehen wir kritisch. Hier sollte zwischen den einzelnen Posten des verwertbaren Vermögens differenziert werden.
Haus- und Grundeigentum sowie Eigentumswohnungen und sonstige Rechte an Grundstücken sind nicht zu überprüfen. In Zeiten der Krise ist auch ein Verkauf von Wertpapieren nicht zumutbar, denn langfristiges Investieren in Aktien und sonstige Fonds zur privaten Sicherung der Altersvorsoge im Sinne einer kapitalgedeckten Wohlstandssicherung im Alter, sollen für Anleger nicht nachteilig sein. Das Aufbrauchen der Lebens- und Altersgrundlagen sehen die Jungen Liberalen ohnehin kritisch. Denn gerade dieses private Engagement ist essentiell für eine gesamtstaatliche Verbesserung unseres Rentensystems.
Hingegen soll das Girokonto-Guthaben durchaus überprüft werden. Beim Guthaben auf Anlagekonten ist zu differenzieren. Sofern es sich hier um Depotanlagen handelt, die vom Aktienkurs abhängen, sollen diese bei der Vermögensprüfung außer Betracht bleiben. Sparguthaben, Bausparguthaben, Sparbriefe und Kapitallebensversicherungen sollen betrachtet werden können. Eine Inanspruchnahme ist hier eher gerechtfertigt, da diese sehr geringen Schwankungen unterliegen und ein Verkauf zumutbar ist. Am Grundfreibetrag und am Altersvorsorge Freibetrag halten wir fest. 

  1. Sonstige steuerliche Entlastungen

Darüber hinaus halten wir die Ansätze des „Akut-Programmes gegen die Corona-Wirtschaftskrise“ der FDP-Bundestagsfraktion für zusätzlich richtungsweisend. Es braucht jetzt einen Mix aus Steuerstundungen, -aussetzungen und -abschaffungen. 

Dazu gehört, dass Unternehmen und Gewerbetreibende eine Stundung der kommunalen Abgaben bis Ende des Jahres beantragen können und dies auch gewährt wird. Zudem sollen die Vorauszahlungen bei der Gewerbesteuer bei Bedarf auf Null Euro heruntergesetzt werden können. Eine Stundung ist ohne Verzinsung zu erfolgen. Der Bund gewährt den Kommunen zinsfreie Kredite zum Ausgleich desZahlungsausfalls dieser Stundung. 

Darüber hinaus fordern wir die Erhöhung des Investitionsabzugsbetrag von aktuell 200.000 Euro pro Jahr auf 1 Millionen Euro und eine Ausweitung auf alle Unternehmen (aktuell beschränkt auf Unternehmen mit einem Betriebsvermögen von bis zu 235.000 Euro).
Weitere Steuersatzsenkungen für Haushalte und Unternehmen sollten jedenfalls dann geprüft werden, wenn die Krise weiter andauert und die Stundungen nicht mehr ausreichen.
Ebenso befürworten wir, dass bereits getätigte Steuernachzahlungen mit laufenden Widerspruchsverfahren den Unternehmen als Liquiditätshilfe zurückgezahlt werden können, sofern nicht gegen Verantwortliche des Unternehmens strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung o.Ä. in derselben Sache anhängig sind. Für die Zeit der Krise soll der Widerspruch gegen angeordnete Steuernachzahlungen ebenfalls aufschiebende Wirkung entfalten, um nicht dringend benötigte Liquidität über Monate und Jahre unnötig zu binden.  

  1. Die Welt nach Corona

Die Welt wird nach Corona nicht mehr dieselbe sein. Gesundheit, Wohlstand und Freiheit sind nicht mehr selbstverständlich. Es wird die Zeit sein, in welcher Lösungen und Lösungsansätze für die drängenden Probleme in Deutschland, Europa und in der Welt gefunden werden müssen. Diese können allerdings nur gemeinsam gefunden werden.
Zur Ankurbelung von Konsum und Wirtschaft muss es zunächst eine Mehrwertsteuersenkung geben.
Darüber hinaus fordern wir eine Expertenkommission einzusetzen, die die Zukunftsfragen für Deutschland und Europa beantwortet.
Diese soll einen starken Fokus auf die Digitalisierung legen. Ebenso muss unser Bildungssystem zukunftsfest gemacht und reformiert werden. Es müssen flexiblere Arbeitskonzepte erarbeitet werden und inwiefern wir eine Gründernation werden können. Schließlich muss ganz besonders die Nachhaltigkeit im Umgang mit unseren Ressourcen angegangen werden und welche marktwirtschaftlichen und staatlichen Instrumente hier wirksam, zielführend und möglichst freiheitsschonend sind.
Schließlich stellt sich die Frage, wie wir dies europaweit umsetzen können. Der Binnenmarkt muss endlich vollständig vollendet werden. Es darf keinen versteckten Protektionismus innerhalb Europas geben.
Nur mit gemeinsamen Konzepten kann es eine gute und freie Zukunft für alle geben!


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: BV Unterfranken, BV Schwaben


 

Sofortmaßnahmen für die lokale Wirtschaft


Die Jungen Liberalen Bayern fordern, dass Unternehmen und Gewerbetreibende eine Stundung der kommunalen Abgaben bis Ende des Jahres beantragen können und dies auch gewährt wird. Zudem sollen die Vorauszahlungen bei der Gewerbesteuer bei Bedarf auf Null Euro heruntergesetzt werden können. Eine Stundung ist ohne Verzinsung zu erfolgen. Der Bund gewährt den Kommunen zinsfreie Kredite zum Ausgleich des Zahlungsausfalls dieser Stundung. 


Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: BV Oberbayern


 

Fairness und Planbarkeit – aber keine Geschenke. Abitur in der Corona-Krise


Die Jungen Liberalen Bayern nehmen die aktuelle Debatte um einen Verzicht auf Abiturprüfungen als eine für viele betroffene junge Menschen Entscheidende wahr. 

Für uns ist selbstverständlich, dass die betroffenen Schüler unter keinen Umständen die Leidtragenden der aktuellen, einzigartigen Krise sein dürfen. Insbesondere aus Gründen der Fairness gegenüber allen vorher und nachher regulär geprüften Abiturienten, halten wir die pauschale Vergabe einer Hochschulreife ohne entsprechende Abschlussprüfungen jedoch für die absolute Ultima Ratio. 

Wir erkennen dennoch an, dass Abiturienten hinsichtlich der Prüfungen und der Vorbereitung hierauf geklärte Verhältnisse und Planungssicherheit verdienen. Ständige, teils kurzfristige Terminverschiebungen sind hier inakzeptabel. 

Die JuLis Bayern fordern deshalb für den Fall, dass die Abiturprüfungen zum angesetzten Termin im Mai nicht durchführbar sind: 

  1. Die Abiturprüfungen sind auf einen signifikant späteren Termin (z.B. Juli/August) festzulegen, um maximale Planungssicherheit für die Vorbereitung auf den neuen Termin zu gewährleisten. Das Verfahren, insbesondere die Möglichkeit zur mündlichen Verbesserung, bleiben unangetastet. Eine leichte zeitliche Stauchung des Ablaufes halten wir jedoch für angemessen. 
  2. Die Schulen haben sämtliche hygiene- und raumbezogenen Vorkehrungen zu treffen, die die Durchführung der Abiturprüfung in Kleingruppen bzw. mit ausreichendem räumlichen Abstand der Prüflinge zueinander gewährleistet. 
  3. Zum Zwecke der Vorbereitung sollen alle Schulen angehalten werden, entsprechende Materialien anzubieten und Ihre Lehrkräfte zum Angebot von Online-Besprechungen zu bewegen. Die grundsätzlichsten Materialien sind vom zuständigen Kultusministerium bereitzustellen. 
  4. Die Staatsregierung ist angehalten, Leitlinien zu erarbeiten und Verordnungen zu erlassen, die eine angemessene zeitliche Anpassung der Bewerbungsverfahren für berufliche und schulische Ausbildungen und Immatrikulationsverfahren an den Universitäten und Hochschule gewährleisten. 

Sollte absehbar werden, dass die Prüfungen unter den o.g. Vorkehrungen dennoch bis August keinesfalls durchführbar sind, ist den Schülern auf Grundlage ihrer bisher in der Oberstufe erbrachten Leistungen die allgemeine Hochschulreife zu bescheinigen. 

Insbesondere gilt jedoch: 

  1. Schüler, die nach dem dann gültigen Stand die Zulassung zur Abiturprüfung nicht erreicht hätten, sind in die 11. Jahrgangsstufe zurückzuversetzen. 
  2. Die Möglichkeit zur mündlichen Verbesserung ist allen Schülern zu gewähren, die geltend machen, für ihre angestrebte Ausbildung auf eine bessere Note angewiesen zu sein, sofern diese durch eine Nachprüfung realistisch erreichbar ist. 
  3. Berechnungsmethoden der Durchschnittsnote, die eine Bevorzugung gegenüber regulär geprüften Abiturienten darstellen, lehnen wir kategorisch ab, ebenso wie jede benachteiligende Berechnungsmethode. 
  4. Die Kultusminister haben für die bedingungslose gegenseitige Anerkennung der so erteilten Reifezeugnisse Sorge zu tragen. 
  5. Jede Form der Gewichtungsrechnung, die zum Ziel hat, die so erreichten Abiturschnitte in ein Verhältnis zu regulär erreichten Zensuren zu setzen, ist für staatliche Institutionen jeglicher Art (Behörden, Universitäten usw.) sowie für alle privaten Hochschulen und Universitäten ausnahmslos unzulässig.

Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: Stefan Edenharder, Dominik Konrad, Tobias Weiskopf, Lucas von Beckedorff, Tarek Carls, Fabian Ernstberger


 

Europas Werte auch während Corona-Krise schützen


Die Europäische Union ist für uns Junge Liberale Bayern nicht nur ein Binnenmarkt, sondern vielmehr als das auch eine Wertegemeinschaft. Die Wahrung von Menschenrechten, demokratischen Prinzipien und Rechtsstaatlichkeit zählen mit zu den größten Errungenschaften der europäischen Einigung. Gerade Krisen wie die aktuelle COVID19 Pandemie stellen diese Errungenschaften in Frage. Uns ist bewusst, dass zum Schutz der Gesundheit und des menschlichen Lebens gewisse freiheitsbeschränkende Maßnahmen geboten sein können. Es gilt eine Überlastung unserer Gesundheitssysteme zu vermeiden. Doch folgende Punkte müssen bei solchen Maßnahmen stets gelten: 

  • Notstandsmaßnahmen müssen eng zeitlich befristet sein. 
  • Über eine Ausrufung, Verlängerung oder vorzeitige Abberufung eines Notstands und 
  • Notstände mit massiven Grundrechtseinschränkungen, wie das Aussetzen der Bewegungsfreiheit, Gewerbefreiheit und Versammlungsfreiheit sowie das Erlassen von Kontaktsperren, müssen vom Parlament in engem, regelmäßigen Zeitraum (z.B. wöchentlich) bestätigt werden. Dies soll sicherstellen, dass die Regierung dem Parlament regelmäßig Bericht erstatten und einen wissenschaftlich fundierten Plan vorlegen muss. Auch die Öffentlichkeit muss ein Recht darauf haben, zu erfahren nach welchen Maßgaben Grundrechte eingeschränkt werden. Sollte ein Zusammenkommen des Parlamentes aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein, muss für die Verlängerung oder Neubewertung von Grundrechtseinschränkungen ein parlamentarischer Ausschuss unter Wahrung der Mehrheitsverhältnisse der vertretenden Fraktionen gebildet werden. Dieser Ausschuss kann das Parlament bei einer potentiellen Verlängerung der Maßnahmen vertreten. Sobald ein Zusammentreten des Parlaments wieder möglich ist, verliertder parlamentarischer Ausschuss diese Befugnis.  
  • Nur die entsprechenden Parlamente können Gesetze außer Kraft setzen, ändern oder erlassen. 
  • Die Meinungs- und Pressefreiheit bleibt gewährleistet. Darunter fällt insbesondere auch das Recht daran, Kritik an Notstandsmaßnahmen zu üben. 

Das ungarische „Ermächtigungsgesetz zum Schutz vor dem Coronavirus“ vom 30. März 2020 verstößt gegen sämtliche der genannten Punkte. Dieses Ermächtigungsgesetz muss zurückgenommen werde. Zudem fordern wir bis zur Rücknahme der entsprechenden grundrechtsverletzenden Maßnahmen: 

  • Das Verfahren gegen Ungarn nach Artikel 7 EU-Vertrag muss schnellstmöglich zum Abschluss gebracht werden. Im Rat der EU muss die Gefahr der gravierenden Verletzung der Grundwerte der EU beschlossen werden. Der Europäische Rat soll die tatsächliche Verletzung der Grundwerte feststellen. Ungarn ist das Stimmrecht im Rat der EU zu entziehen. 
  • Es muss ein Sanktionierungsmechanismus (angelehnt an die im EP aktuell diskutierten Konditionalitätsbedingungen) geschaffen und genutzt werden, um die Bereitstellung finanzieller Mittel bei Missachtung der Grundwerte der EU auszusetzen. 
  • CDU und CSU rufen wir auf, sich den EVP-Delegationen anzuschließen, die eine Beendigung der Mitgliedschaft Fidesz in der EVP-Fraktion und -Partei fordern.

Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: LAK Außen und Sicherheit, SV München


 

 

Digitale Lernangebote schaffen! Bildungschancen trotz Corona-Krise sichern!


Die Jungen Liberalen Bayern fordern einen stärkeren Ausbau von digitalen Bildungsangeboten, gerade mit Blick auf den schulischen Bereich.

Dies schließt folgende Positionen mit ein:

  • Zukünftig muss der Freistaat Bayern genügend Serverkapazität bereithalten, um immer uneingeschränkt vom analogen zum digitalen Unterricht wechseln zu können.
  • Um die Chancen digitalen Unterrichts besser auszunutzen, soll für jede Klasse obligatorisch ein Kurs in Mebis oder einer anderen Software geschaffen werden, der wichtige Unterrichts- sowie organisatorische Inhalte der Fächer enthält.
  • Die Anstrengungen für die Einrichtung digitaler Lern- und Lehrangebote darf nicht umsonst gewesen sein. Daher ist es wichtig nach dem Rückgang der Corona-Pandemie weiterhin digitale Lernangebote zu entwickeln und nicht zum Stand vor den Schulschließungen zurückzukehren.
  • Die Lernplattform Mebis oder eine andere geeignete Software muss außerdem um ein Tool zur Erstellung von Videokonferenzen zwischen Lehrern und Schülern erweitert werden.
  • Des Weiteren soll sichergestellt werden, dass alle Schulen eine einheitliche Lernplattform nutzen.

Gültigkeit: 5 Jahre


Antragsteller: Johannes Kuffer